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Persönliche Haftung eines WP

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

Hallo zusammen,

ich wurde vor Kurzem zum Wirtschaftsprüfer bestellt und habe jetzt meine ersten eigenen Mandate übernommen. Ich arbeite in einer mittelgroßen WP-Gesellschaft in der Nähe von Frankfurt und bin grundsätzlich motiviert und freue mich auf die neuen Aufgaben.

Was mich aber momentan stark beschäftigt, ist die Angst davor, etwas zu übersehen und im schlimmsten Fall persönlich zu haften. Ich weiß natürlich, dass man nicht alles perfekt machen kann, gerade in der Anfangszeit, und dass man sich fachlich weiterentwickelt. Trotzdem ist das ein permanenter Druck im Hinterkopf – gerade bei komplexeren Themen, die ich noch nicht so oft gesehen habe.

Mich würde interessieren: Ging es euch in der Anfangszeit ähnlich? Wie seid ihr mit dieser Unsicherheit umgegangen? Gibt es bestimmte Strategien oder Denkweisen, die euch geholfen haben, mit dem Thema Haftung und Verantwortung als junger WP besser umzugehen?

Freue mich auf den Austausch und danke schon mal für eure Erfahrungen!

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HR

Persönliche Haftung eines WP

Ich kann es aus der Juristen-Brille sagen. Da war die ersten Jahre eine enorme Angst im Hinterkopf, Fristen zu verpassen, Fehler zu machen - und das alles darf man sich ja keinesfalls anmerken lassen.

Was mir, allerdings Jahre später in einer eher Mentoren-Position die Augen geöffnet hat: Da haben wir in einem Gespräch mit einem weiteren Anwalt und einem Berufseinsteiger aus irgendeinem Grund plötzlich darüber geredet, welche Fehler wir in unserer Karriere schonmal gemacht haben, und ich meine echte, technische Fehler, mit Auswirkungen auf Mandate. Jeder hatte einen, und es war absolut befreiend, das mal zu hören - dass es jedem so ging. Wir alle waren erfolgreich und hatten ein gutes Standing, gute Examensnoten, und keiner von uns hat das vorher je zugegeben. Aber jeder von uns hat mindestens einmal im Leben einen Bock geschossen.

Vielleicht hilft es, so ein Gespräch zu suchen, mit einer Art Mentor. Wobei es natürlich nicht so rüberkommen darf, als suche man nach Bestätigung dass Fehler endlos ok sind ;-)

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

WiWi Gast schrieb am 01.07.2025:

Hallo zusammen,

ich wurde vor Kurzem zum Wirtschaftsprüfer bestellt und habe jetzt meine ersten eigenen Mandate übernommen. Ich arbeite in einer mittelgroßen WP-Gesellschaft in der Nähe von Frankfurt und bin grundsätzlich motiviert und freue mich auf die neuen Aufgaben.

Was mich aber momentan stark beschäftigt, ist die Angst davor, etwas zu übersehen und im schlimmsten Fall persönlich zu haften. Ich weiß natürlich, dass man nicht alles perfekt machen kann, gerade in der Anfangszeit, und dass man sich fachlich weiterentwickelt. Trotzdem ist das ein permanenter Druck im Hinterkopf – gerade bei komplexeren Themen, die ich noch nicht so oft gesehen habe.

Mich würde interessieren: Ging es euch in der Anfangszeit ähnlich? Wie seid ihr mit dieser Unsicherheit umgegangen? Gibt es bestimmte Strategien oder Denkweisen, die euch geholfen haben, mit dem Thema Haftung und Verantwortung als junger WP besser umzugehen?

Freue mich auf den Austausch und danke schon mal für eure Erfahrungen!

Naja es geht ja darum, dass nichts wesentlich (!) falsch ist. Daher richte ich meine Arbeit danach aus, dass auf jeden Fall die wesentlichen Punkte dokumentiert und nachvollziehbar sind und das man mit hinreichender Sicherheit davon ausgehen kann, dass es passt. Damit bin ich bisher immer gut gefahren.

Wie hat einst Oliver Kahn gesagt: Champions League ist ein Fehlervermeidungsspiel und am Ende gewinnt meistens die stabilste Abwehr die Saison.

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

Kann mich nicht dran erinnern, dass überhaupt mal nen WP persönlich für irgendwas haften musste. Ganz ehrlich bevor es mit der persönlichen Haftung als WP losgeht ist ne Menge schiefgegangen, die eh dein vorzeitiges Ende der Karriere bedeutet. Insofern würde ich mir darüber keine Gedanken machen (mache ich auch nicht als Big4 WP)

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

Ist es aber nicht so dass die Gesellschaft haften würde und nicht der WP persönlich? Kann bitte jemand der sich auskennt sich dazu äußern?

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

Schon mal was von Versicherung gehört? Damit es in die persönliche Haftung geht muss da Vorsatz da sein.

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

WiWi Gast schrieb am 02.07.2025:

Schon mal was von Versicherung gehört? Damit es in die persönliche Haftung geht muss da Vorsatz da sein.

Das stimmt nur bedingt. Auch grobe Fahrlässigkeit begründet eine persönliche Haftung. Und der Begriff ist halt ziemlich schwammig….theoretisch könnte man es dann schon so auslegen, dass es grob fahrlässig war…

antworten
Ceterum censeo

Persönliche Haftung eines WP

Lieber TE,
tatsächlich kann ich dich gut verstehen, mir ging es als Jung-WP ganz ähnlich. Solange du dich jedoch getreu der Berufspflichten verhältst, ist das Risiko einer persönlichen Haftung recht gering. Hierfür ist schon ein wirklich grober Schnitzer notwendig und selbst dann stehen vorab die Sicherungsnetze Berufshaftpflichtversicherung und gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung. Nachdem man ein paar hundert Bestätigungsvermerke abgezeichnet hat, ist man hier erfahrungsgemäß recht gelassen. Nur bei Unternehmen in der Krise muss man immer zweimal hinschauen, denn ein möglicher Insolvenzverwalter geht bei Eröffnung des Insolvenzverwalters regelmäßig erst die bisherige Geschäftsführung an und im nächsten Schritt oftmals direkt den WP.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

Ceterum censeo schrieb am 02.07.2025:

Lieber TE,
tatsächlich kann ich dich gut verstehen, mir ging es als Jung-WP ganz ähnlich. Solange du dich jedoch getreu der Berufspflichten verhältst, ist das Risiko einer persönlichen Haftung recht gering. Hierfür ist schon ein wirklich grober Schnitzer notwendig und selbst dann stehen vorab die Sicherungsnetze Berufshaftpflichtversicherung und gesellschaftsrechtliche Haftungsbeschränkung. Nachdem man ein paar hundert Bestätigungsvermerke abgezeichnet hat, ist man hier erfahrungsgemäß recht gelassen. Nur bei Unternehmen in der Krise muss man immer zweimal hinschauen, denn ein möglicher Insolvenzverwalter geht bei Eröffnung des Insolvenzverwalters regelmäßig erst die bisherige Geschäftsführung an und im nächsten Schritt oftmals direkt den WP.
Liebe Grüße

Vielen Dank, es ist schön zu hören, dass es anderen genauso ging :)

antworten
WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

WiWi Gast schrieb am 02.07.2025:

Das stimmt nur bedingt. Auch grobe Fahrlässigkeit begründet eine persönliche Haftung. Und der Begriff ist halt ziemlich schwammig….theoretisch könnte man es dann schon so auslegen, dass es grob fahrlässig war…

Stimmt, aber in dubio pro reo.
Der justiziable Nachweis einer groben Fahrlässigkeit ist in der Rechtspraxis in diesem Kontext sehr schwer.

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

Ich fühle mich als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Berufsrecht verpflichtet, hier für Erhellung zu sorgen.
Der Vertrag wird mit der Prüfungsgesellschaft nicht mit dem WP persönlich geschlossen. Eine vertragliche Haftung scheidet also aus.
Für eine deliktische Haftung ist ein Schutzgesetz Nötig. Dieses findet man im Strafgesetzbuch aber nur wenn Vorsatz gegeben ist. Andere Schutzgesetze gibt es hier nicht.
Ein Regress der WP-Gesellschaft wäre noch denkbar. Arbeitsgerichte haben hier aber mehrfach entschieden dass die Haftung auf 3-6 Gehälter gedreckelt ist.
Denkbar wäre noch eine Berufsrechtliche Haftung. Bei Erstvergehen ohne Vorsatz wird die Wpk hier nicht mehr als 5000-10000 Euro ansetzen.

antworten
WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

Ihr seid alle sowas von naiv. Die persönlich Haftung ist doch völlig unerheblich, solange euch trotzdem jemand mit tiefen Taschen verklagt. Die WPs die persönlich die Wirecard-Abschlüsse testiert haben sind alle finanziell ruiniert worden wegen Rechtskosten. EY hat da natürlich nichts übernommen aus offensichtlichen Gründen.

antworten
WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

WiWi Gast schrieb am 23.11.2025:

Ihr seid alle sowas von naiv. Die persönlich Haftung ist doch völlig unerheblich, solange euch trotzdem jemand mit tiefen Taschen verklagt. Die WPs die persönlich die Wirecard-Abschlüsse testiert haben sind alle finanziell ruiniert worden wegen Rechtskosten. EY hat da natürlich nichts übernommen aus offensichtlichen Gründen.

Quelle?

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

WiWi Gast schrieb am 23.11.2025:

Ihr seid alle sowas von naiv. Die persönlich Haftung ist doch völlig unerheblich, solange euch trotzdem jemand mit tiefen Taschen verklagt. Die WPs die persönlich die Wirecard-Abschlüsse testiert haben sind alle finanziell ruiniert worden wegen Rechtskosten. EY hat da natürlich nichts übernommen aus offensichtlichen Gründen.

Gibt es für sowas nicht eine Rechtsschutzversicherung?

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WiWi Gast

Persönliche Haftung eines WP

WiWi Gast schrieb am 02.07.2025:

Das stimmt nur bedingt. Auch grobe Fahrlässigkeit begründet eine persönliche Haftung. Und der Begriff ist halt ziemlich schwammig….theoretisch könnte man es dann schon so auslegen, dass es grob fahrlässig war…

Mittlerweile haben doch die meisten Versicherungen auch grobe Fahrlässigkeit versichert oder?

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