?Soziologiestudent? @ DAX ? Einkäufer
Zu Deinem letzten Beitrag vom 28.07. , Deine Nrn. 2,3,4
In diesem Modell würde der ArbN. permanent übererfüllen, da er zunächst, wie Du schreibst, das Vertrauen rechtfertigen muss, außerdem muss er abermals in Vorleistung gehen, um die nächste Stufe zu erklimmen, hat er diese erreicht, muss er wieder übererfüllen, um abermals das Vertrauen zu rechtfertigen u. sich für die nächste Stufe zu empfehlen usw.
Dies ist ein Teufelskreis, bei dem der ArbN. immer verliert.
Dein 1. Beitrag vom 29.07.16
?Austausch verschiedener Sichtweisen?/Einbringung der Arbeitgebersicht
Arbeitgeberinteressen sind nach Deiner Auffassung unterrepräsentiert ?
Sie sind vielmehr sogar überrepräsentiert.
Zunächst ganz offen durch Aussagen, wie bspw. dass man aufgrund eines bestimmten Studienabschlusses keinen Anspruch auf eine bestimmte Bezahlung hätte. Warum man diesen doch hat, habe ich oben bereits ausgeführt. Es sind lediglich Marktmacht u. fehlender Schutz von Seiten des Staates als Korrektiv dieser Marktmacht, die dafür sorgen, dass dieser berechtigte Anspruch oftmals nicht verwirklicht werden kann.
Eine subtilere Berücksichtigung von Arbeitgeberbelangen findet hingegen statt, wenn diese von (künftigen) ArbN. bereits internalisiert wurden, indem nicht nur unhinterfragt Anforderungen zu genügen versucht wird, sondern, um nur ein Bespiel zu nennen, auch Gehaltsansprüche von vornherein unter Tarifniveau angesetzt werden (müssen) (?Wieviel kann ich denn verlangen ??). Man sich also Arbeitgeberinteressen beugt, bevor diese überhaupt artikuliert wurden.
Nicht der ArbG., der vom Tarifvertrag abweicht u. damit dem Risiko einer Absage ausgesetzt wäre, trägt dieses, nein der Bewerber muss dieses Risiko für den ausbeuterischen ArbG. von Anfang an ausschließen, indem er sich von vornherein bereits in der Bewerbung unter Wert andient, da er sonst bekanntlich aussortiert wird.
Auf diese Weise findet eine Versteigerung der Arbeitskraft nach unten statt, die sukzessive dazu führt, dass das Gehaltsniveau immer weiter sinkt.
?35 h für 90 k?
Eine Übertreibung, Deine hast Du als solche kenntlich gemacht u. Dich auch dafür entschuldigt, ist ein weiteres Mittel, mit dem nicht nur aber auch in diesem Forum berechtigte Arbeitnehmerargumente abgebügelt werden. Eine berechtigte Forderung (Tarifgehalt gegen Tarifleistung) wird bis in die Maßlosigkeit übersteigert. Eine Maßlosigkeit, die in der ursprünglichen Forderung niemals gegeben war.
Dies tut man, um denjenigen, der einen berechtigten Anspruch erhebt, von dem man weiß, dass man ihn inhaltlich nicht widerlegen kann, in die Defensive zu drängen. Man muss sich dann nicht mehr mit dem Argument auseinandersetzen. Vielmehr muss der andere sich erklären, wie seine - ursprüngliche glasklare u. legitime ? Forderung eigentlich gemeint war. Ein ebenso beliebtes (Angriff ist die beste Verteidigung) wie leicht zu durchschauendes rhetorisches Mittel. Auch wenn dieser Faden in einigen Tagen ohnehin in den Tiefen des Forums verschwinden wird, war es mir wichtig, dies hier einmal mehr oder weniger ausführlich darzustellen.
?Lehrbuchartige Ausführungen?/?Bauchgefühl der heutigen studentischen Generation?
Bei meiner Argumentation handelt es sich weder um lehrbuchartige Ausführungen, noch um ein Bauchgefühl der heutigen studentischen Generation. Vielmehr handelt es sich um die Beschreibung eines Soll ? Zustandes, den es in der Vergangenheit schon einmal gab. Dieser ist also keine Utopie, sondern war einmal gesamtgesellschaftlicher Konsens. Um den Zuwachs an Marktmacht durch die Effekte der Globalisierung in Gewinne umwandeln zu können, hat die Wirtschaft diesen Konsens ? unter tatkräftiger Unterstützung der Politik - aufgekündigt u. baut einmal sicher geglaubte Errungenschaften bis zum heutigen Tag immer weiter ab. Diese Abweichung des heutigen Ist ? Zustandes vom früheren u. heute wieder anzustrebenden Soll ? Zustand, gilt es durch Regeln (Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen), welche die Marktmacht als Ursache eben dieser Abweichung korrigieren, u. deren rigorose Durchsetzung zu brechen.
Trägt das Geschäftsmodell eines Unternehmers zu Tarifkonditionen nicht, muss er es eben als Einzelunternehmer ohne Angestellte führen. Wenn er alle anfallenden Arbeiten selbst erledigt, dann stehen auch ihm allein die Früchte der Wertschöpfung zu. Kann er die anfallenden Arbeiten nicht allein bewältigen, d.h. ist er auf Angestellte angewiesen (!), kann es nicht sein, dass er nach Gutsherrenart über Recht u. Unrecht entscheidet. Diese Macht ist illegitim. In allen Lebensbereichen - außer den Wirtschaftsprozessen - akzeptieren wir nicht, dass bloße Überlegenheit die Beherrschung des Unterlegenen legitimiert. Vielmehr stimmen wir überein, dass es Korrektive geben muss, die verhindern, dass sich diese Überlegenheit Bahn bricht. Hat sie dies bereits getan, ergreifen wir Maßnahmen, um diese wieder zu zähmen.
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