Studieren mit Behinderung
Tipps zur Studienplatzvergabe, zur Studienfinanzierung und zu weiteren Informationsquellen für ein Studium mit Behinderung
Studienplatzvergabe
Schlechtere Noten oder längere Schulzeit bei Krankheit
Wenn behinderte Studieninteressierte aufgrund ihrer Behinderung oder langer Krankheit eine schlechtere Durchschnittsnote oder eine längere Schulzeit haben als ihre nichtbehinderten Mitbewerber und Mitbewerberinnen, so können Sonderanträge
- auf eine Verbesserung der Durchschnittsnote,
- auf eine Verbesserung der Wartezeit
- oder ein Härtefallantrag
gestellt werden.
Anhebung der Durchschnittsnote und Härtefallantrag
Durch die Verbesserung der Wartezeit und die Verbesserung der Durchschnittsnote sollen Nachteile des Bewerbers/der Bewerberin ausgeglichen werden. Bei einem genehmigten Härtefallantrag wird dagegen ein Studienplatz vergeben, ohne dass Durchschnittsnote und Wartezeit eine Rolle spielen.
Reichen die Abiturdurchschnittsnote oder die Wartezeit aus, um einen Studienplatz zugeteilt zu bekommen, so werden die gestellten Sonderanträge nicht berücksichtigt.
Schwerbehinderte
Gibt es in einem ZVS-Studiengang für eine bestimmte Stadt mehr Bewerber und Bewerberinnen als Studienplätze, werden die Studienplätze nach sozialen Gesichtspunkten verteilt. An erster Stelle werden hier schwerbehinderte Studieninteressierte berücksichtigt. Fügt man also eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises hinzu, so wird man auch an seinem Wunschort studieren können.
Chronisch kranke Studienbewerber/innen ohne Schwerbehindertenausweis müssen soziale Gesichtspunkte nachweisen.
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