Studieren mit Behinderung
Tipps zur Studienplatzvergabe, zur Studienfinanzierung und zu weiteren Informationsquellen für ein Studium mit Behinderung
Studienfinanzierung
BAföG
Behinderte oder chronisch kranke Studierende brauchen wegen eines viel höheren organisatorischen Aufwands oder wegen behinderungsbedingter Ausfälle oft länger für ihr Studium als nichtbehinderte Studierende. Nach der neuen Verordnung kann ihnen BAföG daher auch über die Förderungshöchstdauer hinaus als Zuschuss gezahlt werden. Es ist sinnvoll, dem BAföG-Amt auch schon eine Bescheinigung über das nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossene Grundstudium vorzulegen. Das entsprechende Antragsformular ist im BAföG-Amt erhältlich.
Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs
Neben den Kosten, die bei allen Studierenden anfallen, kommen bei behinderten Studierenden Ausgaben für
- Hilfsmittel,
- Dolmetscher und Dolmetscherinnen,
- Studienhelfer und Studienhelferinnen,
- Vorlesungskräfte,
- Pflege etc. hinzu.
Ein Teil dieser Kosten sollte durch
- Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen,
- Mittel aus der Pflegeversicherung,
- Blindengeld,
- evtl. Sozialleistungen und
- bei Unfallopfern durch den/die Schädiger/Schädigerin bzw. deren/dessen Haftpflichtversicherung
abgedeckt werden.
Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe soll einer drohenden Behinderung oder chronischen Krankheit vorbeugen oder die Folgen einer Behinderung oder chronischen Krankheit beseitigen oder eindämmen. Dem behinderten Menschen soll eine Eingliederung in die Gesellschaft ermöglicht oder erleichtert werden. Sie soll eine Ausbildung zu einer angemessenen Beschäftigung mit ausreichendem Einkommen ermöglichen.
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