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Berufsexamina & Weiterb.WP-Examen

Re: WP-Examen verkürzen

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WiWi Gast

WP-Examen verkürzen

Hallo!

Ich hätte kurz und knapp eine Frage, ich hoffe mir kann darauf einer eine Antwort geben.
Es ist ja möglich das WP Examen zu verkürzen nach dem §8a der WPO, dann entfallen bei der Prüfung 3 von 7 Prüfungen und zwar VWL, BWL und Wirtschaftsrecht.
Allerdings geht es ja auch sich das Examen zu verkürzen, wenn man schon davor den StB gemacht hat, dann entfällt ja beim WP-Examen das Fachgebiet Steuerrecht. Also nochmal 2 Prüfungen.

Ist auch beides zusammen anwendbar? Sprich wenn ich einen Studiengang nach §8a WPO mache und den StB mache, dass mir sogar 5 Prüfungen entfallen und ich nurnoch im Examen die Prüfungen des Wirtschaftlichen Prüfungswesens ablegen muss um das WP-Examen zu schaffen? Oder ist dies nicht möglich?

Liebe Grüße!

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Ja, das ist möglich!

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Hallo!

Ich hätte kurz und knapp eine Frage, ich hoffe mir kann darauf einer eine Antwort geben.
Es ist ja möglich das WP Examen zu verkürzen nach dem §8a der WPO, dann entfallen bei der Prüfung 3 von 7 Prüfungen und zwar VWL, BWL und Wirtschaftsrecht.
Allerdings geht es ja auch sich das Examen zu verkürzen, wenn man schon davor den StB gemacht hat, dann entfällt ja beim WP-Examen das Fachgebiet Steuerrecht. Also nochmal 2 Prüfungen.

Ist auch beides zusammen anwendbar? Sprich wenn ich einen Studiengang nach §8a WPO mache und den StB mache, dass mir sogar 5 Prüfungen entfallen und ich nurnoch im Examen die Prüfungen des Wirtschaftlichen Prüfungswesens ablegen muss um das WP-Examen zu schaffen? Oder ist dies nicht möglich?

Liebe Grüße!

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Und mit ein Hauptgrund dafür, warum viele WP den STB haben :)

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Ja, das ist möglich!

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Hallo!

Ich hätte kurz und knapp eine Frage, ich hoffe mir kann darauf einer eine Antwort geben.
Es ist ja möglich das WP Examen zu verkürzen nach dem §8a der WPO, dann entfallen bei der Prüfung 3 von 7 Prüfungen und zwar VWL, BWL und Wirtschaftsrecht.
Allerdings geht es ja auch sich das Examen zu verkürzen, wenn man schon davor den StB gemacht hat, dann entfällt ja beim WP-Examen das Fachgebiet Steuerrecht. Also nochmal 2 Prüfungen.

Ist auch beides zusammen anwendbar? Sprich wenn ich einen Studiengang nach §8a WPO mache und den StB mache, dass mir sogar 5 Prüfungen entfallen und ich nurnoch im Examen die Prüfungen des Wirtschaftlichen Prüfungswesens ablegen muss um das WP-Examen zu schaffen? Oder ist dies nicht möglich?

Liebe Grüße!

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Danke für die schnellen Antworten!

Also nochmal um sicherzugehen:
Die schnellstmöglichste Laufbahn wäre also, wenn ich nach meinen Bachelor den Master nach §8a mache, dann 2 Jahre in der StB arbeite, anschließend den StB machen, dann 3 Jahre in der WP arbeite und anschließend mein WP Exmanen schreibe nur über das Wirtschaftliche Prüfungswesen?
Wäre also der WP Titel nach dem Bachelor in unter 10 Jahren locker drin?

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Pardon,
*Und natürlich die sicherste Lösung, da im WP Examen so viel entfällt.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Ich glaube, nach dem StB Titel reicht ein weiteres Jahr Berufserfahrung für den WP. Wenn ich mich irre korrigiert mich bitte.

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Danke für die schnellen Antworten!

Also nochmal um sicherzugehen:
Die schnellstmöglichste Laufbahn wäre also, wenn ich nach meinen Bachelor den Master nach §8a mache, dann 2 Jahre in der StB arbeite, anschließend den StB machen, dann 3 Jahre in der WP arbeite und anschließend mein WP Exmanen schreibe nur über das Wirtschaftliche Prüfungswesen?
Wäre also der WP Titel nach dem Bachelor in unter 10 Jahren locker drin?

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Ne, du machst dein Master und arbeitest bei einer WP. Die Bescheinigen die dir die notwendigen Steuertätigkeiten und du machst deinen STB und danach dann den WP. Brauchst das nicht splitten in Anstellung bei STB und WP.

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Danke für die schnellen Antworten!

Also nochmal um sicherzugehen:
Die schnellstmöglichste Laufbahn wäre also, wenn ich nach meinen Bachelor den Master nach §8a mache, dann 2 Jahre in der StB arbeite, anschließend den StB machen, dann 3 Jahre in der WP arbeite und anschließend mein WP Exmanen schreibe nur über das Wirtschaftliche Prüfungswesen?
Wäre also der WP Titel nach dem Bachelor in unter 10 Jahren locker drin?

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Alles klar, Danke!

Also
Bachelor -> Master (2 Jahre) -> Berufstätigkeit (2 Jahre) -> StB -> Berufstätigkeit (1 Jahr) -> WP
= 5 Jahre?
Wäre ja ziemlich geil.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

es gibt eine schnellere Möglichkeit:
Diplomstudium Finanzwesen (3Jaher) -> 3 Jahre Teilzeitarbeit (wird für StB angerechnet) und parallel die Kriterien bzgl. des geforderten Studiums für WP ablegen.
nach dem StB sparst du zwar nichts mehr, aber für den StB braucht man dann nur noch 6 Jahre anstatt 7

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Ich kenne das von uns so.. 3,5 Jahre 8a Master inkl 50% arbeiten in der busy season, StB und WP im gleichen Jahr machen. Ist aber eher was für die sehr motivierten, ist schon heftig. Dann hast du nach 4,5 jahren beide titel.

Ich sitze gerade am voll wp und lerne auf die mündliche - den kann ich echt nicht empfehlen.. also wenn wp, dann auf jeden fall 8a!

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

WiWi Gast schrieb am 11.11.2017:

Alles klar, Danke!

Also
Bachelor -> Master (2 Jahre) -> Berufstätigkeit (2 Jahre) -> StB -> Berufstätigkeit (1 Jahr) -> WP
= 5 Jahre?
Wäre ja ziemlich geil.

Oder einfach:
13b Bachelor --> 3 Jahre Berufstätigkeit--> StB --> 1 Jahr Berufstätigkeit--> WP.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Danke für die schnellen Antworten!

Also nochmal um sicherzugehen:
Die schnellstmöglichste Laufbahn wäre also, wenn ich nach meinen Bachelor den Master nach §8a mache, dann 2 Jahre in der StB arbeite, anschließend den StB machen, dann 3 Jahre in der WP arbeite und anschließend mein WP Exmanen schreibe nur über das Wirtschaftliche Prüfungswesen?
Wäre also der WP Titel nach dem Bachelor in unter 10 Jahren locker drin?

So salopp "locker" drin würde ich das nicht formulieren. StB wird man nicht einfach mal so. Das ist ein extrem anspruchsvolles Examen wo man schon mal ne Ehrenrunde einkalkulieren darf. Sollte die Modularisierung des WP Examens kommen, würde ich persönlich vom StB abraten (wen WP das primäre Ziel ist) aber das muss jeder selbst für sich entscheiden. Auf der anderen Seite ist der Syndikus StB ist natürlich schon ne feine Sache.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

ich würde, wenn die modularisierung kommt, auch eher den vollwp wagen. stb examen ist dann schwieriger als ein gestückeltes wp examen.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Ja, das ist möglich!

WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:

Hallo!

Ich hätte kurz und knapp eine Frage, ich hoffe mir kann darauf einer eine Antwort geben.
Es ist ja möglich das WP Examen zu verkürzen nach dem §8a der WPO, dann entfallen bei der Prüfung 3 von 7 Prüfungen und zwar VWL, BWL und Wirtschaftsrecht.
Allerdings geht es ja auch sich das Examen zu verkürzen, wenn man schon davor den StB gemacht hat, dann entfällt ja beim WP-Examen das Fachgebiet Steuerrecht. Also nochmal 2 Prüfungen.

Ist auch beides zusammen anwendbar? Sprich wenn ich einen Studiengang nach §8a WPO mache und den StB mache, dass mir sogar 5 Prüfungen entfallen und ich nurnoch im Examen die Prüfungen des Wirtschaftlichen Prüfungswesens ablegen muss um das WP-Examen zu schaffen? Oder ist dies nicht möglich?

Liebe Grüße!

Jetzt muss ich hier doch mal was richtig stellen: Die Anrechnung nach § 8a WPO ist NICHT neben der Anrechnung nach § 13 WPO (StB) möglich! Es ist lediglich die kombinierte Anrechnung nach § 13 WPO und § 13b WPO möglich. Das sind jedoch 2 verschiedene Ausbildungswege und Studiengänge.

Auch die Praxiszeiten sind nicht so einfach zu erreichen:

Praxiszeit StB:
Für die Zulassung zum StB-Examen muss eine praktische Tätigkeit von mind. 16 Wochenstunden über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren (mit Masterabschluss) erdient werden. Dies bedeutet jedoch nach Auffassung der Kammer: 104 Wochen Steuerberatungstätigkeit. Dazu zählen nicht: Prüfung, Compliance, o. Ä. sowie jegliche Fehlzeiten wegen Urlaub, Krankheit, Vorbereitungszeit, etc.

Praxiszeit WP:
Die WPO fordert hier eine mind. 3-jährige Berufserfahrung (Master) bei einer StBG/WPG, bzw. StB/WPG o. Ä. Eine exakte Stundenzahl ist in der WPO nicht angegeben. Das kann an dieser Stelle auch vernachlässigt werden, da das schwerwiegendere Kriterium nämlich im zweiten Absatz verborgen ist: Davon mindestens 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit.
D. h. man muss mindestens 53 Wochen (Vollzeit) originäre Prüfungstätigkeit wochen- und mandantenbezogen nachweisen. Arbeitet man z. B. nur 40% der üblichen Wochenstunden (40h), wird die Woche auch nur zu 40% angerechnet.

Auch zum Thema Modularisierung: Noch ist nichts beschlossen, hierfür müsste die WPO geändert werden (Beteiligung Bundesregierung). Rechnet frühstens 2020 damit...

Anspruch:
Das StB-Examen erfordert ernsthafte Vorbereitung und ausreichend praktische Erfahrung, um das erlernte Wissen in den richtigen Kontext zu setzen. Anrechnungsmöglichkeiten bestehen hier keine.
Auch das WP-Examen unter Berücksichtigung der Anrechnungen nach §§ 13 (StB) und 13b (Master-Studium) WPO umfasst immer noch den wichtigsten Teilbereich des wirt. Prüfungswesens. Hier werden an "Voll-Anrechner" besonders strenge Anforderungen gestellt; Ergänzungsprüfungen o. Ä. sind nicht möglich. Und vom Umfang her entspricht dies mit Sicherheit nicht einem "sehr geringen Teil". Je nach Lehrgangsanbieter werden hier 3k-4k Seiten Skripte erstellt, zusätzlich zu den 4 Bänden der IDW PS die man kennen muss, aber nicht im Examen verwenden darf.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

8a und StB lässt sich sehr wohl kombinieren oder wie kommst du darauf? kenne selbst einige, die das so gemacht haben oder dabei sind.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Kann ich nur zustimmen. Habe ebenfalls Kollegen bei denen das der Fall war. Die Praxistätigkeit für das Steuerberaterexamen kann durch Teilnahme an Jahresabschlussprüfungen erbracht werden, habe meine Zulassung zur StB-Prüfung vor ein paar Wochen bekommen und war die letzten Jahren bei einer Big 4 lediglich im Audit tätig.

Die Aussage "jegliche Fehlzeiten wegen Urlaub, Krankheit, Vorbereitungszeit, etc. " ist auch nicht ganz richtig. Der normale Jahresurlaub wird angerechnet, abgezogen werden Freistellungszeiten und Krankheiten ab 3 Tagen.

WiWi Gast schrieb am 05.06.2018:

8a und StB lässt sich sehr wohl kombinieren oder wie kommst du darauf? kenne selbst einige, die das so gemacht haben oder dabei sind.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

WiWi Gast schrieb am 05.06.2018:

8a und StB lässt sich sehr wohl kombinieren oder wie kommst du darauf? kenne selbst einige, die das so gemacht haben oder dabei sind.

Entnehme ich § 6 WPAnrV sowie der Aussage meiner zuständigen Landesgeschäftsstelle (damals). Kann natürlich sein, dass das regional (oder mittlwerweile) anders gehandt habt wird. In dem Fall entschuldige ich mich.

Auch der Beitrag des anderen Kollegen ist richtig, ich habe mich unklar ausgedrückt im Eifer des Gefechts: Jahresurlaub zählt natürlich noch, ich hatte jetzt die beliebte Freistellung ab Juni/Juli im Kopf.
Bzgl. Audit: Ja, möglich, wenn in Abschlussfragen überwiegend gearbeitet wird. Ich dachte jetzt auch hier an die verschiedenen übrigen Audit-Tätigkeiten, die ja immer mehr zunehmen, abseits regulärer Fragestellungen der Rechnungslegung. Aber maßgeblich ist ja immer, was bescheinigt wird. Auch hier ein dickes Entschuldigung an den hoffentlich baldigen Berufskollegen. Viel Erfolg!

antworten
WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

In welchem Bundesland war das?

WiWi Gast schrieb am 06.06.2018:

WiWi Gast schrieb am 05.06.2018:

8a und StB lässt sich sehr wohl kombinieren oder wie kommst du darauf? kenne selbst einige, die das so gemacht haben oder dabei sind.

Entnehme ich § 6 WPAnrV sowie der Aussage meiner zuständigen Landesgeschäftsstelle (damals). Kann natürlich sein, dass das regional (oder mittlwerweile) anders gehandt habt wird. In dem Fall entschuldige ich mich.

Auch der Beitrag des anderen Kollegen ist richtig, ich habe mich unklar ausgedrückt im Eifer des Gefechts: Jahresurlaub zählt natürlich noch, ich hatte jetzt die beliebte Freistellung ab Juni/Juli im Kopf.
Bzgl. Audit: Ja, möglich, wenn in Abschlussfragen überwiegend gearbeitet wird. Ich dachte jetzt auch hier an die verschiedenen übrigen Audit-Tätigkeiten, die ja immer mehr zunehmen, abseits regulärer Fragestellungen der Rechnungslegung. Aber maßgeblich ist ja immer, was bescheinigt wird. Auch hier ein dickes Entschuldigung an den hoffentlich baldigen Berufskollegen. Viel Erfolg!

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

WiWi Gast schrieb am 06.06.2018:

In welchem Bundesland war das?

LGS Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen - Sitz in Ffm.

antworten
WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Mit Steuerberater fällt Steuern IMMER weg. Kenne mehrere aus Hessen, NRW und BW, die 8a+StB gemacht haben. Muss also wohl möglich sein. Alles andere macht auch gar keinen Sinn.

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WiWi Gast

Re: WP-Examen verkürzen

Also ich habe als StB zusammen mit §8a WPO-Master nur das Fach Prüfungswesen geschrieben und mich hat auch keiner gebeten, sitzen zu bleiben und noch mehr zu schreiben ;-) Geht also.

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