WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:
Ja, das ist möglich!
WiWi Gast schrieb am 10.11.2017:
Hallo!
Ich hätte kurz und knapp eine Frage, ich hoffe mir kann darauf einer eine Antwort geben.
Es ist ja möglich das WP Examen zu verkürzen nach dem §8a der WPO, dann entfallen bei der Prüfung 3 von 7 Prüfungen und zwar VWL, BWL und Wirtschaftsrecht.
Allerdings geht es ja auch sich das Examen zu verkürzen, wenn man schon davor den StB gemacht hat, dann entfällt ja beim WP-Examen das Fachgebiet Steuerrecht. Also nochmal 2 Prüfungen.
Ist auch beides zusammen anwendbar? Sprich wenn ich einen Studiengang nach §8a WPO mache und den StB mache, dass mir sogar 5 Prüfungen entfallen und ich nurnoch im Examen die Prüfungen des Wirtschaftlichen Prüfungswesens ablegen muss um das WP-Examen zu schaffen? Oder ist dies nicht möglich?
Liebe Grüße!
Jetzt muss ich hier doch mal was richtig stellen: Die Anrechnung nach § 8a WPO ist NICHT neben der Anrechnung nach § 13 WPO (StB) möglich! Es ist lediglich die kombinierte Anrechnung nach § 13 WPO und § 13b WPO möglich. Das sind jedoch 2 verschiedene Ausbildungswege und Studiengänge.
Auch die Praxiszeiten sind nicht so einfach zu erreichen:
Praxiszeit StB:
Für die Zulassung zum StB-Examen muss eine praktische Tätigkeit von mind. 16 Wochenstunden über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren (mit Masterabschluss) erdient werden. Dies bedeutet jedoch nach Auffassung der Kammer: 104 Wochen Steuerberatungstätigkeit. Dazu zählen nicht: Prüfung, Compliance, o. Ä. sowie jegliche Fehlzeiten wegen Urlaub, Krankheit, Vorbereitungszeit, etc.
Praxiszeit WP:
Die WPO fordert hier eine mind. 3-jährige Berufserfahrung (Master) bei einer StBG/WPG, bzw. StB/WPG o. Ä. Eine exakte Stundenzahl ist in der WPO nicht angegeben. Das kann an dieser Stelle auch vernachlässigt werden, da das schwerwiegendere Kriterium nämlich im zweiten Absatz verborgen ist: Davon mindestens 2 Jahre überwiegende Prüfungstätigkeit.
D. h. man muss mindestens 53 Wochen (Vollzeit) originäre Prüfungstätigkeit wochen- und mandantenbezogen nachweisen. Arbeitet man z. B. nur 40% der üblichen Wochenstunden (40h), wird die Woche auch nur zu 40% angerechnet.
Auch zum Thema Modularisierung: Noch ist nichts beschlossen, hierfür müsste die WPO geändert werden (Beteiligung Bundesregierung). Rechnet frühstens 2020 damit...
Anspruch:
Das StB-Examen erfordert ernsthafte Vorbereitung und ausreichend praktische Erfahrung, um das erlernte Wissen in den richtigen Kontext zu setzen. Anrechnungsmöglichkeiten bestehen hier keine.
Auch das WP-Examen unter Berücksichtigung der Anrechnungen nach §§ 13 (StB) und 13b (Master-Studium) WPO umfasst immer noch den wichtigsten Teilbereich des wirt. Prüfungswesens. Hier werden an "Voll-Anrechner" besonders strenge Anforderungen gestellt; Ergänzungsprüfungen o. Ä. sind nicht möglich. Und vom Umfang her entspricht dies mit Sicherheit nicht einem "sehr geringen Teil". Je nach Lehrgangsanbieter werden hier 3k-4k Seiten Skripte erstellt, zusätzlich zu den 4 Bänden der IDW PS die man kennen muss, aber nicht im Examen verwenden darf.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
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