es kommt irgendein Nebenthema ...
Geschäftsführungsprüfung
Unterschlagungsprüfung
Oder anders:
Was ist denn nun gleich die Rechtsnatur des Vertrages zwischen KPMG und Wirecard zur Untersuchung der Vorwürfe in der Presse ?
Geschäftsführungsprüfung
Unterschlagungsprüfung
Abschlußprüfung nur auf diesen einen Aspekt ?
oder ... hmm ....
Das könnte dann in folgender Form dran kommen:
Ein börsennotiertes Unternehmen U sieht sich rechnungslegungsbezogenen Vorwürfen ausgesetzt dergestalt, dass Erträge und Umsätze beschönigt sein und substanzielle Vermögenwerte fehlen sollten. In den vergangenen Jahren sind die nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüsse von der WP - Gesellschaft A geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
A)
Das Unternehmen U erteilt WP - Gesellschaft B den Auftrag, "den Vorwürfen nachzugehen."
Frage 1: Welche Rechtsnatur hat der Auftrag ?
Frage 2: Was mußte / sollte die WP Gesellschaft B bei der Auftragsannahme beachten ?
B)
Frage 3: Welche Rechnungslegungsvorschriften beschreiben den materiellen Rechtsrahmen der Bilanzierung auf Ebene des Einzelabschlusses von U und sind für den "Auftrag" nach Punkt A) mit Blick auf die erhobenen Vorwürfe relevant ?
Frage 4: Welche zusätzlichen Aspekte ergeben sich bei Frage 3, wenn U einen Konzernabschluß aufstellen muß ?
C)
Frage 5: Welche Regeln bzw. Standards unterliegt das Unternehmen B bei der Prüfung der Vorwürfe in formeller Hinsicht ?
Frage 6: Unterstellen Sie, dass die erhobenen Vorwürfe zutreffen, dass aber dennoch ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden ist. Welche Aspekte in den IFRS geben dann keinen ausreichenden Rechtsrahmen vor und welche Prüfungsregeln sind nicht konkret genug bzw. wie konnte U die für die WP Gesellschaft A geltenden Standards (zielgeichtet ?) nutzen, um die Bilanzen zu manipulieren ?
D)
Frage 7: Welche Folgen wurden durch den Gesetzgeber in Deutschland gezogen (FISG) ? Erachten Sie diese Regelungen als ausreichend ? Nehmen Sie kritisch Stellung.
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