Rechtsformwahl von Unternehmen
Studie zur Rechtsformwahl von ifm und BDS zeigt großen Einfluss externer Berater - Drei Hauptmotive bestimmen Rechtsformwahl
Rechtsformwahl von Unternehmen
Mannheim, 28. November 2003 (idw) Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens wird im Wesentlichen von drei Hauptmotiven bestimmt:
- der Begrenzung der Haftung,
- der Optimierung der Unternehmensnachfolge sowie
- der Reduzierung der Steuerbelastung.
Dies ist das Ergebnis einer Studie, die das Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim (ifm) gemeinsam mit dem Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) sowie dem Bundesverband der Selbständigen/Deutscher Gewerbever-band (BDS/DGV) durchgeführt hat. » Bei einem Wechsel der Unternehmensrechtsform steht vor allem die Haftungsbegrenzung im Mittelpunkt der Überlegungen«, stellt Dr. Birgit Buschmann, Geschäftsführerin des ifm heraus. Dieser Trend zeigt sich auch an der Wahl der Zielrechtsform:
- 68,4% der befragten Unternehmen, bei denen in der Vergangenheit ein Rechtsformwechsel stattfand, haben hier die GmbH als neue Rechtsform gewählt.
- Bei 51 % aller Unternehmen, die einen zukünftigen Rechtsformwechsel planen, ist die GmbH die Zielrechtsform.
Gleichwohl bleibt - wie die amtliche Statistik zeigt - das Einzelunternehmen mit einem Anteil von 70 % (im Jahr 2000) die in Deutschland nach wie vor häufigste Unternehmensrechtsform.
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