Zum einen das, die Ausbildung ist sehr stark rechtlich orientiert, durchaus ähnlich zur Steuerberaterausbildung, man arbeitet fast nur mit Gesetzen, das ist mit einem BWL-Studium schwer zu vergleichen, wenn es auch Überschneidungen gibt. Zum anderen gibt es in der Steuerverwaltung als hoheitlichem Kernbereich fast keine Tarifbeschäftigten, sondern fast nur Beamte und das Beamtenrecht sieht für jede Laufbahn einen Vorbereitungsdienst vor, das Referendariat der Juristen und auch der Lehrer ist im Endeffekt nichts anderes als dieser Vorbereitungsdienst für den h. D., ebenso ist es für den g. D., bei den Dipl.-Finanz-, Verwaltungs-, etc-Wirten ist dieser Vorbereitungsdienst quasi integriert, mit einem BWL-Studium fehlt einem allerdings dieser Vorbereitungsdienst, so daß eine Grundvoraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung fehlt. Der Vorbereitungsdienst kann zwar ersetzt werden, logischerweise geht das dann aber nicht im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe, sondern im Normalfall wird da einige Zeit im Beschäftigtenverhältnis zugebracht, dann die Laufbahnbefähigung festgestellt und dann erst verbeamtet. Dies ist bei Kommunen verbreitet, wobei es niemals einen Anspruch auf Verbeamtung gibt, das hängt dann komplett vom jeweiligen Dienstherren ab. In der Finanzverwaltung gibt es jedoch keine Tarifbeschäftigten oder nur in sehr untergeordneten Tätigkeiten (Vorzimmer etc.), die Sachbearbeiter sind alle im Beamtenverhältnis, weshalb die beschriebene Vorgehensweise dort einfach nicht zum Tragen kommen kann. Das könnte übrigens auch der Hintergrund für die 3 Jahre Berufserfahrung beim Bund sein, ich bin jetzt im BBG nicht so drin, aber ggf. kann auch extern erworbene Berufserfahrung als Ersatz für die Laufbahnausbildung angerechnet werden!
Vor dem selben Problem stehen übrigens auch Beamte des mittleren Dienstes, die den Versuch machen, sich extern weiterzubilden und z. B. ein Fernstudium in BWL oder Wirtschaftsrecht machen, auch die kriegen regelmäßig keine Möglichkeit, innerhalb des Beamtenverhältnisses aufzusteigen mit dieser Qualifikation, da ihnen der Vorbereitungsdienst fehlt, die Erfahrung im mittleren Dienst zählt da nichts, auch die müssen dann zunächst in den Tarif wechseln, was ihnen, wenn sie Pech haben eine Nachversicherung einbringt und Teile der Altersversorgung kostet, um ggf. später wieder im g. D. verbeamtet zu werden. Mitunter auch ein Grund, weshalb ich jungen Leuten im Regelfall davon abrate, im m. D. zum Staat zu gehen, da man in seiner Laufbahn mehr oder weniger festhängt (Laufbahnaufstieg mal außen vor, da nicht sehr häufig), das aber nur am Rande.
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