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SelbstständigkeitNebenerwerb

Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

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mezzi

Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

Hallo,
ich möchte mit einer 2. Person ein Startup gründen, gern vorerst auch nebenberuflich.

Ich möchte/kann dabei selbst nicht in Erscheinung treten, da ich meiner jetzigen Firma Konkurrenz machen würde und mir deshalb die nebenberuflich Selbstständigkeit nicht erlaubt wird.

Habt ihr eine Idee, wie ich das bewerkstelligen kann?

Es geht um einen Online-Versandhandel.

Meine Idee wäre, die 2. Person gründet ein Einzelunternehmen und ich beteilige mich als stiller Gesellschafter.

Doch wenn es in die hauptberufliche Selbstständigkeit geht (sofern das Business sich bewährt), wie mache ich dann weiter?
Ich meine, ich möchte kein 2. Unternehmen gründen, sondern 50% Risiko und Beteiligung am von Person2 gegründeten Unternehmen haben.

Atypischer stiller Gesellschafter ist ja auch kein Beruf/Job/Beschäftigungsverhältnis, oder?

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WiWi Gast

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

Nun, da kann ich aus eigener Erfahrung was beisteuern...

Generell ist es nicht unüblich, Strohmänner bei Firmengründungen zu nutzen. Aus Deinen Worten ist zu entnehmen, dass das Ganze eher ein Eier-Butter-Käse Laden werden wird und kein Big Business. Ausserdem ist der 984.000ste Online Shop jetzt auch nicht das Innovativste auf der Welt.

Insofern entfällt die Möglichkeit, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt als Strohmann zu nehmen. Die gibt's nämlich, allerdings kostet das jeden Monat eine Kleinigkeit.

Dazu kommt: Ein Einzelunternehmen und das als Strohmann? Da haftet die eingetragene Person mit dem Privatvermögen. Ob Du da einen Doofen findest?

Ich habe eine UG gegründet. Gesellschafter und Geschäftsführer ist jemand aus meiner Familie. Das funktioniert ganz gut.

Übrigens: Mein Arbeitgeber hat das relativ schnell spitzgekriegt. Aber da zumindest der Form Genüge getan war, haben sie es akzeptiert. Wohl oder übel.

PS: Das Ganze war schon in 2011. Innerhalb von gut 2 Jahren ist das Ganze so arbeitsintensiv (und rentabel) geworden, dass ich Anfang 2014 gekündigt habe und nun hauptberuflich selbständig bin. In diesem Jahr werde ich die UG in eine GmbH umwandeln und dann auch ganz offiziell als Gesellschafter auftreten...

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WiWi Gast

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

Dann müssen die Einnahmen aber doch auch jemand anderen laufen und erhöhen seine Steuerprogression etc. oder wie hast du den Einnahmenfluss geregelt bzw. soviel investiert, dass keine Anfallen?

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WiWi Gast

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

"Insofern entfällt die Möglichkeit, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt als Strohmann zu nehmen. "

Wird schwierig, das StBerG verbietet nämlich eine gewerbliche Tätigkeit des Steuerberaters. Eine Notfall-Geschäftsführung (die genehmigungsfähig wäre) liegt hier kaum vor.

"n müssen die Einnahmen aber doch auch jemand anderen laufen und erhöhen seine Steuerprogression etc. oder wie hast du den Einnahmenfluss geregelt bzw. soviel investiert, dass keine Anfallen? "

=> bei einer UG kein Problem da selbst Steuersubjekt.

Allerdings steht man als Eigentümer in der Gesellschafterliste.

Vorsicht bei den ganzen Konstruktionen, mit Geldwäschegesetz etc. konfrontiert zu werden macht nicht viel Spaß.

Frag einfach deinen Chef und gut ist. Er darf dir Nebentätigkeiten nicht verbieten, solange kein wesentliches betriebliches Interesse entgegensteht und deine Arbeit nicht darunter leidet.
Du kannst auch deine Arbeitszeit reduzieren und das dann in der Zeit machen, sollte eigentlich hinhauen.

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mezzi

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

Hey Leute,

in der Tat geht es hier weniger um Eier und Butter.. Wir sind Marktführer in unserem Produkt, kaufen in China (oh Wunder) und vertreiben weltweit. Mein Know-How möchte ich nun gern selbst anwenden. Ich bin mehr oder weniger Geschäftsführer, nur heißt es bei einem Einzelunternehmen, so wie wir es sind, nicht so.

Aber groß? Nun... nein, wir setzen 10Mio? jährlich um aber das ist in den Augen vieler sicher nicht groß. Für den Einzelunternehmer ist es aber ein netter Verdienst.

Mit der UG die Idee ist nicht schlecht, sofern wir den Laden zum laufen kriegen, setzen wir das gerne um. Nur bis dahin erstmal des Aufwandes wegen nur der EU.

Lounge Gast Nr.2 - wir haben noch gar nichts geregelt. Das ist die Frage, was könnte hier die beste Lösung sein?

Als Atypischer Stiller Gesellschafter beziehe ich mE. den vereinbarten Gewinnanteil und verteuere diesen auch selbst (bilde ich mir ein)...

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mezzi

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

"Frag einfach deinen Chef und gut ist. Er darf dir Nebentätigkeiten nicht verbieten, solange kein wesentliches betriebliches Interesse entgegensteht und deine Arbeit nicht darunter leidet.
Du kannst auch deine Arbeitszeit reduzieren und das dann in der Zeit machen, sollte eigentlich hinhauen."

Das wäre der Idealfall. Nur wäre ich eine direkte Konkurrenz für uns. Darüber hinaus stammt mein Wissen darüber größtenteils aus dieser Firma.

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WiWi Gast

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

10 Mio Umsatz und du hast nicht die Eier zu kündigen und dein eigenes Ding wirklich durchzuziehen? Wir reden schon von Euro und nicht von Suahelo-Talern?

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WiWi Gast

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

Ltd. in England gründen als Einzelunternehmer wird das nichts...vielleicht noch eine Ltd. & Co. KG?

Oder eine verschachtelte GmbH/UG Struktur....

antworten
WiWi Gast

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

So wie ich dich verstehe, läuft das Business schon als Einzelunternehmen. Wie konnte das bisher funktionieren, wenn dir das vom AG nicht erlaubt wird? Unabhängig davon: Eine GmbH gründen und Person 2 als Geschäftsführer anstellen. Im Gesellschaftsvertrag eine dritte Person mit Stimmrecht, ohne Kapitalanteil aufnehmen. Die Ernennung des GF als einstimmig zu entscheidenden Sachverhalt festlegen. Das Halten einer Beteiligung ohne beherrschenden Einfluss (wie auch anderer Finanzanlagen) kann dir der AG kaum verbieten.

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WiWi Gast

Re: Startup mit 2. Person, um selbst nicht in Erscheinung zu treten

Hi.. Also mein Chef ist Einzelunternehmer, ich nur Angestellter - seine rechte Hand sozusagen..

Und 10 Mio Euro sind der Umsatz, nicht der Gewinn.. Gewinn so ca. 23 %
DANKE für euer Feedback!

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