DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
SteuerangelegenheitenKopfhörer

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Hallo.

Kann man seine neue gekauften Bluetooth Kopfhörer (ca. 200 EUR) auf der Steuererklärung als Werbungskosten (Arbeitsmittel) angeben, da ich diese ausschließlich aufgrund meiner nahezu vollständigen Homeoffice-Tätigkeit zugelegt habe?
Bzw. macht es Sinn, ggf. nur 90 % der Kosten anzusetzen unter der Annahme, dass 10 % privat genutzt werden? Ist evtl. eine bessere Lösung, ich will vermeiden, dass mir das komplett rausgestrichen wird.

Wie seht ihr das?

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 9 Werbungskosten
(1) 1Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. 2Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Wenn du die Kopfhöhrer 100% beruflich nutzt, dann setz die Kopfhörer 100% an.

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Hatte die gleiche Situation, ging um Noise Cancelling Kopfhörer, hab 50% angesetzt. 90% finde ich bisschen hoch

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

ja kannst du. Headset und Lautsprecher waren kein Problem bei mir

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Generell kann man Geräte, wenn man sie mind. 90% beruflich nutzt (oder müssen es mehr als 90% sein?) zu 100% absetzen. D.h. 90% anzusetzen macht nicht wirklich Sinn.

Ich werde in meiner Steuererklärung wohl nur zwischen 50% und 100% unterscheiden. 50% Bürostuhl, da ich ihn eben auch privat nutze, 100% Headset, da definitiv zu 98-99% nur beruflich genutzt.

antworten
know-it-all

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Ich habe bisher immer alle Aufwendungen für Computer, Technik mit 100% dienstlicher Nutzung angesetzt und es immer alles ohne Abstriche vom FA anerkannt worden.
Natürlich hängt das ein wenig von der Laune des zuständigen Finanzbeamten ob.

Beeinflussen lässt sich die Akzeptanz durch das Finanzamt allerdings in gewissen Rahmen/Grenzen auch selbst:

  • am besten die gesamte Steuererklärung beleglos einreichen per Elster mit Zertifikat. Kein Papier hinterherschicken! Auch kein Anschreiben beigefügen, sofern du keine besondere erklärungsbedürftigen Sachverhalte erläutern möchtest oder musst. Dann hast du die Chance, dass deine Steuererklärung komplett automatisch geprüft und bearbeitet wird. Es finden dann wohl nur Plausibilitätsprüfungen statt, nicht auf Ebene einzelner Werbungskostenpositionen. Dann bekommt man meist auch schon 2..3 Wochen nach Einreichung seinen Bescheid.
  • die Kosten für die Kopfhörer solltest du so beschreiben, dass es in der Steuererklärung wie ein Arbeitsmittel "aussieht" (also nenn es bitte nicht "Gaming Headset" sondern "Headset für dienstliche Videokonferenzen im Homeoffice")
  • die gesamten Werbungskosten sollten im üblichen Rahmen liegen, also keine erheblichen Abweichungen vom Vorjahr

Leider lassen sich die Finanzbehörden ja auch nicht so genau in die Karten schauen, wie eine solche Prüfung genau abläuft, denn sonst könnte man ja gezielt die Grenzen dieser Prüfung ausloten. Aber mit den o.g, Tipps bin ich bislang ganz gut gefahren und musste auch noch nie dem Finanzamt irgendwelche Belege noch nachreichen...

Lohnen tut sich das ganze ohnehin nur, wenn deine gesamten Werbungskosten in Summe über 1.000 EUR liegen, aber das weißt du ja sicher.

Ich werde dieses Jahr übrigens einen neu gekauften Bürostuhl vollständig ansetzen, dazu meinen neuen Computer, 120 Tage Homeoffice-Pauschale usw.

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

nein geht nicht durch

antworten
Arcus

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Kommst du überhaupt über die 1000€ Pauschale?
Falls ja, zu 100% absetzbar, falls nein würde ich mir den Aufwand sparen

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Hier der TE:
Ja, über die 1000 EUR-Pauschale komme ich. Allein schon die 600 EUR für das Homeoffice und ca. 500 EUR Fahrtkosten, dazu noch das eine oder andere Fachbuch (SAP). Mit den 200 EUR für die Noise Canceling Kopfhörer würde ich wohl auf ca. 1.500 EUR Werbungskosten kommen.

Was gebt ihr denn sonst noch so an, was etwas "außergewöhnlich" ist (insb. im Zuge des letzten "Homeoffice"-Jahres...)?

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

wobei der PC nur zu 800 netto absetzbar ist...alles darüber muss über die Nutzungsdauer gesplittet werden.

know-it-all schrieb am 03.02.2021:

...

Lohnen tut sich das ganze ohnehin nur, wenn deine gesamten Werbungskosten in Summe über 1.000 EUR liegen, aber das weißt du ja sicher.

Ich werde dieses Jahr übrigens einen neu gekauften Bürostuhl vollständig ansetzen, dazu meinen neuen Computer, 120 Tage Homeoffice-Pauschale usw.

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

wobei der PC nur zu 800 netto absetzbar ist...alles darüber muss über die Nutzungsdauer gesplittet werden.

Ab 2021 nicht mehr.

antworten
know-it-all

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Was gebt ihr denn sonst noch so an, was etwas "außergewöhnlich" ist (insb. im Zuge des letzten "Homeoffice"-Jahres...)?

Mit Ausnahme der 5€ Kostenpauschale pro Home Office hat sich bei mir nichts groß geändert. Ich gebe regelmäßig an:

Werbungskosten:

  • Zeitschriftenabo (c't)
  • Steuererklärungssoftware
  • Berufsverband / Mitgliedschaften
  • 50% der Jahreskosten meiner Kreditkarte (aufgrund beruflicher Nutzung im Zuge von Dienstreisen - das lasse ich 2020 wahrscheinlich einmalig weg, da ich keine einzige Dienstreise hatte...)
  • Arbeitsmittel - alles was halt so anfällt: Laptop, Festplatten, USB-Sticks, Drucker und Verbrauchsmaterialien, Router (anteilig 50%), Software-Abos sofern plausibel (Microsoft 365), Bürostuhl, Headset etc.

Ich arbeite allerdings auch in einem Beruf mit IT-Bezug, und kann dadurch jederzeit plausible Gründe anführen, warum ich den ganzen Kram für die berufliche Nutzung und Weiterbildung benötige (wenn das FA es genauer wissen wollte)

Bei dem ein oder anderen mag es für 2020 und 2021 möglich sein, dass das heimische Arbeitszimmer die hohen Voraussetzungen an die steuerliche Anerkennung der Ist-Kosten erfüllt. Bei mir ist das aber nicht so, so dass ich nur die 5€ pro Tag Pauschale ansetzen kann.

Vorsorgeaufwand:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Kfz- und Privathaftpflichtversicherung
    (ich muss dazu sagen, dass ich privatversichert bin und der durch die Krankenversicherung bescheinigte Vorsorgeaufwand nach Beitragsrückerstattung liegt unter der Höchstgrenze von 1.900 EUR p.a. - in der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen würden allein die KV-Beiträge den Maximalbetrag wohl schon übersteigen, so dass man keine zusätzlichen Versicherungskosten mehr als Vorsorgeaufwand ansetzen kann)

Handwerkerkosten:

  • Alles was an Nebenkosten so auf der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter für die Wohnung aufgeführt ist

Kinderbetreuung:

  • Die Großeltern holen unseren Sohn regelmäßig aus dem Kindergarten ab (zumindest war das so vor März 2020). Wir überweisen die Kosten für die Abholung (0,3€ pro gefahrener Kilometer) auf ihr Konto und können diese Beträge von der Steuer absetzen (geht nur wenn die Zahlung belegt werden kann - deswegen Überweisung).
    Da es für die Großeltern nur eine Kostenerstattung für die ansonsten unentgeltliche Betreuung darstellt (also keine Vergütung) müssen sie es nicht selbst in der Steuererklärung angeben.
  • Wenn Kita-Gebühren usw. anfallen sind die auch anteilig und bis zum Höchstbetrag absetzbar

Ich denke wir sind da nah dran am Optimum/Maximum was absetzbar ist. Mehr fällt mir auch bei kreativer und grenzwertiger Auslegung von belegbaren Kosten als "Werbungskosten" nicht ein :-)

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Danke für die Übersicht! Das hab ich auch alles im Programm.

Einzig und allein bei dem Punkt frage ich mich wie du das hinkriegst:

  • Absetzbar sind ja nur die Arbeitsstunden?
  • Woher hast du die Rechnungen?

Handwerkerkosten:

  • Alles was an Nebenkosten so auf der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter für die Wohnung aufgeführt ist
antworten
know-it-all

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

WiWi Gast schrieb am 03.02.2021:

Danke für die Übersicht! Das hab ich auch alles im Programm.

Einzig und allein bei dem Punkt frage ich mich wie du das hinkriegst:

  • Absetzbar sind ja nur die Arbeitsstunden?
  • Woher hast du die Rechnungen?

Auf unserer Nebenkostenabrechnung sind die Kosten einigermaßen detailliert aufgeschlüsselt. Bei Positionen wie Schornsteinfegerkosten, Wartung der Gastherme oder auch Winterdienst kann man wohl davon ausgehen, dass es sich ausschließlich oder zum größten Teil um umgelegte Arbeitskosten handelt. Die setze ich einfach ganz an. Die Originalrechnungen habe ich nicht - müsste ich mir halt notfalls vom Vermieter besorgen, wenn das Finanzamt diese sehen wollte. Das ist aber in ~9 Jahren noch nie passiert.

antworten
WiWi Gast

Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

kommst du über die 1000€?
ka was für Kopfhörer du gekauft hast.

antworten

Artikel zu Kopfhörer

Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig

Grundsteuer: Ein neugebautes Einfamilienhaus.

Die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer sind verfassungswidrig. Das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat.

Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

BMF-Broschüre: Einkommensteuer und Lohnsteuer

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« vom Bundesministerium der Finanzen ist ein praktisches Nachschlagewerk, das umfassende Informationen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer bereithält. Im Oktober 2017 wurde die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« aktualisiert und neu aufgelegt.

Finanzstarke Zukunft: Steuern sparen 2018

Auf Geldscheinen und einem Zettel zur Einkommenssteuererklärung liegen Würfel, die die Worte: Gehälter und Marketing ergeben.

Auch im Jahr 2017 wurde in Deutschland wieder der eine oder andere Steuersünder „enttarnt“, der sich auf nicht ganz legale Weise einen Vorteil gegenüber dem Fiskus verschafft hat. Das muss aber nicht sein, denn in der Praxis lassen sich Steuern im Jahr 2018 an vielen Stellen einsparen. Wie das genau geht und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel. Die gute Nachricht vorweg: Auf unzähligen Papierkram kann getrost verzichtet werden.

Bundesfinanzhof: Kosten für Erststudium steuerlich absetzbar

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Berufstätige können die Kosten für ein Erststudium steuerlich absetzen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit einem neuen Urteil entschieden.

Steuer- und Abgabenbelastung 2014 in Deutschland, Österreich und Schweiz stabil

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Der Anteil von Steuern und Abgaben an den Gesamtarbeitskosten ist in Deutschland 2014 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Das Einkommen eines unverheirateten Angestellten ohne Kind wurde durchschnittlich mit 49,3 Prozent belastet, das waren 0,09 Prozentpunkte mehr als 2013. Dies geht aus der OECD-Studie “Taxing Wages 2015” hervor, die den Steuerkeil für acht Familienkonstellationen modellhaft berechnet.

Auslandssemester oder Auslandsstudium: Wie und was kann ich von der Steuer absetzen?

Auslandsstudium von der Steuer absetzen: Big Ben und Buckingham Palace an der Themse in London.

Auslandserfahrung gilt nach wie vor als ein Schlüssel für späteren beruflichen Erfolg. Gerade in den Wirtschafts- und IT-Studienfächern setzen Studenten deshalb auf Auslandssemester. Ein kleiner Teil geht dabei noch einen Schritt weiter – und studiert komplett im Ausland. Aufgrund der Bedeutung, welche der Auslandserfahrung in Wirtschaftskreisen immer wieder beigemessen wird, zieht es von den mehr als 2,8 Millionen Studenten in Deutschland jedes Jahr knapp 140.000 ins Ausland. So viele Auslandsstudenten sind es doch am Ende gar nicht. Wer dieses Argument aus dem Hut zieht, darf zwei Punkte nicht vergessen.

Studienkosten: Wie Eltern von Studenten Steuern sparen

Steuererklärung: Das Bild zeigt Eltern die ihr Kind beim Studium finanziell unterstützen.

Ein Studium ist teuer. Viele Studierenden können die Kosten für ein Studium nicht aus eigener Kraft bestreiten. Daher müssen oft die Eltern das Studium finanzieren – ein Einsatz, den der Fiskus würdigt. So können Eltern, die ihren Kindern das Studium finanzieren, meist Steuern sparen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Antworten auf Kopfhörer --> Werbungskosten (Arbeitsmittel) in Steuererklärung?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 16 Beiträge

Diskussionen zu Kopfhörer

Weitere Themen aus Steuerangelegenheiten