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SteuerangelegenheitenElterngeld

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Hi,
nachdem nun die Elterngeld-Änderung durch das Bundeskabinett abgesegnet wurde, möchte ich mich schon darauf vorbereiten, dass es auch durch den Bundestag geht.

Unser ZVE liegt derzeitig bei 230k (~260k Brutto) als Angestellte. Ich würde es gerne "sinnvoll" (aus wirtschaftlicher Sicht) auf 150k reduzieren im Jahr 2024, da wir in der Kinderplanungsphase sind. Ein Sabbatical oder Teilzeit sind damit raus - würde sowieso nicht gern gesehen werden vor meinen geplanten 6Monaten Elternzeit.

Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: In meinem Fall nur sehr ungern, da der bAV-Fonds (Allianz-Produkt) sehr schlecht performt und ich auf lange Sicht wahrscheinlich mehr verliere als ich durch die ~25k Elterngeld gewinne.

Hab mich etwas mit dem Investitionsabzugsbetrag beschäftigt.. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Anlagen (bspw. Direktinvestitionen in PV?). Zu den erwartenden moderaten Renditen würden ja dann quasi 25k Netto-Rendite dazukommen (=Elterngeldanspruch), wodurch sich der Business Case sehr risikoarm rechnen ließe - ich weiß aber, dass sich so eine Anlage auch ohne Steuerersparnisse (bzw. in dem Fall "Elterngeldgewinn") rechnen sollte.

Sonstige wirtschaftlich sinnvolle Ideen, die ich evtl. nicht auf dem Schirm habe?

Danke für die Diskussion :)

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MB'ler

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

wie wäre es mit Einzahlungen in ein Sabbatical?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

80k wird ein Ding der Unmöglichkeit ohne Arbeitsverzicht/Sabbatical. Ich hab mir alles bis 200k Brutto angeguckt, das dürfte es problemlos gehen.

  1. Du zahlst deine Krankenversicherung für drei Jahre im voraus
  2. Immobilieninvest Neubau in 2024, könnte interessant werden mit der neuen AFA (8% + 3% für Neubau in den ersten drei Jahren).
  3. Falls vorhanden Renovierung in Vermieteter Bestandimmobilie

So hab ich mir die 30k relativ einfach gerechnet (ich ziehe wenn nötig 1&3), notfalls noch nen Monat Urlaub und gut ist. Bei deiner Summe wird es da aber keinen vernünftigen Weg geben.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Immer schön, wenn mittlerweile auch vermehrt Privatpersonen sich mit Steuertricksereien beschäftigen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

80k reduzieren ist schon viel.

Ihr könnt euch scheiden lassen. Dann sollte jeder von euch die 150k in Anspruch nehmen können, also insgesamt 300k. Komischerweise machen die Frauen das aber meist ungern mit.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

260.000€ und braucht Elterngeld.

Absurd.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Da immer das ZVE des abgeschlossenen Jahres gilt, dürfte euer Kind dann ja ohnehin erst 2025 kommen...
Klingt alles in allem nicht besonders sonnig. Bei eurem Einkommen seit ihr nicht auf die Optimierung angewiesen. Genießt die Zeit einfach.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Eieiei, bei der Summe wird das sportlich.

Ich wäre in jedem Fall sehr interessiert, zu hören, was hier an Vorschlägen kommt und ob das bei der Differenz überhaupt irgendwie so geht, dass es sich rechnet.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Kannst du die Einzahlung in die bAV in 2024 erhöhen und in den Folgejahren entsprechend reduzieren?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wir haben genau das gleiche Thema & ich hatte an Photovoltaikdirektinvestitionen gedacht mit max Abschreibung in 2022. Hat damit jemand Erfahrungen?

WiWi Gast schrieb am 18.08.2023:

Hi,
nachdem nun die Elterngeld-Änderung durch das Bundeskabinett abgesegnet wurde, möchte ich mich schon darauf vorbereiten, dass es auch durch den Bundestag geht.

Unser ZVE liegt derzeitig bei 230k (~260k Brutto) als Angestellte. Ich würde es gerne "sinnvoll" (aus wirtschaftlicher Sicht) auf 150k reduzieren im Jahr 2024, da wir in der Kinderplanungsphase sind. Ein Sabbatical oder Teilzeit sind damit raus - würde sowieso nicht gern gesehen werden vor meinen geplanten 6Monaten Elternzeit.

Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: In meinem Fall nur sehr ungern, da der bAV-Fonds (Allianz-Produkt) sehr schlecht performt und ich auf lange Sicht wahrscheinlich mehr verliere als ich durch die ~25k Elterngeld gewinne.

Hab mich etwas mit dem Investitionsabzugsbetrag beschäftigt.. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Anlagen (bspw. Direktinvestitionen in PV?). Zu den erwartenden moderaten Renditen würden ja dann quasi 25k Netto-Rendite dazukommen (=Elterngeldanspruch), wodurch sich der Business Case sehr risikoarm rechnen ließe - ich weiß aber, dass sich so eine Anlage auch ohne Steuerersparnisse (bzw. in dem Fall "Elterngeldgewinn") rechnen sollte.

Sonstige wirtschaftlich sinnvolle Ideen, die ich evtl. nicht auf dem Schirm habe?

Danke für die Diskussion :)

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Zeitwertkonten sind wohl die beste Lösung

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Du könntest für 36 Monate die Krankenversicherung voraus zahlen. Das geht auch wenn man freiwillig in der GKV ist. Die Krankenversicherungsbeiträge sind bis zum 3 fachen Jahressatz voll als Sonderausgabe anrechenbar.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Mal was anderes: wir sind unverheiratet und planen in 2025 oder 2026 ein Kind zu bekommen. Mein zu versteuerndes Einkommen liegt aktuell bei ca. 105k, ihres bei 50k. Aufgrund von Gehaltssteigerungen und Beförderungen ist absehbar, dass wir ab nächsten Jahr deutlicher über der Grenze liegen (ca. 10-20k). Nun ist es ja so dass man die Schwangerschaft kaum planen kann und wenn sie nächstes Jahr zum 31.12 nicht schon sehr sicher schwanger ist (also 2-3 Monat) und das in den darauffolgenden 3 Monaten nichts wird, wir eine Menge Geld für Vorauszahlungen und co rauspulvern, was uns dann mangels Abzugsfähigkeit in den Folgejahren definitiv dann in 2026 das Elterngeld verhagelt.

Folgende Idee hatte ich jetzt aber: meine Freundin liegt alleine deutlich unterhalb der Grenze und das Elterngeld ist ja an die Vaterschaft geknüpft. Können wir meine Vaterschaftsanerkennung nicht auf die Zeit nach dem Elterngeld legen? Also den Antrag statt mit der Geburt einfach 12 Monate später stellen? Was sind alles die Folgen? Nachname des Kindes (soll vermutlich meiner sein), Mitspracherechte, Kinderfreibetrag, Probleme mit der Erbschaft falls ich in den 12 Monaten sterben sollte, sonst noch was? Klar bin ich nicht happy dass ich 12 Monate nicht rechtlicher Vater meines Kindes sein werde (danke liebe Bundesregierung) aber wäre das ein gangbarer Weg oder eine bescheuerte Idee?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

ich bin selbstständig (Einzelunternehmer). Werde nun eine GmbH gründen und das Geld dort reinverdienen. Ausgezahlt wird dann "nur" 60k als Geschäftsführer.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wir zahlen den steuerlich maximal absetzbaren Betrag in die Altersvorsorge ein (Versorgungswerk) und reduzieren zusätzlich unseren Arbeitslohn durch die Umwandlung des Bruttos in Zeitwerte, die erst bei Entnahme steuerpflichtig werden. Das bringt unser Brutto von rd. 240k unter die Grenze.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Würde mich auch interessieren. Kann man wirklich +60% in einem Jahr abschreiben?

WiWi Gast schrieb am 18.08.2023:

Wir haben genau das gleiche Thema & ich hatte an Photovoltaikdirektinvestitionen gedacht mit max Abschreibung in 2022. Hat damit jemand Erfahrungen?

Hi,
nachdem nun die Elterngeld-Änderung durch das Bundeskabinett abgesegnet wurde, möchte ich mich schon darauf vorbereiten, dass es auch durch den Bundestag geht.

Unser ZVE liegt derzeitig bei 230k (~260k Brutto) als Angestellte. Ich würde es gerne "sinnvoll" (aus wirtschaftlicher Sicht) auf 150k reduzieren im Jahr 2024, da wir in der Kinderplanungsphase sind. Ein Sabbatical oder Teilzeit sind damit raus - würde sowieso nicht gern gesehen werden vor meinen geplanten 6Monaten Elternzeit.

Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: In meinem Fall nur sehr ungern, da der bAV-Fonds (Allianz-Produkt) sehr schlecht performt und ich auf lange Sicht wahrscheinlich mehr verliere als ich durch die ~25k Elterngeld gewinne.

Hab mich etwas mit dem Investitionsabzugsbetrag beschäftigt.. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Anlagen (bspw. Direktinvestitionen in PV?). Zu den erwartenden moderaten Renditen würden ja dann quasi 25k Netto-Rendite dazukommen (=Elterngeldanspruch), wodurch sich der Business Case sehr risikoarm rechnen ließe - ich weiß aber, dass sich so eine Anlage auch ohne Steuerersparnisse (bzw. in dem Fall "Elterngeldgewinn") rechnen sollte.

Sonstige wirtschaftlich sinnvolle Ideen, die ich evtl. nicht auf dem Schirm habe?

Danke für die Diskussion :)

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Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Kurze Anmerkung zu den Photovoltaik-Experten: Schaut erst einmal, ob ihr überhaupt in die Ertragsbesteuerung rutscht.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wieviel hast du denn zum Gemeinwohl geleistet über Steuern und Spenden in den letzten Jahren?

25k Netto sind auch für Gutverdiener viel Geld, vor allem wenn dadurch unter Umständen alte Rollenbilder abgeschwächt werden können. Oder wenn man nebenbei noch sonstige finanzielle Verpflichtungen hat (ich unterstütze meine Familie auf freiwilliger Basis).

WiWi Gast schrieb am 18.08.2023:

260.000€ und braucht Elterngeld.

Absurd.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wo werden denn da "alte Rollenbilder abgeschwächt"? Den größten Teil der Elternzeit stemmen nach wie vor Diejenigen, bei denen das Delta zum "Vollverdienst" weniger ins Gewicht fällt und das sind im Regelfall Frauen. Siehe auch das "Argument" "hebt die Deckelung auf, dann mach ich EZ" in den x einschlägigen Threads.

Du verdienst geschätzt mindestens 150k eures zv HHE, eher noch mehr. Selbst auf zwei Köpfe gerechnet wären das mind. 75k und damit reichlich überdurchschnittlich.

WiWi Gast schrieb am 21.08.2023:

Wieviel hast du denn zum Gemeinwohl geleistet über Steuern und Spenden in den letzten Jahren?

25k Netto sind auch für Gutverdiener viel Geld, vor allem wenn dadurch unter Umständen alte Rollenbilder abgeschwächt werden können. Oder wenn man nebenbei noch sonstige finanzielle Verpflichtungen hat (ich unterstütze meine Familie auf freiwilliger Basis).

WiWi Gast schrieb am 18.08.2023:

260.000€ und braucht Elterngeld.

Absurd.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.08.2023:

260.000€ und braucht Elterngeld.

Absurd.

Finds auch wie der Vorposter gesagt hat dahingehend nicht fair, dass man als Gutverdiener ja auch überproportional hoch ins System einzahlt, wieso sollte man dann in dem Fall auch nix rausbekommen.

Und zum Vergleich:
Bei uns sinds 150k. Ich 100k meine Frau 50k.
Wenn wir jetzt Elterngeld bekommen, 21k, entspricht das circa 40k Brutto. Also sinkt unsere Gesamtsumme an "verfügbarem Einkommen" von 150k auf 140k, ein Defizit von 10k Euro

Wenn jetzt bei 260k beide 130k verdienen, dann gibts 0€ Elterngeld und dein Defizit sind einfach mal schlappe 130k Euro. Mit EG wärens wenigstens nur 90k Defizit.

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know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 21.08.2023:

Wieviel hast du denn zum Gemeinwohl geleistet über Steuern und Spenden in den letzten Jahren?

25k Netto sind auch für Gutverdiener viel Geld, vor allem wenn dadurch unter Umständen alte Rollenbilder abgeschwächt werden können. Oder wenn man nebenbei noch sonstige finanzielle Verpflichtungen hat (ich unterstütze meine Familie auf freiwilliger Basis).

Du müsstest formal in deiner Rechnung noch den Progressionsvorbehalt und damit einhergehende Steuermehrbelastung einrechnen.

Auf euer zvE wird hierfür virtuell das Elterngeld als Einkommen hinzuaddiert und dann über den Tarif euer Durchschnittssteuersatz für dieses "virtuelle" Einkommen ermittelt. Dieser Durchschnittssteuersatz wird dann auf das "normale" zVE (ohne Elterngeld) angewendet.

Aufgrund des progressiven Verlauf des Steuertarifs, steigt der Durchschnittssteuersatz mit steigenden Einkommen durchgängig an (und nährt sich bei sehr hohen Einkommen asymptotisch an den Spitzensteuersatz von 45% an).
Bei 230.000 EUR zvE dürfte aber ohnehin schon ein relativ hoher Durchschnittssteuersatz anliegen, weswegen durch den Progressionsvorbehalt wohl nur eine eher geringe zusätzliche Steuerlast entsteht.

Ob es "moralisch" richtig ist, bei einem so hohen Einkommen noch nach Schlupflöchern zu suchen, um doch Elterngeld zu bekommen, können gerne andere bewerten. Ich meine so lange es legale Wege gibt, sein zVE zu "gestalten" ist natürlich jeder frei darin, diese auch zu nutzen.

Aufgrund der großen Differenz hier im Falle, erscheint es mir jedoch fraglich, ob das gelingen kann. Und es macht ja keinen Sinn, auf X tatsächliches Einkommen zu verzichten, sofern X den Betrag des erwarteten Elterngeldbezugs deutlich übersteigt.
Und bei allen Varianten, die mit einer "Stundung" von Einkommen auf einen späteren Zeitpunkt im Zusammenhang stehen, müsste ja auch der AG "mitspielen".

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 21.08.2023:

Wieviel hast du denn zum Gemeinwohl geleistet über Steuern und Spenden in den letzten Jahren?

25k Netto sind auch für Gutverdiener viel Geld, vor allem wenn dadurch unter Umständen alte Rollenbilder abgeschwächt werden können. Oder wenn man nebenbei noch sonstige finanzielle Verpflichtungen hat (ich unterstütze meine Familie auf freiwilliger Basis).

260.000€ und braucht Elterngeld.

Absurd.

Der Witz ist ja eben auch, dass es dann keine 260k mehr sind, sondern im krassesten Fall die Hälfte oder gar weniger.

Die ganze Regelung ist einfach Müll, was man schon daran sieht, dass man sie mit Steuertricks umgehen kann...

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.08.2023:

Mal was anderes: wir sind unverheiratet und planen in 2025 oder 2026 ein Kind zu bekommen. Mein zu versteuerndes Einkommen liegt aktuell bei ca. 105k, ihres bei 50k. Aufgrund von Gehaltssteigerungen und Beförderungen ist absehbar, dass wir ab nächsten Jahr deutlicher über der Grenze liegen (ca. 10-20k). Nun ist es ja so dass man die Schwangerschaft kaum planen kann und wenn sie nächstes Jahr zum 31.12 nicht schon sehr sicher schwanger ist (also 2-3 Monat) und das in den darauffolgenden 3 Monaten nichts wird, wir eine Menge Geld für Vorauszahlungen und co rauspulvern, was uns dann mangels Abzugsfähigkeit in den Folgejahren definitiv dann in 2026 das Elterngeld verhagelt.

Folgende Idee hatte ich jetzt aber: meine Freundin liegt alleine deutlich unterhalb der Grenze und das Elterngeld ist ja an die Vaterschaft geknüpft. Können wir meine Vaterschaftsanerkennung nicht auf die Zeit nach dem Elterngeld legen? Also den Antrag statt mit der Geburt einfach 12 Monate später stellen? Was sind alles die Folgen? Nachname des Kindes (soll vermutlich meiner sein), Mitspracherechte, Kinderfreibetrag, Probleme mit der Erbschaft falls ich in den 12 Monaten sterben sollte, sonst noch was? Klar bin ich nicht happy dass ich 12 Monate nicht rechtlicher Vater meines Kindes sein werde (danke liebe Bundesregierung) aber wäre das ein gangbarer Weg oder eine bescheuerte Idee?

Würde mich auch interessieren ob das in der Realität funktioniert sofern man die Risiken eingehen möchte.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Vielleicht eine gGmbH gründen. Brunnen in Afrika bohren. Und die Kohle später als Aufwandsentschädigung an dich zurückfließen lassen.

Müsste man gucken was da im Rahmen der Gemeinnützigkeit geht und was für ein Engagement dir Spaß macht.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Ich verdiene knapp 120k fix Plus 10-20k Bonus. Meine Partnerin kommt auf 55k fix + 5k Bonus. Wenn ich es richtig lese, wird das Gehalt ohne Bonus als Grundlage verwendet.

Wie kommen wir am einfachsten noch in 2023 von den Brutto 175k auf unter 150k ZVE? Aktuell liegt unser gemeinsames ZVE bei ca. 165k.

Ich bin richtig enttäuscht von der Regierung, da zahlen wir seit Jahren mit Steuerklasse 1 als Singles in die Kassen ein und von heut auf morgen wird uns das genommen.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 22.08.2023:

Ich verdiene knapp 120k fix Plus 10-20k Bonus. Meine Partnerin kommt auf 55k fix + 5k Bonus. Wenn ich es richtig lese, wird das Gehalt ohne Bonus als Grundlage verwendet.

Wie kommen wir am einfachsten noch in 2023 von den Brutto 175k auf unter 150k ZVE? Aktuell liegt unser gemeinsames ZVE bei ca. 165k.

Ich bin richtig enttäuscht von der Regierung, da zahlen wir seit Jahren mit Steuerklasse 1 als Singles in die Kassen ein und von heut auf morgen wird uns das genommen.

Warum sollte das Gehalt ohne Bonus herangezogen werden? Es ist Einkommen, wie Dein AG es Dir ggü. bezeichnet ist dem Finanzamt egal. Nur falls Dein Bonus für 2023 ein Gehaltsbestandteil in 2024 ist, zählt er nicht rein - dafür dann aber der Bonus für 2022, der dieses Jahr ausgezahlt wurde.

Wichtig: Es zählt das ZVE im Jahr bevor das Kind geboren wird. Deine Angabe zu einem ZVE von 165k bei 175k brutto erscheint mir nicht korrekt, da alleine aufgrund der Aufwendungen AV eine größere Differenz (über den Daumen gepeilt >25k) bestehen müsste. Schau mal in den letzten Steuerbescheid bei "Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben".

Darüber hinaus reduziert sich das ZVE durch bspw. Werbungskosten (Entfernungs- und Homeofficepauschale etc.) und Sonderausgaben - hier könnte man kreativ sein. Von 190 - 200k auf unter 150k zu kommen erfordert auch durchaus einiges an Kreativität.

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Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 22.08.2023:

Vielleicht eine gGmbH gründen. Brunnen in Afrika bohren. Und die Kohle später als Aufwandsentschädigung an dich zurückfließen lassen.

Müsste man gucken was da im Rahmen der Gemeinnützigkeit geht und was für ein Engagement dir Spaß macht.

Abgesehen davon, dass das platte Argument "Brunnen bohren in Afrika" von wenig Sachverstand humanitärer Hilfeleistungen zeugt, zeigen die übrigen Aussagen, dass die steuerlichen Kenntnisse noch wesentlich dünner sind.
Bitte wenigstens eine Minute recherchieren, bevor man hier kluge Ratschläge erteilt. ;-)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Bisher zählen freiwillige Einmalzahlungen des AGs auch nicht in die Berechnung ein. Also Weihnachtsgeld, Unternehmensbonus etc. Variabler Umsatzanteil bspw bei Führungskräften oder im Vertrieb allerdings schon.

Spannend nur wie man das nachweist. Mein variabler Gehaltsbestandteil liegt bei 50% und wird einmal im Jahr ausgeschüttet. Kann ich ja behaupten dass der freiwillig gezahlt wurde :D

WiWi Gast schrieb am 22.08.2023:

Ich verdiene knapp 120k fix Plus 10-20k Bonus. Meine Partnerin kommt auf 55k fix + 5k Bonus. Wenn ich es richtig lese, wird das Gehalt ohne Bonus als Grundlage verwendet.

Wie kommen wir am einfachsten noch in 2023 von den Brutto 175k auf unter 150k ZVE? Aktuell liegt unser gemeinsames ZVE bei ca. 165k.

Ich bin richtig enttäuscht von der Regierung, da zahlen wir seit Jahren mit Steuerklasse 1 als Singles in die Kassen ein und von heut auf morgen wird uns das genommen.

Warum sollte das Gehalt ohne Bonus herangezogen werden? Es ist Einkommen, wie Dein AG es Dir ggü. bezeichnet ist dem Finanzamt egal. Nur falls Dein Bonus für 2023 ein Gehaltsbestandteil in 2024 ist, zählt er nicht rein - dafür dann aber der Bonus für 2022, der dieses Jahr ausgezahlt wurde.

Wichtig: Es zählt das ZVE im Jahr bevor das Kind geboren wird. Deine Angabe zu einem ZVE von 165k bei 175k brutto erscheint mir nicht korrekt, da alleine aufgrund der Aufwendungen AV eine größere Differenz (über den Daumen gepeilt >25k) bestehen müsste. Schau mal in den letzten Steuerbescheid bei "Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben".

Darüber hinaus reduziert sich das ZVE durch bspw. Werbungskosten (Entfernungs- und Homeofficepauschale etc.) und Sonderausgaben - hier könnte man kreativ sein. Von 190 - 200k auf unter 150k zu kommen erfordert auch durchaus einiges an Kreativität.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 22.08.2023:

Bisher zählen freiwillige Einmalzahlungen des AGs auch nicht in die Berechnung ein. Also Weihnachtsgeld, Unternehmensbonus etc. Variabler Umsatzanteil bspw bei Führungskräften oder im Vertrieb allerdings schon.

Spannend nur wie man das nachweist. Mein variabler Gehaltsbestandteil liegt bei 50% und wird einmal im Jahr ausgeschüttet. Kann ich ja behaupten dass der freiwillig gezahlt wurde :D

Das sind zwei paar Stiefel. Die Formulierung auf der Homepage des BMFSFJ ist eindeutig bzgl. der Grenze des ZVE - das mit den Sonderzahlungen bezieht sich auf die Berechnung der Höhe des Anspruchs.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Für die Berechnung der Obergrenze zählt komplett das zvE gemäß Steuerbescheid rein, also auch Geldwerte Vorteile, Mitarbeiteraktien und zu versteuernde Reisekostenerstattungen. Was du vielleicht meinst ist die Ermittlung der Höhe des Elterngelds. Da die Grenze dafür irgendwas um die 2,8k Netto ist, ist die Grenze aber für die meisten irrelevant.

WiWi Gast schrieb am 22.08.2023:

Bisher zählen freiwillige Einmalzahlungen des AGs auch nicht in die Berechnung ein. Also Weihnachtsgeld, Unternehmensbonus etc. Variabler Umsatzanteil bspw bei Führungskräften oder im Vertrieb allerdings schon.

Spannend nur wie man das nachweist. Mein variabler Gehaltsbestandteil liegt bei 50% und wird einmal im Jahr ausgeschüttet. Kann ich ja behaupten dass der freiwillig gezahlt wurde :D

WiWi Gast schrieb am 22.08.2023:

Ich verdiene knapp 120k fix Plus 10-20k Bonus. Meine Partnerin kommt auf 55k fix + 5k Bonus. Wenn ich es richtig lese, wird das Gehalt ohne Bonus als Grundlage verwendet.

Wie kommen wir am einfachsten noch in 2023 von den Brutto 175k auf unter 150k ZVE? Aktuell liegt unser gemeinsames ZVE bei ca. 165k.

Ich bin richtig enttäuscht von der Regierung, da zahlen wir seit Jahren mit Steuerklasse 1 als Singles in die Kassen ein und von heut auf morgen wird uns das genommen.

Warum sollte das Gehalt ohne Bonus herangezogen werden? Es ist Einkommen, wie Dein AG es Dir ggü. bezeichnet ist dem Finanzamt egal. Nur falls Dein Bonus für 2023 ein Gehaltsbestandteil in 2024 ist, zählt er nicht rein - dafür dann aber der Bonus für 2022, der dieses Jahr ausgezahlt wurde.

Wichtig: Es zählt das ZVE im Jahr bevor das Kind geboren wird. Deine Angabe zu einem ZVE von 165k bei 175k brutto erscheint mir nicht korrekt, da alleine aufgrund der Aufwendungen AV eine größere Differenz (über den Daumen gepeilt >25k) bestehen müsste. Schau mal in den letzten Steuerbescheid bei "Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben".

Darüber hinaus reduziert sich das ZVE durch bspw. Werbungskosten (Entfernungs- und Homeofficepauschale etc.) und Sonderausgaben - hier könnte man kreativ sein. Von 190 - 200k auf unter 150k zu kommen erfordert auch durchaus einiges an Kreativität.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wenn ich richtig informiert bin, zählen auch Spenden bis knapp 20.000€ zu den Sonderausgaben und reduzieren das zvE. Kann das jemand bestätigen?

Ich spende normalerweise ca. 2000€ im Jahr an Aktion Deutschland Hilft & Co und überlegen nun, einmalig deutlich mehr zu spenden und dafür in den nächsten 10 Jahren gar nicht.
Ist natürlich nur eine Option, wenn man grundsätzlich zu Spenden bereit ist.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Kann ich bestätigen. 20k sind als Sonderausgabe abziehbar und reduzieren dein ZVE entsprechend.

WiWi Gast schrieb am 17.09.2023:

Wenn ich richtig informiert bin, zählen auch Spenden bis knapp 20.000€ zu den Sonderausgaben und reduzieren das zvE. Kann das jemand bestätigen?

Ich spende normalerweise ca. 2000€ im Jahr an Aktion Deutschland Hilft & Co und überlegen nun, einmalig deutlich mehr zu spenden und dafür in den nächsten 10 Jahren gar nicht.
Ist natürlich nur eine Option, wenn man grundsätzlich zu Spenden bereit ist.

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Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 17.09.2023:

Kann ich bestätigen. 20k sind als Sonderausgabe abziehbar und reduzieren dein ZVE entsprechend.

WiWi Gast schrieb am 17.09.2023:

Wenn ich richtig informiert bin, zählen auch Spenden bis knapp 20.000€ zu den Sonderausgaben und reduzieren das zvE. Kann das jemand bestätigen?

Ich spende normalerweise ca. 2000€ im Jahr an Aktion Deutschland Hilft & Co und überlegen nun, einmalig deutlich mehr zu spenden und dafür in den nächsten 10 Jahren gar nicht.
Ist natürlich nur eine Option, wenn man grundsätzlich zu Spenden bereit ist.

Kann ich nicht nur nicht bestätigen, ich muss sogar ausdrücklich widersprechen. Der Spendenabzug ist im deutschen Steuerrecht nicht auf einen absoluten Wert begrenzt, es gelten stets die relativen Grenzwerte in § 10b Abs. 1 EStG. Für Privatpersonen ist der Spendenabzug begrenzt auf 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.08.2023:

Hi,
nachdem nun die Elterngeld-Änderung durch das Bundeskabinett abgesegnet wurde, möchte ich mich schon darauf vorbereiten, dass es auch durch den Bundestag geht.

Unser ZVE liegt derzeitig bei 230k (~260k Brutto) als Angestellte. Ich würde es gerne "sinnvoll" (aus wirtschaftlicher Sicht) auf 150k reduzieren im Jahr 2024, da wir in der Kinderplanungsphase sind. Ein Sabbatical oder Teilzeit sind damit raus - würde sowieso nicht gern gesehen werden vor meinen geplanten 6Monaten Elternzeit.

Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: In meinem Fall nur sehr ungern, da der bAV-Fonds (Allianz-Produkt) sehr schlecht performt und ich auf lange Sicht wahrscheinlich mehr verliere als ich durch die ~25k Elterngeld gewinne.

Hab mich etwas mit dem Investitionsabzugsbetrag beschäftigt.. Hat jemand Erfahrungen mit solchen Anlagen (bspw. Direktinvestitionen in PV?). Zu den erwartenden moderaten Renditen würden ja dann quasi 25k Netto-Rendite dazukommen (=Elterngeldanspruch), wodurch sich der Business Case sehr risikoarm rechnen ließe - ich weiß aber, dass sich so eine Anlage auch ohne Steuerersparnisse (bzw. in dem Fall "Elterngeldgewinn") rechnen sollte.

Sonstige wirtschaftlich sinnvolle Ideen, die ich evtl. nicht auf dem Schirm habe?

Danke für die Diskussion :)

Es geht nur um die Realisierung von Sonderausgaben, Werbungskosten oder agB und da stehen dir viele Möglichkeiten offen.

  1. Vorauszahlung in die PKV für beide Partner sollte je nach Tarif ohne weiteres 20.000€ Abzug bringen
  2. In der Regel sind auch Luxusgegenstände abzugsfähig. Kugelschreiber von Montblanc, Neueinrichtung des HO (muss jedoch unter 951€.bleiben pro Möbelstück). Neuer PC für 5.000€+. Neues Tablet. Neues Handy.
  3. Fortbildungskosten kann man sehr schnell in sehr großer Höhe produzieren.
  4. Vermietungsobjekt kaufen und direkt renovieren wird aber von allem das leichteste und werthaltigste sein.
  5. IAB mit PV Anlagen bringt nichts wegen der Steuerbefreiung für PV Anlagen.
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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Wird gar nichts bewegen. Die Sache ist durch.
Das war die Retourkutsche der Grüne-Familienministerin, weil der FDP-Finanzminister ihr nicht ihre volle Kindergrundsicherung zugestehen wollte.

Frei nach dem Motto: "Bekomme ich keine Wahlgeschenke für meine Wählerschaft, dann setze ich die Axt bei deinen Wählern an".
Politischer Kindergarten ohne Sinn und Verstand. Aber das kennen wir schon von der Ampel.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

Sehe die Chance bei Null. Gegenüber was sonst so verschleudert wird, sind die Einsparungen vernachlässigbar. Die geringen Einsparungen werden, wie du schon sagst, durch Optimierungen der Betroffenen noch kleiner. IMO ging es von Anfang an um Symbolpolitik.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Ich schätze die Chancen wie folgt ein:

  • 20% Wahrscheinlichkeit, dass der Vorschlag von Frau Paus unverändert umgesetzt wird. Die vorgeschlagene Regelung erscheint funktional fragwürdig, was leicht zu erkennen ist.

  • 70% Wahrscheinlichkeit für einen Kompromiss. Politische Verhandlungen tendieren oft dazu. Lindner schlug beispielsweise 200K als Obergrenze vor. Ein Kompromiss in diese Richtung scheint denkbar, da Personen in dieser Einkommensklasse seltener in der Lage wären, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen. Das wäre also eher funktional als 150K.

  • 10% Wahrscheinlichkeit, dass die Diskussion sich aufgrund von Klagen oder anderen Hürden verlängert.
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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

Wird wohl nix bringen. Was interessiert einen Politiker was das Volk will wenn keine Wahl ansteht (siehe 78% gegen Heizungsgesetz)
Der Regierung ist es vollkommen egal ob es Steuern bringt oder den Bürgern hilft.

Das war als Rache der Grünen gedacht, um der FDP Klientel eins auszuwischen, weil die nicht einfach die Kindergrundsicherung akzeptiert haben.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

Schlecht. Der Trend geht dahin alles mögliche für normale Angestellten mit akademischen Job zu streichen (MINT und WIWI zumindest). Siehe Pflege für Eltern zahlen wenn man über 100.000 Euro verdient. Heizungstausch Bonus gestaffelt nach Einkommen. Elterngeld, etc.

Dass die Grenze jetzt auf 150.000 gesetzt wird, ist für die üblichen Akademiker in den Metroopolen natürlich bitter (2x75.000 Euro was quasi jeder nach ein paar Jahren BE haben dürfte). Viele davon haben die Parteien die das jetzt beschließen aber gewählt, deswegen wird das schon passen für die (oder eben in Zukunft was anderes wählen).

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Ich habe die FDP gewählt, kann mich aber nicht erinnern bei irgendeiner Partei die Absenkung des Elterngelds im Parteiprogramm gesehen zu haben. Ganz im Gegenteil, vor der Wahl hieß es noch dass das Elterngeld an die Inflation angepasst wird, immerhin sind die 1800 EUR mehr als ein Jahrzehnt alt. Für mich stellt das klassischen Wahlbetrug dar, aber man sieht ja wohin das führt, wenn man Politik ausschließlich für die unteren 20% macht, AfD zweitstärkste Partei und so.

Wer 75-100k in Deutschland zahlt, gilt für die Politik als reich und kann man Pflege, Elterngeld, Soli etc so richtig geschröpft werden. Oder wie es die Grünen ausdrücken würden, die Abgabenlast ist für die Gutverdiener nicht hoch genug. Starke Schultern müssen eben mehr tragen. Oder so…

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

Schlecht. Der Trend geht dahin alles mögliche für normale Angestellten mit akademischen Job zu streichen (MINT und WIWI zumindest). Siehe Pflege für Eltern zahlen wenn man über 100.000 Euro verdient. Heizungstausch Bonus gestaffelt nach Einkommen. Elterngeld, etc.

Dass die Grenze jetzt auf 150.000 gesetzt wird, ist für die üblichen Akademiker in den Metroopolen natürlich bitter (2x75.000 Euro was quasi jeder nach ein paar Jahren BE haben dürfte). Viele davon haben die Parteien die das jetzt beschließen aber gewählt, deswegen wird das schon passen für die (oder eben in Zukunft was anderes wählen).

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

Schlecht. Der Trend geht dahin alles mögliche für normale Angestellten mit akademischen Job zu streichen (MINT und WIWI zumindest). Siehe Pflege für Eltern zahlen wenn man über 100.000 Euro verdient. Heizungstausch Bonus gestaffelt nach Einkommen. Elterngeld, etc.

Dass die Grenze jetzt auf 150.000 gesetzt wird, ist für die üblichen Akademiker in den Metroopolen natürlich bitter (2x75.000 Euro was quasi jeder nach ein paar Jahren BE haben dürfte). Viele davon haben die Parteien die das jetzt beschließen aber gewählt, deswegen wird das schon passen für die (oder eben in Zukunft was anderes wählen).

3/10.

2x75 hört sich zwar für die Bubble unterdurchschnittlich an; defacto (such dir eine der 50 Einkommensstatistiken raus) sind das die top 5-6% der Haushalte.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

Die Kindergrundsicherung braucht Geld und dieses muss ja irgendwo her, wenn wir bei der schwarzen Null bleiben. Wenn nicht vom Elterngeldtopf, dann anderswo (und wenn es uns da auch nicht schmeckt, haben wir gar keine Zeit fuer eine weitere Petition).

Der Aufwand insb. fuer die Verwaltung des Kindergrundsicherungs"programms" scheint sogar hoeher zu sein als urspruenglich angenommen. Teurer, also sehe ich das Ganze noch weniger sinnvoll.

200k vom Linder vorgeschlagen spielt vielen in den Karten, aber da die Grenze all Paar Dekaden "korrigiert" wird, stehen alle Betroffenen in einigen Jahren vorm gleichen Thema, da Gehaltserhoehung, Inflation, ...

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Wie schätzt ihr die Chance ein, dass die Diskussion der Petition am 9.10. im Bundestag irgendwas bewegen wird?´

Solche Diskussionen wie hier im Thread zeigen doch, dass da in Summe mehr Steuern flöten gehen (durch Reduzierung des ZVE) als man durch die geringere Elterngeldlast spart...

Schlecht. Der Trend geht dahin alles mögliche für normale Angestellten mit akademischen Job zu streichen (MINT und WIWI zumindest). Siehe Pflege für Eltern zahlen wenn man über 100.000 Euro verdient. Heizungstausch Bonus gestaffelt nach Einkommen. Elterngeld, etc.

Dass die Grenze jetzt auf 150.000 gesetzt wird, ist für die üblichen Akademiker in den Metroopolen natürlich bitter (2x75.000 Euro was quasi jeder nach ein paar Jahren BE haben dürfte). Viele davon haben die Parteien die das jetzt beschließen aber gewählt, deswegen wird das schon passen für die (oder eben in Zukunft was anderes wählen).

3/10.

2x75 hört sich zwar für die Bubble unterdurchschnittlich an; defacto (such dir eine der 50 Einkommensstatistiken raus) sind das die top 5-6% der Haushalte.

Ohje, in Statistik wohl nicht wirklich aufgepasst.
Ganz Deutschland für das Einkommen heranzuziehen ist Quatsch.

Aufgabenstellung für dich: Wie hoch ist das Einkommen von Akademikern in Metropolen und wie viele Pärchen sind davon betroffen?

Das Ergebnis wird überraschen, im negativen Sinne.

antworten
know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

2x75 hört sich zwar für die Bubble unterdurchschnittlich an; defacto (such dir eine der 50 Einkommensstatistiken raus) sind das die top 5-6% der Haushalte.

Ohje, in Statistik wohl nicht wirklich aufgepasst.
Ganz Deutschland für das Einkommen heranzuziehen ist Quatsch.

Aufgabenstellung für dich: Wie hoch ist das Einkommen von Akademikern in Metropolen und wie viele Pärchen sind davon betroffen?

Das Ergebnis wird überraschen, im negativen Sinne.

Deine Argumentation ist auch nicht zielführend. Die Regierung macht ja nunmal bekanntlich keine auf die Zielgruppe "gutverdiendende Akademikerpärchen im gebährfigen Alter in Metropolen" hin optimierte Politik. Somit wird das denen herzlich egal sein, ob von dieser speziellen (und verhältnismäßigen kleinen) Zielgruppe dann 15 oder 30% betroffen sind.
Auf die Gesamtbevölkerung bezogen bleibt der Anteil an Personen mit einem derartigen Haushaltseinkommen niedrig.

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Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Ohje, in Statistik wohl nicht wirklich aufgepasst.
Ganz Deutschland für das Einkommen heranzuziehen ist Quatsch.

Aufgabenstellung für dich: Wie hoch ist das Einkommen von Akademikern in Metropolen und wie viele Pärchen sind davon betroffen?

Das Ergebnis wird überraschen, im negativen Sinne.

Ich wurde zwar nicht angesprochen, bin aber dennoch aufmerksam geworden - insbesondere da hier wohl fortgeschrittene Kenntnisse der Statistik und Rechtssetzung erforderlich erscheinen. Hilf mir doch bitte einmal auf die Sprünge: Warum ist für die Einschätzung der Belastungs- und Gestaltungswirkung der der Rechtsänderung eine Verengung des Blickwinkels von der Grundgesamtheit auf das Pärchen in Schwabing geboten (überspitzt gesagt)?
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Für Kommentare wie diesen liebe ich wiwi-treff. Da hat sich mal wieder jemand glänzen sehen und dann kommt sowas.

Aufgabenstellung für dich: Wer ist hierzulande grundsätzlich kindergeldberechtigt? Sämtliche Paare/Alleinerziehende in der BRD, welche (mindestens) ein Kind, welches (überwiegend) in ihrem Haushalt wohnt, großziehen oder lediglich Akademikerpaare in Metropolen?

Sachverhalte zu trennen und entsprechend zu argumentieren üben wir aber nochmal, gell?

WiWi Gast schrieb am 18.09.2023:

Ohje, in Statistik wohl nicht wirklich aufgepasst.
Ganz Deutschland für das Einkommen heranzuziehen ist Quatsch.

Aufgabenstellung für dich: Wie hoch ist das Einkommen von Akademikern in Metropolen und wie viele Pärchen sind davon betroffen?

Das Ergebnis wird überraschen, im negativen Sinne.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Ich mag deine beiträge sehr, muss dir hier aber widersprechen.

Warum es nicht sinnvoll für die Politik in diesem Fall ist, sich nur auf den Durchschnitt zu berufen? Weil man sich anschauen muss, wen solche Änderung denn betreffen würde. Und dann würde man feststellen dass es nicht die Villenbesitzer auf dem ostdeutschen Land sind, die mit 150k zve im saus und braus leben, sondern dass es vor allem Städter sind, die mit den 150k zve eine deutlich geringere Kaufkraft haben als der Durchschnitt.

Das wäre so als wenn man Sportkleidung für hochspringer nur noch in der Größe 178 anbietet, weil das doch der Durchschnitt ist, ohne zu beachten dass hochspringer in der Regel eben überdurchschnittlich groß sind. Mäßige Analogie aber mir ist gerade nichts besseres eingefallen, um den Punkt zu verdeutlichen.

Ceterum censeo schrieb am 18.09.2023:

Ohje, in Statistik wohl nicht wirklich aufgepasst.
Ganz Deutschland für das Einkommen heranzuziehen ist Quatsch.

Aufgabenstellung für dich: Wie hoch ist das Einkommen von Akademikern in Metropolen und wie viele Pärchen sind davon betroffen?

Das Ergebnis wird überraschen, im negativen Sinne.

Ich wurde zwar nicht angesprochen, bin aber dennoch aufmerksam geworden - insbesondere da hier wohl fortgeschrittene Kenntnisse der Statistik und Rechtssetzung erforderlich erscheinen. Hilf mir doch bitte einmal auf die Sprünge: Warum ist für die Einschätzung der Belastungs- und Gestaltungswirkung der der Rechtsänderung eine Verengung des Blickwinkels von der Grundgesamtheit auf das Pärchen in Schwabing geboten (überspitzt gesagt)?
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Rürup Rente ist für Angestellte bis 26.500 EUR/ als Vorsorgeaufwendung absetzbar.

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know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Rürup Rente ist für Angestellte bis 26.500 EUR/ als Vorsorgeaufwendung absetzbar.

Soweit ich das in Erinnerung habe, ist das nicht korrekt. Bei den angegebenen € 26.500 handelt es sich um den Höchstbetrag der als Altersvorsorge steuerlich absetzbaren Sonderausgaben. Von diesen musst du aber mind. die Rentenversicherungsbeiträge abziehen (und die überwiegende Anzahl der Angestellten dürfte wohl gesetzlich rentenversichert sein).
Effektiv bleibt natürlich immer noch ein fünfstelliger Betrag (den du theoretisch für Zahlungen in eine Rürup-Rente absetzen könntest).
Ich weiß auch tatsächlich nicht warum, aber ich kennen keinen einzigen in meinem Umfeld, der eine Rürup Rente abgeschlossen hat. Liegt möglicherweise an der fehlenden Attraktivität des Produktes, oder dass es in der Öffentlichkeit in erster Linie als Altersvorsorge für Selbständige bekannt ist.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Für Kommentare wie diesen liebe ich wiwi-treff. Da hat sich mal wieder jemand glänzen sehen und dann kommt sowas.

Aufgabenstellung für dich: Wer ist hierzulande grundsätzlich kindergeldberechtigt? Sämtliche Paare/Alleinerziehende in der BRD, welche (mindestens) ein Kind, welches (überwiegend) in ihrem Haushalt wohnt, großziehen oder lediglich Akademikerpaare in Metropolen?

Sachverhalte zu trennen und entsprechend zu argumentieren üben wir aber nochmal, gell?

Ohje, in Statistik wohl nicht wirklich aufgepasst.
Ganz Deutschland für das Einkommen heranzuziehen ist Quatsch.

Aufgabenstellung für dich: Wie hoch ist das Einkommen von Akademikern in Metropolen und wie viele Pärchen sind davon betroffen?

Das Ergebnis wird überraschen, im negativen Sinne.

Naja. Ist es überhaupt sinnvoll, dass man für Geringverdiener immer größere Anreize setzt viele Kinder zu bekommen (Kindergrundsicherung und Bürgergeld), während man es für Akademikerhaushalte gleichzeitig immer unattraktiver macht?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Für Schulzeiten und Studienzeiten (nicht für die gesamte Zeit jedoch für 12-24 Monate bei der Mehrheit) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen geht bis 45 Jahren und reduziert euer zvE.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

wo geht's denn hin?

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

Ihr werdet Euch das gut überlegt haben. Dennoch: mit Kindern ändert sich die Lage in Deutschland grubdlegend. Da gibt es sehr wenige Länder, die ähnlich attraktiv sind.
Wir habe als "Gutverdiener" (zusammen 140k) drei kleine Kinder. In D wird dir der Arsch nachgetragen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Sicher habt ihr das. Werdet ihr aber genausowenig durchziehen wie 99,5% Derjenigen, welche hier im Thread so vollmundig-empört gedroht haben.

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Für Schulzeiten und Studienzeiten (nicht für die gesamte Zeit jedoch für 12-24 Monate bei der Mehrheit) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen geht bis 45 Jahren und reduziert euer zvE.

Dann kann ich auch einfach ein paar Wochen unbezahlten Urlaub machen und so mein Einkommen mindern. Geld verbrennen ist jetzt nicht gerade sinnvoller als später auf Elterngeld zu verzichten.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Unbezahlter Urlaub und Stunden reduzieren.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Haben aktuell zwei Angebote aus den USA und eines aus der Schweiz.

Diesbezüglich sind wir uns noch nicht ganz sicher, aber eine der Optionen wird es werden.

Nicht nur dass das Gehalt viel höher ist, ermöglicht in diesen Ländern das höhere Gehalt einen deutlich höheren Lebensstandard.

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

wo geht's denn hin?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Hier sind wir deutlich drüber. Je nach Gehaltsentwicklung im nächsten Jahr, wären wir auch über den alten Grenze für das Elterngeld.

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

Ihr werdet Euch das gut überlegt haben. Dennoch: mit Kindern ändert sich die Lage in Deutschland grubdlegend. Da gibt es sehr wenige Länder, die ähnlich attraktiv sind.
Wir habe als "Gutverdiener" (zusammen 140k) drei kleine Kinder. In D wird dir der Arsch nachgetragen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Nicht falsch verstehen- die Schweiz ist ein tolles Land, wo Du ggf. auch mehr verdienst. Aber gerade mit Kindern hast Du in Summe deutlich höhere Kosten als in Deutschland.
Ob ein "deutlich höherer" Lebensstandard realisierbar ist, ist verglichen mit der Situation ohne Kinder unsicher.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Haben aktuell zwei Angebote aus den USA und eines aus der Schweiz.

Diesbezüglich sind wir uns noch nicht ganz sicher, aber eine der Optionen wird es werden.

Nicht nur dass das Gehalt viel höher ist, ermöglicht in diesen Ländern das höhere Gehalt einen deutlich höheren Lebensstandard.

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

wo geht's denn hin?

ist es in den USA aber nicht sau teuer mit Kindern?
Falls das Gehalt aber hergibt, dann nichts wie hin (schade fuer DE)

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Für Schulzeiten und Studienzeiten (nicht für die gesamte Zeit jedoch für 12-24 Monate bei der Mehrheit) Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen geht bis 45 Jahren und reduziert euer zvE.

Dann kann ich auch einfach ein paar Wochen unbezahlten Urlaub machen und so mein Einkommen mindern. Geld verbrennen ist jetzt nicht gerade sinnvoller als später auf Elterngeld zu verzichten.

Rentenversicherung hatte in den letzten Jahren eine höhere Rendite auf die Einzahlung abgeworfen als private Rentenversicherungen. Finanztip Finanztest hat dazu Artikel

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Bitte im anderen Pfad weiterdiskutieren. Pro & Con Auswandern dort seeehr ausführlich diskutiert

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Haben aktuell zwei Angebote aus den USA und eines aus der Schweiz.

Diesbezüglich sind wir uns noch nicht ganz sicher, aber eine der Optionen wird es werden.

Nicht nur dass das Gehalt viel höher ist, ermöglicht in diesen Ländern das höhere Gehalt einen deutlich höheren Lebensstandard.

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Meine Partnerin und ich haben auch lange überlegt, was unser bester Ansatz sein könnte. Da wir uns als Gutverdiener in Deutschland "ausgenommen" fühlen, hatten wir immer mal mit dem Gedanken "Auswandern" gespielt.

Elterngeld war am Ende jetzt für uns der letzte Tropfen, der noch gefehlt hat. Auf der einen Seite soll man immer mehr zum Sozialsystem dazuschießen und auf der anderen Seite verliert man den Anspruch auf Leistungen.

wo geht's denn hin?

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Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 19.09.2023:

Ich mag deine beiträge sehr, muss dir hier aber widersprechen.

Warum es nicht sinnvoll für die Politik in diesem Fall ist, sich nur auf den Durchschnitt zu berufen? Weil man sich anschauen muss, wen solche Änderung denn betreffen würde. Und dann würde man feststellen dass es nicht die Villenbesitzer auf dem ostdeutschen Land sind, die mit 150k zve im saus und braus leben, sondern dass es vor allem Städter sind, die mit den 150k zve eine deutlich geringere Kaufkraft haben als der Durchschnitt.

Das wäre so als wenn man Sportkleidung für hochspringer nur noch in der Größe 178 anbietet, weil das doch der Durchschnitt ist, ohne zu beachten dass hochspringer in der Regel eben überdurchschnittlich groß sind. Mäßige Analogie aber mir ist gerade nichts besseres eingefallen, um den Punkt zu verdeutlichen.

Vielen Dank für deinen Beitrag. Den Punkt, um den es mir ging, hast du leider nicht ganz erfasst.
Ich habe hier zuvorderst die - durchaus plumpe - Aussage angegriffen, das dein Vorposter "in Statistik wohl nicht wirklich aufgepasst" hat - also deiner Meinung nach fehl in Würdigung der statistischen Daten ging.

Für eine Würdigung der Gesetzesänderung ist es hingegen methodisch nur korrekt, alle betroffenen Rechtsträger als Grundgesamtheit zu definieren. Deine Verengung der Betrachtung beruht hingegen nicht auf Sachgründen, vielmehr ziehst du nur den Teilaspekt der Betrachtung heran, der deine (politische - nicht wissenschaftliche) Ansicht stützt. Tröste dich, dies ist im politischen Diskurs leider nur allzu üblich und du befindest dich in illustrer Gesellschaft.

Ob man für den Elterngeldbezug nun auf eine Obergrenze von 150 T€ oder 300 T€ abstellt ist primär eine politische Frage. Dies kann man auf dieser Ebene diskutieren, es soll jedoch nicht mein Thema sein. ;-)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Back to topic:

Reicht es noch, sich Mitte Oktober mit dem Thema zu beschäftigen, wenn einen politische Entscheidung sich abzeichnet?

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know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 21.09.2023:

Back to topic:

Reicht es noch, sich Mitte Oktober mit dem Thema zu beschäftigen, wenn einen politische Entscheidung sich abzeichnet?

Die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des zVE sind doch alle oben beschrieben - du kannst dir nun selbst die Frage beantworten, wieviel zeitlichen Vorlauf du (oder aber auch dein AG) benötigst, um die zu realisieren, oder ob die überhaupt in Frage kommen. Brauchst du hier nicht zu zu fragen. Mal ein paar Beispiele:

Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zahlen - kannst du der Versicherung auch noch relativ kurzfristig mitteilen, aber ob das nur zum Jahresende geht, oder jederzeit möglich ist, musst du mit der PKV besprechen
Spenden - geht immer und jederzeit im Rahmen der diskutierten Höchstgrenzen
Eine neue Rentenversicherung abschließen (Rürup) oder so - dauert möglicherweise auch wenige Wochen
Arbeitszeit reduzieren, oder gar komplett unbezahlte Freistellung - ich denke das möchten die meisten AG möglichst langfristig vorher wissen

Letztendlich ist aber egal wann das formal vom Bundestag entschieden wird (wenn überhaupt...), sondern viel mehr wann das Kind geboren wird.
Am Dringlichsten dürfte es bei denen sein, wo das Kind schon "in progress" ist und kurz nach dem Jahreswechsel geboren wird. Einerseits ist dann nicht klar, wie die Gesetzeslage sein wird, andererseits ist wenig Zeit zum Reagieren auf eine mögliche Änderung der Gesetzeslage.
Und fraglich ist auch zu welchem Stichtag eine solche neue Regelung gelten würde. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass dann schon ab 2024 wäre.

Aber mal im Ernst - wieviele Paare, die dann auch noch ein zvE über der diskutierten Grenze haben, betrifft das wirklich?

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

know-it-all schrieb am 22.09.2023:

Back to topic:

Reicht es noch, sich Mitte Oktober mit dem Thema zu beschäftigen, wenn einen politische Entscheidung sich abzeichnet?

Die möglichen Maßnahmen zur Reduzierung des zVE sind doch alle oben beschrieben - du kannst dir nun selbst die Frage beantworten, wieviel zeitlichen Vorlauf du (oder aber auch dein AG) benötigst, um die zu realisieren, oder ob die überhaupt in Frage kommen. Brauchst du hier nicht zu zu fragen. Mal ein paar Beispiele:

Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zahlen - kannst du der Versicherung auch noch relativ kurzfristig mitteilen, aber ob das nur zum Jahresende geht, oder jederzeit möglich ist, musst du mit der PKV besprechen
Spenden - geht immer und jederzeit im Rahmen der diskutierten Höchstgrenzen
Eine neue Rentenversicherung abschließen (Rürup) oder so - dauert möglicherweise auch wenige Wochen
Arbeitszeit reduzieren, oder gar komplett unbezahlte Freistellung - ich denke das möchten die meisten AG möglichst langfristig vorher wissen

Letztendlich ist aber egal wann das formal vom Bundestag entschieden wird (wenn überhaupt...), sondern viel mehr wann das Kind geboren wird.
Am Dringlichsten dürfte es bei denen sein, wo das Kind schon "in progress" ist und kurz nach dem Jahreswechsel geboren wird. Einerseits ist dann nicht klar, wie die Gesetzeslage sein wird, andererseits ist wenig Zeit zum Reagieren auf eine mögliche Änderung der Gesetzeslage.
Und fraglich ist auch zu welchem Stichtag eine solche neue Regelung gelten würde. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass dann schon ab 2024 wäre.

Aber mal im Ernst - wieviele Paare, die dann auch noch ein zvE über der diskutierten Grenze haben, betrifft das wirklich?

Vielleicht nicht so viele, aber hier ist eins. Geburtstermin im März.
Und ich habe alleine hier im Forum schon von mindestens 3 anderen gelesen.

Und was ist mit den Paaren wo das Kind zwar noch nicht unterwegs, aber ein Planung ist (Überraschung, man setzt nicht einfach die Verhütung ab und wird sofort schwanger)? Erstmal pausieren, um im nächsten Jahr erstmal Finanzen zu sortieren und dann Mitte 24 wieder "anfangen" ? Wo da vielleicht Paare dabei sind, die es seit Jahren versuchen und kein Zyklus ungenutzt lassen wollen?

antworten
Timo91

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Hier haben wir noch ein März 2024 - Kind :)
Ich beschäftige mich aktuell mit einem Direktinvest in Solar und/oder Zuzahlungen in die gesetzliche Rente. Beides würde das zvE reduzieren.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Versuche auch gerade zu verstehen was für die Berechnung relevant ist.

"Abzüge
Von Deinem Einkommen im Bemessungszeitraum werden Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen (§ 2f BEEG). Zusätzlich wird der jährliche Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von derzeit 1.230 Euro angesetzt (§ 2e BEEG). Was dann von Deinem Bruttoeinkommen übrig bleibt, dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld."
https://www.finanztip.de/elterngeld/

Hier lese ich, dass Pauschalen verwendet werden. Ist es dann überhaupt möglich sowas wie Spenden, Rürup oder Direktinvest in Solar anzurechnen bzw. wie?

Zählen für jemanden der Mieteinnahmen hat auch die letzten 12 Monate zur Berechnung oder dann das letzte Kalenderjahr vor Geburt?

antworten
Mohikaner

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Hallo, wir haben das gleiche Problem bzgl. Zve zu hoch.

Ich finde die Idee mit den Vorauszahlungen interessant für die Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert). Laut meiner Steuererklärung (Bescheid) letztes Jahr haben wir gemeinsam 24k an vorsorgeleistungen gehabt. Verstehe ich es richtig das wir die Summe auf ca. 58k ausreizen können?

Außerdem verstehe ich nicht wie man auf die 24k kommt. Der Arbeitgeberanteil wird doch eigentlich nicht mit dazu gerechnet?

Danke schon mal für eure Antworten

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Das mit den pauschalen ist wirklich etwas verwirrend.

WiWi Gast schrieb am 04.10.2023:

Versuche auch gerade zu verstehen was für die Berechnung relevant ist.

"Abzüge
Von Deinem Einkommen im Bemessungszeitraum werden Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen (§ 2f BEEG). Zusätzlich wird der jährliche Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von derzeit 1.230 Euro angesetzt (§ 2e BEEG). Was dann von Deinem Bruttoeinkommen übrig bleibt, dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld."
https://www.finanztip.de/elterngeld/

Hier lese ich, dass Pauschalen verwendet werden. Ist es dann überhaupt möglich sowas wie Spenden, Rürup oder Direktinvest in Solar anzurechnen bzw. wie?

Zählen für jemanden der Mieteinnahmen hat auch die letzten 12 Monate zur Berechnung oder dann das letzte Kalenderjahr vor Geburt?

antworten
Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 15.10.2023:

Das mit den pauschalen ist wirklich etwas verwirrend.

Versuche auch gerade zu verstehen was für die Berechnung relevant ist.

"Abzüge
Von Deinem Einkommen im Bemessungszeitraum werden Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen (§ 2f BEEG). Zusätzlich wird der jährliche Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von derzeit 1.230 Euro angesetzt (§ 2e BEEG). Was dann von Deinem Bruttoeinkommen übrig bleibt, dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld."
https://www.finanztip.de/elterngeld/

Hier lese ich, dass Pauschalen verwendet werden. Ist es dann überhaupt möglich sowas wie Spenden, Rürup oder Direktinvest in Solar anzurechnen bzw. wie?

Zählen für jemanden der Mieteinnahmen hat auch die letzten 12 Monate zur Berechnung oder dann das letzte Kalenderjahr vor Geburt?

Ist eigentlich recht einfach: Die Pauschalen werden für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes verwendet (§ 2 ff. BEEG). Das zu hohe zvE lässt (in § 1 BEEG) lässt den Anspruch in Gänze verlustig gehen - steht mEn oben aber bereits schon.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Ceterum censeo schrieb am 16.10.2023:

Das mit den pauschalen ist wirklich etwas verwirrend.

Versuche auch gerade zu verstehen was für die Berechnung relevant ist.

"Abzüge
Von Deinem Einkommen im Bemessungszeitraum werden Pauschalen für Steuern und Sozialabgaben abgezogen (§ 2f BEEG). Zusätzlich wird der jährliche Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von derzeit 1.230 Euro angesetzt (§ 2e BEEG). Was dann von Deinem Bruttoeinkommen übrig bleibt, dient als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld."
https://www.finanztip.de/elterngeld/

Hier lese ich, dass Pauschalen verwendet werden. Ist es dann überhaupt möglich sowas wie Spenden, Rürup oder Direktinvest in Solar anzurechnen bzw. wie?

Zählen für jemanden der Mieteinnahmen hat auch die letzten 12 Monate zur Berechnung oder dann das letzte Kalenderjahr vor Geburt?

Ist eigentlich recht einfach: Die Pauschalen werden für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes verwendet (§ 2 ff. BEEG). Das zu hohe zvE lässt (in § 1 BEEG) lässt den Anspruch in Gänze verlustig gehen - steht mEn oben aber bereits schon.
Liebe Grüße

Besten Dank für die Rückmeldungen, aber ganz klar ist das noch nicht bei mir leider. Kann ich Spenden, Rürup oder Direktinvest in Solar anrechnen auf mein zvE?

antworten
Ceterum censeo

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 18.10.2023:

Besten Dank für die Rückmeldungen, aber ganz klar ist das noch nicht bei mir leider. Kann ich Spenden, Rürup oder Direktinvest in Solar anrechnen auf mein zvE?

Spenden und Beiträge zur Rürüp-Versicherung sind Sonderausgaben und mindern das zvE. Eine Investition ist grundsätzlich erst einmal erfolgsneutral und hat keine Auswirkung auf das zvE. Dies wäre nur denkbar über Instrumente wie den Investitionsabzugsbetrag. Aber hier musst du erst einmal aus der Liebhaberei hinauskommen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Es geht bei der Regelung doch überhaupt nicht darum ob man verheiratet ist oder nicht. Auch unverheiratete Paare die zusammen über 150.000 € verdienen sind betroffen. Ein Partner müsste dann auch ausziehen und es darf nur einer Elterngeld beantragen…

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Mohikaner schrieb am 05.10.2023:

Hallo, wir haben das gleiche Problem bzgl. Zve zu hoch.

Ich finde die Idee mit den Vorauszahlungen interessant für die Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert). Laut meiner Steuererklärung (Bescheid) letztes Jahr haben wir gemeinsam 24k an vorsorgeleistungen gehabt. Verstehe ich es richtig das wir die Summe auf ca. 58k ausreizen können?

Außerdem verstehe ich nicht wie man auf die 24k kommt. Der Arbeitgeberanteil wird doch eigentlich nicht mit dazu gerechnet?

Danke schon mal für eure Antworten

Ich bin Steuerberater (betreue aber beruflich keine Privatpersonen, bin bei Big4) und habe mich zwei Sonntage mit dem Thema Sonderausgaben und Senkung des zvE beschäftigt. Fazit: man muss hier sehr genau rechnen und alle Fallstricke des § 10 EStG prüfen. Daher kann ich jedem Nicht-StB nur raten einen StB aufzusuchen und den konkreten Fall durchzuprüfen, die Sache ist mE recht komplex. Nur als Hinweis: GKV-Beiträge kann man mWn nicht im Voraus bezahlen, in den 24k sind auch Beiträge zur Rentenkasse dabei. Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, klingt so als ob bei dir professionelle Beratung (StB) hilfreich bzw. zwingend nötig ist.

Mein persönliches Fazit: bei uns funktioniert es und wir werden 1.800 EUR Elterngeld statt 0 EUR bekommen, macht bei uns im Elternzeitzeitraum 68% statt 48% Nettoeinkommen im Bezug auf unser jetziges Haushaltsnettoeinkommen aus.

Bei mir ist die Lösung die Vorauszahlung der PKV Beiträge meiner Frau für die nächsten 3 Jahre (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a) iVm. S. 5 EStG). Hierbei noch zu beachten: nicht die volle Zahlung, sondern nur Basisvorsorge ist abziehbar (sollte allg. bekannt sein). Der AG-Zuschuss für das lfd. Jahr 2023 muss voll vom abziehbaren Basisvorsorgebetrag für VZ 2023 abgezogen werden (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).

Ein Effekt der sich mE in den drei Folgejahren ergibt (und mir so vorab nicht bewusst war), ist dass der dann weiterhin mtl. ausgezahlte AG-Zuschuss von meinen GKV + PV-Beitragen abgezogen werden muss (§ 10 Abs. 4b S. 1, 2 EStG), weil ansonsten doppelter Effekt durch Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG und Abzug als SA gegeben wäre. Dadurch sind zwar meine GKV + PV-Beiträge nur iHv. ca. 1 TEUR (statt 5,5 TEUR) abziehbar, aber es gilt weiterhin die allgemeine Grenze für abziehbare Sonderausgaben für Nr. 3 und 3a nach § 10 Abs. 4 iHv. 3,8 TEUR bei Ehegatten, d.h. im Ergebnis können wir zweimal Arbeitslosenversicherung, BU- und Unfallversicherung iHv. 2,8 TEUR steuerlich gelten machen (was vorher nicht ging). Über die drei Jahr immerhin Cash-Tax Effekt iHv. 3,5 TEUR. Trotzdem kriegt man dann für 2023 eine recht große Steuererstattung und muss wsh. in den Folgejahren nachzahlen, das sollte man bedenken und das Cash zur Seite legen (hab die LSt-Folgen aber ehrlich gesagt nicht bis ins letzte durchdacht...).

Habe das ganze mal in Elster durchgespielt und sollte so klappen. Falls jemanden einen Fehler in meiner Denke entdeckt oder ich etwas übersehen habe, bin ich froh über jeden Hinweis!

Weiterer Vorteil ist, dass man noch Skonto von der PKV bekommt. Nachteil: man muss natürlich erstmal das Cash zusammenhaben, um die PKV Beiträge bis zum 15.12.23 im Voraus zu zahlen, bei uns immerhin >20 TEUR.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 12.11.2023:

Mohikaner schrieb am 05.10.2023:

Hallo, wir haben das gleiche Problem bzgl. Zve zu hoch.

Ich finde die Idee mit den Vorauszahlungen interessant für die Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert). Laut meiner Steuererklärung (Bescheid) letztes Jahr haben wir gemeinsam 24k an vorsorgeleistungen gehabt. Verstehe ich es richtig das wir die Summe auf ca. 58k ausreizen können?

Außerdem verstehe ich nicht wie man auf die 24k kommt. Der Arbeitgeberanteil wird doch eigentlich nicht mit dazu gerechnet?

Danke schon mal für eure Antworten

Ich bin Steuerberater (betreue aber beruflich keine Privatpersonen, bin bei Big4) und habe mich zwei Sonntage mit dem Thema Sonderausgaben und Senkung des zvE beschäftigt. Fazit: man muss hier sehr genau rechnen und alle Fallstricke des § 10 EStG prüfen. Daher kann ich jedem Nicht-StB nur raten einen StB aufzusuchen und den konkreten Fall durchzuprüfen, die Sache ist mE recht komplex. Nur als Hinweis: GKV-Beiträge kann man mWn nicht im Voraus bezahlen, in den 24k sind auch Beiträge zur Rentenkasse dabei. Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, klingt so als ob bei dir professionelle Beratung (StB) hilfreich bzw. zwingend nötig ist.

Mein persönliches Fazit: bei uns funktioniert es und wir werden 1.800 EUR Elterngeld statt 0 EUR bekommen, macht bei uns im Elternzeitzeitraum 68% statt 48% Nettoeinkommen im Bezug auf unser jetziges Haushaltsnettoeinkommen aus.

Bei mir ist die Lösung die Vorauszahlung der PKV Beiträge meiner Frau für die nächsten 3 Jahre (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a) iVm. S. 5 EStG). Hierbei noch zu beachten: nicht die volle Zahlung, sondern nur Basisvorsorge ist abziehbar (sollte allg. bekannt sein). Der AG-Zuschuss für das lfd. Jahr 2023 muss voll vom abziehbaren Basisvorsorgebetrag für VZ 2023 abgezogen werden (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).

Ein Effekt der sich mE in den drei Folgejahren ergibt (und mir so vorab nicht bewusst war), ist dass der dann weiterhin mtl. ausgezahlte AG-Zuschuss von meinen GKV + PV-Beitragen abgezogen werden muss (§ 10 Abs. 4b S. 1, 2 EStG), weil ansonsten doppelter Effekt durch Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG und Abzug als SA gegeben wäre. Dadurch sind zwar meine GKV + PV-Beiträge nur iHv. ca. 1 TEUR (statt 5,5 TEUR) abziehbar, aber es gilt weiterhin die allgemeine Grenze für abziehbare Sonderausgaben für Nr. 3 und 3a nach § 10 Abs. 4 iHv. 3,8 TEUR bei Ehegatten, d.h. im Ergebnis können wir zweimal Arbeitslosenversicherung, BU- und Unfallversicherung iHv. 2,8 TEUR steuerlich gelten machen (was vorher nicht ging). Über die drei Jahr immerhin Cash-Tax Effekt iHv. 3,5 TEUR. Trotzdem kriegt man dann für 2023 eine recht große Steuererstattung und muss wsh. in den Folgejahren nachzahlen, das sollte man bedenken und das Cash zur Seite legen (hab die LSt-Folgen aber ehrlich gesagt nicht bis ins letzte durchdacht...).

Habe das ganze mal in Elster durchgespielt und sollte so klappen. Falls jemanden einen Fehler in meiner Denke entdeckt oder ich etwas übersehen habe, bin ich froh über jeden Hinweis!

Weiterer Vorteil ist, dass man noch Skonto von der PKV bekommt. Nachteil: man muss natürlich erstmal das Cash zusammenhaben, um die PKV Beiträge bis zum 15.12.23 im Voraus zu zahlen, bei uns immerhin >20 TEUR.

0 EUR kriegst du eh nicht, da es mindestens 300 EUR gibt (bzw. 150 EUR bei Elterngeldplus)

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 12.11.2023:

Mohikaner schrieb am 05.10.2023:

Hallo, wir haben das gleiche Problem bzgl. Zve zu hoch.

Ich finde die Idee mit den Vorauszahlungen interessant für die Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert). Laut meiner Steuererklärung (Bescheid) letztes Jahr haben wir gemeinsam 24k an vorsorgeleistungen gehabt. Verstehe ich es richtig das wir die Summe auf ca. 58k ausreizen können?

Außerdem verstehe ich nicht wie man auf die 24k kommt. Der Arbeitgeberanteil wird doch eigentlich nicht mit dazu gerechnet?

Danke schon mal für eure Antworten

Ich bin Steuerberater (betreue aber beruflich keine Privatpersonen, bin bei Big4) und habe mich zwei Sonntage mit dem Thema Sonderausgaben und Senkung des zvE beschäftigt. Fazit: man muss hier sehr genau rechnen und alle Fallstricke des § 10 EStG prüfen. Daher kann ich jedem Nicht-StB nur raten einen StB aufzusuchen und den konkreten Fall durchzuprüfen, die Sache ist mE recht komplex. Nur als Hinweis: GKV-Beiträge kann man mWn nicht im Voraus bezahlen, in den 24k sind auch Beiträge zur Rentenkasse dabei. Ohne dir zu Nahe treten zu wollen, klingt so als ob bei dir professionelle Beratung (StB) hilfreich bzw. zwingend nötig ist.

Mein persönliches Fazit: bei uns funktioniert es und wir werden 1.800 EUR Elterngeld statt 0 EUR bekommen, macht bei uns im Elternzeitzeitraum 68% statt 48% Nettoeinkommen im Bezug auf unser jetziges Haushaltsnettoeinkommen aus.

Bei mir ist die Lösung die Vorauszahlung der PKV Beiträge meiner Frau für die nächsten 3 Jahre (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a) iVm. S. 5 EStG). Hierbei noch zu beachten: nicht die volle Zahlung, sondern nur Basisvorsorge ist abziehbar (sollte allg. bekannt sein). Der AG-Zuschuss für das lfd. Jahr 2023 muss voll vom abziehbaren Basisvorsorgebetrag für VZ 2023 abgezogen werden (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG).

Ein Effekt der sich mE in den drei Folgejahren ergibt (und mir so vorab nicht bewusst war), ist dass der dann weiterhin mtl. ausgezahlte AG-Zuschuss von meinen GKV + PV-Beitragen abgezogen werden muss (§ 10 Abs. 4b S. 1, 2 EStG), weil ansonsten doppelter Effekt durch Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG und Abzug als SA gegeben wäre. Dadurch sind zwar meine GKV + PV-Beiträge nur iHv. ca. 1 TEUR (statt 5,5 TEUR) abziehbar, aber es gilt weiterhin die allgemeine Grenze für abziehbare Sonderausgaben für Nr. 3 und 3a nach § 10 Abs. 4 iHv. 3,8 TEUR bei Ehegatten, d.h. im Ergebnis können wir zweimal Arbeitslosenversicherung, BU- und Unfallversicherung iHv. 2,8 TEUR steuerlich gelten machen (was vorher nicht ging). Über die drei Jahr immerhin Cash-Tax Effekt iHv. 3,5 TEUR. Trotzdem kriegt man dann für 2023 eine recht große Steuererstattung und muss wsh. in den Folgejahren nachzahlen, das sollte man bedenken und das Cash zur Seite legen (hab die LSt-Folgen aber ehrlich gesagt nicht bis ins letzte durchdacht...).

Habe das ganze mal in Elster durchgespielt und sollte so klappen. Falls jemanden einen Fehler in meiner Denke entdeckt oder ich etwas übersehen habe, bin ich froh über jeden Hinweis!

Weiterer Vorteil ist, dass man noch Skonto von der PKV bekommt. Nachteil: man muss natürlich erstmal das Cash zusammenhaben, um die PKV Beiträge bis zum 15.12.23 im Voraus zu zahlen, bei uns immerhin >20 TEUR.

0 EUR kriegst du eh nicht, da es mindestens 300 EUR gibt (bzw. 150 EUR bei Elterngeldplus)

Das ist so mE nicht korrekt. Wenn man die Voraussetzungen des neuen § 1 Abs. 8 BEEG reißt - vrstl. zvE >150k - ist man nicht anspruchsberechtigt und kriegt 0 EUR. Das andere ist der Mindestsatz nach § 2 Abs. 4 BEEG.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Hallo zusammen,

unser bisheriger Ansatz:

bAV erhöhen (in Summe 7k)
PKV vorauszahlen 3 Jahre (8k)
lt Forum: Freiwillig GKV vorauszahlen (??k, den Hinweis lese ich heute zum ersten Mal)

Weiß jemand ob eines der Vorhaben nicht aufgehen wird bzw. Randbedingungen zu beachten sind?

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Hallo zusammen,

wir rechnen für dieses Jahr wie folgt:

bAV - 7k
PKV - 8k 3 Jahre Basisbeitrag
Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu
(Corona Einmalzahlung kein zvE)
Arbeitszimmer: kann dieses Jahr wie letztes Jahr als Arbeitsmittelpunkt abgesetzt werden (Arbeiten im HO)

Hat jemand Hinweise bzw. etwas davon umgesetzt? Wir sind vollkommene Laien was Steuern betrifft. Schön, dass wir vom Staat dazu motiviert werden, das jetzt zu ändern…

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu

Geht wohl, wenn man freiwillig in der GKV ist. Muss man wohl umstellen (lassen), so wie ich die GKV kenne, ist bestimmt ein Antrag nötig, aber war für mich auch neu, dass das überhaupt geht. Pflichtversicherte in der GKV können meine ich nicht vorauszahlen. Falls man das in Erwägung zieht auf jeden Fall vor dem 22.12. überweisen, da sonst die Zahlung (zum Teil) dem VZ 2024 zugeordnet wird.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Habes alles nur überflogen, aber wie wollt ihr "wirtschaftlich sinnvoll" euer zvE um 80k senken um dafür maximal 25k Elterngeld zu bekommen.
Die zvE Senkung dürfte in den meisten Fällen auch mit tatsächlichen Abflüssen in gleicher Höhe verbunden sein.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu

Geht wohl, wenn man freiwillig in der GKV ist. Muss man wohl umstellen (lassen), so wie ich die GKV kenne, ist bestimmt ein Antrag nötig, aber war für mich auch neu, dass das überhaupt geht. Pflichtversicherte in der GKV können meine ich nicht vorauszahlen. Falls man das in Erwägung zieht auf jeden Fall vor dem 22.12. überweisen, da sonst die Zahlung (zum Teil) dem VZ 2024 zugeordnet wird.

Danke. Ich habe gerade bei der Barmer angerufen, dort kennt man die Vorauszahlung nicht (vllt. an den falschen Berater geraten).

Die Techniker scheint dies zu kennen, s. www.rheinplan.finance/krankenversicherungsbeitraege-vorauszahlen-arbeitnehmer/

Ich befürchte, wir sind zu spät dran, das Ganze noch mit dem AG zu klären. D.h. die letzten k€ werden gespendet. Oder hat noch jemand eine Idee, kurzfristig das zvE zu senken?

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu

Geht wohl, wenn man freiwillig in der GKV ist. Muss man wohl umstellen (lassen), so wie ich die GKV kenne, ist bestimmt ein Antrag nötig, aber war für mich auch neu, dass das überhaupt geht. Pflichtversicherte in der GKV können meine ich nicht vorauszahlen. Falls man das in Erwägung zieht auf jeden Fall vor dem 22.12. überweisen, da sonst die Zahlung (zum Teil) dem VZ 2024 zugeordnet wird.

Danke. Ich habe gerade bei der Barmer angerufen, dort kennt man die Vorauszahlung nicht (vllt. an den falschen Berater geraten).

Die Techniker scheint dies zu kennen, s. www.rheinplan.finance/krankenversicherungsbeitraege-vorauszahlen-arbeitnehmer/

Ich befürchte, wir sind zu spät dran, das Ganze noch mit dem AG zu klären. D.h. die letzten k€ werden gespendet. Oder hat noch jemand eine Idee, kurzfristig das zvE zu senken?

Spenden ist solide Alternative. Alternativ geht auch Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung oder die des Ehegattens (bis zu 6 000 Euro pro Ehegatte). Je nachdem, ob Erstausbildung abgeschlossen, handelt es sich um Sonderausgaben oder Werbungskosten, ist aber letztlich egal, da beides zvE mindert. Bsp.: Abendkurs, Ergänzungsstudium, Hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung, VHS- und Sprachkurse (sofern beruflicher Bezug). Alternativ geht natürlich auch die Ausstattung im HO zu erweitern/verbessern durch Kauf von Schreibtisch, Bürostuhl, Laptop, iPad etc. und als WK ansetzen (sofern Preis <952 EUR inkl. USt kann man auch alles direkt in 23 berücksichtigen, ansonsten müssen man prt. abschreiben).

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu

Geht wohl, wenn man freiwillig in der GKV ist. Muss man wohl umstellen (lassen), so wie ich die GKV kenne, ist bestimmt ein Antrag nötig, aber war für mich auch neu, dass das überhaupt geht. Pflichtversicherte in der GKV können meine ich nicht vorauszahlen. Falls man das in Erwägung zieht auf jeden Fall vor dem 22.12. überweisen, da sonst die Zahlung (zum Teil) dem VZ 2024 zugeordnet wird.

Danke. Ich habe gerade bei der Barmer angerufen, dort kennt man die Vorauszahlung nicht (vllt. an den falschen Berater geraten).

Die Techniker scheint dies zu kennen, s. www.rheinplan.finance/krankenversicherungsbeitraege-vorauszahlen-arbeitnehmer/

Ich befürchte, wir sind zu spät dran, das Ganze noch mit dem AG zu klären. D.h. die letzten k€ werden gespendet. Oder hat noch jemand eine Idee, kurzfristig das zvE zu senken?

Evtl. Verluste bei Crypto realisieren und neu kaufen. Das negative Saldo bei privaten Veräußerungsgeschäften reduziert das zve.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Fortbildung, zur Not Harvard Online Certificate, kommt auch gut im CV

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu

Geht wohl, wenn man freiwillig in der GKV ist. Muss man wohl umstellen (lassen), so wie ich die GKV kenne, ist bestimmt ein Antrag nötig, aber war für mich auch neu, dass das überhaupt geht. Pflichtversicherte in der GKV können meine ich nicht vorauszahlen. Falls man das in Erwägung zieht auf jeden Fall vor dem 22.12. überweisen, da sonst die Zahlung (zum Teil) dem VZ 2024 zugeordnet wird.

Danke. Ich habe gerade bei der Barmer angerufen, dort kennt man die Vorauszahlung nicht (vllt. an den falschen Berater geraten).

Die Techniker scheint dies zu kennen, s. www.rheinplan.finance/krankenversicherungsbeitraege-vorauszahlen-arbeitnehmer/

Ich befürchte, wir sind zu spät dran, das Ganze noch mit dem AG zu klären. D.h. die letzten k€ werden gespendet. Oder hat noch jemand eine Idee, kurzfristig das zvE zu senken?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Einzahlung in Rürup-Vertrag oder gesetzliche Rente (als Nachzahlung für Schulzeiten), bis zu ca. 8-9k p.a. mgl.

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu

Geht wohl, wenn man freiwillig in der GKV ist. Muss man wohl umstellen (lassen), so wie ich die GKV kenne, ist bestimmt ein Antrag nötig, aber war für mich auch neu, dass das überhaupt geht. Pflichtversicherte in der GKV können meine ich nicht vorauszahlen. Falls man das in Erwägung zieht auf jeden Fall vor dem 22.12. überweisen, da sonst die Zahlung (zum Teil) dem VZ 2024 zugeordnet wird.

Danke. Ich habe gerade bei der Barmer angerufen, dort kennt man die Vorauszahlung nicht (vllt. an den falschen Berater geraten).

Die Techniker scheint dies zu kennen, s. www.rheinplan.finance/krankenversicherungsbeitraege-vorauszahlen-arbeitnehmer/

Ich befürchte, wir sind zu spät dran, das Ganze noch mit dem AG zu klären. D.h. die letzten k€ werden gespendet. Oder hat noch jemand eine Idee, kurzfristig das zvE zu senken?

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Freiwillig GKV - ? k war für mich bis heute neu

Geht wohl, wenn man freiwillig in der GKV ist. Muss man wohl umstellen (lassen), so wie ich die GKV kenne, ist bestimmt ein Antrag nötig, aber war für mich auch neu, dass das überhaupt geht. Pflichtversicherte in der GKV können meine ich nicht vorauszahlen. Falls man das in Erwägung zieht auf jeden Fall vor dem 22.12. überweisen, da sonst die Zahlung (zum Teil) dem VZ 2024 zugeordnet wird.

Danke. Ich habe gerade bei der Barmer angerufen, dort kennt man die Vorauszahlung nicht (vllt. an den falschen Berater geraten).

Die Techniker scheint dies zu kennen, s. www.rheinplan.finance/krankenversicherungsbeitraege-vorauszahlen-arbeitnehmer/

Ich befürchte, wir sind zu spät dran, das Ganze noch mit dem AG zu klären. D.h. die letzten k€ werden gespendet. Oder hat noch jemand eine Idee, kurzfristig das zvE zu senken?

Bei uns wird es einfach die Spende.
Geht nur um ein paar 1000 Euro (werden die Tage mal anfangen Elster zu wälzen für eine genauere Schätzung.).
Wir spenden sowieso jedes Jahr einen vierstelligen Betrag, dann gibt es halt die Spende für die nächsten 3-4 Jahre auf einmal. Nächstes Jahr mit viel weniger Einkommen lohnt sich Spende steuerlich absetzen eh nicht.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Vielen Dank für die Ideen. Ich werde es die nächsten Tage dann auch mal durchrechnen.

Letzte Frage:

  • bAV 7k & PKV 8k verringern ganz sicher zu 100% das zvE, richtig? Nicht, dass wir das Ziel um einen Hauch verfehlen ;)

Als Puffer werden dann 2 k€ gespendet. Vllt an die Grünen mit Grüße an Frau Paus …

antworten
know-it-all

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Wenn ich all das lese, bin ich froh, dass das Thema vor ca. 10 Jahren, als bei uns die Elterngeld-Optimierung anstand, noch viel leichter und weniger komplex war.
Einziger "legaler" Trick, den man damals beachten musste, war ggf. ein Tausch der Steuerklassen III <--> V um das Nettogehalt des geringer verdienenden Ehepartners so anzuheben, dass das Maximum an Elterngeld herauskam.

Alle die ganz genau rechnen wollen, sollten berücksichtigen, dass Elterngeld auch dem Progressionsvorbehalt unterliegt. D.h. bei "erfolgreichem" Elterngeldbezug müssen die Paare mit etwas höheren Einkommensteuern rechnen. Der negative Effekt dürfte bei Einkommen, die gerade so im Bereich des Spitzensteuersatzes liegen, am höchsten sein.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Vielen Dank für die Ideen. Ich werde es die nächsten Tage dann auch mal durchrechnen.

Letzte Frage:

  • bAV 7k & PKV 8k verringern ganz sicher zu 100% das zvE, richtig? Nicht, dass wir das Ziel um einen Hauch verfehlen ;)

Als Puffer werden dann 2 k€ gespendet. Vllt an die Grünen mit Grüße an Frau Paus …

bAV wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Hier musst du dich aber erkundigen um welchen Durchführungsweg es sich handelt. Bei Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse ist die steuerliche Abzugsfähigkeit begrenzt. In U-Kasse und Direktzusage kann unbegrenzt steuerfrei einbezahlt werden. Sofern der Wandelnde (Mann/Frau) unter der Beitragsbemessungsgrenze RV verdient müssen uU Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Bei PKV kann nur die Basisversicherung vom zvE abgezogen werden, ca 80-85% je nach Tarif.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

WiWi Gast schrieb am 14.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

Vielen Dank für die Ideen. Ich werde es die nächsten Tage dann auch mal durchrechnen.

Letzte Frage:

  • bAV 7k & PKV 8k verringern ganz sicher zu 100% das zvE, richtig? Nicht, dass wir das Ziel um einen Hauch verfehlen ;)

Als Puffer werden dann 2 k€ gespendet. Vllt an die Grünen mit Grüße an Frau Paus …

bAV wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Hier musst du dich aber erkundigen um welchen Durchführungsweg es sich handelt. Bei Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse ist die steuerliche Abzugsfähigkeit begrenzt. In U-Kasse und Direktzusage kann unbegrenzt steuerfrei einbezahlt werden. Sofern der Wandelnde (Mann/Frau) unter der Beitragsbemessungsgrenze RV verdient müssen uU Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Bei PKV kann nur die Basisversicherung vom zvE abgezogen werden, ca 80-85% je nach Tarif.

Bei PKV ggf. Beitragsrückerstattungen beachten!

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Super, danke.

Bzgl. bAV: das ist tatsächlich eine Direktzusage. D.h. die 7k + evtl. kleiner Sonderzahlung müssten dann ja ohne Steuerabzug umgewandelt werden können.

PKV Rückerstattungen prüfen wir nochmal, dürfte aber ja wegen der Rechnungen während der SS nicht der Fall sein :)

Dann jetzt Augen zu und durch ohne Steuerberater. Nach der Festlegung des Haushalts A12 wird’s dafür ohnehin zu spät sein.

Danke nochmal für Euren Support!

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Allgemeine Frage:
Aktuell ist es doch so, dass man die letzten 12 Lohnabrechnungen einreicht. Die neue Regel nimmt das zvE zu Grunde, d.h. dass doch zwansgläufig eine Steuererklärung vorliegen muss. Welche wird dann herangezogen? Die aus dem Vorjahr der Geburt? Das würde heißen, wenn man 2024 ein Kind erwarten möchte muss man jetzt handeln und die Vorschläge wie:

  • PKV ggf. GKV bis zu 36 Monaten voraus zahlen
  • Spenden
  • Börsenverluste realisiereb
  • ggf. Anschaffungen
  • ggf. PV - Anlage

Die anderen Punkte wie Zeitwertkonto, weniger Gehalt, unbezahlter Urlaub usw. , sind ja jetzt Ende des Jahres gar nicht mehr realisierbar.

Dadurch, dass das Gesetz ja wohl auch erst Anfang Dezember im Bundestag final beschlossen wird, wird das Zeitfenster noch kleiner.

Die Frage die ich mir Stelle:

Lohnt sich jetzt der Aufwand das alles durch zu bringen, oder sollte man einfach gegen die möglichen Ablehnungsbescheide klagen? Z.B. dann auf fehlende Übergangsfristen usw. hinweisen.

Was denkt ihr? Wie handelt ihr, die 2024 in die Kinderplanung wollen un das zvE reduzieren müssten.

antworten
Pat18011

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Allgemeine Frage:
Aktuell ist es doch so, dass man die letzten 12 Lohnabrechnungen einreicht. Die neue Regel nimmt das zvE zu Grunde, d.h. dass doch zwansgläufig eine Steuererklärung vorliegen muss. Welche wird dann herangezogen? Die aus dem Vorjahr der Geburt? Das würde heißen, wenn man 2024 ein Kind erwarten möchte muss man jetzt handeln und die Vorschläge wie:

  • PKV ggf. GKV bis zu 36 Monaten voraus zahlen
  • Spenden
  • Börsenverluste realisiereb
  • ggf. Anschaffungen
  • ggf. PV - Anlage

Die anderen Punkte wie Zeitwertkonto, weniger Gehalt, unbezahlter Urlaub usw. , sind ja jetzt Ende des Jahres gar nicht mehr realisierbar.

Dadurch, dass das Gesetz ja wohl auch erst Anfang Dezember im Bundestag final beschlossen wird, wird das Zeitfenster noch kleiner.

Die Frage die ich mir Stelle:

Lohnt sich jetzt der Aufwand das alles durch zu bringen, oder sollte man einfach gegen die möglichen Ablehnungsbescheide klagen? Z.B. dann auf fehlende Übergangsfristen usw. hinweisen.

Was denkt ihr? Wie handelt ihr, die 2024 in die Kinderplanung wollen un das zvE reduzieren müssten.

antworten
WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Pat18011 schrieb am 14.11.2023:

Allgemeine Frage:
Aktuell ist es doch so, dass man die letzten 12 Lohnabrechnungen einreicht. Die neue Regel nimmt das zvE zu Grunde, d.h. dass doch zwansgläufig eine Steuererklärung vorliegen muss.

Nein, an der Logik zur Berechnung von Höhe und Anspruch wird sich nichts ändern. Die bleibt wie bisher.

Bisher gab es bei über 300k zvE im Vorjahr keinen Anspruch. Bald mit 150k zvE. Wenn Anspruch besteht erfolgt die Berechnung wie seit jeher über letzten 12 Lohnabrechnungen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Pat18011 schrieb am 14.11.2023:

Allgemeine Frage:
Aktuell ist es doch so, dass man die letzten 12 Lohnabrechnungen einreicht. Die neue Regel nimmt das zvE zu Grunde, d.h. dass doch zwansgläufig eine Steuererklärung vorliegen muss. Welche wird dann herangezogen? Die aus dem Vorjahr der Geburt? Das würde heißen, wenn man 2024 ein Kind erwarten möchte muss man jetzt handeln und die Vorschläge wie:

  • PKV ggf. GKV bis zu 36 Monaten voraus zahlen
  • Spenden
  • Börsenverluste realisiereb
  • ggf. Anschaffungen
  • ggf. PV - Anlage

Die anderen Punkte wie Zeitwertkonto, weniger Gehalt, unbezahlter Urlaub usw. , sind ja jetzt Ende des Jahres gar nicht mehr realisierbar.

Dadurch, dass das Gesetz ja wohl auch erst Anfang Dezember im Bundestag final beschlossen wird, wird das Zeitfenster noch kleiner.

Die Frage die ich mir Stelle:

Lohnt sich jetzt der Aufwand das alles durch zu bringen, oder sollte man einfach gegen die möglichen Ablehnungsbescheide klagen? Z.B. dann auf fehlende Übergangsfristen usw. hinweisen.

Was denkt ihr? Wie handelt ihr, die 2024 in die Kinderplanung wollen un das zvE reduzieren müssten.

Auch jetzt schon ist beides relevant:
Das Kalenderjahr vor der Geburt dafür, ob man überhaupt Anspruch hat
Die 12 Monate vor Geburt dafür, wie hoch der Anspruch ist.

Wenn für das Jahr vor der Geburt noch keine Steuererklärung vorliegt, wird das EG unter Vorbehalt gezahlt.

Und ja, wenn das Kind 2024 kommt, muss man jetzt reagieren. Soweit ich weiß ist die Sitzung, in der der familienhaushalt (nicht der gesamte) festgezurrt wird schon diese Woche.

Sofern der Nachwuchs noch nicht unterwegs ist, würde ich erstmal abwarten, was tatsächlich passiert. Dann ggf halt die ersten Monate 2024 noch verhüten, so dass das Kind is her erst 2025 kommt. Dann hat man Ruhe zum rechnen und planen.

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WiWi Gast

Zu versteuerndes Einkommen reduzieren - Elterngeld

Haushaltsbeschluss von heute:

ZVE Grenze wurde auf 200k statt 150k reduziert.

Ab April 2025 gilt dann die Grenze von 175k.

Damit dürfte man vorerst bis einem Bruttoeinkommen von 250k p.a. sicher sein :)

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