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Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

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Pelle

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Hallo Zusammen,
soweit ich verstanden habe soll die Steuerklassen Kombination 3/5 abgeschafft werden.
Was würde das für eine Familie bedeuten, wo ein Partner Alleinverdiener ist. Steuerkombination ist 3/5. Durch Zusammenveranlagerung wird das eine Gelat auf beide Ehepartner aufgeteilt und die Steuelast daher insgesamt geringer. Also es bleibt tatsächlich mehr netto.

Wenn die Kombination nun abgeschafft wird, müssten beide Steuerklasse 4/4 nehmen bzw 4/4 mit Faktor.

Beim Alleinverdiener hat das ein Geldnachteil für die Familiengeld Jahresbilanz. Oder?

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Ceterum censeo

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Lieber Pelle,
in aller Kürze: Nein. Die absolute Steuerbelastung bleibt für den Veranlagungszeitraum gleich. Spätestens nach Abgabe der Steuererklärung (in eurem Falle ohnehin obligatorisch) gleichen sich etwaige Spitzen aus.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Die Steuerklasse ist nur entscheidend für die monatlichen (Vorab-)Abzüge. Am Ende des Jahres zahlen alle Paare c.p. unabhängig von den Lohnsteuerklassen die gleichen Steuern.

Pelle schrieb am 04.04.2023:

Hallo Zusammen,
soweit ich verstanden habe soll die Steuerklassen Kombination 3/5 abgeschafft werden.
Was würde das für eine Familie bedeuten, wo ein Partner Alleinverdiener ist. Steuerkombination ist 3/5. Durch Zusammenveranlagerung wird das eine Gelat auf beide Ehepartner aufgeteilt und die Steuelast daher insgesamt geringer. Also es bleibt tatsächlich mehr netto.

Wenn die Kombination nun abgeschafft wird, müssten beide Steuerklasse 4/4 nehmen bzw 4/4 mit Faktor.

Beim Alleinverdiener hat das ein Geldnachteil für die Familiengeld Jahresbilanz. Oder?

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know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Pelle schrieb am 04.04.2023:

Hallo Zusammen,
soweit ich verstanden habe soll die Steuerklassen Kombination 3/5 abgeschafft werden.

Was ist denn die Quelle zu dieser Aussage? Beziehst du dich auf den Koalitionsvertrag der Ampelregierung oder gibt es da mittlerweile irgendwas aktuelleres dazu? Ich denke die Regierung ja mit ganz anderen Vorhaben und Herausforderungen beschäftigt, so dass ich nicht mal glaube, dass diesen Punkt überhaupt noch realisieren wollen/werden.

Was würde das für eine Familie bedeuten, wo ein Partner Alleinverdiener ist. Steuerkombination ist 3/5. Durch Zusammenveranlagerung wird das eine Gelat auf beide Ehepartner aufgeteilt und die Steuelast daher insgesamt geringer. Also es bleibt tatsächlich mehr netto.

Die ersten Antwortenden haben bereits darauf hingewiesen, dass die Steuerklassen nur Auswirkungen auf den Steuerabzug vom Bruttogehalt haben, sich dieser Effekt aber mit der Steuererklärung ausgleicht.
Somit bleibt aber natürlich ein Effekt der unterjährigen Liquidität. Wenn der verbleibende monatliche Nettolohn nicht die laufenden Kosten deckt, dann hilft dir auch nur bedingt, dass du zuviel gezahlte Steuer mit der nächsten Steuererklärung zurückbekommst.
Aber dazu muss man wissen, dass auch bei sehr ungleichmäßiger Verteilung der Einkommen (=Einverdienerhaushalt als Extrem) die Steuerklasse IV mit (!) Faktor ein ungefähr mit Steuerklasse III/V vergleichbares Ergebnis liefert. Der Faktor hat im Vergleich zu Steuerklasse IV/IV ohne Faktor also durchaus erhebliche Auswirkungen auf den Steuerabzug vom Arbeitslohn.
Es gibt dazu auch irgendwo einen Rechner - muss du mal googlen.

Deswegen ist die "Angst" vor dem eventuellen Entfall der Steuerklassenkombination III/V und V/III meiner Meinung nach auch eigentlich komplett unberechtigt.

Viel mehr gibt es halt Leute, die grundsätzlich gerne über alles "meckern" was eine Regierung so macht (egal was...) und dann kann man sich natürlich auch über den Entfall von Steuerklassen schön echauffieren :-)

Wenn die Kombination nun abgeschafft wird, müssten beide Steuerklasse 4/4 nehmen bzw 4/4 mit Faktor.

Beim Alleinverdiener hat das ein Geldnachteil für die Familiengeld Jahresbilanz. Oder?

Siehe oben.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Push

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WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Push

Was für push? Das Thema ist obsolet, 5/3 wird abgeschafft

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Wann?

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Push

Was für push? Das Thema ist obsolet, 5/3 wird abgeschafft

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 28.04.2023:

Wann?

Push

Was für push? Das Thema ist obsolet, 5/3 wird abgeschafft

Entschieden ist da, soweit ich weiß, noch gar nichts (insofern den quellenlosen Beitrag einfach ignorieren). Das einzig greifbare ist eine lockere Vereinbarung im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung. Seitdem habe ich nichts mehr vom Thema gehört. Wahrscheinlich haben Die auch mit den ganzen anderen großen Baustellen (Krieg, Energiepreise, Heizungsstreit, Klimawandel und Ausbau erneuerbare Energien, Haushalt und Schuldenbremse, Cannabis-Legalisierung u.v.m.) zu tun, und kommen gar nicht dazu, vermeintlich triviale Themen wie Konsolidierung der Steuerklassen geeignet umzusetzen. Ob das bis zur nächsten Bundestagswahl noch was wird, muss man erstmal abwarten. Ich habe da meine Zweifel. Und wenn die weiter so streiten, ist auch nicht auszuschließen, dass die Koalition schon vor Ende der Legislaturperiode auseinanderfällt.

Das Thema ist in anderer Hinsicht obsolet, denn dem Koalitionsvertrag zufolge soll es ja weiterhin die Steuerklassenkombination IV mit Faktor geben. Durch Festsetzung entsprechender Faktoren durch die Finanzämter ist der finanzielle Unterschied zwischen den Varianten (III / V vs IV mit Faktor) auch zu vernachlässigen.
Selbst wenn die Steuerklassen III und V also abgeschafft würden, wäre das ohne nennenswerte Auswirkungen für die betroffenen Paare.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Ich habe eine Frage zum Steuerklassenwechsel:

Ich bin verheiratet und meine Frau ist gerade in Elternzeit. Aus diesen Grund überlegen wir in diesem Zeitraum die Steuerklasse zu wechseln. Bei zwei Vollzeitstellen hat aufgrund des ähnlichen Bruttolohns ein wechsel keinen Sinn gemacht.

Wir haben sowohl eigene als auch ein gemeinsames Girokonto. Wäre es fair meiner Frau das Geld aus dem Steuervorteil zu überlassen? Sie hat aktuell ja ein geringeres Einkommen (=Elterngeld). Die gemeinsamen Kosten sind über das gemeinsame Konto gedeckt.
Übersehe ich hier etwas? Wie habt ihr das geregelt?

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 13.10.2023:

Wir haben sowohl eigene als auch ein gemeinsames Girokonto. Wäre es fair meiner Frau das Geld aus dem Steuervorteil zu überlassen?

Dazu musst du Andere fragen? Vor allem hier im Forum.... Ernsthaft ?

Sie hat aktuell ja ein geringeres Einkommen (=Elterngeld). Die gemeinsamen Kosten sind über das gemeinsame Konto gedeckt.
Übersehe ich hier etwas? Wie habt ihr das geregelt?

Gemeinsame Finanzen, d.h. die Gehälter gehen auf ein gemeinsames Girokonto und die Ausgaben werden ebenfalls daraus bezahlt! Gerade mit Kind(ern) machen "getrennte" Finanzen überhaupt keinen Sinn mehr. Wem ordnest du denn die Kosten des Kindes sinnvoll zu? Das gibt effektiv nur Streit...

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Ich finde getrennte Konten jetzt nicht so schlecht wie mein Vorposter. Haben wir auch.

Ausgaben für Kinder werden alle durch das gemeinsame Konto gedeckt. Wo soll da ein Problem sein? Zur Steuersache kann ich leider nichts sagen, da kenne ich mich nicht aus.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 13.10.2023:

Ich habe eine Frage zum Steuerklassenwechsel:

Ich bin verheiratet und meine Frau ist gerade in Elternzeit. Aus diesen Grund überlegen wir in diesem Zeitraum die Steuerklasse zu wechseln. Bei zwei Vollzeitstellen hat aufgrund des ähnlichen Bruttolohns ein wechsel keinen Sinn gemacht.

Wir haben sowohl eigene als auch ein gemeinsames Girokonto. Wäre es fair meiner Frau das Geld aus dem Steuervorteil zu überlassen? Sie hat aktuell ja ein geringeres Einkommen (=Elterngeld). Die gemeinsamen Kosten sind über das gemeinsame Konto gedeckt.
Übersehe ich hier etwas? Wie habt ihr das geregelt?

Je nach verdienst der frau haette es sinn gemacht, dass sie in stkl 3 geht für 12 minate vor entbindung, da dann das monats netto höher gewesen wäre, und damit das elterngeld für sie höher gewesen wäre, es sei denn sie verdient eh mehr als ca 3000€ netto und damit würde sie eh nicht mehr als 1800 elterngeld bekommen, da dort ja ein cap ist.

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 14.10.2023:

Ich finde getrennte Konten jetzt nicht so schlecht wie mein Vorposter. Haben wir auch.

Ausgaben für Kinder werden alle durch das gemeinsame Konto gedeckt. Wo soll da ein Problem sein?

Ich fand es jedenfalls recht umständlich. Ständig die Frage "Wo hören "gemeinschaftliche" Ausgaben (=bezahlt vom Gemeinschaftskonto) auf und, wo fangen individuelle Ausgaben (=bezahlt vom eigenene Konto) an?"
Dazu die Frage wer wieviel auf das Gemeinschaftskonto einzahlt. Zahlt jeder einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentwert vom Nettogehalt.
Wie handhabt man es, wenn ein Elternteil auf Gehalt verzichtet (Elterngeld, Teilzeit wegen Kindererziehung usw.).
In einem gemeinsamen Depot lassen sich Kapitalerträge und Verluste viel besser verrechnen. Außerdem muss man nicht den Freibetrag auf mehrere Depots aufteilen.
Wir haben uns nach der Heirat jedenfalls recht schnell für ein Gemeinschaftskonto entschieden, und es bislang nicht bereut.
Das Wertpapierdepot mit dem Altbestand von vor der Hochzeit läuft natürlich weiter auf meinen Namen.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

know-it-all schrieb am 15.10.2023:

WiWi Gast schrieb am 14.10.2023:

Ich finde getrennte Konten jetzt nicht so schlecht wie mein Vorposter. Haben wir auch.

Ausgaben für Kinder werden alle durch das gemeinsame Konto gedeckt. Wo soll da ein Problem sein?

Ich fand es jedenfalls recht umständlich. Ständig die Frage "Wo hören "gemeinschaftliche" Ausgaben (=bezahlt vom Gemeinschaftskonto) auf und, wo fangen individuelle Ausgaben (=bezahlt vom eigenene Konto) an?"
Dazu die Frage wer wieviel auf das Gemeinschaftskonto einzahlt. Zahlt jeder einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentwert vom Nettogehalt.
Wie handhabt man es, wenn ein Elternteil auf Gehalt verzichtet (Elterngeld, Teilzeit wegen Kindererziehung usw.).
In einem gemeinsamen Depot lassen sich Kapitalerträge und Verluste viel besser verrechnen. Außerdem muss man nicht den Freibetrag auf mehrere Depots aufteilen.
Wir haben uns nach der Heirat jedenfalls recht schnell für ein Gemeinschaftskonto entschieden, und es bislang nicht bereut.
Das Wertpapierdepot mit dem Altbestand von vor der Hochzeit läuft natürlich weiter auf meinen Namen.

Also für Konto und regelmäßige Ausgaben kann ich das absolut verstehen. Wir haben sogar drei Konten: historisches Gehaltskonto meiner Frau, mein historisches Gehaltskonto und ein neues Gemeinschafskonto (hierüber gehen auch die Kreditkarten und Miete etc.). Wir haben beide Daueraufträge auf das Gemeinschaftskonto. Für Depot haben wir aber zwei getrennte Depots und der Dauerauftrag über den Sparbetrag geht auch direkt vom Gehaltskonto auf das Depotkonto. Ich verwalte die Finanzen und wir haben das gemeinsame Verständnis, dass wir zwar verschiedene Konten haben aber ein gemeinsamen "Familientopf" für den wir arbeiten. Daher ist das auch egal, wer im Alltag wann was zahlt.

ME hat, dass Vorgehen iW einen steuerlichen Grund:
Auch zwischen Ehegatten kann Schenkungssteuer anfallen. Falls jetzt ein Ehepartner einen (sehr) hohen jährlichen Bonus erhält und der auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen wird, kann das Finanzamt eine konkludente hälftige Schenkung an den anderen Ehepartner annehmen. Sofern man dann innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag reißt, kann hier ErbSt anfallen. Außerdem verbraucht man so ggf. ungeplant und ungewollt den Freibetrag (falls man den dann mal für eine (anteilige) Immo-Schenkung o.ä. braucht).

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 13.11.2023:

ME hat, dass Vorgehen iW einen steuerlichen Grund:
Auch zwischen Ehegatten kann Schenkungssteuer anfallen. Falls jetzt ein Ehepartner einen (sehr) hohen jährlichen Bonus erhält und der auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen wird, kann das Finanzamt eine konkludente hälftige Schenkung an den anderen Ehepartner annehmen. Sofern man dann innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag reißt, kann hier ErbSt anfallen. Außerdem verbraucht man so ggf. ungeplant und ungewollt den Freibetrag (falls man den dann mal für eine (anteilige) Immo-Schenkung o.ä. braucht).

Das ist eine interessante Perspektive. Ich hatte ehrlich gesagt angenommen, dass für ein Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung usw. die Wirtschaftsgüter (und auch Einnahmen) typischerweise immer beiden Seiten gehören oder zugeordnet werden. Steuerlich wird dieses Einkommen ja auch als "gemeinsam" betrachtet und besteuert.
Wie kann denn dann überhaupt eine Schenkung hier angenommen oder "unterstellt" werden?

Mit einem Freibetrag von 500.000 EUR zwischen Ehepartnern innerhalb von 10 Jahren würde bei Haushalten mit einem Gutverdiener, sofern die Gehaltszahlungen auf ein gemeinsames Konto fließen, ja ständig Schenkungssteuer gezahlt werden müssen.

antworten
Ceterum censeo

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

know-it-all schrieb am 13.11.2023:

Das ist eine interessante Perspektive. Ich hatte ehrlich gesagt angenommen, dass für ein Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung usw. die Wirtschaftsgüter (und auch Einnahmen) typischerweise immer beiden Seiten gehören oder zugeordnet werden. Steuerlich wird dieses Einkommen ja auch als "gemeinsam" betrachtet und besteuert.
Wie kann denn dann überhaupt eine Schenkung hier angenommen oder "unterstellt" werden?

Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) bleiben trotzdem zwei verschiedene Vermögenssphären bestehen, selbst wenn beide Personen gemeinsam veranlagt werden. Grundsätzlich können daher auch hier "disquotale" Einzahlungen einen schenkungssteuerlichen Tatbestand auslösen.

Mit einem Freibetrag von 500.000 EUR zwischen Ehepartnern innerhalb von 10 Jahren würde bei Haushalten mit einem Gutverdiener, sofern die Gehaltszahlungen auf ein gemeinsames Konto fließen, ja ständig Schenkungssteuer gezahlt werden müssen.

Grundsätzlich ja, aber der "gemeinsame Konsum" ist hier wieder abzuziehen. Ansonsten wäre diese Problematik wesentlich relevanter im gesellschaftlichen Kontext. Bei derzeitiger Rechtslage müssten - vereinfacht gesagt - beide Eheleute aus dem Einkommen des Hauptverdieners A 1 Mio. Euro an Vermögen aufbauen (bzw. Ehegatte B 500.000 €) innerhalb von 10 Jahren, damit hier faktisch Schenkungssteuer entsteht.
Da dies auf die wenigsten Ehepaare zutrifft, ist dieses Thema oftmals von untergeordneter Bedeutung. Trifft es zu, behilft man sich vorher regelmäßig mit der "Güterstandsschaukel" oder anderer Gestaltungen.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

know-it-all schrieb am 13.11.2023:

ME hat, dass Vorgehen iW einen steuerlichen Grund:
Auch zwischen Ehegatten kann Schenkungssteuer anfallen. Falls jetzt ein Ehepartner einen (sehr) hohen jährlichen Bonus erhält und der auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen wird, kann das Finanzamt eine konkludente hälftige Schenkung an den anderen Ehepartner annehmen. Sofern man dann innerhalb von 10 Jahren den Freibetrag reißt, kann hier ErbSt anfallen. Außerdem verbraucht man so ggf. ungeplant und ungewollt den Freibetrag (falls man den dann mal für eine (anteilige) Immo-Schenkung o.ä. braucht).

Das ist eine interessante Perspektive. Ich hatte ehrlich gesagt angenommen, dass für ein Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung usw. die Wirtschaftsgüter (und auch Einnahmen) typischerweise immer beiden Seiten gehören oder zugeordnet werden. Steuerlich wird dieses Einkommen ja auch als "gemeinsam" betrachtet und besteuert.
Wie kann denn dann überhaupt eine Schenkung hier angenommen oder "unterstellt" werden?

Mit einem Freibetrag von 500.000 EUR zwischen Ehepartnern innerhalb von 10 Jahren würde bei Haushalten mit einem Gutverdiener, sofern die Gehaltszahlungen auf ein gemeinsames Konto fließen, ja ständig Schenkungssteuer gezahlt werden müssen.

denke nicht, dass jeder, der mind. 80k verdient sein ganzes geld in ein GK einzahlt, sondern wie im obigen Beispiel lediglich gemeinsame Ausgaben deckt. machen wir auch so.

wenn ich beispielsweise 2k und meine auch 2k einzahlen, dann "schenken" wir uns gegenseitig 240k in 10 Jahren (ist absurd, dass bei gleichen Betraegen immer noch von einer Schenkung ausgegangen wird, ist aber so -> im Fall der Faelle wird das Finanzamt sicherlich einen guten Ueberblick haben und auch bei Ueberschreitung von Grenzen nicht immer zur Kasse bitten)

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Ceterum censeo schrieb am 13.11.2023:

know-it-all schrieb am 13.11.2023:

Das ist eine interessante Perspektive. Ich hatte ehrlich gesagt angenommen, dass für ein Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung usw. die Wirtschaftsgüter (und auch Einnahmen) typischerweise immer beiden Seiten gehören oder zugeordnet werden. Steuerlich wird dieses Einkommen ja auch als "gemeinsam" betrachtet und besteuert.
Wie kann denn dann überhaupt eine Schenkung hier angenommen oder "unterstellt" werden?

Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) bleiben trotzdem zwei verschiedene Vermögenssphären bestehen, selbst wenn beide Personen gemeinsam veranlagt werden. Grundsätzlich können daher auch hier "disquotale" Einzahlungen einen schenkungssteuerlichen Tatbestand auslösen.

Mit einem Freibetrag von 500.000 EUR zwischen Ehepartnern innerhalb von 10 Jahren würde bei Haushalten mit einem Gutverdiener, sofern die Gehaltszahlungen auf ein gemeinsames Konto fließen, ja ständig Schenkungssteuer gezahlt werden müssen.

Grundsätzlich ja, aber der "gemeinsame Konsum" ist hier wieder abzuziehen. Ansonsten wäre diese Problematik wesentlich relevanter im gesellschaftlichen Kontext. Bei derzeitiger Rechtslage müssten - vereinfacht gesagt - beide Eheleute aus dem Einkommen des Hauptverdieners A 1 Mio. Euro an Vermögen aufbauen (bzw. Ehegatte B 500.000 €) innerhalb von 10 Jahren, damit hier faktisch Schenkungssteuer entsteht.
Da dies auf die wenigsten Ehepaare zutrifft, ist dieses Thema oftmals von untergeordneter Bedeutung. Trifft es zu, behilft man sich vorher regelmäßig mit der "Güterstandsschaukel" oder anderer Gestaltungen.
Liebe Grüße

Geht wie gesagt mE auch darum nicht ungeplant und ungewollt den Freibetrag zu verbrauchen. Ist bei (sehr) hohen Eimal- und Bonuszahlungen relevant.

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know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Ceterum censeo schrieb am 13.11.2023:

Grundsätzlich ja, aber der "gemeinsame Konsum" ist hier wieder abzuziehen. Ansonsten wäre diese Problematik wesentlich relevanter im gesellschaftlichen Kontext. Bei derzeitiger Rechtslage müssten - vereinfacht gesagt - beide Eheleute aus dem Einkommen des Hauptverdieners A 1 Mio. Euro an Vermögen aufbauen (bzw. Ehegatte B 500.000 €) innerhalb von 10 Jahren, damit hier faktisch Schenkungssteuer entsteht.
Da dies auf die wenigsten Ehepaare zutrifft, ist dieses Thema oftmals von untergeordneter Bedeutung. Trifft es zu, behilft man sich vorher regelmäßig mit der "Güterstandsschaukel" oder anderer Gestaltungen.
Liebe Grüße

Danke Dir! Gut, dass ich auch hier im Forum immer noch was lernen kann, das ich noch nicht wusste.

In der Praxis ist die Trennlinie zwischen den individuell zurechenbaren Vermögensanteilen selbst bei "disquotaler Einzahlung" und nach "gemeinsamen Konsum" wahrscheinlich sehr schwierig zu ziehen.
Bildlich gesprochen ist es meist sehr herausfordernd oder aufwendig, Flüssigkeiten, die ich einmal in EIN Gefäß gegossen und richtig verrührt habe, im Anschluss wieder zu trennen.

Bei uns wandert der überwiegende Teil des Geldes, das nach Abzug des "gemeinsamen Konsums" übrig bleibt, vom Gemeinschaftsgirokonto in ein ebenfalls auf gemeinsamen Namen laufendes Wertpapierdepot.
Ich behalte die erlaubten (Schenkungs)Freibeträge hier bislang nicht im Auge, auch wenn unser gemeinsames Einkommen recht ungleichmäßig verteilt ist (etwa 70:30).

Ganz abgesehen davon. ist es mir bislang auch noch nicht gelungen, die "Pace" des Vermögensaufbaus auf 1 Mio € pro 10 Jahre zu erhöhen, aber ich arbeite dran :)

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WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

know-it-all schrieb am 13.11.2023:

Das ist eine interessante Perspektive. Ich hatte ehrlich gesagt angenommen, dass für ein Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung usw. die Wirtschaftsgüter (und auch Einnahmen) typischerweise immer beiden Seiten gehören oder zugeordnet werden. Steuerlich wird dieses Einkommen ja auch als "gemeinsam" betrachtet und besteuert.

Das ist so auch in der Einkommensteuer nicht richtig. Besteuert wird stets das Einkommen einzelner Personen, egal ob diese Ehegatten sind oder in einer Personengesellschaft sind (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG).

Für Ehegatten bietet der Gesetzgeber lediglich die Option zur gemeinsamen Veranlagung, d. h. die Zusammenrechnung der Bestandteile des zu versteuernden Einkommens der einzelnen Ehegatten bei entsprechender Erhöhung der Freibeträge etc., sodass sich unter gewissen Umständen tarifliche Vorteile ergeben können (§ 26 Abs. 1 S. 1 EStG, § 26b EStG). Vor der Zusammenrechnung gibt es jedoch keine gemeinsamen Einkünfte.

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WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Das Thema ist in anderer Hinsicht obsolet, denn dem Koalitionsvertrag zufolge soll es ja weiterhin die Steuerklassenkombination IV mit Faktor geben. Durch Festsetzung entsprechender Faktoren durch die Finanzämter ist der finanzielle Unterschied zwischen den Varianten (III / V vs IV mit Faktor) auch zu vernachlässigen.
Selbst wenn die Steuerklassen III und V also abgeschafft würden, wäre das ohne nennenswerte Auswirkungen für die betroffenen Paare.

Aber bei einem Alleinverdienerhaushalt (klassische III / V Kombination), in dem z.B. der Ehemann 80k und die Frau gar nichts verdient, kann man nicht in IV mit Faktor wechseln. Hier würde man automatisch in IV eingestuft, wenn III / V wegfallen.

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 30.12.2023:

Aber bei einem Alleinverdienerhaushalt (klassische III / V Kombination), in dem z.B. der Ehemann 80k und die Frau gar nichts verdient, kann man nicht in IV mit Faktor wechseln. Hier würde man automatisch in IV eingestuft, wenn III / V wegfallen.

Den klassischen Alleinverdienerhaushalt - zumal mit einem gar nicht ganz so üppigen Einverdienereinkommen von € 80k - dürfte es in der Realität nicht (mehr) sooo oft geben.
Grundsätzlich würde ich behaupten, dass man sich einen Einverdienerhaushalt auch leisten können muss und, wenn bereits der unterjährige Liquiditätsunterschied von € 6.500 (Unterschied zwischen StKl III und IV) bis zur Steuerrückzahlung zu einem Problem wird, dann sollte man vielleicht doch besser auf Zweiverdienerhaushalt umstellen.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Naja, wer seine Frau liebt und vor allem respektiert bleibt in 4/4 (ohne Faktor). Dann muss sie nicht rechnen ob sichdas Arbeiten für sie lohnt.

Ansonsten ist es Augenwischerei. Die Steuerlast nach Erklärung ist identisch. Ich finde 4/4 mit Guthaben am Ende des Steuerjahres viel angenehmer. Die Rückzahlung kann easy für Anschaffungen benutzt werden, ohne dass einer was extra abgeben muss.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 30.12.2023:

Naja, wer seine Frau liebt und vor allem respektiert bleibt in 4/4 (ohne Faktor). Dann muss sie nicht rechnen ob sichdas Arbeiten für sie lohnt.

Ansonsten ist es Augenwischerei. Die Steuerlast nach Erklärung ist identisch. Ich finde 4/4 mit Guthaben am Ende des Steuerjahres viel angenehmer. Die Rückzahlung kann easy für Anschaffungen benutzt werden, ohne dass einer was extra abgeben muss.

Verstehe, du vergibst also gerne zinslose Kredite? Ich kann dir gerne unsere Bankverbindung zukommen lassen, zinslose Kredite sind hier natürlich auch immer herzlich willkommen. :)

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

hat jeder seinen Steuerbescheid noch nicht bekommen?
ich warte seit Juli immer noch (Stadt in Bayern, nicht Muenchen)

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 30.12.2023:

Verstehe, du vergibst also gerne zinslose Kredite? Ich kann dir gerne unsere Bankverbindung zukommen lassen, zinslose Kredite sind hier natürlich auch immer herzlich willkommen. :)

Bis vergangenes Jahr (zu Zeiten von Negativzinsen) war es vielleicht gar keine so schlechte Idee, zunächst zu viel Steuern zu zahlen, so dass der Liquditätszugang möglichst spät (=Steuererklärung) erfolgt ;-).
Mittlerweile hat sich die Lage aber gedreht, und es gibt ja wieder ordentlich Zinsen, so dass die Strategie "zu viel Steuern zu zahlen" wieder überholt ist.

Und zum Argument...

Naja, wer seine Frau liebt und vor allem respektiert bleibt in 4/4 (ohne Faktor). Dann muss sie nicht rechnen ob sichdas Arbeiten für sie lohnt.

muss man sagen, dass die finanziell gebildete Ehefrau sicher versteht, dass sich Arbeit auch bei einer "ungünstigsten" Steuerklasse (V) lohnt, denn das erhöht nunmal das zu versteuernde Einkommen und damit das Nettogehalt.
Das gilt zumindest solange, wie die Ehepartner ein gemeinsames Konto nutzen, auf das alle Einzahlungen einschl. Gehälter eingehen und von dem alle Ausgaben bestritten werden.

Wenn hingegen jeder sein eigenes Konto hat, dann wäre 2 x Steuerklasse IV wohl zunächst fairer.

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 30.12.2023:

hat jeder seinen Steuerbescheid noch nicht bekommen?
ich warte seit Juli immer noch (Stadt in Bayern, nicht Muenchen)

Die Bearbeitung meiner Steuererklärungen dauerte meist nicht länger als 6 Wochen. Meinen Steuerbescheid für 2022 habe ich schon im April bekommen.

Deine Frage ist übrigens so kompliziert gestellt, dass ich nicht mal weiß ob die Antwort "ja" oder "nein" ist ;-)

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Wenn ihr keine getrennte Konten habt, so gehe ich davon aus, dass der Mann seine Frau auch nicht als (finanziell) eigenständige Person wahrnimmt.

Und das mit dem unterjährigen Kredit ans Finanzamt. Natürlich kann man es optimieren und versuchen in Anlagen 2-3% Zinsen dafür zu bekommen oder spekulativ 20% Verlust zu machen, aber es hat etwas mit Augenhöhe und Rückgrat zu tun.

Ich würde mir wünschen , mehr Männer hätten das Rückgrat die III/V als Anachronismus zu erkennen und sie von Vorhinein auszuschließen. Wegen 150€ Zinsverlust werfe ich auf jeden Fall keine Prinzipien über Bord (3 % Zinsen auf 5.000 € Steuerrückzahlung)

know-it-all schrieb am 31.12.2023:

Verstehe, du vergibst also gerne zinslose Kredite? Ich kann dir gerne unsere Bankverbindung zukommen lassen, zinslose Kredite sind hier natürlich auch immer herzlich willkommen. :)

Bis vergangenes Jahr (zu Zeiten von Negativzinsen) war es vielleicht gar keine so schlechte Idee, zunächst zu viel Steuern zu zahlen, so dass der Liquditätszugang möglichst spät (=Steuererklärung) erfolgt ;-).
Mittlerweile hat sich die Lage aber gedreht, und es gibt ja wieder ordentlich Zinsen, so dass die Strategie "zu viel Steuern zu zahlen" wieder überholt ist.

Und zum Argument...

Naja, wer seine Frau liebt und vor allem respektiert bleibt in 4/4 (ohne Faktor). Dann muss sie nicht rechnen ob sichdas Arbeiten für sie lohnt.

muss man sagen, dass die finanziell gebildete Ehefrau sicher versteht, dass sich Arbeit auch bei einer "ungünstigsten" Steuerklasse (V) lohnt, denn das erhöht nunmal das zu versteuernde Einkommen und damit das Nettogehalt.
Das gilt zumindest solange, wie die Ehepartner ein gemeinsames Konto nutzen, auf das alle Einzahlungen einschl. Gehälter eingehen und von dem alle Ausgaben bestritten werden.

Wenn hingegen jeder sein eigenes Konto hat, dann wäre 2 x Steuerklasse IV wohl zunächst fairer.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Naja, wer seine Frau liebt und vor allem respektiert bleibt in 4/4 (ohne Faktor). Dann muss sie nicht rechnen ob sichdas Arbeiten für sie lohnt.

muss man sagen, dass die finanziell gebildete Ehefrau sicher versteht, dass sich Arbeit auch bei einer "ungünstigsten" Steuerklasse (V) lohnt, denn das erhöht nunmal das zu versteuernde Einkommen und damit das Nettogehalt.
Das gilt zumindest solange, wie die Ehepartner ein gemeinsames Konto nutzen, auf das alle Einzahlungen einschl. Gehälter eingehen und von dem alle Ausgaben bestritten werden.

Wenn hingegen jeder sein eigenes Konto hat, dann wäre 2 x Steuerklasse IV wohl zunächst fairer.

Wie zu Anfangs beschrieben. Es ist egal. Steuerklassen sind eine Vorsteuer. Abgerechnet wird nach Steuererklärung.

antworten
know-it-all

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 01.01.2024:

Wenn ihr keine getrennte Konten habt, so gehe ich davon aus, dass der Mann seine Frau auch nicht als (finanziell) eigenständige Person wahrnimmt.

Verstehe nicht was du mir hiermit sagen willst. Wenn Mann und Frau gemeinsames Konto benutzen, ist die Frau (finanziell) uneigenständig?
Also ist die Art des Kontos deiner Meinung nach ein Indikator der Eigenständigkeit?

Das könnte doch auch umgekehrt für den Mann gelten, denn nicht in jedem Haushalt ist Mann der Besserverdiener.

antworten
WiWi Gast

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

Ich finde persönlich dass es schöner ist, am Ende des Jahres Geld zurück zu kriegen wie nachzuzahlen, daher haben wir auch 5/3. Im momentanen Umfeld ist es allerdings rein finanziell gesehen vermutlich schlauer, unterjährig weniger Steuern zu zahlen und das Geld anzulegen.

antworten
Ceterum censeo

Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

WiWi Gast schrieb am 01.01.2024:

Wenn ihr keine getrennte Konten habt, so gehe ich davon aus, dass der Mann seine Frau auch nicht als (finanziell) eigenständige Person wahrnimmt.

Eine sportliche These. Ich teile mir mit meiner Frau sogar noch viel mehr Dinge - Badezimmer, Schlafzimmer, Küche, ja sogar das Toilettenpapier teilen wir uns. Was bedeutet dies nun (deiner Ansicht nach)?
Liebe Grüße

antworten

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Soli-Ende: Es geht auch ohne Solidaritätszuschlag

Kommentar zum Solidaritätszuschlag vom INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags debattiert am 27. Juni 2018 über die Zukunft des Solidaritätszuschlags. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob der „Soli“, wie von der Bundesregierung geplant, auch nach 2020 weiter erhoben werden darf und ob die geplante Beibehaltung ab 2021 für Jahreseinkommen über 61.000 Euro verfassungskonform ist.

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt

Zwei Bitcoin-Münzen auf einer beleuteten Computer-Tastatur.

Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Berufseinstieg: Von Anfang an Steuern sparen

Kreise-Schriftzug "STEUERN SPAREN" auf einer schwarzen Tafel.

Berufsanfänger haben viele Möglichkeiten, von Anfang an Steuern zu sparen. Zusammen mit steuertipps.de hilft WiWi-TReFF, dass möglichst viel vom hart verdienten Geld in den eigenen Taschen bleibt.

Auslandsreisekosten 2017: Neue Spesensätze & Pauschalen für Auslandsdienstreisen

Ab 2017 gelten neue Spesensätze und Pauschalbeträge für Dienstreisen ins Ausland. Das Bundesfinanzministerium hat dazu die Regeln für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen veröffentlicht.

Steuererklärung: Wie Studenten die Kosten im Studium absetzen

Steuererklärung: Das Bild zeigt ein Gebäude mit der Aufschrift Universität, einen Studierenden und ein Formular für die Steuererklärung.

Auf Studierende zukommen im Studium etliche Kosten zu. Von der Miete für die Studentenwohnung bis hin zu Ausgaben für die Fachliteratur oder den Computer. Können Studentinnen und Studenten ihre Aufwendungen steuerlich absetzen? Lohnt es sich für Studierende, eine Steuererklärung einzureichen?

Broschüre »Steuern von A bis Z«

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die neue Broschüre »Steuern von A bis Z« des Bundesministeriums der Finanzen von 2017 gibt einen Überblick der verschiedenen Steuerarten in Deutschland und erläutert, was besteuert wird und wer welche Steuern zahlt.

Guthabenkarte vom Chef: Mehr Netto vom Bruttogehalt

Steuertipps: Prepaid-Guthabenkarten vom Arbeitgeber

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unter-nehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten. Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Doch wie funktioniert das Modell und was ist dabei zu beachten?

IHK-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“

Ein Schild für die Business und First Class im Flughafen Münster/Osnabrück.

Das Online-Merkblatt „Steuerfreier Ersatz von Reisekosten“ der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart liefert einen kompakten Überblick über die Reisekosten, die der Arbeitgeber steuerfrei absetzen kann.

BMF-Broschüre: Einkommensteuer und Lohnsteuer

Screenshot vom Cover der Broschüre "Einkommensteuer und Lohnsteuer" vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« vom Bundesministerium der Finanzen ist ein praktisches Nachschlagewerk, das umfassende Informationen zur Einkommensteuer und zur Lohnsteuer bereithält. Im Oktober 2017 wurde die Broschüre »Einkommensteuer und Lohnsteuer« aktualisiert und neu aufgelegt.

Finanzstarke Zukunft: Steuern sparen 2018

Auf Geldscheinen und einem Zettel zur Einkommenssteuererklärung liegen Würfel, die die Worte: Gehälter und Marketing ergeben.

Auch im Jahr 2017 wurde in Deutschland wieder der eine oder andere Steuersünder „enttarnt“, der sich auf nicht ganz legale Weise einen Vorteil gegenüber dem Fiskus verschafft hat. Das muss aber nicht sein, denn in der Praxis lassen sich Steuern im Jahr 2018 an vielen Stellen einsparen. Wie das genau geht und was dabei zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel. Die gute Nachricht vorweg: Auf unzähligen Papierkram kann getrost verzichtet werden.

Bundesfinanzhof: Kosten für Erststudium steuerlich absetzbar

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Berufstätige können die Kosten für ein Erststudium steuerlich absetzen, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit einem neuen Urteil entschieden.

Steuer- und Abgabenbelastung 2014 in Deutschland, Österreich und Schweiz stabil

Formular vom Finanzamt zur Einkommensteuererklärung.

Der Anteil von Steuern und Abgaben an den Gesamtarbeitskosten ist in Deutschland 2014 im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Das Einkommen eines unverheirateten Angestellten ohne Kind wurde durchschnittlich mit 49,3 Prozent belastet, das waren 0,09 Prozentpunkte mehr als 2013. Dies geht aus der OECD-Studie “Taxing Wages 2015” hervor, die den Steuerkeil für acht Familienkonstellationen modellhaft berechnet.

Auslandssemester oder Auslandsstudium: Wie und was kann ich von der Steuer absetzen?

Auslandsstudium von der Steuer absetzen: Big Ben und Buckingham Palace an der Themse in London.

Auslandserfahrung gilt nach wie vor als ein Schlüssel für späteren beruflichen Erfolg. Gerade in den Wirtschafts- und IT-Studienfächern setzen Studenten deshalb auf Auslandssemester. Ein kleiner Teil geht dabei noch einen Schritt weiter – und studiert komplett im Ausland. Aufgrund der Bedeutung, welche der Auslandserfahrung in Wirtschaftskreisen immer wieder beigemessen wird, zieht es von den mehr als 2,8 Millionen Studenten in Deutschland jedes Jahr knapp 140.000 ins Ausland. So viele Auslandsstudenten sind es doch am Ende gar nicht. Wer dieses Argument aus dem Hut zieht, darf zwei Punkte nicht vergessen.

Studienkosten: Wie Eltern von Studenten Steuern sparen

Steuererklärung: Das Bild zeigt Eltern die ihr Kind beim Studium finanziell unterstützen.

Ein Studium ist teuer. Viele Studierenden können die Kosten für ein Studium nicht aus eigener Kraft bestreiten. Daher müssen oft die Eltern das Studium finanzieren – ein Einsatz, den der Fiskus würdigt. So können Eltern, die ihren Kindern das Studium finanzieren, meist Steuern sparen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Antworten auf Steuerklasse 3/5 vs 4/4 mit Faktor

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