Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt
Für viele Anleger in Kryptowährungen wie den Bitcoin oder Ethereum sprudelten im vergangenen Jahr die Gewinne. Wer die Bitcoin-Gewinne aus dem Jahr 2017 bei der Einkommensteuer nicht ordnungsgemäß versteuert, dem droht Ärger mit dem Finanzamt. Erst nach einer Haltedauer von einem Jahr unterliegen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ebenfalls steuerpflichtig,

Bitcoin-Gewinne: Nach Höhenflug droht Ärger mit Finanzamt
Köln, 05.02.2018 (grp) - Der Bitcoin-Boom hat bei den Anlegern im Jahr 2017 für Jubel gesorgt. Wer im vergangenen Jahr auf der Suche nach einer geeigneten Geldanlage war, kam an Kryptowährungen wie dem Bitcoin kaum vorbei. Viele Anleger, die in Bitcoins investiert haben, dürften ordentliche Gewinne erzielt haben. Wer beispielsweise Anfang 2017 zu einem Kurs von 1000 US-Dollar beim Bitcoin eingestiegen ist und am Ende des Jahres für fast 20.000 US-Dollar den Bitcoin wieder verkauft hat, hat Grund zur Freude. Den Anlegern sollte jedoch klar sein, dass diese Gewinne nicht steuerfrei sind, sondern der Einkommensteuer unterliegt. Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommensteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Und mit der Erklärung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt dürften für viele Anleger in Bitcoin und anderen digitalen Währungen die Probleme beginnen. Denn die Berechnung der Gewinne ist nicht so einfach und erfordert umfangreiche, detaillierte Kenntnisse. Vielfach wurden die Bitcoins zwischen den Handelsplätzen hin- und hergeschoben. Es muss also genau berechnet werden, zu welchem Zeitpunkt wurde welcher Gewinn durch den Handel mit Bitcoins erzielt. Dabei sind in der Regel ungeheure Datenmengen zu verarbeiten. Ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse dürfte dies viele Anleger vor eine kaum lösbare Aufgabe stellen.
Hier lauert für Bitcoin-Anleger die Gefahr. Sie müssen ihre Gewinne durch den Handel mit Bitcoins detailliert erfassen und gegenüber dem zuständigen Finanzamt offenlegen müssen. Werden die Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins und anderen digitalen Währungen gegenüber dem Finanzamt nicht ordnungsgemäß erklärt, entsteht schnell der Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit. Folge kann die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit dezidierten Prüfungen und Durchsuchungen sein. Bestätigt sich der Verdacht, dass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden, drohen drastische Sanktionen von hohen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Erst nach einer einjährigen Haltedauer unterliegen die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nicht mehr der Steuerpflicht.
Da es sich für den Fiskus um beträchtliche Steuereinnahmen handeln könnte, ist davon auszugehen, dass er die Augen offenhalten wird. Wer sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen möchte, sollte sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.