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Fiskus frisst 42% der Abfindung

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.

Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.

Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Um es kurz zu machen: als Angestellter gibt es quasi keine relevanten "Steuer-Hacks", um größere Summen an Steuern zu sparen. Gehalt inkl. Abfindung geht knapp zur Hälfte an den Staat, that's it.

Größerer Gestaltungsspielraum ist im deutschen Steuerrecht vor allem für Selbstständige/Unternehmer angedacht, die vermeintlich private Ausgaben steuermindernd über ihr Unternehmen tätigen können.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Wohnung kaufen und vermieten

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Je nach Höhe des Gehalts sind es nicht nur 42% sondern auch noch Soli :)

Die Progressionsgrenzen sind doch öffentlich. eine selbst gebastelte Excel dürfte also die Antwort geben auf die Steuerlast der Jahre in denen ZVE nicht um die kk-beiträge reduziert wird.

WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.

Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.

Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.

Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.

Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.

Das zvE und Steuerbelastung für 25, 26 und 27 kann man mit Excel berechnen, man muss zB den steuerfreien AG-Zuschuss wieder zu den Einkünften hinzurechnen und die sonstigen SA abziehen. Wenn du das nicht selbst hinbekommst, empfehle ich einen StB zu fragen (bin selbst StB).

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Klingt für mich so, als würde es sich definitiv lohnen hierfür ein Steuerberater aufzusuchen, anstatt dies in einem anonymen Studenten-/Berufseinsteigerforum zu recherchieren.

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know-it-all

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.

Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.

Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.

Nur mal ein paar Gedankenanstöße.

Über 62.000 EUR zu verdienen, bedeutet nicht automatisch, dass man schon im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt. Denn der Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, wohingegen du vermutlich über Bruttogehalt schreibst. Vereinfacht gesagt, musst du vom Bruttogehalt noch die Werbungskosten (=mind. 1.200 EUR Pauschale) und die Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Altersvorsorgebeträge usw.) abziehen, um das zu versteuernde Einkommen auszurechnen.
Über den Daumen gepeilt, musst du also schon einiges über 70.000 EUR Bruttogehalt verdienen, damit dein zu versteuerndes Einkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt (=>62.810 EUR für 2023).

Mit der gleichen Formel kannst du den Effekt auch für die kommenden Jahre ausrechnen. Krankenversicherungsbeträge fallen in die Kategorie der Sonderausgaben (=Vorsorgeaufwendungen). Als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind max. 1.900 EUR pro Jahr und Person (=Höchstbetrag), allerdings sind die Kosten der Krankenversicherung wiederum unbeschränkt abziehbar. In der PKV ist die Abziehbarkeit auf den auf den sog. Basisaufwand (=Leistungsumfang der gesetzlichen KV) entfallenden Beitragsanteil beschränkt; über den Daumen gepeilt sind das etwa 80...85% des Tarifbeitrages (Details bitte bei der KV erfragen bzw. die Bescheinigungen der letzten Jahren verwenden).
Auf die abziehbaren KV-Beiträge musst du außerdem noch den AG-Anteil und etwaige Beitragsrückerstattungen BRE anrechnen (=abziehen).

Bei Vorauszahlung der KV über mehrere Jahre hast du im Jahr der Vorauszahlung (siehe Beispiel unten) logischerweise einen sehr hohen abziehbaren Vorsorgeaufwand, von dem nur die im laufenden Jahr erhaltenen AG-Anteile und die BRE abzuziehen sind.
In den nächsten beiden Jahren hast du dann allerdings keinen Vorsorgeaufwand, jedoch weiterhin die laufenden AG-Anteile und BRE. Diese werden dann vermutlich (leicht spekulativ) zu "positiven" Vorsorgeaufwendungen, erhöhen also ggf. dein zu versteuerndes Einkommen.

Zahlenbeispiel:
PKV-Jahrestarifbeitrag 6.000 EUR, davon für Basisvorsorge 80% = 4.800 EUR.
AG-Anteil zur PKV (50%) = 3.000 EUR
BRE = 1.000 EUR (anteilig 800 EUR für Basisvorsorge)

Der steuerlich abziehbare Vorsorgeaufwand beträgt dann:
4.800 EUR abzgl. AG-Anteil 3.000 EUR abzgl. BRE (Basisaufvorsorge) 800 EUR =
1.000 EUR.
Sofern du für 3 Jahre im Voraus zahlst, kannst du diese 1.000 EUR (für 1.Jahr) und voraussichtlich noch 2 x 4.800 EUR (für 2. und 3. Jahr) = 10.600 EUR im ersten Jahr als Aufwand geltend machen.

Ein wesentlicher Effekt und Vorteil besteht darin, dass du in den kommenden Jahren die o.g. 1.900 EUR Vorsorgeaufwand vollständig für andere Versicherungen (Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung) verwenden kannst. Ansonsten verbrauchst du diese 1.900 EUR typischerweise schon vollständig/weitgehend mit den Kosten der Krankenversicherung, so dass du diese andere Versicherungskosten dann gar nicht steuerlich geltend machen kannst.

Ich hoffe mit den Gedenkanstößen kannst du vielleicht ungefähr ausrechnen, ob und wieviel das bringen wird. Du hast allerdings viele unbekannte Variablen, bspw. die zukünftige Entwicklung der Einkommensteuertarife usw.
Typischerweise lohnen sich solche jahreweisen Verschiebungen (Stundungen) von Steuern oder steuergestaltenden Aufwendungen entsprechend des folgenden Schemas:

  • Aufwendungen so verschieben, dass sie in Jahren mit hohem Einkommen anfallen (=resultierend in einer Steuererstattung des Spitzensteuersatzes)
  • zusätzliches Einkommen so verschieben, dass es in Jahren mit generell niedrigem Einkommen anfällt (=Belastung mit einem geringeren Grenzsteuersatz)

In der Realität sind die diesbezüglichen Einsparmöglichkeiten für einen "gewöhnlichen" Angetellten aber meist doch ziemlich begrenzt.

Ansonsten gab es hier im Forum vor nicht allzu langer Zeit einen Thread, in dem es um die vorübergehende Reduktion des zu versteuernden Einkommens ging, damit selbiges dann nicht oberhalb der geplanten Grenze für den Bezug des Elterngeldes liegt. Vielleicht findest du da noch ein paar Anregungen zum Steuernverschieben (Stichwort: Rürup-Rente)

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.

Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.

Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.

Steuerberater fragen? Ich würde mich jedenfalls bei sowas durchaus wichtigem nicht auf anonyme Beiträge aus dem Forum verlassen.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Naja, wage zu bezweifeln, dass ihr 42% darauf zahlt, Grenzsteuersatz hin oder her. Durchschnittssteuersatz ist am Ende immer irgendwas um die 30%. Ansonsten lass deine Steuererklärung halt von einem Steuerberater erstellen. Wer verdient den 130k plus Abfindung und macht die Steuer selbst mit WISO? Da sparst 500 EUR am Steuerberater und zahlst dafür 10k mehr Steuern. Hast du toll gemacht.

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ExBerater

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Wenn 2 Leute ein solides EInkommen haben, sollte man doch meinen, sie hätten Geld für einen echten Steuerberater, und müssen nicht im wiwi Forum nach unqualifizeirten, windigen Tricks fragen

WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.

Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.

Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Die erste Frage ist ja ob man mit der Vorauszahlung überhaupt unter die (2x) 62810€ rutscht?

In den kommenden Jahren wird dann das zu versteuernde Einkommen steigen und vermutlich auch wieder in dem Bereich mit Spitzensteuersatz liegen.

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Einkommensmillion

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Wenn die Abfindung im Januar bezahlt wird ist das erstmal eine hervorragende Ausgangsposition, du hast ein Jahr Zeit dir zu überlegen wie du das steuerlich gestaltest.

Die Fünftelregelung wirkt sich umso besser aus je geringer das zvE ist. Also im günstigesten Fall gehtst du 2024 mit einem zvE von 0 ins Rennen und versteuerst nur ein Fünftel der Abfindung.

Wie bekommt man das zvE auf null? Indem man Werbungkosten und Sonderausgaben in Höhe des Bruttoeinkommens geltend macht. Das ist schwierig, aber nicht unmöglich. Klar, mit ein bisschen Schummeln bei der Entfernungspauschale geht das nicht, da muss man schon kräftiger ranklotzen. Was mir auf die Schnelle eingefallen ist, es gibt noch mehr Möglichkeiten:

  • getrennte Veranlagung wählen, sonst zählt das Einkommen des Partners mit
  • PKV Beiträge drei Jahre im Voraus bezahlen (bringt ca. 25 TEUR)
  • den Höchtbeitrag in die Rentenversicherung einbezahlen (ebenfalls gut 25 TEUR)
  • eine Immobilie für beispielsweise 200 TEUR kaufen, für max. 15% (30 TEUR) renovieren und dann vermieten
  • Eine BahnCard 100 für 2025 kaufen und die gesamten Fahrtkosten für 2025 bereits in 2024 steuerlich geltend machen (4500 EUR)
  • Und nicht zuletzt: Eine großzügige Spende an eine dir nahestehnde Organisation leisten.
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know-it-all

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Naja, wage zu bezweifeln, dass ihr 42% darauf zahlt, Grenzsteuersatz hin oder her. Durchschnittssteuersatz ist am Ende immer irgendwas um die 30%. Ansonsten lass deine Steuererklärung halt von einem Steuerberater erstellen. Wer verdient den 130k plus Abfindung und macht die Steuer selbst mit WISO? Da sparst 500 EUR am Steuerberater und zahlst dafür 10k mehr Steuern. Hast du toll gemacht.

Danke für den Beitrag! Ist aber leider komplett falsch gedacht.
Wenn du Steuereffekte ausrechnen möchtest, ist der Grenzsteuersatz entscheidend, nicht der Durchschnittssteuersatz.
Grund: wenn sich dein zu versteuerndes Einkommen um genau € 1 erhöht, erhöht sich deine Steuerlast (sofern du im Bereich des Spitzensteuersatzes) liegst, um exakt 42% = € 0,42 , unabhängig davon ob dein Durchschnittsteuersatz 25 oder 35 oder 42% beträgt.
In umgekehrter Richtung sparst du natürlich auch € 0,42 Steuern, wenn du dein zvE um € 1 reduzierst.

Im Übrigen nährt sich der Durchschnittssteuersatz bei immer höher werdenden Einkommen asymptotisch an den Grenzsteuersatz (42 bzw. 45%) an. Menschen mit einem sehr hohen Einkommen haben folglich auch einen Durchschnittssteuersatz knapp unterhalb von 42% oder gar 45%.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Und wo ist jetzt das Problem? Nehmen wir an, du verdienst 60k im Jahr SK1 und bekommst 5k Abfindung. Dann steigt deine durchschnittliche Steuerlast um ca. 2% auf ca. 27%. Die zusätzliche Steuerlast deiner Abfindung beträgt also rund 100€. Uihuihuih.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Und wo ist jetzt das Problem? Nehmen wir an, du verdienst 60k im Jahr SK1 und bekommst 5k Abfindung. Dann steigt deine durchschnittliche Steuerlast um ca. 2% auf ca. 27%. Die zusätzliche Steuerlast deiner Abfindung beträgt also rund 100€. Uihuihuih.

Der TO ärgert sich darüber, dass seine Abfindung, welche wahrscheinlich bis in die hunderttausende gehen kann, nur zur Hälfte (zu ~55%) bei ihm ankommt. Jeder würde sich über den Tisch gezogen fühlen, wenn bei einem Einzelgeschäft einfach mal jemand sich die Hälfte wegnimmt. Es ist wahrscheinlich in Deutschland einfach nicht gewollt, ein hohes Einkommen zu haben.

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know-it-all

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Und wo ist jetzt das Problem? Nehmen wir an, du verdienst 60k im Jahr SK1 und bekommst 5k Abfindung. Dann steigt deine durchschnittliche Steuerlast um ca. 2% auf ca. 27%. Die zusätzliche Steuerlast deiner Abfindung beträgt also rund 100€. Uihuihuih.

Für einen Beitrag, gespickt mit so viel gefährlichem (weil falschen) Halbwissen, kann man sich eigentlich nur fremdschämen.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Habe ich mir auch gedacht.

Da versteht schon jemand den allgemeinen Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz, wendet es im nächsten Schritt aber komplett falsch an :D

An den Poster: Die Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes müsste man dann entsprechend auch auf das gesamte ZVE rechnen und nicht nur auf die Abfindung.

know-it-all schrieb am 28.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Und wo ist jetzt das Problem? Nehmen wir an, du verdienst 60k im Jahr SK1 und bekommst 5k Abfindung. Dann steigt deine durchschnittliche Steuerlast um ca. 2% auf ca. 27%. Die zusätzliche Steuerlast deiner Abfindung beträgt also rund 100€. Uihuihuih.

Für einen Beitrag, gespickt mit so viel gefährlichem (weil falschen) Halbwissen, kann man sich eigentlich nur fremdschämen.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Habe ich mir auch gedacht.

Da versteht schon jemand den allgemeinen Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz, wendet es im nächsten Schritt aber komplett falsch an :D

An den Poster: Die Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes müsste man dann entsprechend auch auf das gesamte ZVE rechnen und nicht nur auf die Abfindung.

know-it-all schrieb am 28.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Und wo ist jetzt das Problem? Nehmen wir an, du verdienst 60k im Jahr SK1 und bekommst 5k Abfindung. Dann steigt deine durchschnittliche Steuerlast um ca. 2% auf ca. 27%. Die zusätzliche Steuerlast deiner Abfindung beträgt also rund 100€. Uihuihuih.

Für einen Beitrag, gespickt mit so viel gefährlichem (weil falschen) Halbwissen, kann man sich eigentlich nur fremdschämen.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen und z.B. für die nächsten Jahre eine Investition in eine Solaranlage planen.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:

Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.

Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.

Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.

Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.

Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.

Hi,
wir kennen die Gesamtsituation nicht. Wissen nicht was dein Mann in den nächsten Jahren macht etc.
es gibt noch so Altersvorsorge Produkte wie Rürupp oder Riester die sich ebenfalls steuermindernd auswirken können wenn man da einzahlt.
Aber wir wissen nicht alles. Weil es halt auch sehr privat ist.
Bitte kontaktiere ein Steuerberater. Der hilft euch weiter.

Es wird sich kein StB hier melden und dir einen kostenlosen Rat geben, auch wenn welche hier im Forum rum springen.

LG

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know-it-all

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 29.11.2023:

Habe ich mir auch gedacht.

Da versteht schon jemand den allgemeinen Unterschied zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz, wendet es im nächsten Schritt aber komplett falsch an :D

Ich habe ja kein Problem mit Leuten, die das nicht wissen oder verstehen. Aber man sollte doch zumindest soviel Selbstreflektion besitzen, dass man dann mit seinem Halb(Falsch)wissen nicht noch selbstsicher in einem Forum irgendwelche inkorrekten und abstrusen Behauptungen aufstellt.

Wenn ich weiß, dass ich zu einem Thema nicht sattelfest bin, dann äußere ich mich am besten gar nicht dazu.
Aber im Schutze der Anonymität kann man das ja auch später gut abstreiten :)

An den Poster: Die Erhöhung des Durchschnittssteuersatzes müsste man dann entsprechend auch auf das gesamte ZVE rechnen und nicht nur auf die Abfindung.

Ok, du hast den Denkfehler wenigstens entziffern (nachvollziehen) können - das wollte mir gestern auch nach mehrfachem Lesen nicht gelingen ;-)

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

know-it-all schrieb am 28.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Naja, wage zu bezweifeln, dass ihr 42% darauf zahlt, Grenzsteuersatz hin oder her. Durchschnittssteuersatz ist am Ende immer irgendwas um die 30%. Ansonsten lass deine Steuererklärung halt von einem Steuerberater erstellen. Wer verdient den 130k plus Abfindung und macht die Steuer selbst mit WISO? Da sparst 500 EUR am Steuerberater und zahlst dafür 10k mehr Steuern. Hast du toll gemacht.

Danke für den Beitrag! Ist aber leider komplett falsch gedacht.

Doch. Das ist richtig von mir gedacht. Was interessiert mich der Grenzsteuersatz von 42% wenn ich am Ende des Tages vielleicht 15% DuStz habe? Dieses gerechne der Steuereffekte mit einem Grenzsteuersatz von 42% sieht zwar auf dem Papier schön aus, die Frage ist aber immer, wie viel Aufwand stecke ich jetzt in eine Steuersparmaßnahme, vor allem, wenn ohnehin schon der Großteil der Möglichkeiten, sagen wir einmal, auf die ersten 130k ausgeschöpft ist und alles weitere nichts bringt. Das ist fast so dämlich wie manche Leute bei uns in der Kanzlei, die den Mandanten irgendwelche 5-Euro-Bewirtungsbelege suchen lassen und am Ende 50 Euro in Rechnung stellen, anstatt das Ganze gleich auf Privatentnahme zu buchen.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 29.11.2023:

know-it-all schrieb am 28.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Naja, wage zu bezweifeln, dass ihr 42% darauf zahlt, Grenzsteuersatz hin oder her. Durchschnittssteuersatz ist am Ende immer irgendwas um die 30%. Ansonsten lass deine Steuererklärung halt von einem Steuerberater erstellen. Wer verdient den 130k plus Abfindung und macht die Steuer selbst mit WISO? Da sparst 500 EUR am Steuerberater und zahlst dafür 10k mehr Steuern. Hast du toll gemacht.

Danke für den Beitrag! Ist aber leider komplett falsch gedacht.

Doch. Das ist richtig von mir gedacht. Was interessiert mich der Grenzsteuersatz von 42% wenn ich am Ende des Tages vielleicht 15% DuStz habe? Dieses gerechne der Steuereffekte mit einem Grenzsteuersatz von 42% sieht zwar auf dem Papier schön aus, die Frage ist aber immer, wie viel Aufwand stecke ich jetzt in eine Steuersparmaßnahme, vor allem, wenn ohnehin schon der Großteil der Möglichkeiten, sagen wir einmal, auf die ersten 130k ausgeschöpft ist und alles weitere nichts bringt. Das ist fast so dämlich wie manche Leute bei uns in der Kanzlei, die den Mandanten irgendwelche 5-Euro-Bewirtungsbelege suchen lassen und am Ende 50 Euro in Rechnung stellen, anstatt das Ganze gleich auf Privatentnahme zu buchen.

Bei Abfindungen, absetzbaren Ausgaben etc. interessiert natürlich nur der Grenzsteuersatz, weil der auf das Delta angewandt wird. Beim Beispiel 42% (plus Soli, ohne Kirchensteuer) bei z.B. 120k Gehalt bedeutet das:

  • 10.000 mehr Gehalt/Abfindung = 4.431 mehr Steuern, nur 5.569 mehr netto
  • 10.000 mehr absetzbare Aufwendungen = 4.431 weniger Steuern = 4.431 mehr netto

Dass der Durchschnittssteuersatz eigentlich nur rund 30% und nicht 44,31% beträgt, ist vollkommen irrelevant für die Betrachtung.

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know-it-all

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 29.11.2023:

Doch. Das ist richtig von mir gedacht. Was interessiert mich der Grenzsteuersatz von 42% wenn ich am Ende des Tages vielleicht 15% DuStz habe? Dieses gerechne der Steuereffekte mit einem Grenzsteuersatz von 42% sieht zwar auf dem Papier schön aus, die Frage ist aber immer, wie viel Aufwand stecke ich jetzt in eine Steuersparmaßnahme, vor allem, wenn ohnehin schon der Großteil der Möglichkeiten, sagen wir einmal, auf die ersten 130k ausgeschöpft ist und alles weitere nichts bringt.

Wenn die potentiellen Steuersparmaßnahmen bereits ausgereizt und erschöpft sind, ist das eine ganz andere Frage und Diskussion und hier nicht relevant. Wenn aber noch Potential besteht, dann ist eben sehr wohl - wie bereits die erste Antwort auf deinen Beitrag richtig klarstellt - der Grenzsteuersatz das entscheidende Kriterium. Wenn es gelingt, sein zvE um 10 EUR zu reduzieren, dann spart das bei einem Grenzsteuersatz von 42% eben 4,2 EUR Steuern (denk dir gerne noch 1, 2 oder 3 Nullen an diese Zahlen hinten dran). Und dabei ist dann völlig unerheblich in der wievielten Nachkommastelle sich der Durchschnittssteuersatz durch diese Maßnahme ändert. Denn der Durchschnittssteuersatz ist lediglich eine statistische Größe, die dir das Finanzamt netterweise mit auf dem Steuerbescheid ausweist.

Das ist fast so dämlich wie manche Leute bei uns in der Kanzlei, die den Mandanten irgendwelche 5-Euro-Bewirtungsbelege suchen lassen und am Ende 50 Euro in Rechnung stellen, anstatt das Ganze gleich auf Privatentnahme zu buchen.

Aufgrund der Erwähnung von "Kanzlei" hoffe ich ehrlich NICHT, dass du in einer Steuerberatungskanzlei arbeitest und ihr eure Mandanten auf diese Art "beratet". Falls doch, dann hoffe ich, dass ich in meinem Leben einen weiten Bogen um genau diese Kanzlei mache, weil das wäre dann einfach eine "Schlechtleistung".
Wenn es sich nicht lohnt einen 5 EUR Beleg in eine Steuererklärung aufzunehmen, dann vielleicht weil Aufwand für die Beschaffung des Belegs in keinem gesunden Verhältnis zum Nutzen (=potentiell 42% Steuererstattung, also 2,10 EUR) stehen. Auch hier sollte aber der Durchschnittssteuersatz und dessen Höhe NICHT als Entscheidungskriterium dienen.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 29.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 29.11.2023:

know-it-all schrieb am 28.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 28.11.2023:

Naja, wage zu bezweifeln, dass ihr 42% darauf zahlt, Grenzsteuersatz hin oder her. Durchschnittssteuersatz ist am Ende immer irgendwas um die 30%. Ansonsten lass deine Steuererklärung halt von einem Steuerberater erstellen. Wer verdient den 130k plus Abfindung und macht die Steuer selbst mit WISO? Da sparst 500 EUR am Steuerberater und zahlst dafür 10k mehr Steuern. Hast du toll gemacht.

Danke für den Beitrag! Ist aber leider komplett falsch gedacht.

Doch. Das ist richtig von mir gedacht. Was interessiert mich der Grenzsteuersatz von 42% wenn ich am Ende des Tages vielleicht 15% DuStz habe? Dieses gerechne der Steuereffekte mit einem Grenzsteuersatz von 42% sieht zwar auf dem Papier schön aus, die Frage ist aber immer, wie viel Aufwand stecke ich jetzt in eine Steuersparmaßnahme, vor allem, wenn ohnehin schon der Großteil der Möglichkeiten, sagen wir einmal, auf die ersten 130k ausgeschöpft ist und alles weitere nichts bringt. Das ist fast so dämlich wie manche Leute bei uns in der Kanzlei, die den Mandanten irgendwelche 5-Euro-Bewirtungsbelege suchen lassen und am Ende 50 Euro in Rechnung stellen, anstatt das Ganze gleich auf Privatentnahme zu buchen.

Bei Abfindungen, absetzbaren Ausgaben etc. interessiert natürlich nur der Grenzsteuersatz, weil der auf das Delta angewandt wird. Beim Beispiel 42% (plus Soli, ohne Kirchensteuer) bei z.B. 120k Gehalt bedeutet das:

  • 10.000 mehr Gehalt/Abfindung = 4.431 mehr Steuern, nur 5.569 mehr netto
  • 10.000 mehr absetzbare Aufwendungen = 4.431 weniger Steuern = 4.431 mehr netto

Dass der Durchschnittssteuersatz eigentlich nur rund 30% und nicht 44,31% beträgt, ist vollkommen irrelevant für die Betrachtung.

Naja, das Problem ist halt, die Möglichkeiten als Arbeitnehmer sind begrenzt. Ich verstehe schon, was der Kommentator mit seiner Logik meint, dass der Grenzsteuersatz hier quasi egal ist, weil der TE ja ohnehin schon die letzten Jahre 42% Grenzsteuersatz auch gezahlt hat. Wenn es Steuersparmaßnahmen gegeben HÄTTE, dann hätte man die ja schon die letzten Jahre anwenden können (also in 2017, 2018, 2019, ect.). Die Frage ist also, warum hat er es nicht? Die Antwort: Weil es eben keine Möglichkeit gibt. So ist es halt einfach nur ein (verzweifelter) Versuch sich um die Steuern auf seine Abfindung zu drücken.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 29.11.2023:

know-it-all schrieb am 28.11.2023:

Naja, wage zu bezweifeln, dass ihr 42% darauf zahlt, Grenzsteuersatz hin oder her. Durchschnittssteuersatz ist am Ende immer irgendwas um die 30%. Ansonsten lass deine Steuererklärung halt von einem Steuerberater erstellen. Wer verdient den 130k plus Abfindung und macht die Steuer selbst mit WISO? Da sparst 500 EUR am Steuerberater und zahlst dafür 10k mehr Steuern. Hast du toll gemacht.

Danke für den Beitrag! Ist aber leider komplett falsch gedacht.

Doch. Das ist richtig von mir gedacht. Was interessiert mich der Grenzsteuersatz von 42% wenn ich am Ende des Tages vielleicht 15% DuStz habe? Dieses gerechne der Steuereffekte mit einem Grenzsteuersatz von 42% sieht zwar auf dem Papier schön aus, die Frage ist aber immer, wie viel Aufwand stecke ich jetzt in eine Steuersparmaßnahme, vor allem, wenn ohnehin schon der Großteil der Möglichkeiten, sagen wir einmal, auf die ersten 130k ausgeschöpft ist und alles weitere nichts bringt. Das ist fast so dämlich wie manche Leute bei uns in der Kanzlei, die den Mandanten irgendwelche 5-Euro-Bewirtungsbelege suchen lassen und am Ende 50 Euro in Rechnung stellen, anstatt das Ganze gleich auf Privatentnahme zu buchen.

POV: du hast noch nie irgendwo gearbeitet, noch nie ein Gehalt bekommen, und bist naiver Schüler/Student.

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Einkommensmillion

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Um hier seriöse Ratschläge geben zu können braucht es mehr Details zum Bruttoeinkommen und zur Abfindung.
80.000 Brutto (zvE dann 60.000) und 20.000 Abfindung sind völlig anders zu betrachten als 60.000 Brutto mit 100.000 Abfindung.

Ein Begleiteffekt der Fünftelregelung ist, dass sie zu Grenzsteuersätzen von deutlich mehr als 42 %, in Extremfällen sogar von mehr als 100 % (!) führen kann. Das tritt dann auf, wenn das zvE unter den Grundfreibetrag von 10.900 fällt und die Abfindung so hoch ist, dass schon ein Fünftel davon mit einem Durchschnittssteuersatz von mindestens 20 % besteuert wird.

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Ceterum censeo

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Einkommensmillion schrieb am 29.11.2023:

Um hier seriöse Ratschläge geben zu können braucht es mehr Details zum Bruttoeinkommen und zur Abfindung.
80.000 Brutto (zvE dann 60.000) und 20.000 Abfindung sind völlig anders zu betrachten als 60.000 Brutto mit 100.000 Abfindung.

Ein Begleiteffekt der Fünftelregelung ist, dass sie zu Grenzsteuersätzen von deutlich mehr als 42 %, in Extremfällen sogar von mehr als 100 % (!) führen kann. Das tritt dann auf, wenn das zvE unter den Grundfreibetrag von 10.900 fällt und die Abfindung so hoch ist, dass schon ein Fünftel davon mit einem Durchschnittssteuersatz von mindestens 20 % besteuert wird.

Okay, Wow. Ich habe den leisen Verdacht, wir wenden die Fünftelregelung unterschiedlich an. Aber gut, manche nehmen um ein 8er-Loch zu bohren auch zwei 4er-Bohrer mit. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Ceterum censeo schrieb am 29.11.2023:

Einkommensmillion schrieb am 29.11.2023:

Um hier seriöse Ratschläge geben zu können braucht es mehr Details zum Bruttoeinkommen und zur Abfindung.
80.000 Brutto (zvE dann 60.000) und 20.000 Abfindung sind völlig anders zu betrachten als 60.000 Brutto mit 100.000 Abfindung.

Ein Begleiteffekt der Fünftelregelung ist, dass sie zu Grenzsteuersätzen von deutlich mehr als 42 %, in Extremfällen sogar von mehr als 100 % (!) führen kann. Das tritt dann auf, wenn das zvE unter den Grundfreibetrag von 10.900 fällt und die Abfindung so hoch ist, dass schon ein Fünftel davon mit einem Durchschnittssteuersatz von mindestens 20 % besteuert wird.

Okay, Wow. Ich habe den leisen Verdacht, wir wenden die Fünftelregelung unterschiedlich an. Aber gut, manche nehmen um ein 8er-Loch zu bohren auch zwei 4er-Bohrer mit. ;-)
Liebe Grüße

😂😂😂

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Mal eine Frage in die Runde bzgl der Fünftelregelung und der Einkommensgrenze fürs das Elterngeld: durch die Anwendung der Fünftelreglung würde das ZvE deutlich geringer ausfallen als ohne oder? Hätte sonst eine Problem mit der Auswirkung der Abfindung auf die Einkommensgrenze fürs Elterngeld.

antworten
Ceterum censeo

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 02.12.2023:

Mal eine Frage in die Runde bzgl der Fünftelregelung und der Einkommensgrenze fürs das Elterngeld: durch die Anwendung der Fünftelreglung würde das ZvE deutlich geringer ausfallen als ohne oder? Hätte sonst eine Problem mit der Auswirkung der Abfindung auf die Einkommensgrenze fürs Elterngeld.

Wenn du hier vorher ein Problem hast, so bleibt es auch bei Anwendung der Fünftelregelung bestehen. Diese Regelung reduziert nicht dein zvE.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

know-it-all schrieb am 29.11.2023:

Das ist fast so dämlich wie manche Leute bei uns in der Kanzlei, die den Mandanten irgendwelche 5-Euro-Bewirtungsbelege suchen lassen und am Ende 50 Euro in Rechnung stellen, anstatt das Ganze gleich auf Privatentnahme zu buchen.

Aufgrund der Erwähnung von "Kanzlei" hoffe ich ehrlich NICHT, dass du in einer Steuerberatungskanzlei arbeitest und ihr eure Mandanten auf diese Art "beratet". Falls doch, dann hoffe ich, dass ich in meinem Leben einen weiten Bogen um genau diese Kanzlei mache, weil das wäre dann einfach eine "Schlechtleistung".
Wenn es sich nicht lohnt einen 5 EUR Beleg in eine Steuererklärung aufzunehmen, dann vielleicht weil Aufwand für die Beschaffung des Belegs in keinem gesunden Verhältnis zum Nutzen (=potentiell 42% Steuererstattung, also 2,10 EUR) stehen. Auch hier sollte aber der Durchschnittssteuersatz und dessen Höhe NICHT als Entscheidungskriterium dienen.

Also verstehe ich dich richtig, du würdest lieber zu einer Kanzlei gehen, die dich den 5-Euro-Beleg suchen lässt und für den Mehraufwand (Kommunikation, ect) dir 50 Euro in Rechnung stellt? Ich hoffe eher dass ich niemals von DIR betaten werde. Wer rät den zu solch absichtlichen Verlustgeschäften für den Mandanten?

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 04.12.2023:

know-it-all schrieb am 29.11.2023:

Das ist fast so dämlich wie manche Leute bei uns in der Kanzlei, die den Mandanten irgendwelche 5-Euro-Bewirtungsbelege suchen lassen und am Ende 50 Euro in Rechnung stellen, anstatt das Ganze gleich auf Privatentnahme zu buchen.

Aufgrund der Erwähnung von "Kanzlei" hoffe ich ehrlich NICHT, dass du in einer Steuerberatungskanzlei arbeitest und ihr eure Mandanten auf diese Art "beratet". Falls doch, dann hoffe ich, dass ich in meinem Leben einen weiten Bogen um genau diese Kanzlei mache, weil das wäre dann einfach eine "Schlechtleistung".
Wenn es sich nicht lohnt einen 5 EUR Beleg in eine Steuererklärung aufzunehmen, dann vielleicht weil Aufwand für die Beschaffung des Belegs in keinem gesunden Verhältnis zum Nutzen (=potentiell 42% Steuererstattung, also 2,10 EUR) stehen. Auch hier sollte aber der Durchschnittssteuersatz und dessen Höhe NICHT als Entscheidungskriterium dienen.

Also verstehe ich dich richtig, du würdest lieber zu einer Kanzlei gehen, die dich den 5-Euro-Beleg suchen lässt und für den Mehraufwand (Kommunikation, ect) dir 50 Euro in Rechnung stellt? Ich hoffe eher dass ich niemals von DIR betaten werde. Wer rät den zu solch absichtlichen Verlustgeschäften für den Mandanten?

Das macht der Kollege doch überhaupt nicht. Er weist richtigerweise auf deinen fachlichen Fehler hin, der mehr als erschreckend ist. Gleichzeitig erklärt er, dass ein Mini-Beleg nicht unbedingt wirtschaftlich ist.

Fürs nächste Mal: Lesen, Verstehen, Posten. Direkt mit Posten loslegen ist meist keine gute Idee ;-)

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know-it-all

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 04.12.2023:

Also verstehe ich dich richtig,...

Nein

... du würdest lieber zu einer Kanzlei gehen, die dich den 5-Euro-Beleg suchen lässt und für den Mehraufwand (Kommunikation, ect) dir 50 Euro in Rechnung stellt? Ich hoffe eher dass ich niemals von DIR betaten werde. Wer rät den zu solch absichtlichen Verlustgeschäften für den Mandanten?

Hat ja jemand anders netterweise schon klargestellt was ich gemeint habe und was anscheinend hauptsächlich du falsch verstanden hast.

Das "Schlecht-Beraten" bezog sich v.a. auf die vollkommen überflüssige Betrachtung des Durchschnittssteuersatzes und meine Vermutung, dass dies Teil der "Beratungsleistung" sei.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Wenn die KdU (Kosten der Unterkunft) hoch sind, könnte es sich lohnen 2024 Bürgergeld zu beantragen. Mit der Steuererklärung 2024 in 2025 bekommt man viele Steuern zurück.

antworten
know-it-all

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 04.12.2023:

Wenn die KdU (Kosten der Unterkunft) hoch sind, könnte es sich lohnen 2024 Bürgergeld zu beantragen. Mit der Steuererklärung 2024 in 2025 bekommt man viele Steuern zurück.

In den letzten Beiträgen dieses Threads ging es um Personen, die Spitzensteuersatz (42%) zahlen, deren Bruttogehalt also jenseits von 70.000 EUR liegt. Da ist der Tipp "Bürgergeld zu beantragen" irgendwie befremdlich bzw. unpassend zum Thema. Aber vielleicht kann ich auch deinen Gedankengängen einfach nicht folgen!?

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Da muss man mal rechnen. 70k sind rd. 3,6k netto im Monat. Wenn man beispielsweise in Berlin Kreuzberg für 2,5k wohnt, sollte man schon mal rechnen, ob man 600 EUR BAT bekommen kann.... Thema Bürgergeld und Wohnkosten in gewissen Gegenden.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Hier der TE

Also ich habe versucht das jetzt auszurechnen.

Ich nehme die monatlich 1000,00 GKV (freiwillig versichert) Mal 12 Monate Mal 3 Jahre. Entspricht 36.000€

Die zahle ich nächstes Jahr zB im November für 2025/26/27 und kann die Zahlung in 24 geltend machen in der Steuererklärung? Korrekt?

Im Jahr 2025 kann ich erstmalig die 12000 GKV nicht in der Steuererklärung berücksichtigen, sondern müsste diese 12.000 voll versteuern. Ich hätte aber den Vorteil meinen sonstigen Vorsorgeaufwände in Höhe von 1.900 zum Abzug zu bringen. Mein zu versteuerndes Einkommen wäre in 2025 also 10.100 höher als gewöhnlich. Korrekt?

Wenn die 5tel Regelung eine geringes Fünftel als 10.100€ ergibt, wäre diese sogar besser. Korrekt?

Wenn ich meine GKV im voraus zahlen, was ist dann mit dem Arbeitgeberanteil? Wieso sollte ich diesen plötzlich versteuern und ohne Vorauszahlung nicht?

Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, dass ich im voraus gezahlt habe, damit die GKV nicht nochmal von ihm abgeführt wird?

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Hier der TE.

Also ich habe versucht das jetzt auszurechnen.

Ich nehme die monatlich 1000,00 GKV (freiwillig versichert) Mal 12 Monate Mal 3 Jahre. Entspricht 36.000€

Die zahle ich nächstes Jahr zB im November für 2025/26/27 und kann die Zahlung in 24 geltend machen in der Steuererklärung? Korrekt?

Im Jahr 2025 kann ich erstmalig die 12.000 GKV nicht in der Steuererklärung berücksichtigen, sondern müsste diese 12.000 voll versteuern. Ich hätte aber den Vorteil meinen sonstigen Vorsorgeaufwände in Höhe von 1.900 zum Abzug zu bringen. Mein zu versteuerndes Einkommen wäre in 2025 also 10.100 höher als gewöhnlich. Korrekt?

Wenn die 5tel Regelung ein geringes Fünftel als 10.100€ ergibt, wäre diese sogar besser. Zumindest in den ersten 3 Jahren. Im Jahr 4 und 5 ist ja keine Vorauszahlung mehr abzuziehen.

Korrekt? Irgendwas vergessen zu berichtigen?

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 09.12.2023:

Hier der TE.

Also ich habe versucht das jetzt auszurechnen.

Ich nehme die monatlich 1000,00 GKV (freiwillig versichert) Mal 12 Monate Mal 3 Jahre. Entspricht 36.000€

Die zahle ich nächstes Jahr zB im November für 2025/26/27 und kann die Zahlung in 24 geltend machen in der Steuererklärung? Korrekt?

Im Jahr 2025 kann ich erstmalig die 12.000 GKV nicht in der Steuererklärung berücksichtigen, sondern müsste diese 12.000 voll versteuern. Ich hätte aber den Vorteil meinen sonstigen Vorsorgeaufwände in Höhe von 1.900 zum Abzug zu bringen. Mein zu versteuerndes Einkommen wäre in 2025 also 10.100 höher als gewöhnlich. Korrekt?

Wenn die 5tel Regelung ein geringes Fünftel als 10.100€ ergibt, wäre diese sogar besser. Zumindest in den ersten 3 Jahren. Im Jahr 4 und 5 ist ja keine Vorauszahlung mehr abzuziehen.

Korrekt? Irgendwas vergessen zu berichtigen?

Mach doch einfach 6 Monate Dubai und lass es dir in dem Jahr auszahlen. Kriegst am Ende mehr als bei der Versteuerung in Deutschland und hattest 6 Monate Bombenlifestyle. Oder du gehst sparsam ran und hast mehr, aber dann 6 Monate 'verschwendet' (immer noch neue Kultur kennengelernt usw).

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Von der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht und § 2 AStG hast du noch nie was gehört?

Hast du den Tipp „mach einfach 6 Monate Dubai“ auf Instagram gesehen?

WiWi Gast schrieb am 09.12.2023:

Hier der TE.

Also ich habe versucht das jetzt auszurechnen.

Ich nehme die monatlich 1000,00 GKV (freiwillig versichert) Mal 12 Monate Mal 3 Jahre. Entspricht 36.000€

Die zahle ich nächstes Jahr zB im November für 2025/26/27 und kann die Zahlung in 24 geltend machen in der Steuererklärung? Korrekt?

Im Jahr 2025 kann ich erstmalig die 12.000 GKV nicht in der Steuererklärung berücksichtigen, sondern müsste diese 12.000 voll versteuern. Ich hätte aber den Vorteil meinen sonstigen Vorsorgeaufwände in Höhe von 1.900 zum Abzug zu bringen. Mein zu versteuerndes Einkommen wäre in 2025 also 10.100 höher als gewöhnlich. Korrekt?

Wenn die 5tel Regelung ein geringes Fünftel als 10.100€ ergibt, wäre diese sogar besser. Zumindest in den ersten 3 Jahren. Im Jahr 4 und 5 ist ja keine Vorauszahlung mehr abzuziehen.

Korrekt? Irgendwas vergessen zu berichtigen?

Mach doch einfach 6 Monate Dubai und lass es dir in dem Jahr auszahlen. Kriegst am Ende mehr als bei der Versteuerung in Deutschland und hattest 6 Monate Bombenlifestyle. Oder du gehst sparsam ran und hast mehr, aber dann 6 Monate 'verschwendet' (immer noch neue Kultur kennengelernt usw).

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 17.12.2023:

Von der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht und § 2 AStG hast du noch nie was gehört?

Hast du den Tipp „mach einfach 6 Monate Dubai“ auf Instagram gesehen?

WiWi Gast schrieb am 09.12.2023:

Hier der TE.

Also ich habe versucht das jetzt auszurechnen.

Ich nehme die monatlich 1000,00 GKV (freiwillig versichert) Mal 12 Monate Mal 3 Jahre. Entspricht 36.000€

Die zahle ich nächstes Jahr zB im November für 2025/26/27 und kann die Zahlung in 24 geltend machen in der Steuererklärung? Korrekt?

Im Jahr 2025 kann ich erstmalig die 12.000 GKV nicht in der Steuererklärung berücksichtigen, sondern müsste diese 12.000 voll versteuern. Ich hätte aber den Vorteil meinen sonstigen Vorsorgeaufwände in Höhe von 1.900 zum Abzug zu bringen. Mein zu versteuerndes Einkommen wäre in 2025 also 10.100 höher als gewöhnlich. Korrekt?

Wenn die 5tel Regelung ein geringes Fünftel als 10.100€ ergibt, wäre diese sogar besser. Zumindest in den ersten 3 Jahren. Im Jahr 4 und 5 ist ja keine Vorauszahlung mehr abzuziehen.

Korrekt? Irgendwas vergessen zu berichtigen?

Mach doch einfach 6 Monate Dubai und lass es dir in dem Jahr auszahlen. Kriegst am Ende mehr als bei der Versteuerung in Deutschland und hattest 6 Monate Bombenlifestyle. Oder du gehst sparsam ran und hast mehr, aber dann 6 Monate 'verschwendet' (immer noch neue Kultur kennengelernt usw).

Nope, das ist aber die übliche Methode bei uns im Konzern. Irgendwie scheint es zu funktionieren, ich kenne drei ehemalige Mitarbeiter persönlich, die es so gemacht haben (2x UAE 1x über ein halbes Jahr Kreuzfahrt, letzterer ist eine Legende im Konzern, und wenn du auch beim gleichen wärst, würdest du den Namen kennen).

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 17.12.2023:

Von der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht und § 2 AStG hast du noch nie was gehört?

Hast du den Tipp „mach einfach 6 Monate Dubai“ auf Instagram gesehen?

WiWi Gast schrieb am 09.12.2023:

Hier der TE.

Also ich habe versucht das jetzt auszurechnen.

Ich nehme die monatlich 1000,00 GKV (freiwillig versichert) Mal 12 Monate Mal 3 Jahre. Entspricht 36.000€

Die zahle ich nächstes Jahr zB im November für 2025/26/27 und kann die Zahlung in 24 geltend machen in der Steuererklärung? Korrekt?

Im Jahr 2025 kann ich erstmalig die 12.000 GKV nicht in der Steuererklärung berücksichtigen, sondern müsste diese 12.000 voll versteuern. Ich hätte aber den Vorteil meinen sonstigen Vorsorgeaufwände in Höhe von 1.900 zum Abzug zu bringen. Mein zu versteuerndes Einkommen wäre in 2025 also 10.100 höher als gewöhnlich. Korrekt?

Wenn die 5tel Regelung ein geringes Fünftel als 10.100€ ergibt, wäre diese sogar besser. Zumindest in den ersten 3 Jahren. Im Jahr 4 und 5 ist ja keine Vorauszahlung mehr abzuziehen.

Korrekt? Irgendwas vergessen zu berichtigen?

Mach doch einfach 6 Monate Dubai und lass es dir in dem Jahr auszahlen. Kriegst am Ende mehr als bei der Versteuerung in Deutschland und hattest 6 Monate Bombenlifestyle. Oder du gehst sparsam ran und hast mehr, aber dann 6 Monate 'verschwendet' (immer noch neue Kultur kennengelernt usw).

Nope, das ist aber die übliche Methode bei uns im Konzern. Irgendwie scheint es zu funktionieren, ich kenne drei ehemalige Mitarbeiter persönlich, die es so gemacht haben (2x UAE 1x über ein halbes Jahr Kreuzfahrt, letzterer ist eine Legende im Konzern, und wenn du auch beim gleichen wärst, würdest du den Namen kennen).

Das Gesetz wird auch nur von Leuten zitiert die nie damit zu tun haben. Nur etwa 130 Personen pro Jahr (100-160) werden aufgrund dessen veranlagt, bei mehreren hunderttausenden auswanderern pro Jahr. Es ist absolut vernachlässigbar.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Weil das BMF dir bei einer Anfrage nennt, wie viele Leute aufgrund dessen zur Kasse gebeten wurden, und es sind im Schnitt von 2007-2020 halt 130, bei, wie gesagt, mehreren hunderttausend Auswanderern.
Weniger als 0,1% ist definitiv zu vernachlässigen, sag mir was du willst.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Natürlich gibt man da seinen Wohnsitz auf, was auch sonst?
Du machst grad sehr den 'Think inside the box'.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Weil das BMF dir bei einer Anfrage nennt, wie viele Leute aufgrund dessen zur Kasse gebeten wurden, und es sind im Schnitt von 2007-2020 halt 130, bei, wie gesagt, mehreren hunderttausend Auswanderern.
Weniger als 0,1% ist definitiv zu vernachlässigen, sag mir was du willst

Wenn du nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern alle auswanderer als Grundgesamtheit nimmst, sind es sogar weniger als 0,01%

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Hä und was daran ist jetzt eine Rechtsgrundlage oder Erläuterung? Es gibt lt. BMF wahrscheinlich auch nur 0 von 1000 Dealern, die Steuern abführen und ein Gewerbe haben und jetzt?

Stellst mich so hin als hätte ich keine Ahnung und kannst mir fachlich nichtmal eine Grundlage nennen. Ok.

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Weil das BMF dir bei einer Anfrage nennt, wie viele Leute aufgrund dessen zur Kasse gebeten wurden, und es sind im Schnitt von 2007-2020 halt 130, bei, wie gesagt, mehreren hunderttausend Auswanderern.
Weniger als 0,1% ist definitiv zu vernachlässigen, sag mir was du willst.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Was heißt natürlich gibt man seinen Wohnsitz auf? Es gilt die Schlüsseltheorie und dein Wohnsitz gilt solange als nicht aufgegeben wie du eine Wohnung bzw. einen Wohnungsschlüssel hast. Das heißt du musst faktisch tatsächlich deine Wohnung aufgeben. Sich nur 6 Monate in einem Hotel in Dubai aufhalten, sorgt nicht dafür, dass du nicht mehr unbeschränkt stpfl. bist.

Und wie gesagt auch mit Wohnsitzaufgabe greift eigentlich § 2 AStG, insbesondere bei Dubai als Niedrigsteuerland. Warum dem nicht so sein sollte, konnte mir ja noch keiner von Euch sagen…

WiWi Gast schrieb am 19.12.2023:

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Natürlich gibt man da seinen Wohnsitz auf, was auch sonst?
Du machst grad sehr den 'Think inside the box'.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

Was heißt natürlich gibt man seinen Wohnsitz auf? Es gilt die Schlüsseltheorie und dein Wohnsitz gilt solange als nicht aufgegeben wie du eine Wohnung bzw. einen Wohnungsschlüssel hast. Das heißt du musst faktisch tatsächlich deine Wohnung aufgeben. Sich nur 6 Monate in einem Hotel in Dubai aufhalten, sorgt nicht dafür, dass du nicht mehr unbeschränkt stpfl. bist.

Und wie gesagt auch mit Wohnsitzaufgabe greift eigentlich § 2 AStG, insbesondere bei Dubai als Niedrigsteuerland. Warum dem nicht so sein sollte, konnte mir ja noch keiner von Euch sagen…

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Natürlich gibt man da seinen Wohnsitz auf, was auch sonst?
Du machst grad sehr den 'Think inside the box'.

Warum stellst du dich so an. Er hat doch im Originalpost geschrieben, dass die TE 6 Monate nach Dubai soll. Niemals wurde behauptet, man soll ein auswanern faken. Du stellst dich echt dämlich an und zeigst kein Leseverständnis. Ist das die Intelligenz des durchschnittlichen Steuerzahlers?

Zitier diesen Paragraphen noch so oft du willst, wenn er nunmal nicht angewandt wird, bringt er nichts. Es wurden in keinem Jahr mehr als 170 Menschen deswegen veranlagt, bei über einer Millionen Auswanderer pro Jahr wenn man nicht-deutsche Staatsbürger mitzählt, oder bei etwa 250.000 wenn man nur deutsche mitzählt (wüsste nicht, wieso man nur das machen sollte).

Ich selbst habe in meiner eigenen Famile einrn Onkel, der sich so bei einer Auszahlung der Betriebsrente als Einmalzahlung (zugegeben keine Abfindung, sollte aber ähnlich behandelt werden) alle Steuern gespart hat, ganz legal. Ist sogar länger in dem Niedrigsteuerland geblieben, als er hätte müssen, weil es ihm dort gefallen hat.

Also versuch nicht der TE auf basis willentlich falscher Interpretation des Vorschlags die beste Möglichkeit die Steuern zu sparen auszureden.

@TE wenn due Möglichkeit besteht, go for it. Müsstest halt schauen, wie du das mut dem neuen Job vereinbarst, wenn du den schon hast. Wenn das Startdatum nicht am Anfang des nächsten Jahres ist, könntest du es vielleicht etwas nach hinten schieben.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

Hä und was daran ist jetzt eine Rechtsgrundlage oder Erläuterung? Es gibt lt. BMF wahrscheinlich auch nur 0 von 1000 Dealern, die Steuern abführen und ein Gewerbe haben und jetzt?

Stellst mich so hin als hätte ich keine Ahnung und kannst mir fachlich nichtmal eine Grundlage nennen. Ok.

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Weil das BMF dir bei einer Anfrage nennt, wie viele Leute aufgrund dessen zur Kasse gebeten wurden, und es sind im Schnitt von 2007-2020 halt 130, bei, wie gesagt, mehreren hunderttausend Auswanderern.
Weniger als 0,1% ist definitiv zu vernachlässigen, sag mir was du willst.

0 Aussagengehalt. Du hast nicht mal ein Argument. Wenn etwas nicht angewandt wird, wird es nicht angewandt.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Erläutert doch einfach mal bitte WARUM und auf welcher Rechtsgrundlage das Außensteuergesetz nicht angewendet werden sollte? Was ist daran so schwer?

Dass alle statistisch festgehaltenen Auswanderfälle als Argument genommen werden, macht halt absolut keinen Sinn und zeigt, dass Ihr rechtlich einfach keine Ahnung habt: ein Tatbestandsmerkmal von § 2 AStG ist ein Niedrigsteuerland mit einer Senkung der Einkommensteuer um mehr als 1 Drittel. Ist klar, dass das in den wenigsten Wegzugsfällen greift, bei Dubai mit einem ESt-Satz von 0% aber eben erstmal schon.

Also nochmal: erläutert mir bitte, weshalb ein ganz normal zuvor unbeschränkt steuerpflichtiger, der nach Dubai auswandert, nicht erweitert unbeschränkt steuerpflichtig nach dem Außensteuergesetz ist. Kann ja sein, dass Ihr Recht habt, dann erklärt aber bitte auch warum und belegt eure Aussage mit Gesetz oder Rechtsprechung.

Und nein eine Statistik vom BMF, dass es nur wenige Fälle gibt, ist keine Rechtsgrundlage. Ich will wissen, weshalb DIESER Fall nicht zu den wenigen Fällen dazuzählt.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Das ist das typische Niveau von Diskussionen über Recht mit Laien, insbesondere im Steuerrecht.

Tante Silke hat in ihrer Steuererklärung auch den Yoga-Urlaub auf Bali als Fortbildung durchbekommen (weil es nicht geprüft wurde), also geht das!

Da kannst du noch so viel mit Paragraphen oder gar den Grundprinzipien der Einkommensteuer kommen, es bringt nichts.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Dann empfiehlst du dem TE also faktisch tatsächlich seinen Wohnsitz aufzugeben, was bei einer eigenen Immobilie eine Schenkung oder ein Verkauf bedeuten würde mit sämtlichen steuerlichen Implikationen von Schenkungssteuer oder ggf. einem privaten Veräußerungsgeschäft innerhalb der Haltefrist...

Ziemlich gewagt deine "Steuertipps" im anonymen WiWi-Forum, aber hey bei deinem Onkel hat ja auch alles geklappt. Und das Außensteuergesetz greift ja sowieso auch nicht, weil lt. BMF wurden nur ja sowieso nur 130 Leute im Schnitt veranlagt :'D

Herrlich.

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

WiWi Gast schrieb am 20.12.2023:

Was heißt natürlich gibt man seinen Wohnsitz auf? Es gilt die Schlüsseltheorie und dein Wohnsitz gilt solange als nicht aufgegeben wie du eine Wohnung bzw. einen Wohnungsschlüssel hast. Das heißt du musst faktisch tatsächlich deine Wohnung aufgeben. Sich nur 6 Monate in einem Hotel in Dubai aufhalten, sorgt nicht dafür, dass du nicht mehr unbeschränkt stpfl. bist.

Und wie gesagt auch mit Wohnsitzaufgabe greift eigentlich § 2 AStG, insbesondere bei Dubai als Niedrigsteuerland. Warum dem nicht so sein sollte, konnte mir ja noch keiner von Euch sagen…

Aha, dann kannst du ja sicherlich Rechtsgrundlage nennen und erläutern, weshalb das Ganze zu vernachlässigen ist?
Für mich klingt § 2 AStG erstmal einschlägig.
Zumal man ja tatsächlich seinen Wohnsitz aufgeben müsste, um überhaupt aus der unbeschränkten Steuerpflicht rauszukommen. 6 Monate in Dubai aufhalten, wie angeraten, ändert ja erstmal sowieso rein gar nichts.

Natürlich gibt man da seinen Wohnsitz auf, was auch sonst?
Du machst grad sehr den 'Think inside the box'.

Warum stellst du dich so an. Er hat doch im Originalpost geschrieben, dass die TE 6 Monate nach Dubai soll. Niemals wurde behauptet, man soll ein auswanern faken. Du stellst dich echt dämlich an und zeigst kein Leseverständnis. Ist das die Intelligenz des durchschnittlichen Steuerzahlers?

Zitier diesen Paragraphen noch so oft du willst, wenn er nunmal nicht angewandt wird, bringt er nichts. Es wurden in keinem Jahr mehr als 170 Menschen deswegen veranlagt, bei über einer Millionen Auswanderer pro Jahr wenn man nicht-deutsche Staatsbürger mitzählt, oder bei etwa 250.000 wenn man nur deutsche mitzählt (wüsste nicht, wieso man nur das machen sollte).

Ich selbst habe in meiner eigenen Famile einrn Onkel, der sich so bei einer Auszahlung der Betriebsrente als Einmalzahlung (zugegeben keine Abfindung, sollte aber ähnlich behandelt werden) alle Steuern gespart hat, ganz legal. Ist sogar länger in dem Niedrigsteuerland geblieben, als er hätte müssen, weil es ihm dort gefallen hat.

Also versuch nicht der TE auf basis willentlich falscher Interpretation des Vorschlags die beste Möglichkeit die Steuern zu sparen auszureden.

@TE wenn due Möglichkeit besteht, go for it. Müsstest halt schauen, wie du das mut dem neuen Job vereinbarst, wenn du den schon hast. Wenn das Startdatum nicht am Anfang des nächsten Jahres ist, könntest du es vielleicht etwas nach hinten schieben.

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WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 21.12.2023:

Erläutert doch einfach mal bitte WARUM und auf welcher Rechtsgrundlage das Außensteuergesetz nicht angewendet werden sollte? Was ist daran so schwer?

Dass alle statistisch festgehaltenen Auswanderfälle als Argument genommen werden, macht halt absolut keinen Sinn und zeigt, dass Ihr rechtlich einfach keine Ahnung habt: ein Tatbestandsmerkmal von § 2 AStG ist ein Niedrigsteuerland mit einer Senkung der Einkommensteuer um mehr als 1 Drittel. Ist klar, dass das in den wenigsten Wegzugsfällen greift, bei Dubai mit einem ESt-Satz von 0% aber eben erstmal schon.

Also nochmal: erläutert mir bitte, weshalb ein ganz normal zuvor unbeschränkt steuerpflichtiger, der nach Dubai auswandert, nicht erweitert unbeschränkt steuerpflichtig nach dem Außensteuergesetz ist. Kann ja sein, dass Ihr Recht habt, dann erklärt aber bitte auch warum und belegt eure Aussage mit Gesetz oder Rechtsprechung.

Und nein eine Statistik vom BMF, dass es nur wenige Fälle gibt, ist keine Rechtsgrundlage. Ich will wissen, weshalb DIESER Fall nicht zu den wenigen Fällen dazuzählt.

Keine Ahnung, wieso es so ist. Es ist nunmal so. Informier dich selbst, wenn du es wissen willst. Mir genügt es zu wissen, dass es nicht passiert.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 21.12.2023:

Das ist das typische Niveau von Diskussionen über Recht mit Laien, insbesondere im Steuerrecht.

Tante Silke hat in ihrer Steuererklärung auch den Yoga-Urlaub auf Bali als Fortbildung durchbekommen (weil es nicht geprüft wurde), also geht das!

Da kannst du noch so viel mit Paragraphen oder gar den Grundprinzipien der Einkommensteuer kommen, es bringt nichts.

Bei den Millionen von Auswanderern willst du mir also sagen, dass es in über 99,99% der Fälle also einfach übersehen wurde?
Bei meinem Onkel gab es sogar eine Rückfrage und Austausch mit dem Finanzamt. Das ganze ist vier Steuerklärungen her, und man hat ihm das Geld nicht abgenommen.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

WiWi Gast schrieb am 21.12.2023:

Bei den Millionen von Auswanderern willst du mir also sagen, dass es in über 99,99% der Fälle also einfach übersehen wurde?
Bei meinem Onkel gab es sogar eine Rückfrage und Austausch mit dem Finanzamt. Das ganze ist vier Steuerklärungen her, und man hat ihm das Geld nicht abgenommen.

Du hast die obigen Posts nicht verstanden. § 2 Abs. 1 AStG ist u. a. nur dann anwendbar, wenn die Besteuerung im Zielland deutlich geringer ausfällt (vgl. § 2 Abs. 2 AStG). Von den Millionen Auswanderern ziehen die allerwenigsten nach Dubai, daher ist dein Quotient Unsinn.

Es kann durchaus sein, dass auch dann noch der 2 AStG nicht oft durchgesetzt wird, aber das kann ja nicht ernsthaft Grundlage der Diskussion sein. Dann kannst du hier auch den Tipp geben, auf der Landstraße 180 zu fahren, denn nur in den wenigsten Fällen wirst du ja erwischt.

antworten
WiWi Gast

Fiskus frisst 42% der Abfindung

Danke. Wenigstens einer, der es verstanden hat und auch mal das Gesetz gelesen hat.

WiWi Gast schrieb am 22.12.2023:

Bei den Millionen von Auswanderern willst du mir also sagen, dass es in über 99,99% der Fälle also einfach übersehen wurde?
Bei meinem Onkel gab es sogar eine Rückfrage und Austausch mit dem Finanzamt. Das ganze ist vier Steuerklärungen her, und man hat ihm das Geld nicht abgenommen.

Du hast die obigen Posts nicht verstanden. § 2 Abs. 1 AStG ist u. a. nur dann anwendbar, wenn die Besteuerung im Zielland deutlich geringer ausfällt (vgl. § 2 Abs. 2 AStG). Von den Millionen Auswanderern ziehen die allerwenigsten nach Dubai, daher ist dein Quotient Unsinn.

Es kann durchaus sein, dass auch dann noch der 2 AStG nicht oft durchgesetzt wird, aber das kann ja nicht ernsthaft Grundlage der Diskussion sein. Dann kannst du hier auch den Tipp geben, auf der Landstraße 180 zu fahren, denn nur in den wenigsten Fällen wirst du ja erwischt.

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