WiWi Gast schrieb am 27.11.2023:
Ich, verheiratet mit Kind 4 werde im Januar eine Abfindung erhalten. Einen neuen Job habe ich bereits gefunden.
Das Problem ist, dass sowohl mein Mann als auch ich, beide über den 62810€ im Jahr verdienen und die Abfindung mit 42% versteuert werden müsste.
Jetzt haben wir uns überlegt im nächsten Jahr die Krankenkassenbeiträge für 3 Jahre im Voraus zu zahlen.
Das würde zumindest im Jahr 2024 das zu versteuernde Einkommen deutlich senken.
Was ist aber mit den Jahren 2025/2026/2027.
Da kann ich die Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Wie kann ich mir ausrechnen, wie viel Steuern mehr wir dann zahlen müssten? Mit meinem Steuerprogramm von Wiso bekomme ich das nicht hin.
Und über weitere Tipps zum Steuer senken in 2024 wäre ich auch glücklich.
Nur mal ein paar Gedankenanstöße.
Über 62.000 EUR zu verdienen, bedeutet nicht automatisch, dass man schon im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt. Denn der Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, wohingegen du vermutlich über Bruttogehalt schreibst. Vereinfacht gesagt, musst du vom Bruttogehalt noch die Werbungskosten (=mind. 1.200 EUR Pauschale) und die Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Altersvorsorgebeträge usw.) abziehen, um das zu versteuernde Einkommen auszurechnen.
Über den Daumen gepeilt, musst du also schon einiges über 70.000 EUR Bruttogehalt verdienen, damit dein zu versteuerndes Einkommen im Bereich des Spitzensteuersatzes liegt (=>62.810 EUR für 2023).
Mit der gleichen Formel kannst du den Effekt auch für die kommenden Jahre ausrechnen. Krankenversicherungsbeträge fallen in die Kategorie der Sonderausgaben (=Vorsorgeaufwendungen). Als Vorsorgeaufwendungen abziehbar sind max. 1.900 EUR pro Jahr und Person (=Höchstbetrag), allerdings sind die Kosten der Krankenversicherung wiederum unbeschränkt abziehbar. In der PKV ist die Abziehbarkeit auf den auf den sog. Basisaufwand (=Leistungsumfang der gesetzlichen KV) entfallenden Beitragsanteil beschränkt; über den Daumen gepeilt sind das etwa 80...85% des Tarifbeitrages (Details bitte bei der KV erfragen bzw. die Bescheinigungen der letzten Jahren verwenden).
Auf die abziehbaren KV-Beiträge musst du außerdem noch den AG-Anteil und etwaige Beitragsrückerstattungen BRE anrechnen (=abziehen).
Bei Vorauszahlung der KV über mehrere Jahre hast du im Jahr der Vorauszahlung (siehe Beispiel unten) logischerweise einen sehr hohen abziehbaren Vorsorgeaufwand, von dem nur die im laufenden Jahr erhaltenen AG-Anteile und die BRE abzuziehen sind.
In den nächsten beiden Jahren hast du dann allerdings keinen Vorsorgeaufwand, jedoch weiterhin die laufenden AG-Anteile und BRE. Diese werden dann vermutlich (leicht spekulativ) zu "positiven" Vorsorgeaufwendungen, erhöhen also ggf. dein zu versteuerndes Einkommen.
Zahlenbeispiel:
PKV-Jahrestarifbeitrag 6.000 EUR, davon für Basisvorsorge 80% = 4.800 EUR.
AG-Anteil zur PKV (50%) = 3.000 EUR
BRE = 1.000 EUR (anteilig 800 EUR für Basisvorsorge)
Der steuerlich abziehbare Vorsorgeaufwand beträgt dann:
4.800 EUR abzgl. AG-Anteil 3.000 EUR abzgl. BRE (Basisaufvorsorge) 800 EUR =
1.000 EUR.
Sofern du für 3 Jahre im Voraus zahlst, kannst du diese 1.000 EUR (für 1.Jahr) und voraussichtlich noch 2 x 4.800 EUR (für 2. und 3. Jahr) = 10.600 EUR im ersten Jahr als Aufwand geltend machen.
Ein wesentlicher Effekt und Vorteil besteht darin, dass du in den kommenden Jahren die o.g. 1.900 EUR Vorsorgeaufwand vollständig für andere Versicherungen (Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung) verwenden kannst. Ansonsten verbrauchst du diese 1.900 EUR typischerweise schon vollständig/weitgehend mit den Kosten der Krankenversicherung, so dass du diese andere Versicherungskosten dann gar nicht steuerlich geltend machen kannst.
Ich hoffe mit den Gedenkanstößen kannst du vielleicht ungefähr ausrechnen, ob und wieviel das bringen wird. Du hast allerdings viele unbekannte Variablen, bspw. die zukünftige Entwicklung der Einkommensteuertarife usw.
Typischerweise lohnen sich solche jahreweisen Verschiebungen (Stundungen) von Steuern oder steuergestaltenden Aufwendungen entsprechend des folgenden Schemas:
- Aufwendungen so verschieben, dass sie in Jahren mit hohem Einkommen anfallen (=resultierend in einer Steuererstattung des Spitzensteuersatzes)
- zusätzliches Einkommen so verschieben, dass es in Jahren mit generell niedrigem Einkommen anfällt (=Belastung mit einem geringeren Grenzsteuersatz)
In der Realität sind die diesbezüglichen Einsparmöglichkeiten für einen "gewöhnlichen" Angetellten aber meist doch ziemlich begrenzt.
Ansonsten gab es hier im Forum vor nicht allzu langer Zeit einen Thread, in dem es um die vorübergehende Reduktion des zu versteuernden Einkommens ging, damit selbiges dann nicht oberhalb der geplanten Grenze für den Bezug des Elterngeldes liegt. Vielleicht findest du da noch ein paar Anregungen zum Steuernverschieben (Stichwort: Rürup-Rente)
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