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Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

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WiWi Gast

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

Schönen guten Tag zusammen,

Master im Ausland v2020/2021, jetzt fange ich in der Schweiz(Zürich) mit Hauptwohnsitz dort, an zu arbeiten. Meines Wissens ist hier ein Absetzen der Master gebühren (ca. 20K) nicht möglich. Kann ich diese dann absetzten wenn ich in ca. 3-6 Jahren wieder in Deutschland arbeite und muss damit erst mal nichts weiter beachten?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal für die Hilfe.

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Ceterum censeo

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 15.02.2022:

Schönen guten Tag zusammen,

Master im Ausland v2020/2021, jetzt fange ich in der Schweiz(Zürich) mit Hauptwohnsitz dort, an zu arbeiten. Meines Wissens ist hier ein Absetzen der Master gebühren (ca. 20K) nicht möglich. Kann ich diese dann absetzten wenn ich in ca. 3-6 Jahren wieder in Deutschland arbeite und muss damit erst mal nichts weiter beachten?

Nein. Möchtest du einen Verlustvortrag im Inland geltend machen, so ist zwingend eine Steuererklärung abzugeben. Wenn du in X Jahren (wieder) in die unbeschränkte Steuerpflicht rutschst und dies dann planst, so ist der Sachverhalt höchstwahrscheinlich bereits verjährt.
Wie sich der Sachverhalt aber hier konkret für 2020/2021 darstellt, vermag man aufgrund der dürftigen Informationen nicht zu beurteilen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

Vielen lieben Dank Ceterum censeo für deine Antwort.

Wie würdest du es in meinem Fall handhaben? Verlustvortrag jetzt einfach mal geltend machen um bei früheren zurückkommen nach Deutschland auf der sicheren Seite zu sein?

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WiWi Gast

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

WEgen 20k machst du Dir Gedanken? Das resultiert in max. 8k Steuerrückzahlung - drei Monate Zürich dürften das kompensieren.

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Ceterum censeo

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 17.02.2022:

Wie würdest du es in meinem Fall handhaben? Verlustvortrag jetzt einfach mal geltend machen um bei früheren zurückkommen nach Deutschland auf der sicheren Seite zu sein?

Selbstverständlich, lautet doch die Alternative, ihn nicht feststellen zu lassen und ggf. so der Verjährung ins offene Messer zu laufen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

Verlust kannst du eh 7 Jahre rückwirkend geltend machen.

Wenn es dir um die 20k geht, dann arbeite doch einfach 6 Monate in D.

Wenn du hier dann 60k/2(halbes Jahr)=30k verdienst, dann ziehst du die 20k ab und bist im Steuerfreibetrag und gehst dann in die CH.

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Ceterum censeo

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 17.02.2022:

Verlust kannst du eh 7 Jahre rückwirkend geltend machen.

Nicht zwingend! Diese Mär' hält sich zwar hartnäckig, die regelmäßige Festsetzungsverjährung tritt jedoch bereits nach 4 (!) Jahren ein. Unter Umständen mag hier die Angabe von 7 Jahren im konkreten Sachverhalt korrekt sein, eine derart pauschale Aussage ist jedoch unzutreffend.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Master absetzen | Jobeinstieg in der Schweiz

Ich danke euch alles sehr für eure Unterstützung. Klasse!

Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.

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