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Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

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WiWi Gast

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

Hallo,

ich mache zurzeit ein berufsbegleitendes Studium, Kostenpunkt 6000€ im Jahr. Ich habe bereits zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen. Ist meine Annahme richtig, dass ich diese 6000€ komplett als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann und dadurch mehrere tausend Euro im Jahr erstattet bekomme?

Gruß

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WiWi Gast

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

ja.

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WiWi Gast

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

Ja, du bekommst ungefähr das in Prozent zurück, was du auch an Einkommenssteuern bezahlst. Bei 42% Einkommenssteuer wären das also ca 2500 die du erstattet bekommst.

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WiWi Gast

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

Ja weil es sich hierbei um eine Zweitausbildung handelt kannst du Werbungskosten anstatt von Sonderausgaben geltend machen. Allerdings kannst du sich darauf einstellen, dass deine Erstattung nicht mehrere tausend Euro betragen wird. Ich kenne nicht dein genaues Gehalt aber bei einem Gehalt von 40.000-45.000€ kannst du mit einer Erstattung von etwa 1.000€ rechnen
Um 2.000€ zu bekommen müsstest du schon sechsstellig verdienen.

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WiWi Gast

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

Das hat in dem Fall nichts mit Zweitausbildung zu tun.

Studiengänge, die dual verlaufen, sind IMMER Werbungskosten (Dienstverhältnis).

Bei einem dualen Studium, solltest du aber mehr als 1.000 Euro rausholen. Dazu gibt es ja mittlerweile sehr gute Fachliteratur, wie man möglichst VIEL rausholt!

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WiWi Gast

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

Ja, aber trag es auch bei den Werbungskosten ein (und nicht bei den Berufsausbildungskosten)
Wenn nämlich zu den 6k Studiengebühren hast, hast das Limit von 6k Berufsausbildungskosten erreicht. Und Bücher, Fahrten zu Vorlesungen/Prüfungen, Laptop etc. würden hinten runterfallen.

Bei WK hingegen gibts kein Limit.

WiWi Gast schrieb am 26.06.2023:

Hallo,

ich mache zurzeit ein berufsbegleitendes Studium, Kostenpunkt 6000€ im Jahr. Ich habe bereits zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen. Ist meine Annahme richtig, dass ich diese 6000€ komplett als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann und dadurch mehrere tausend Euro im Jahr erstattet bekomme?

Gruß

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Voltago

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

WiWi Gast schrieb am 26.06.2023:

Hallo,

ich mache zurzeit ein berufsbegleitendes Studium, Kostenpunkt 6000€ im Jahr. Ich habe bereits zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen. Ist meine Annahme richtig, dass ich diese 6000€ komplett als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann und dadurch mehrere tausend Euro im Jahr erstattet bekomme?

Gruß

Solange du genug Steuern zahlst bekommst du auch alles zurück. Wichtig ist nur, dass du genug Steuern zahlst. Ich mache nebenher auch viele Weiterbildungskurse und kaufe mir jährlich duzende SAP Fachbücher jedes Jahr, darum zahlt das Finanzamt auch tausende Euros zurück. Sogar zum Ipad hat mir das Finanzamt vergangenes Jahr 1000 € dazugezahlt. Manchmal ist das Finanzamt auch ne feine Sache :-) Ich benutze dafür ne einfache Steuersoftware.

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WiWi Gast

Berufsbegleitendes Studium steuerlich geltend machen

Ein berufsbegleitendes Studium ist nicht gleich ein duales Studium. Je nachdem wer die Kosten bei beiden trägt, kann man sie eben nicht so einfach geltend machen.

So wie er es schildert fällt sein Studium sehr wohl unter Zweitausbildung. Hätte er nämlich keine Ausbildung vorher gemacht und würde ein kostenpflichtiges Studium als Erstausbildung absolvieren, dann könnte er nicht die vollständigen 6k absetzen.

WiWi Gast schrieb am 27.06.2023:

Das hat in dem Fall nichts mit Zweitausbildung zu tun.

Studiengänge, die dual verlaufen, sind IMMER Werbungskosten (Dienstverhältnis).

Bei einem dualen Studium, solltest du aber mehr als 1.000 Euro rausholen. Dazu gibt es ja mittlerweile sehr gute Fachliteratur, wie man möglichst VIEL rausholt!

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