Ok, dann rechnen wir mal kurz:
2x 3 Monate Praktikum und ein halbes Jahr chillen.
Die Werbungskosten im Auslandspraktikum stehen in Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften (Progressionsvorbehalt) und dürfen sich daher grundsätzlich nicht in Deutschland auswirken.
Einkünfte:
Praktikum Deutschland: 3.000 ?
Kosten:
GMAT, Toefl, Lerngruppe: 1.000 ?
Verpflegungsmehraufwand: 2.160 ?
Arbeitsmittel = 1.000 ?
Umzugspauschale, Fahrtkosten, weitere Pauschalen = vll 2.000 ?
Das ergibt (grosszügig für dich gerechnet) ungefähr 3.200 ? Minus.
Dabei muss man einkalkulieren, dass du schon ordentlich die Zahlen zurechtgebogen hast um Steuern zu sparen (Lerngruppe für den GMAT :D. Arbeitsmittel falsch abgerechnet, etc.)
Bei höheren Einkünften durch ein besser bezahltes oder längeres Praktikum (Mindestlohn) würde sich die Zahl auch deutlich zu deinen Ungunsten ändern.
Ich will hier keine moralische Diskussion anfangen, ob man jetzt besonders clever ist, weil man beim Finanzamt ein paar hundert Euro mehr Werbungskosten ermogelt hat, weil man alle möglichen Kosten angegeben hat und der Sachbearbeiter es einfach durchgewunken hat. Alles getreu dem Motto: "Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht." und es weiss ja eh niemand.
Fakt ist aber, der durchschnittliche Student hat effektiv keine Kosten in dieser Höhe und der Verlustvortrag wird bei vielen Studenten durch Praktika und Werkstudententätigkeiten aufgefressen.
Nicht jeder Student bekommt MBP, Urlaub und Parties von den Eltern bezahlt. Nicht jeder zieht für das Praktikum um und macht mehrfach den GMAT, Toefl. Nicht jeder Student hat das Glück, dass der Sachbearbeiter keine Ahnung hat. Nicht jeder Student treibt das Maximieren bei der Steuer bis an die Grenze. Nicht jeder Student zahlt Studiengebühren oder macht Auslandssemester mit doppelter Haushaltsführung.
Verlustvorträge sind möglich. I.d.R. werden Sie aber bei BWL-Studenten vor Beendigung des Studiums wieder aufgefressen bzw. auf ein Minimum reduziert.
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