Unternehmenssteuerreform 2008 - Steuersenkungen für mehr Investitionen
Der Deutsche Bundestag hat die Unternehmenssteuerreform mit großer Mehrheit beschlossen. Im Zentrum der Reform steht eine Senkung der Steuerlast der Kapitalgesellschaften von knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent.
Gewerbesteuer
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer kommt es zu einer deutlichen Vereinfachung. Die für die Berechnung maßgeblichen Elemente wie die Steuermesszahl und der Anrechnungsfaktor bei der Einkommensteuer werden steuerentlastend angepasst. Im Gegenzug entfällt die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe. Gerade kleine Unternehmen werden durch die vereinfachte Systematik entlastet. Aufgrund der verbesserten Transparenz des Gewerbesteueranteils wird der Wettbewerb um attraktive Gewerbesteuerhebesätze gefördert.
- Die Gewerbesteuermesszahl wird von 5,0 auf 3,5 gesenkt.
- Der Faktor der Gewerbesteueranrechnung wird von 1,8 auf 3,8 erhöht.
- Der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe entfällt. Die Gewerbesteuer mindert also künftig nicht mehr ihre Bemessungsgrundlage und erhöht sich damit entsprechend. Das führt zu mehr Transparenz und vereinfacht die Berechnung.
- Die aktuelle Hinzurechnung von 50 Prozent der Zinsen für Dauerschulden soll ab 2008 ersetzt werden. Stattdessen werden Aufwendungen für Finanzierungen mit 25 Prozent und für Leasingraten mit 20 Prozent dem Gewinn hinzugerechnet. Die Hinzurechnung muss erst nach Überschreiten von einem Freibetrag von 100.000 Euro pro Jahr erfolgen.
Gewinnthesaurierung in Personengesellschaften
Den Personengesellschaften wird mit der neu geschaffenen Thesaurierungsrücklage erstmals ermöglicht, ihre steuerliche Belastung dem Niveau der Kapitalgesellschaften anzunähern. Ihre Gesellschafter werden regelmäßig mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, der inklusive Solidaritätszuschlag bis hin zu ca. 48 Prozent reichen kann, bisher ganz unabhängig von der Gewinnverwendung. Einbehaltene, also reinvestierte Gewinne werden künftig auf Antrag nur noch mit 28,25 Prozent besteuert. Später entnommene begünstigte Gewinne werden wie Dividenden mit 25 Prozent (Abgeltungssteuer) besteuert. Ziel ist eine Erleichterung der Innenfinanzierung.
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