Minijobs und BAföG: Nebenverdienst kann zu Kürzungen bei der Ausbildungsförderung führen
Neue Obergrenze von 400 Euro gilt nicht für BAföG-Empfänger
Auswirkungen auf Krankenversicherung, Kindergeld und Steuerfreibeträge
Grund für die Minderungen ist, dass die Bundesregierung in diesem Jahr alle BAföG-Freibeträge (Abzugsposten vom Einkommen) - und damit auch den Freibetrag vom eigenen Einkommen - wegen der Haushaltslage nicht erhöht hat.
Auswirkungen können sich auch bei der Krankenversicherung ergeben. Studierende bis 25 Jahre sind meist über ihre Eltern familienversichert. Allerdings gilt das nur bis zu einer Verdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Wer mehr verdient, muss sich selber versichern.
Außerdem sollten alle Studierenden darauf achten, dass sie nicht mehr als 7.188 Euro im Jahr verdienen - inklusive BAföG-Zuschuss. Andernfalls entfallen das Kindergeld oder die Steuerfreibeträge für die Eltern.
-
Seite 1:
Minijobs und BAföG:
-
Seite 2:
Auswirkungen auf Krankenversicherung, Kindergeld und Steuerfreibeträge
-
Seite 3:
Sozialerhebung der Deutschen Studentenwerks
-
Seite 4:
Weitere Informationen
Weiteres zum Thema Studentenjob & Finanzen
Der neue Lebenshaltungskostenrechner bei Unicum.de informiert darüber, wie tief man in einzelnen Uni-Städten monatlich in die Tasche greifen muss - und ob vielleicht ein Ortswechsel sinnvoll wäre.
Der Studentenjob per App ist da. Energiediscounter eprimo ermöglicht Studenten mit seiner nerdoo-App eine neue Art von Nebenjob. Mit der Wechsel-App für Stromanbieter werden Studierende zu Stromtarif-Beratern und Studienkollegen zu Neukunden. Der "Studentenjob 4.0" bringt bei jedem Wechsel in einen Stromtarif von eprimo 50 Euro Vermittlerprovision. Hinzu kommt eine vom neuen Stromtarif abhängige Wechselprämie von bis zu 250 Euro und je nach PLZ und Verbrauch auch mehr. Wie funktioniert die nerdoo-App und was müssen Studenten beim Jobben per App beachten?
Mit dem Mindestlohn-Gesetz hat der Deutsche Bundestag den Weg für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Auf der Seite www.der-mindestlohn-kommt.de informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Mindestlohn.
Über die neue Internetplattform »Haushaltsjob-Börse.de« der Minijob-Zentrale können Minijobs in Privathaushalten kostenlos angeboten und gefunden werden. Mit der kostenlosen Stellenbörse für Minijobs sollen suchende Haushalte und Beschäftigte besser zueinander finden können.
Für Studenten existiert eine Reihe gebührenfreier Girokonten. Die Konditionen der einzelnen Anbieter können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Auch wenn auf den ersten Blick alle Banken mit einem kostenlosen Konto für Studenten werben, lohnt sich ein genauer Vergleich. Dazu bietet auch das Internet mehrere Möglichkeiten an.
Das Studium ist im Allgemeinen eine Zeit, in der viele Studenten sorgsam mit ihrem Geld haushalten müssen. Bei vielen Studiengängen bleibt nur wenig Zeit, um nebenbei noch zu jobben, sodass ein sparsames Leben notwendig ist. Oft vernachlässigen Studenten dabei die Kosten für ihr Girokonto. Hier gibt es deutliche Unterschiede bei den verschiedenen Banken, weswegen es sich durchaus lohnt, die Entscheidung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Die Studentenjob-Vermittlung JOBRUF vermittelt qualifizierte studentische Aushilfen an Unternehmen und Privathaushalte. Der gesamte Service von JOBRUF ist für Studenten kostenfrei.
Beliebtes zum Thema Studium
e-fellows.net bietet in Zusammenarbeit mit Unternehmen und WiWi-TReFF.de ein Stipendium für Studierende der Wirtschaftswissenschaften an. Das Wiwi-Stipendium beinhaltet Geldstipendien über 600 Euro für ein Semester. Im Wintersemester 2024/2025 können sich Wirtschaftsstudierende bis zum 17. November 2024 bewerben und für das Sommersemester 2024 bis Mitte Mai 2025.
Von 100 Studierenden verlassen 28 ihre Hochschule ohne Abschluss. Wie können Hochschulen Studierende erfolgreich zum Abschluss führen? Das Handbuch Studienerfolg, das der Stifterverband heute veröffentlicht, stellt Konzepte vor, wie dies gelingen kann.
Die Eliteuniversität Oxford erhält vom US-Milliardär und Blackstone-CEO Stephen A. Schwarzman eine Rekordspende von fast 170 Millionen Euro. Die Universität Oxford kündigt damit beispiellose Investitionen in die Geisteswissenschaften und ein Institut für Ethik in der Künstlichen Itelligenz (KI) an. Um interdisziplinärer zu forschen, werden die Fachbereiche Geschichte, Linguistik, Philologie und Phonetik, Sprachen, Musik, Philosophie, Theologie und Religion zusammen untergebracht.
Die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt in Kooperation mit der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung auch in diesem Jahr wieder zehn Stipendien für einen Aufenthalt in China. Die finanzielle Förderung umfasst ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.000 Euro, sowie Vorbereitungs- und Reisekostenpauschalen. Bewerbungsfrist für den Jahrgang 2020/2021 ist der 30. April 2019.
Die Studienstiftung vergibt im Jahr 2019 bis zu neun Vollstipendien für Studienaufenthalte in Osteuropa. Gefördert werden Aufenthalte in den Ländern Osteuropas, Mittelost- und Südosteuropas beziehungsweise des postsowjetischen Raums, die mindestens sieben Monate und längstens vier Semester dauern. Das Stipendium im Rahmen des Programms „Metropolen in Osteuropa“ ermöglicht Forschungsaufenthalte oder Studienaufenthalte. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2019.
Jeden sechsten Studierenden macht das Studium psychisch krank. Rund 470.000 Studentinnen und Studenten leiden bereits unter dem steigen Zeit- und Leistungsdruck im Studium. Zudem belasten finanzielle Sorgen und Zukunftsängste die angehenden Akademiker. Das Risiko an einer Depression zu erkranken, steigt bei Studierenden mit zunehmendem Alter deutlich an, wie der aktuelle Arztreport 2018 der Barmer Krankenkasse zeigt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Onlineportal »studienabbruch-und-dann.de« gestartet. Das Portal informiert Studienzweifler und Studienabbrecher über Wege und zielgerichtete Hilfsangebote, um ihr Hochschulstudium erfolgreich abschließen zu können.