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Minijobs und BAföG: Nebenverdienst kann zu Kürzungen bei der Ausbildungsförderung führen

Neue Obergrenze von 400 Euro gilt nicht für BAföG-Empfänger

Cover DGB Broschüre Studium. Bafög. Job.

Auswirkungen auf Krankenversicherung, Kindergeld und Steuerfreibeträge
Grund für die Minderungen ist, dass die Bundesregierung in diesem Jahr alle BAföG-Freibeträge (Abzugsposten vom Einkommen) - und damit auch den Freibetrag vom eigenen Einkommen - wegen der Haushaltslage nicht erhöht hat.

Auswirkungen können sich auch bei der Krankenversicherung ergeben. Studierende bis 25 Jahre sind meist über ihre Eltern familienversichert. Allerdings gilt das nur bis zu einer Verdienstgrenze von 400 Euro monatlich. Wer mehr verdient, muss sich selber versichern.

Außerdem sollten alle Studierenden darauf achten, dass sie nicht mehr als 7.188 Euro im Jahr verdienen - inklusive BAföG-Zuschuss. Andernfalls entfallen das Kindergeld oder die Steuerfreibeträge für die Eltern.
 

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