Erstes Bundesland mit Studiengebühren
Der Niedersächsische Landtag verabschiedet das bundesweit erste Studienbeitragsgesetz. Mit Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester müssen die Studierenden in Niedersachsen zukünftig einen Beitrag zu ihrer akademischen Ausbildung leisten.
Erstes Bundesland mit Studiengebühren
Hannover, 14.12.2005 (mwk) - Der Niedersächsische Landtag hat die Einführung von Studienbeiträgen beschlossen. Damit ist Niedersachsen das erste Land, dass die Einführung der Studienbeiträge gesetzlich absichert. Der Niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Lutz Stratmann hat in seiner Rede zur abschließenden Beratung des Haushaltes 2006 vor dem Landtag die Bedeutung der Studienbeiträge und des Zukunftsvertrages für die niedersächsischen Hochschulen und die Studierenden hervorgehoben.
Für Wissenschaftsminister Lutz Stratmann sind die Studienbeiträge eine wichtige Säule für ein zukunfts- und leistungsfähiges attraktives niedersächsisches Hochschulsystem. »Die Beiträge werden zweckgebunden für eine gezielte Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt. Die Studentinnen und Studenten profitieren damit unmittelbar von der verbesserten Finanzausstattung.« Mit der Einführung von Studienbeiträgen von einheitlich 500 Euro pro Semester ab dem Wintersemester 2006/07 bzw. Sommersemester 2007 und der Planungssicherheit durch den Zukunftsvertrag stehe den Hochschulen in erheblichem Umfang mehr Geld zur Verfügung. »Wir haben sichergestellt, dass der Beitrag der Studierenden ausschließlich der Lehre zugute kommt und so die Studienbedingungen an niedersächsischen Hochschulen entscheidend verbessert«, so der Wissenschaftsminister weiter. Die Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb werde damit gefestigt. Für die Studierenden sei ein Beitrag zu ihrem Studium eine wichtige Investition in die Zukunft. »Mit der Entscheidung für Studienbeiträge haben wir einen wichtigen Meilenstein der niedersächsischen Hochschulpolitik erreicht«, erklärte Stratmann.
Das zusätzliche Geld könne von den Hochschulen für vertiefende und erweiternde Lehrangebote eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel eine bessere Betreuung durch zusätzliches qualifiziertes Personal, mehr Tutorien und Klausurenkurse, mehr Kleingruppen-Veranstaltungen, mehr Projektpraktika, eine bessere Ausstattung und längere Öffnungszeiten von Bibliotheken sowie ein verbessertes EDV-Angebot. Die verbesserten Lernbedingungen an den Hochschulen führen zu einem schnellen, zielgerichteten Studium. Hinzu werden Stipendienmodelle kommen, die von den Hochschulen selbst entwickelt werden.
»Mit den Studienbeiträgen in Höhe von rund 83 Euro pro Monat leisten die Studierenden einen Beitrag zu ihrer akademischen Ausbildung. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Bildungsfinanzierung wird so um einen individuellen Beitrag ergänzt. Durch zinsgünstige, vom Einkommen der Eltern unabhängige Studienkredite stellen wir sicher, dass niemand daran gehindert wird zu studieren«, so Wissenschaftsminister Stratmann. Durch Studienkredite und Härtefallregelungen werde garantiert, dass die Studienbeiträge sozial verträglich sind. Studierende die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen müssen keine Studienbeiträge bezahlen. Der Studienkredit muss erst zwei Jahre nach Abschluss des Studiums und nur bei einem der BAföG-Rückzahlung entsprechendem Einkommen getilgt werden.
Der Wettbewerb um zahlende Studierende führe zu einer attraktiveren Gestaltung des Studiums, mehr Einfluss der Studierenden auf das Lehrangebot und zu einem schärferen Profil der niedersächsischen Hochschulen.
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http://www.mwk.niedersachsen.de