Wirtschaft studieren: Das BWL-Studium an der Fachhochschule (FH)
Ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an einer Fachhochschule ist in Deutschland sehr gefragt. Der anhaltende Aufwärtstrend an einer Fachhochschule (FH) ein Studium aufzunehmen, hat vor allem einen Grund: der anwendungsbezogene Lehrunterricht. Derzeit studieren rund 63.089 Studenten an Fachhochschulen in Studiengängen aus den Fächern Recht-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Wirtschaft studieren: Bewerbung und Promotionsrecht an einer Fachhochschule
Die Anmeldung erfolgt entweder über die Stiftung für Hochschulzulassung, ehemals ZVS, oder direkt bei der ausgewählten Fachhochschule (FH).
Bewerbung für ein Wirtschaftsstudium an der Fachhochschule
Die Online-Bewerbung ist heute der gängige Weg, um sich bei einer Fachhochschule (FH) zu bewerben. Einige Plätze der Bachelor- und Masterstudiengänge werden über hochschulstart.de vergeben, andere direkt von der Fachhochschule. Nach der Registrierung in das interne Online-Bewerbungsverfahren der Hochschule für Angewandte Wissenschaften werden einige Fragen zur Person gestellt. Nachdem die persönlichen Angaben erfolgt sind, werden oft Kopien der Originale, wie beispielsweise das Abiturzeugnis, erst nach dem Zulassungsbescheid verlangt. Da aber jede Fachhochschule ihr eigenes Bewerbungsverfahren hat, variieren die Verfahrensweisen.
Tipp: Einige Fachhochschulen vergeben einen Teil ihrer Plätze selbst über:
- Tests
- Auswahlgespräche
- Losverfahren
Promotionsrecht an Fachhochschulen
Generell sind Fachhochschulen vom Promotionsrecht ausgeschlossen und ist ein Privileg von Universitäten. Durch die Umstellung und die Gleichstellung von Bachelor- und Masterabschlüssen an allen deutschen Hochschulen, ist eine neue Diskussion über die FH-Promotion entflammt. Weil an Fachhochschulen (FH) der Schwerpunkt nicht in der Forschung, sondern in den Anwendungsbereich liegt, ist das bisher nicht möglich gewesen.
Hessen als Vorreiter für FH-Promotionsrecht
Als erstes Bundesland in Deutschland hat Hessen mit der Verabschiedung seines neuen Hochschulgesetzes zum 1. Januar 2016 den Fachhochschulen ein gesondertes Promotionsrecht eingeräumt. Dabei wird nicht der Fachhochschule an sich ein Promotionsrecht verliehen, sondern einzelnen Fachbereichen. Die Möglichkeit zur FH-Promotion erhalten die Fachbereiche nach einer Prüfung, in der sie ihre ausreichende Forschungsstärke nachweisen können.
Kooperatives Promotionsverfahren
Kooperative Promotionen sind mittlerweile in vielen Bundesländern möglich. Beim kooperativen Promotionsverfahren erfolgt die Promotion von Studierenden in Zusammenarbeit mit einer Universität. Ohne Erwerb eines universitären Abschlusses können Studierende zur Promotion zugelassen werden. Dabei werden die Promovierenden von einem Professor von einer Universität und von der Heimfachhochschule betreut.
Bildquelle: esb/pr; Bildquelle durchlaufend: Hochschule München
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