Hallo! Ich bin auch 28, WIWI-Studentin und arbeite seit etwas über einem Jahr als "Werksstudentin" bzw. studentische Hilfskraft um auch in Zeiten von Studiengebühren noch überleben zu können. Nun zu einigen Fakten:
Vom Bruttolohn des Arbeitgebers gehen nur noch Lohnsteuer und Rentenversicherung ab und dies je nach Höhe des Verdienstes!!!(Der Rentenvericherungsabzug beträgt bis Brutto 400,- EURO Verdienst 25% nur gezahlt vom Arbeitgeber; zwischen 400 und 800 EURO Verdienst zahlt der Arbeitgeber seine regulären 9,75% und der Student wird nach den Regeln der sog. "Gleitzone" - also sozusag. vorteilhaft - behandelt und zahlt je nach Verdienst zwischen 1,85% und bis zu 9,75% - (nach Tabellen)).
Krankenversichert (und pflegeversichert) bis du ja so oder so mit 28 Jahren freiwillig in der studentischen Krankenversicherun für 56 EURO und ein paar Zerquetschte....
Am Ende kommt ne ganze Menge netto raus (im Vergleich z.b. zu meiner "VORSTUDIUMTÄTIGKEIT" als kaufmännische Kraft).
Zudem bekommst du im günstigsten Fall "mithilfe" der Steuererklärung, wie von meinen Vorrednern bereits erwähnt, sogar die kpl. Lohnsteuer rückerstattet.
Um in obigen Genuss zu kommen, darfst deine studentische Erwerbstätigkeit jedoch nur "Nebentätigkeit" sein. Die Haupttätigkeit sollte im "studieren" liegen. Hierfür gibt es auch besondere "Regeln". So darfst du in der Woche nicht mehr als 20 Stunden als z.b. studentische Hilfskraft arbeiten. Außerhalb der Vorlesungszeit kann diese Grenze jedoch problemlos überschritten werden etc.
Ich habe eine sehr gute Broschüre im Netz gefunden, die ich jedoch leider nicht verlinken kann --> IGM (IG Metall) und Suchbegriff "Werksstudent" googeln!!!
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