Statistik: Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung
(destatis - Grundsicherung im Alter) Was beschreibt der Indikator, wie wird die Erhebung durchgeführt und wann veröffentlicht?
Was beschreibt die Grundsicherungsstatistik?
Am 1. Januar 2003 trat das »Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung« (GSiG) in Kraft. Dieses Sozialleistungsgesetz sieht für ältere Personen und Personen mit einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit eine eigenständige soziale Leistung vor, welche den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen dazu beitragen, die so genannte »verschämte Armut« einzugrenzen. Vor allem ältere Menschen machen bestehende Sozialhilfeansprüche oftmals nicht geltend, weil sie den Rückgriff auf ihre unterhaltsverpflichteten Kinder fürchten. Das GSiG ist dem Bundessozialhilfegesetz vorgelagert, so dass berechtigte Personen im Regelfall keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
Auswirkungen und Fortentwicklungsbedarf dieses Gesetzes sollen mit statistischen Mitteln beurteilt werden. Dazu werden sowohl Erhebungen über die Empfänger als auch über die Ausgaben und Einnahmen der bedarfsorientierten Grundsicherung als Bundesstatistik durchgeführt. Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit erhalten auf diese Weise einen detaillierten Einblick in die staatliche Grundsicherungsgewährung und eine wichtige Datengrundlage für weitere Planungen und Entscheidungen.