Gewerbesteuerpflicht erst ab Erwerb der ersten Immobilie

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie beginnt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie beginnt.