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Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Mir gehört zusammen mit meinem Bruder ein Grundstück. Ich überlege derzeit, dass ich auf diesem zusammen mit meiner Freundin (spätere Frau) ein Haus baue. Mein Bruder wäre einverstanden mit einer möglichen Übertragung (Schenkung) der Grundbuchposition auf mich bzw. meine Freundin. Ich bin mir unsicher, wie man in dieser Situation eine vernünftige Lösung findet, die wirtschaftlich sinnvoll ist, aber auch alle Interessen der Parteien berücksichtigt. Manchmal denke ich, es wäre einfacher zusammen ein neues Grundstück zu kaufen. Gab es vlt Leute die in einer ähnlichen Situation waren? Wie habt ihr es gelöst?

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Glaubst du ihr seid ewig zusammen ?
Hängt halt jetzt von dir ab, wenn die Trennung kommt, wird das nicht easy zu lösen sein.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Dein Bruder kann Dir seinen Anteil verkaufen. Das wäre eine saubere Lösung.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Das einfachste ist vorher (vor dem Hausbau) zu heiraten, wenn Ihr das doch sowieso vorhabt. ;) Den Übertrag von Deinem Bruder kannst Du vor der Heirat machen. Aber Ihre Investition ist als Ehefrau (selbst wenn sie nicht im Grundbuch stünde) abgesichert, über Zugewinn (bei "klassicher" Zugewinngemeinschaft). Ansonsten nur als Freundin braucht das ne Berechnung vorher und entsprechende Verträge und Notare, die Ihr unnötig reich macht, wenn Ihr vermutlich eh heiratet.

Aus der Erfahrung im Bekanntenkreis (weil manchmal kommt halt doch die Scheidung nachher): Es sollte nur einer im Grundbuch stehen. Der andere ist wegen Zugewinn eh abgesichert! Aber wenn beide drinstehen, kann jeder eine Teilungsversteigerung beantragen und damit ist das was beide am Ende rausholen geringer, als wenn der Grundbucheigentümer "nur" auszahlen muß. Dann kann er eventuell auch mit Darlehen arbeiten. Versteigerung passiert aber in schmutzigen Scheidungen und beiden im Grundbuch nicht so extrem selten.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Die Frau bei der Übertragung auslassen und nicht so naiv sein

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Auf keinen Fall der Freundin das Grundstück schenken. Und mache bitte einen Ehevertrag.

Wenn ihr für immer zusammen seid, dann ist es egal, dass nur du im Grundbuch eingetragen bist (ihr wohnt da so oder so zusammen). Wenn die Beziehung auseinander geht, dann hast du den finanziellen Schaden. Sei nicht so naiv.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Das einfachste ist vorher (vor dem Hausbau) zu heiraten, wenn Ihr das doch sowieso vorhabt. ;) Den Übertrag von Deinem Bruder kannst Du vor der Heirat machen. Aber Ihre Investition ist als Ehefrau (selbst wenn sie nicht im Grundbuch stünde) abgesichert, über Zugewinn (bei "klassicher" Zugewinngemeinschaft). Ansonsten nur als Freundin braucht das ne Berechnung vorher und entsprechende Verträge und Notare, die Ihr unnötig reich macht, wenn Ihr vermutlich eh heiratet.

Aus der Erfahrung im Bekanntenkreis (weil manchmal kommt halt doch die Scheidung nachher): Es sollte nur einer im Grundbuch stehen. Der andere ist wegen Zugewinn eh abgesichert! Aber wenn beide drinstehen, kann jeder eine Teilungsversteigerung beantragen und damit ist das was beide am Ende rausholen geringer, als wenn der Grundbucheigentümer "nur" auszahlen muß. Dann kann er eventuell auch mit Darlehen arbeiten. Versteigerung passiert aber in schmutzigen Scheidungen und beiden im Grundbuch nicht so extrem selten.

Sorry wenn man heiratet und Vermögen im Spiel ist sollte man immer einen Ehevertrag machen um es sauber zu regeln, im Fall eine Scheidung ist es ja so das da Emotionen im Spiel sind die häufig eine dsaubere und faire Trennung behindern.

Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft ist hier auch gefährlich, die führt nämlich häufig zu den von dir genannten Trennungsverkäufen, Problem ist nämlich die gesetzliche Zugewinnsgemeinschaft friert nur den Wert des Vermögens ein, sprich der Wert des Vermögens mit dem beide in die Ehe gehen wird vom Zugewinn ausgenommen, nicht aber die Wertentwicklung. Gerade bei Immobilien hast du aber Wertsteigerungen die einfach durch Bewertungseffekte entstehen (siehe die letzten 10 Jahre) im Fall einer SCheidung müsste der Eigentümer der Immobilie diese Wertzuwachs dann entsprechend hälftig ausgleichen, was einfach dann bei vielen nicht möglich war / ist und daher das ganze verkauft werden musste - selbes Spiel übrigens bei Wertpapiervermögen. Daher sollte man bei sowas eine modifizierte Zugewinngemeinschaft machen die für das Vermögen das in die Ehe eingebracht wird auch den Zugewinn auf die Wertzuwächse ausgleicht und nur das in der Ehe neu geschaffene Vermögen umfasst, (ggf. bei einer Immobilie auf einem Familiengrundstück des Ehepartners mit einer Auszahlungsvereinbarung des eingebrachten Vermögens des anderen Ehepartners ergänzt). Daneben sollten bei einer Übertragung durch des Grundstücks durch deinen BRuder auch steuerliche Aspekte (sprich Schenkungssteuer) beachtet werden.

Ganz ehrlich bei solchen Dingen sollte man den Rat eines Steuerberaters und eines Notars (bzgl. Ehevertrag) einholen und nicht auf ein anonymes Forum vertrauen sonst kann das sowohl steuerlich als auch im Fall einer Scheidung später massiv böse Überraschungen geben. Da spart man am falschen Ende und zum Schluss ist es auch nicht so teuer.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Mir gehört zusammen mit meinem Bruder ein Grundstück. Ich überlege derzeit, dass ich auf diesem zusammen mit meiner Freundin (spätere Frau) ein Haus baue. Mein Bruder wäre einverstanden mit einer möglichen Übertragung (Schenkung) der Grundbuchposition auf mich bzw. meine Freundin. Ich bin mir unsicher, wie man in dieser Situation eine vernünftige Lösung findet, die wirtschaftlich sinnvoll ist, aber auch alle Interessen der Parteien berücksichtigt. Manchmal denke ich, es wäre einfacher zusammen ein neues Grundstück zu kaufen. Gab es vlt Leute die in einer ähnlichen Situation waren? Wie habt ihr es gelöst?

Lustig, dass hier vor allem mit der Scheidung argumentiert wird.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Kommt voll auf eure Beziehung an. In meinen bisherigen Beziehungen könnte ich mir keinen gemeinsamen Besitz vorstellen. Lag aber auch daran, dass ich meine bisherigen Beziehungen nicht heiraten wollte.

Jetzt bin ich mit einer Frau zusammen, mit der ich mein Leben verbringen will und sie mit mir auch.
In meiner Beziehung werden wir auch ererbte Grundstücke rechtlich aufteilen. Ich finde es einfach einen miesen Beziehungsstil, mit jemandem mein Leben verbringen zu wollen, der dann aber im Gegenzug alles Vermögen für sich behält. Da wäre die spätere Scheidung nur eine selbsterfüllende Prophezeiung. D.h. das Unvertrauen vom Anfang bringt direkt Risse in die Beziehung, die später dazu beitragen, dass die Beziehung den Bach runtergeht.

Aber was ich viel wichtiger finde: Schenkungssteuer. Sowohl du als Bruder als auch deine Freundin haben ja nur jeweils 20k€ Freibetrag. Ich weiß nicht, was das für ein Grundstück ist, aber ihr werdet mit Steuern im Bereich von 20k€ bis 120k€ rechnen müssen je nach Wert. Lasst euch da lieber vorab noch gut beraten, wie ihr das am besten löst. Steuerlich beste Lösung vermutlich: Schenkung voll an dich (weil du bessere Schenkungssteuerklasse hast). Nach Hochzeit dann Schenkung von dir an deine Frau (Freibetrag dann 500k€).

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Vielen Dank schon einmal. Eine Lösung könnte ja vlt. sein: mein Bruder überträgt mir seine Hälfte des Grundbuchs auch auf mich oder er bleibt im Grundbuch zur Hälfte (um Schenkungs- und Grunderwerbssteuer zu vermeiden). Dann würde ich mit meiner Freundin/Frau gemeinsam bauen und (ehe-)vertraglich einen Auszahlungsanspruch an meine Freundin/Frau im Falle der Trennung vereinbaren.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Auf keinen Fall der Freundin das Grundstück schenken. Und mache bitte einen Ehevertrag.

Ehevertrag schützt nicht immer. Da gibt es spezialisierte Anwälte die da durchaus die ein oder andere Passage für nichtig erklären können.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 24.03.2024:

Die Frau bei der Übertragung auslassen und nicht so naiv sein

Confirm. Ist mega unromantisch aber wenn es hart auf hart kommt ersparst du dir einen Haufen Ärger

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Du kaufst deinem Bruder seinen Anteil ab (oder lässt ihn dir schenken), und stehst alleine im Grundbuch.
Du bezahlst den (gemeinsam durchgeplanten) Hausbau und alle Kosten (Zins- und Tilgung).
Du schließt ehevertraglich einen Zugewinn "nur" beim Haus aus.

Dank mir später.
Falls es nicht notwendig ist, umso besser, aber bei mittlerweile zwei Drittel Scheidungsrate ist das eher unwahrscheinlich. Wir haben das bei uns entsprechend vereinbart und kommen im Zweifelsfall später gut raus.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Warum sollte Deine Freundin ein Grundstück/Haus geschenkt bekommen, was Deiner Familie gehört?

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Wie naiv muss man sein, um sowas in Erwägung zu ziehen. Die einzige sinnvolle Lösung ist es, dass Grundstück als Sicherheit herzunehmen (für deinen Anteil) und sich ein neues Grundstück zusammen mit deiner Freundin zu kaufen, wobei Sie natürlich selber schauen muss/soll, wie sie ihren Anteil absichert. Alternative: Du und dein Bruder baut da ein Haus drauf und die Freundin zahlt halt einen marktüblichen Mietanteil.

PS: An die Loser hier, die irgendwas von "Zugewinnausgleich" bitte nicht hören. Einfach mal 1374 BGB durchlesen, Schenkungen/vorgezogene Erbfolge ect, ist alles vom Zugewinnausgleich ausgenommen, auch wenn ihr später heiratet (die Schenkung wird fiktiv auf das Datum vor der Heirat gesetzt und zählt dann zum Anfangsvermögen, insofern gibt es keinen Zugewinn). Insofern ist das Grundstück für immer "deins" auch wenn ihr heiratet. Du musst ihr auch keinen Zugewinn auszahlen.

PPS: Lasst euch mal für 200 Euro von einem Anwalt beraten (ggfs. mit Spezialisierung auf Familien-/Erbrecht).

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Leute ihr seit aber auch schon wieder drauf :D
Natürlich muss er ihr das Grundstück nicht schenken aber es ist doch genauso klar, daß es auch nicht fair ist, wenn alles ihm gehört und ihr nix, während man sich die Kosten teilt.
Ich würde mit deiner Freundin sprechen, ganz ehrlich die Karten auf den Tisch legen und dann könnt ihr gemeinsam eine Lösung finden. Will deine Freundin auch Eigentümer sein? Dann zahlt sie deinen Bruder aus und dann baut ihr zusammen und keiner wurde übervorteilt. Ist es ihr egal, dann berücksichtigt das bei den gemeinsamen Kosten und deine Freundin zahlz deutlich weniger als du und hat dann eben nicht das Gefühl "dein Haus abzuzahlen".

Jede Lösung dazwischen ist auch okay, wichtig ist nur das ihr miteinander sprecht und euch beide damit wohlfühlt.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Wie naiv muss man sein, um sowas in Erwägung zu ziehen. Die einzige sinnvolle Lösung ist es, dass Grundstück als Sicherheit herzunehmen (für deinen Anteil) und sich ein neues Grundstück zusammen mit deiner Freundin zu kaufen, wobei Sie natürlich selber schauen muss/soll, wie sie ihren Anteil absichert. Alternative: Du und dein Bruder baut da ein Haus drauf und die Freundin zahlt halt einen marktüblichen Mietanteil.

PS: An die Loser hier, die irgendwas von "Zugewinnausgleich" bitte nicht hören. Einfach mal 1374 BGB durchlesen, Schenkungen/vorgezogene Erbfolge ect, ist alles vom Zugewinnausgleich ausgenommen, auch wenn ihr später heiratet (die Schenkung wird fiktiv auf das Datum vor der Heirat gesetzt und zählt dann zum Anfangsvermögen, insofern gibt es keinen Zugewinn). Insofern ist das Grundstück für immer "deins" auch wenn ihr heiratet. Du musst ihr auch keinen Zugewinn auszahlen.

PPS: Lasst euch mal für 200 Euro von einem Anwalt beraten (ggfs. mit Spezialisierung auf Familien-/Erbrecht).

Wenn man die Paragraphen reitet, dann bitte auch richtig. Die Schenkung und Erben sind in der Tat vom Zugewinn ausgenommen. Der Gewinn, der daraus während der Ehe entsteht aber nicht.

Beispiel:
Ich erbe von meinem Vater eine Aktie zum Kurs 10 EUR am Todestag. Ich verkaufe diese 2 Jahre später für 20 EUR -> 10 EUR Erbe, welches mir gehört und 10 EUR Gewinn, welcher unter den Zugewinn fällt.

Das Grundstück gewinnt durch das Haus welches darauf entsteht an Wert und dürfte damit dann vermutlich auch zu einem Zugewinnausgleich führen. Wir können uns dann nämlich über den Anteil von Grund- und Boden und dem Gebäude am Kaufpreis / Marktpreis streiten.

Am einfachsten ist es sicherlich, wenn du das Grundstück abkaufst oder dir Schenken lässt. Ein Feld womit ich mich nicht auskenne: Es gibt häufig im Zusammenhang mit landwirtschaften Flächen auch so Regelungen, dass die Flächen bzw. Gebäude bei Scheidung gegen Ausgleich zurückgewährt werden müssen. Aber da ist der Rat eines Anwalts sicherlich sinnvoller.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Auf keinen Fall der Freundin das Grundstück schenken. Und mache bitte einen Ehevertrag.

Ehevertrag schützt nicht immer. Da gibt es spezialisierte Anwälte die da durchaus die ein oder andere Passage für nichtig erklären können.

Naja ein sauberer notarieller Ehevertrag ist ziemlich wasserdicht

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

PS: An die Loser hier, die irgendwas von "Zugewinnausgleich" bitte nicht hören. Einfach mal 1374 BGB durchlesen, Schenkungen/vorgezogene Erbfolge ect, ist alles vom Zugewinnausgleich ausgenommen, auch wenn ihr später heiratet (die Schenkung wird fiktiv auf das Datum vor der Heirat gesetzt und zählt dann zum Anfangsvermögen, insofern gibt es keinen Zugewinn). Insofern ist das Grundstück für immer "deins" auch wenn ihr heiratet. Du musst ihr auch keinen Zugewinn auszahlen.

PPS: Lasst euch mal für 200 Euro von einem Anwalt beraten (ggfs. mit Spezialisierung auf Familien-/Erbrecht).

Hier einer deiner "Loser" - wenn man hier meint "Pöbeln" zu müssen dann sollte man den Paragraph aber auch verstehen, der gesetzliche Regelfall des Zugewinnausgleichs umfasst auch die "Wertgewinne" des bestehenden Anfangsvermögens, sprich wenn das Grundstück zu Beginn der Ehe 500TEUR wert war um im Fall der Scheidung 550TEUR, dann unterliegen die TEUR 50 dem Zugewinnausgleich. Du sprichst von der modifizierten Zugewinngemeinschaft, die muss im Ehevertrag aber vereinbart werden und ist nicht der gesetzliche Regelfall.

Das einzig sinnvolle an deinem Post war der Rat sich fachlich beraten zu lassen.

Viele Grüße ein StB

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Lustig, dass hier vor allem mit der Scheidung argumentiert wird.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Kommt voll auf eure Beziehung an. In meinen bisherigen Beziehungen könnte ich mir keinen gemeinsamen Besitz vorstellen. Lag aber auch daran, dass ich meine bisherigen Beziehungen nicht heiraten wollte.

Jetzt bin ich mit einer Frau zusammen, mit der ich mein Leben verbringen will und sie mit mir auch.
In meiner Beziehung werden wir auch ererbte Grundstücke rechtlich aufteilen. Ich finde es einfach einen miesen Beziehungsstil, mit jemandem mein Leben verbringen zu wollen, der dann aber im Gegenzug alles Vermögen für sich behält. Da wäre die spätere Scheidung nur eine selbsterfüllende Prophezeiung. D.h. das Unvertrauen vom Anfang bringt direkt Risse in die Beziehung, die später dazu beitragen, dass die Beziehung den Bach runtergeht.

Das hat nichts mit miesem Beziehungsstil zu tun sondern ist reiner Vermögensschutz für das Familienvermögen.

Mal als Gedankenanstoß. Ein Paar heiratet, einer der Partner hat Vermögen in Form von Immobilien, das ganze wird dann 50:50 auf die Eheleute verteilt... und ihr habt ein Kind, was dann das Vermögen erben soll. Irgendwann lässt man sich aus irgendwelchen Gründen scheiden, der Ex-Partner heiratet dann erneut und bekommt nochmal Nachwuchs ohne das weiteres Vermögen dazu kommt. In deiner Konstellation bekommt das eheliche Kind dann die Hälfte des Vermögens die bei den einem Partner verblieben ist, die andere Häfte geht dann an den Expartner der ein zweites Kind hat.

Im "Optimalfall" wenn der Expartner letztversterbend in der neuen Ehe ist, bekommt das eheliche Kind aus der ersten Ehe (wo das Vermögen herkommt) die Hälfte des Vermögens des Expartners, die anderen 50% gehen an das Kind aus der neue Ehe, sprich 25% des Familienvermögens gehen an an ein dir fremdes Kind. Im "schlechten" Fall wenn der Expartner vor dem neuen Ehepartner verstirbt gehen 50% des Vermögens an den neuen Ehepartner und jeweils 25% an die Kindes des verstorbenen Expartners - in diesem Fall bekommt das Kind der ersten Ehe (aus der das Vermögen stammt) rd. 62,5% des Vermögens und 37,5 % gehen an das Kind aus der zweiten Ehe.

Alles unter der Annahme der gesetzlichen Erbfolge ohne besondere weiteren Regelungen.

Solche Eheverträge und Regelungen dienen nicht dazu jemanden zu übervorteilen, sondern das Vermögen für die eigenen Kinder "zusammenzuhalten" und zu schützen. Das ist ja auch der Punkt wie Vermögen über Generationen erhalten werden kann.

Aber was ich viel wichtiger finde: Schenkungssteuer. Sowohl du als Bruder als auch deine Freundin haben ja nur jeweils 20k€ Freibetrag. Ich weiß nicht, was das für ein Grundstück ist, aber ihr werdet mit Steuern im Bereich von 20k€ bis 120k€ rechnen müssen je nach Wert. Lasst euch da lieber vorab noch gut beraten, wie ihr das am besten löst. Steuerlich beste Lösung vermutlich: Schenkung voll an dich (weil du bessere Schenkungssteuerklasse hast). Nach Hochzeit dann Schenkung von dir an deine Frau (Freibetrag dann 500k€).

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Bezahl alles aus eigener Tasche, und heirate nicht, solange du es nicht kannst. Und wenn du es kannst überlegst du dir nochmal ob das mit dem heiraten eine gute Idee ist.

Heiraten macht heute meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn mehr, gerade wenn dann noch so etwas plakatives wie ein Eigenheim angesprochen wird wäre ich raus.
Wenn ihr was an dir liegt wohnt sie mit dir auch nochmal die nächsten 10 Jahre in einer Wohnung. Wenn dir so viel an dem Grundstück liegt kauf DU es von deinem Bruder ab.

Viele Frauen leben sich heute bis 25 maximal aus und suchen dann einen der ihnen ein Nest baut, sobald das Nest da ist und sie vertraglich abgesichert ist, ist vielen die Beziehung ziemlich egal. Kann sogar dann bei dir so weit gehen, dass du ein Haus und ein Grundstück von deinem Bruder abbezahlst in dem dun dann nichtmal mehr wohnst.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Heiraten kann man auch ab dem dritten Kind.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Wenn man die Paragraphen reitet, dann bitte auch richtig. Die Schenkung und Erben sind in der Tat vom Zugewinn ausgenommen. Der Gewinn, der daraus während der Ehe entsteht aber nicht.

Beispiel:
Ich erbe von meinem Vater eine Aktie zum Kurs 10 EUR am Todestag. Ich verkaufe diese 2 Jahre später für 20 EUR -> 10 EUR Erbe, welches mir gehört und 10 EUR Gewinn, welcher unter den Zugewinn fällt.

Das Grundstück gewinnt durch das Haus welches darauf entsteht an Wert und dürfte damit dann vermutlich auch zu einem Zugewinnausgleich führen. Wir können uns dann nämlich über den Anteil von Grund- und Boden und dem Gebäude am Kaufpreis / Marktpreis streiten.

Am einfachsten ist es sicherlich, wenn du das Grundstück abkaufst oder dir Schenken lässt. Ein Feld womit ich mich nicht auskenne: Es gibt häufig im Zusammenhang mit landwirtschaften Flächen auch so Regelungen, dass die Flächen bzw. Gebäude bei Scheidung gegen Ausgleich zurückgewährt werden müssen. Aber da ist der Rat eines Anwalts sicherlich sinnvoller.

Und wenn die Aktie deines Vaters auf 1 Euro fällt, ist es dein persönliches Pech. Genauso ist es bei Immobilien, wenn der Wert steigt, dann darfst du den Zugewinn teilen, wenn sie fällt, dann darfst du den Verlust alleine tragen. Zugewinn geht nur in eine Richtung und daher würde für mich nur Heiraten mit Ehevertrag oder eben nicht heiraten in Frage kommen.

Wie ist es eigentlich wenn man bei einer normalen Ehe mit Zugewinngemeinschaft mit Vermögen von bspw. 150k in die Ehe geht und aufgrund dessen seine gesamtes Einkommen verkonsumiert. Der/die Partnerin mit null Vermögen möchte sich für den Lebensabend noch etwas auf die Seite packen und spart sich während der Ehe auch 150k an. Wenn bei Scheidung das eingebrachte Vermögen immer noch 150k liegt, dann müsste der/die Partner/in den Zugewinn von 150k doch teilen. Das wäre sogar ein Nachteil für den nicht vermögenden bei einer reinen Zugewinngemeinschaft, oder nicht?

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Keine Ahnung, wer dich verletzt hat, aber dieses blödsinnige Narrativ wird auch nicht wahrer, wenn du's noch x mal wiederholst.

WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Bezahl alles aus eigener Tasche, und heirate nicht, solange du es nicht kannst. Und wenn du es kannst überlegst du dir nochmal ob das mit dem heiraten eine gute Idee ist.

Heiraten macht heute meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn mehr, gerade wenn dann noch so etwas plakatives wie ein Eigenheim angesprochen wird wäre ich raus.
Wenn ihr was an dir liegt wohnt sie mit dir auch nochmal die nächsten 10 Jahre in einer Wohnung. Wenn dir so viel an dem Grundstück liegt kauf DU es von deinem Bruder ab.

Viele Frauen leben sich heute bis 25 maximal aus und suchen dann einen der ihnen ein Nest baut, sobald das Nest da ist und sie vertraglich abgesichert ist, ist vielen die Beziehung ziemlich egal. Kann sogar dann bei dir so weit gehen, dass du ein Haus und ein Grundstück von deinem Bruder abbezahlst in dem dun dann nichtmal mehr wohnst.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Jetzt übertreibt mal nicht. Klar ist: keine Schenkung an die Freundin wegen lächerlichen 20k Erbschaftssteuerfeibetrag. Kauf du oder ihr zusammen das Grundstück deinem Bruder ab. Sobald ihr bauen wollt, werdet ihr vermutlich eh beide Einkommen brauchen. Wenn nicht, kannst du das natürlich auch alleine machen. In der Theorie die beste Lösung.

Bei einer Scheidung muss man sich in der Regel auszahlen. Geht nicht anders. Wer das nicht will, muss immer zur Miete wohnen. Bei Kindern ist aber auch dann Unterhalt fällig. Dann kann man das z.B. auch pragmatisch lösen: die Frau zahlt dich aus und darf im Haus bleiben und man verrechnet das direkt mit den Unterhaltsleistungen.

Wer das nicht will, muss immer kinderlos bleiben. Sobald man Kinder hat, merkt man, dass die Nachteile der Ehe keine mehr sind (Unterhalt gibt es so oder so, gemeinsam gewirtschaftet wird sowieso), aber die Vorteile (Ehegattensplitting, kostenlose Familienkrankenmitversicherung, höhere Steuerfreibeträge etc) plötzlich erhebliche Relevanz bekommen.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

Ich muss mal eine Lanze für die Frauen brechen. Diese Ehegesetze gibt es nicht ohne Grund. Wenn die Frau paar Jahre nicht arbeitet wegen Kindern dann ist Schluss mit der Karriere. Kommt dann die Scheidung stehst du richtig blöd da ohne ordentliches Einkommen. Daher finde ich es nur fair dass die Frau abgesichert wird.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Ich muss mal eine Lanze für die Frauen brechen. Diese Ehegesetze gibt es nicht ohne Grund. Wenn die Frau paar Jahre nicht arbeitet wegen Kindern dann ist Schluss mit der Karriere. Kommt dann die Scheidung stehst du richtig blöd da ohne ordentliches Einkommen. Daher finde ich es nur fair dass die Frau abgesichert wird.

Genau und das ist auch richtig so. Das Ehegesetzt beruht halt auf das in meinen Augen veraltete Rollenbild, dass der Mann arbeiten geht und die Frau als Hausfrau zu Hause am Herd steht.

Ich bin absolut dafür dass ehebedingte Nachteile auszugleichen sind. Im übrigen kann der Mann genauso zu Hause bleiben oder man teilt sich die Care Arbeit.
Wertentwicklungen von Vermögen, welches vor der Ehe bestand, ist aber kein ehebedingter Nachteil. Und wenn man auf einen Zugewinnausgleich besteht, dann bitte auch den Verlust ausgleichen.

Mal ein extremes Beispiel:
Man kauft sich ein hochrisikoreiches Investment, dass entweder extrem im Wert steigt oder ein Totalverlust wird. Kaufe ich das kurz vor der Ehe, dann darf ich den Gewinn teilen und den Verlust alleine tragen. Kaufe ich das in der Ehe, dann wird Gewinn sowie Verlust geteilt, sofern beide ein gleiches Anfangsvermögen hatten.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Ich muss mal eine Lanze für die Frauen brechen. Diese Ehegesetze gibt es nicht ohne Grund. Wenn die Frau paar Jahre nicht arbeitet wegen Kindern dann ist Schluss mit der Karriere. Kommt dann die Scheidung stehst du richtig blöd da ohne ordentliches Einkommen. Daher finde ich es nur fair dass die Frau abgesichert wird.

Das ist grundsätzlich ja gut so, es gibt halt jedoch genügend Frauen die das als Druckmittel sehen und den Mann dann ausnehmen. Zumindest an prominenten Beispielen mangelt es definitiv nicht

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Ich muss mal eine Lanze für die Frauen brechen. Diese Ehegesetze gibt es nicht ohne Grund. Wenn die Frau paar Jahre nicht arbeitet wegen Kindern dann ist Schluss mit der Karriere. Kommt dann die Scheidung stehst du richtig blöd da ohne ordentliches Einkommen. Daher finde ich es nur fair dass die Frau abgesichert wird.

Oft sind diejenigen, die zu einem Ehevertrag raten und auf eine ganz genaue Aufteilung der Kosten bestehen auch diejenigen, die sich wundern, das ihnen die Frauen trotz ihres sechsstelligen Gehaltes nicht zufliegen.
Die allermeisten Frauen die ich kennengelernt habe, wollen sich nicht ins gemachte Nest setzen, sondern sich zusammen mit ihrem Partner etwas aufbauen. Da die meisten auch nicht außerhalb ihrer Schicht heiraten, kenne ich solche ungleichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse auch nur von Paaren, wo sehr eindeutig Aussehen gegen Geld getauscht wird.

Das Beispiel hier ist auch wieder unnötig kompliziert, einfach miteinander sprechen und für alle eine gute Lösung finden.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Vielen Dank schon einmal. Eine Lösung könnte ja vlt. sein: mein Bruder überträgt mir seine Hälfte des Grundbuchs auch auf mich oder er bleibt im Grundbuch zur Hälfte (um Schenkungs- und Grunderwerbssteuer zu vermeiden). Dann würde ich mit meiner Freundin/Frau gemeinsam bauen und (ehe-)vertraglich einen Auszahlungsanspruch an meine Freundin/Frau im Falle der Trennung vereinbaren.

Hier ist aber zu beachten, wenn dein Bruder die Hälfte des Grundstücks gehört und du dort baust kommt es ggf zu steuerlichen Effekten da du deinen Bruder "bereicherst" hier müsste dann ggf. ein Nutzungsrecht ins Grundbuch eingetragen werden. Hier empfiehlt es sich eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.03.2024:

Lustig, dass hier vor allem mit der Scheidung argumentiert wird.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Kommt voll auf eure Beziehung an. In meinen bisherigen Beziehungen könnte ich mir keinen gemeinsamen Besitz vorstellen. Lag aber auch daran, dass ich meine bisherigen Beziehungen nicht heiraten wollte.

Jetzt bin ich mit einer Frau zusammen, mit der ich mein Leben verbringen will und sie mit mir auch.
In meiner Beziehung werden wir auch ererbte Grundstücke rechtlich aufteilen. Ich finde es einfach einen miesen Beziehungsstil, mit jemandem mein Leben verbringen zu wollen, der dann aber im Gegenzug alles Vermögen für sich behält. Da wäre die spätere Scheidung nur eine selbsterfüllende Prophezeiung. D.h. das Unvertrauen vom Anfang bringt direkt Risse in die Beziehung, die später dazu beitragen, dass die Beziehung den Bach runtergeht.
Aber was ich viel wichtiger finde: Schenkungssteuer. Sowohl du als Bruder als auch deine Freundin haben ja nur jeweils 20k€ Freibetrag. Ich weiß nicht, was das für ein Grundstück ist, aber ihr werdet mit Steuern im Bereich von 20k€ bis 120k€ rechnen müssen je nach Wert. Lasst euch da lieber vorab noch gut beraten, wie ihr das am besten löst. Steuerlich beste Lösung vermutlich: Schenkung voll an dich (weil du bessere Schenkungssteuerklasse hast). Nach Hochzeit dann Schenkung von dir an deine Frau (Freibetrag dann 500k€).

Das hat nichts mit miesem Beziehungsstil zu tun sondern ist reiner Vermögensschutz für das Familienvermögen.

Mal als Gedankenanstoß. Ein Paar heiratet, einer der Partner hat Vermögen in Form von Immobilien, das ganze wird dann 50:50 auf die Eheleute verteilt... und ihr habt ein Kind, was dann das Vermögen erben soll. Irgendwann lässt man sich aus irgendwelchen Gründen scheiden, der Ex-Partner heiratet dann erneut und bekommt nochmal Nachwuchs ohne das weiteres Vermögen dazu kommt. In deiner Konstellation bekommt das eheliche Kind dann die Hälfte des Vermögens die bei den einem Partner verblieben ist, die andere Häfte geht dann an den Expartner der ein zweites Kind hat.

Im "Optimalfall" wenn der Expartner letztversterbend in der neuen Ehe ist, bekommt das eheliche Kind aus der ersten Ehe (wo das Vermögen herkommt) die Hälfte des Vermögens des Expartners, die anderen 50% gehen an das Kind aus der neue Ehe, sprich 25% des Familienvermögens gehen an an ein dir fremdes Kind. Im "schlechten" Fall wenn der Expartner vor dem neuen Ehepartner verstirbt gehen 50% des Vermögens an den neuen Ehepartner und jeweils 25% an die Kindes des verstorbenen Expartners - in diesem Fall bekommt das Kind der ersten Ehe (aus der das Vermögen stammt) rd. 62,5% des Vermögens und 37,5 % gehen an das Kind aus der zweiten Ehe.

Alles unter der Annahme der gesetzlichen Erbfolge ohne besondere weiteren Regelungen.

Solche Eheverträge und Regelungen dienen nicht dazu jemanden zu übervorteilen, sondern das Vermögen für die eigenen Kinder "zusammenzuhalten" und zu schützen. Das ist ja auch der Punkt wie Vermögen über Generationen erhalten werden kann.

Ich verstehe dein Argument.
Allerdings baut dein Argument darauf auf, es gäbe ein Grundrecht für ein Kind, dass es später mal alles erbt, was die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen.
Das mag sich für viele Menschen so richtig anfühlen, ich sehe das aber flexibler vor allem da heute Patchworkfamilien in großem Anteil vorhanden sind.

D.h. konkreter:

  • es gibt die Möglichkeit als Kind alles zu erben, was die biologischen Erzeuger zum Zeitpunkt der Geburt hatten
  • es gibt aber auch die Möglichkeit als Kind, anteilig zu erben nicht nur von biologischen Erzeugern sondern auch von Stiefelternteilen

Z.B. lassen sich meine Eltern scheiden wenn ich 5 bin.
Mit meinem Vater hab ich danach nicht mehr viel Kontakt. Sowohl mein Vater als auch meine Mutter heiraten erneut und haben jeweils ein Kind. Zu meinem Stiefvater habe ich eine viel größere Beziehung als zu meinem biologischen Vater. Ich erbe nur einen Teil von meinem biologischen Vater, einen Teil von meiner biologischen Mutter, aber auch einen Teil von meinem Stiefvater. Für meine Stiefgeschwister gilt dasselbe. Ist natürlich komplexer, aber wird der heutigen Realität m.E. gerechter.

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WiWi Gast

Hausbau mit Freundin auf meinem Grundstück

WiWi Gast schrieb am 26.03.2024:

Lustig, dass hier vor allem mit der Scheidung argumentiert wird.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Kommt voll auf eure Beziehung an. In meinen bisherigen Beziehungen könnte ich mir keinen gemeinsamen Besitz vorstellen. Lag aber auch daran, dass ich meine bisherigen Beziehungen nicht heiraten wollte.

Jetzt bin ich mit einer Frau zusammen, mit der ich mein Leben verbringen will und sie mit mir auch.
In meiner Beziehung werden wir auch ererbte Grundstücke rechtlich aufteilen. Ich finde es einfach einen miesen Beziehungsstil, mit jemandem mein Leben verbringen zu wollen, der dann aber im Gegenzug alles Vermögen für sich behält. Da wäre die spätere Scheidung nur eine selbsterfüllende Prophezeiung. D.h. das Unvertrauen vom Anfang bringt direkt Risse in die Beziehung, die später dazu beitragen, dass die Beziehung den Bach runtergeht.
Aber was ich viel wichtiger finde: Schenkungssteuer. Sowohl du als Bruder als auch deine Freundin haben ja nur jeweils 20k€ Freibetrag. Ich weiß nicht, was das für ein Grundstück ist, aber ihr werdet mit Steuern im Bereich von 20k€ bis 120k€ rechnen müssen je nach Wert. Lasst euch da lieber vorab noch gut beraten, wie ihr das am besten löst. Steuerlich beste Lösung vermutlich: Schenkung voll an dich (weil du bessere Schenkungssteuerklasse hast). Nach Hochzeit dann Schenkung von dir an deine Frau (Freibetrag dann 500k€).

Das hat nichts mit miesem Beziehungsstil zu tun sondern ist reiner Vermögensschutz für das Familienvermögen.

Mal als Gedankenanstoß. Ein Paar heiratet, einer der Partner hat Vermögen in Form von Immobilien, das ganze wird dann 50:50 auf die Eheleute verteilt... und ihr habt ein Kind, was dann das Vermögen erben soll. Irgendwann lässt man sich aus irgendwelchen Gründen scheiden, der Ex-Partner heiratet dann erneut und bekommt nochmal Nachwuchs ohne das weiteres Vermögen dazu kommt. In deiner Konstellation bekommt das eheliche Kind dann die Hälfte des Vermögens die bei den einem Partner verblieben ist, die andere Häfte geht dann an den Expartner der ein zweites Kind hat.

Im "Optimalfall" wenn der Expartner letztversterbend in der neuen Ehe ist, bekommt das eheliche Kind aus der ersten Ehe (wo das Vermögen herkommt) die Hälfte des Vermögens des Expartners, die anderen 50% gehen an das Kind aus der neue Ehe, sprich 25% des Familienvermögens gehen an an ein dir fremdes Kind. Im "schlechten" Fall wenn der Expartner vor dem neuen Ehepartner verstirbt gehen 50% des Vermögens an den neuen Ehepartner und jeweils 25% an die Kindes des verstorbenen Expartners - in diesem Fall bekommt das Kind der ersten Ehe (aus der das Vermögen stammt) rd. 62,5% des Vermögens und 37,5 % gehen an das Kind aus der zweiten Ehe.

Alles unter der Annahme der gesetzlichen Erbfolge ohne besondere weiteren Regelungen.

Solche Eheverträge und Regelungen dienen nicht dazu jemanden zu übervorteilen, sondern das Vermögen für die eigenen Kinder "zusammenzuhalten" und zu schützen. Das ist ja auch der Punkt wie Vermögen über Generationen erhalten werden kann.

Ich verstehe dein Argument.
Allerdings baut dein Argument darauf auf, es gäbe ein Grundrecht für ein Kind, dass es später mal alles erbt, was die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes besitzen.
Das mag sich für viele Menschen so richtig anfühlen, ich sehe das aber flexibler vor allem da heute Patchworkfamilien in großem Anteil vorhanden sind.

D.h. konkreter:

  • es gibt die Möglichkeit als Kind alles zu erben, was die biologischen Erzeuger zum Zeitpunkt der Geburt hatten
  • es gibt aber auch die Möglichkeit als Kind, anteilig zu erben nicht nur von biologischen Erzeugern sondern auch von Stiefelternteilen

Z.B. lassen sich meine Eltern scheiden wenn ich 5 bin.
Mit meinem Vater hab ich danach nicht mehr viel Kontakt. Sowohl mein Vater als auch meine Mutter heiraten erneut und haben jeweils ein Kind. Zu meinem Stiefvater habe ich eine viel größere Beziehung als zu meinem biologischen Vater. Ich erbe nur einen Teil von meinem biologischen Vater, einen Teil von meiner biologischen Mutter, aber auch einen Teil von meinem Stiefvater. Für meine Stiefgeschwister gilt dasselbe. Ist natürlich komplexer, aber wird der heutigen Realität m.E. gerechter.

Jein man kann sich natürlich viel konstruieren an Szenarien (meines ist ja auch konstruiert) - ob das von dir dargestellte jetzt das realistischere ist würde ich persönlich jetzt mal anzweifeln - aber darum geht es ja gar nicht. Es geht hier auch nicht um ein Grundrecht eines Kindes zu erben. nur aus Sicht eines Elternteils (und ich habe 2 Kinder) möchte ich meine Kinder (ob jetzt meine biologischen oder ggf. auch adoptierte) bestmöglich versorgen. Daher versucht man es soch so zu gestalten, dass dieses Vermögen den "eigenen" Kindern zu gute kommt.

Der von dir konstruierte Fall geht komplett am Ausgangspunkt des Themas vorbei.

Die Kernaussage sollte eigentlich sein, dass eine sauber vermögensrechtliche Trennung und Ehevertrag im Fall einer Scheidung einfach em Vermögenserhalt dienen - ich wollte hier eigentlich nur zeigen, dass durch solche "romantischen Gesten" wie den "mittellosen Partner" in das Eigentum des eigenen Vermögens mitaufzunehmen das ganze auch dann komplett in fremde Hände kommen kann und hier geht es ja darum, dass jemadn z.B. eine Immobilie aus der Familie hat die dann ggf. in komplett "fremde" Hände kommt.

Ich glaube auch persönlich auch, das im Regelfall Eltern schon ein interesse an ihren biologischen Kindern haben und Stiefkinder wenn sie jemanden dann sehr nahe stehen kann man dann ja auch adoptieren (ohne Adoption besteht auch kein gesetzlicher Erbanspruch)

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