Vermögensbildung 9 - Riester-Rente 2: Altersvorsorgezulage
Im neunten Teil geht es um die Altersvorsorgezulage.
Altersvorsorgezulage - Auszahlung
Um die Zulagen zu bekommen, muss man beim Anbieter (nicht beim Finanzamt!) lediglich einen entsprechenden Antrag stellen. Bei mehreren Verträgen bestimmt man im Antrag auch, auf welche Verträge die Zulage eingezahlt werden soll. Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des zweiten Kalenderjahrs eingereicht werden, das auf das jeweilige Beitragsjahr folgt, für 2003 also bis Ende 2005.
Der Anbieter teilt der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) insbesondere
- die Vertragsdaten,
- die für die Kinderzulage erforderlichen Daten und
- die gezahlten Beiträge mit.
Anhand dieser Daten berechnet die BfA die Zulage und überweist sie an den Anbieter, der den Betrag dann dem Altersvorsorgevertrag gutschreibt.
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