Was steht denn zur Auswahl? wohl
A) Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder
B) Werkvertrag.
wenn es eine abhängige Tätigkeit ist, die sich nicht als Projekt definieren lässt, wird es A) sein. Wenn Projekt, mit bestimmtem Zeitrahmen und zu erreichendem Ergebnis kann auch B) in Frage kommen. Ein geplantes Budget von 2000 brutto für 40 Std/W. ist sehr knapp.
bei A) bleibt da netto nicht viel übrig, aber es sind sozialversicherte Zeiten mit entsprechendem "sozialrechtlichem Risikoschutz" bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kündigung.
bei einem Werkvertrag bekommt er vermutlich die 2000 ausgezahlt muss sich aber dafür selbst versichern, versteuern, altersvorsorge zurücklegen und hat das krankheitsausfallrisiko auf seiner seite. je nach job muss er evtl. auch ein gewerbe anmelden was mit kosten verbunden ist.
wenn er tatsächlich abhängig ist von diesem einen job gibt es kein Wahlrecht nur A) , B) wäre illegal (Scheinselbständigkeit) wenn er nicht noch andere Kunden, Geschäftsfelder hätte, sondern ausschliesslich von dieser Sache, abhängig wäre, in den Betriebsablauf weisungsgebunden eingegliedert ist (Merkmale wären z.B.Büro in der Firma, Einbindung in dortige Arbeitszeiten, dortiger Vorgesetzter/Abteilung) auch deutet daraufhin, dass er Vollzeit dafür arbeiten soll.
Eine Firma die von sich aus ein Wahlrecht A) oder B) einräumt obwohl sie weiss, dass nur A) in Frage kommt ist äusserst zweifelhaft und will meist nur die Arbeitgeberbeiträge sparen. Als Arbeitnehmer bist du damit ziemlich der Depp, und trägst das volles Risiko und wenn die kalkulierte Zeit nicht reicht arbeitest du umsonst.
Nur falls er selbst als Unternehmer noch weiter am Markt agiert könnte B) möglich sein.
Er soll auf jeden Fall selber mal kalkulieren wieviel Geld er denn verlangen muss wenn er selbständig ist, damit Krankenversicherung,Altersversorgung, Lebensunterhalt, Steuer etc. finanzierbar sind (Existnzgründerberatung gibst bei IHK meist kostenlos).
Ich vermute, dass bei 2000 Euro nichts übrig bleibt, bzw. ein völlig inakzeptabler Stundenlohn.
Ein Vergleich wären auch Tarifverträge als Anhaltspunkt für abhängige Beschäftigung (Gewerkschaften googeln)
Lounge Gast schrieb:
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe zugegeben eine sehr kuriose aber m. E. auch eine
sehr interessante Frage zum Thema Anstellungsverhältnis:
In meinem Bekanntenkreis wurde Jemandem das Angebot gemacht
sich für 2.000 ? brutto anstellen zu lassen. Die Form der
Anstellung dürfte man jedoch, sofern legal, selbst auswählen.
Die Arbeitszeit sollte INSGESAMT 40 Std. / Woche betragen
Hintergrundwissen:
Die Person kommt aus dem Künstlerbereich und versucht jetzt
in kaufm. Tätigkeiten den Anschluss zu finden.
Also ein totaler Quereinsteiger, der sich jedoch wohl durch
Aushilfsjobs usw. bewährt hat.
Die Frage zielt jetzt dahin, mit welchem
Anstellungsverhältnis kann man sich NETTO am meisten
ausschöpfen?
Der AG hat klar gemacht, dass 2.000 ? budgetiert sind, die
Form der Auszahlung jedoch, ich wiederhole, sofern legal,
egal ist.
Also ich finde, dass ist eine schöne Frage für alle
zukünftigen Unternehmensberater, Steuerberater,
Rechtswissenschaftler etc.
Vielen Dank
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