DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Arbeitsvertrag & -rechtAV

Hochinteressante Frage zum Thema: Anstellungsverhältnis

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Hochinteressante Frage zum Thema: Anstellungsverhältnis

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe zugegeben eine sehr kuriose aber m. E. auch eine sehr interessante Frage zum Thema Anstellungsverhältnis:

In meinem Bekanntenkreis wurde Jemandem das Angebot gemacht
sich für 2.000 ? brutto anstellen zu lassen. Die Form der Anstellung dürfte man jedoch, sofern legal, selbst auswählen.

Die Arbeitszeit sollte INSGESAMT 40 Std. / Woche betragen

Hintergrundwissen:

Die Person kommt aus dem Künstlerbereich und versucht jetzt in kaufm. Tätigkeiten den Anschluss zu finden.
Also ein totaler Quereinsteiger, der sich jedoch wohl durch Aushilfsjobs usw. bewährt hat.

Die Frage zielt jetzt dahin, mit welchem Anstellungsverhältnis kann man sich NETTO am meisten ausschöpfen?

Der AG hat klar gemacht, dass 2.000 ? budgetiert sind, die Form der Auszahlung jedoch, ich wiederhole, sofern legal, egal ist.

Also ich finde, dass ist eine schöne Frage für alle zukünftigen Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtswissenschaftler etc.

Vielen Dank

antworten
WiWi Gast

Re: Hochinteressante Frage zum Thema: Anstellungsverhältnis

wie viel du am ende netto raus hast hängt von steuern und abgaben ab, nicht von der form der anstellung? brutto-netto-rechner? anders verstehe ich deine frage leider nicht

antworten
WiWi Gast

Re: Hochinteressante Frage zum Thema: Anstellungsverhältnis

Jeder der Ahnung von der Materie hat, weiß, dass es sinnlos ist, hier so eine Frage zu stellen.

Nur mal als Bsp.: Studierte Berufsanfänger als Freelancer arbeiten für ca 40?/Std, also bis zu 6400? pro Monat. Je nachdem wieviele Stunden kontiert werden können. Davon zahlst du aber alles selbst. Private Krankenversicherung, Rente etc.

Bei deinen 2000?: Nimm das unbefristete Angestelltenverhältniss oder bleib Künstler.

antworten
WiWi Gast

Re: Hochinteressante Frage zum Thema: Anstellungsverhältnis

Was steht denn zur Auswahl? wohl

A) Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis oder
B) Werkvertrag.

wenn es eine abhängige Tätigkeit ist, die sich nicht als Projekt definieren lässt, wird es A) sein. Wenn Projekt, mit bestimmtem Zeitrahmen und zu erreichendem Ergebnis kann auch B) in Frage kommen. Ein geplantes Budget von 2000 brutto für 40 Std/W. ist sehr knapp.
bei A) bleibt da netto nicht viel übrig, aber es sind sozialversicherte Zeiten mit entsprechendem "sozialrechtlichem Risikoschutz" bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Kündigung.
bei einem Werkvertrag bekommt er vermutlich die 2000 ausgezahlt muss sich aber dafür selbst versichern, versteuern, altersvorsorge zurücklegen und hat das krankheitsausfallrisiko auf seiner seite. je nach job muss er evtl. auch ein gewerbe anmelden was mit kosten verbunden ist.
wenn er tatsächlich abhängig ist von diesem einen job gibt es kein Wahlrecht nur A) , B) wäre illegal (Scheinselbständigkeit) wenn er nicht noch andere Kunden, Geschäftsfelder hätte, sondern ausschliesslich von dieser Sache, abhängig wäre, in den Betriebsablauf weisungsgebunden eingegliedert ist (Merkmale wären z.B.Büro in der Firma, Einbindung in dortige Arbeitszeiten, dortiger Vorgesetzter/Abteilung) auch deutet daraufhin, dass er Vollzeit dafür arbeiten soll.

Eine Firma die von sich aus ein Wahlrecht A) oder B) einräumt obwohl sie weiss, dass nur A) in Frage kommt ist äusserst zweifelhaft und will meist nur die Arbeitgeberbeiträge sparen. Als Arbeitnehmer bist du damit ziemlich der Depp, und trägst das volles Risiko und wenn die kalkulierte Zeit nicht reicht arbeitest du umsonst.
Nur falls er selbst als Unternehmer noch weiter am Markt agiert könnte B) möglich sein.
Er soll auf jeden Fall selber mal kalkulieren wieviel Geld er denn verlangen muss wenn er selbständig ist, damit Krankenversicherung,Altersversorgung, Lebensunterhalt, Steuer etc. finanzierbar sind (Existnzgründerberatung gibst bei IHK meist kostenlos).
Ich vermute, dass bei 2000 Euro nichts übrig bleibt, bzw. ein völlig inakzeptabler Stundenlohn.
Ein Vergleich wären auch Tarifverträge als Anhaltspunkt für abhängige Beschäftigung (Gewerkschaften googeln)

Lounge Gast schrieb:

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe zugegeben eine sehr kuriose aber m. E. auch eine
sehr interessante Frage zum Thema Anstellungsverhältnis:

In meinem Bekanntenkreis wurde Jemandem das Angebot gemacht
sich für 2.000 ? brutto anstellen zu lassen. Die Form der
Anstellung dürfte man jedoch, sofern legal, selbst auswählen.

Die Arbeitszeit sollte INSGESAMT 40 Std. / Woche betragen

Hintergrundwissen:

Die Person kommt aus dem Künstlerbereich und versucht jetzt
in kaufm. Tätigkeiten den Anschluss zu finden.
Also ein totaler Quereinsteiger, der sich jedoch wohl durch
Aushilfsjobs usw. bewährt hat.

Die Frage zielt jetzt dahin, mit welchem
Anstellungsverhältnis kann man sich NETTO am meisten
ausschöpfen?

Der AG hat klar gemacht, dass 2.000 ? budgetiert sind, die
Form der Auszahlung jedoch, ich wiederhole, sofern legal,
egal ist.

Also ich finde, dass ist eine schöne Frage für alle
zukünftigen Unternehmensberater, Steuerberater,
Rechtswissenschaftler etc.

Vielen Dank

antworten

Artikel zu AV

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Arbeitsvertrag: Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Werkvertrag

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Gestaltung eines Dienstvertrages im Vergleich zum Werkvertrag befasst. Die Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag entscheidet über Steuer- und Sozialabgaben und die Einstufung als Selbständiger oder Arbeitnehmer. Maßgeblich ist hierfür die Tätigkeit.

Arbeitsvertrag: Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Das Bundesverfassungsgericht (BAG) bestätigt, dass Arbeitsvertragsänderungen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorliegen.

Arbeitsvertrag & AGG: Altersdiskriminierung durch Konzept „60+“ für Führungskräfte

Ein Senior mit Brille, einem grauen Haarkranz und einem grünen Pullover über den Schultern.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass durch das Konzept 60+ von Automobilkonzern Daimler keine Altersdiskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt. Führungskräfte hätten die Wahl vom Konzept „60+“ Gebrauch zu machen und gegen Zahlung eines Kapitalbetrages in Rente zu gehen.

Befristeter Arbeitsvertrag: Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen wirksam

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Ist ein Unternehmen an einen Tarif gebunden, gelten spezielle Regelungen für die Befristung von Verträgen. Im Falle eines befristenden Arbeitsvertrages bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine sachgrundlose Befristung innerhalb von fünf Jahren bis zu fünfmal möglich ist.

Befristeter Arbeitsvertrag: Verfall von Urlaubsansprüchen

Urlaub Studentenleben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen vorgelegt. Nach deutschem Gesetz ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub im Urlaubsjahr zu gewähren. Diese Urlaubsansprüche dürfen nach dem Urlaubsjahr nicht verfallen, weil der der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch hätte wahrnehmen können.

Startertipps: Arbeitsvertrag 1 - Grundlagen, Probezeit

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Wichtig für Berufseinsteiger: Wann muss ein Arbeitsvertrag spätestens abgeschlossen werden? Ist der Vertrag auch gültig, wenn er mündlich vereinbart wurde? Wie ist das mit der Probezeit? - Diese und viele weitere Fragen klärt die neue Serie zum Arbeitsvertrag.

Startertipps: Arbeitsvertrag 2 - Ein befristeter Arbeitsvertrag

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Wie oft darf ein Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber befristet werden? - Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag überhaupt zulässig? - Was folgt aus einer unzulässigen Befristung?

Startertipps: Arbeitsvertrag 3 - Inhalte des Vertrages

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Welche Punkte müssen im Vertrag unbedingt geklärt sein? - Welche Elemente enthält eine Arbeitsplatzbeschreibung?

Startertipps: Arbeitsvertrag 4 - Arbeitsort, Arbeitszeit

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Kann man gegen seinen Willen an einen anderen Arbeitsort versetzt werden? - Was bedeutet eine »außertarifliche Anstellung« für die wöchentliche Arbeitszeit?

Startertipps: Arbeitsvertrag 5 - Gehalt, Urlaub, Kündigung

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Welche Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollten im Vertrag geregelt sein? - Welche Kündigungsfrist gilt, wenn im Vertrag nichts festgelegt wurde?

Bewerber haben nur selten Einfluss auf ihre Arbeitsverträge

Papier und Stifte liegen auf einem Schreibtisch.

Stellenbewerber können nur sehr selten Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung ihrer Arbeitsverträge nehmen. Das ist das Ergebnis einer neuen Befragung, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung unter mehr als 1000 Personalverantwortlichen angestellt hat.

Attraktive Jobs in der Wissenschaft

Mit dem neuen Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft haben sich die Perspektiven junger Forscherinnen und Forschern verbessert.

Anhang zum Arbeitsvertrag

Zwei blaue Gehilfen lehnen an einer Steinmauer.

Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen

Antworten auf Hochinteressante Frage zum Thema: Anstellungsverhältnis

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 4 Beiträge

Diskussionen zu AV

Weitere Themen aus Arbeitsvertrag & -recht