Tatsächlich ist es dem Arbeitgeber gestattet, dich in angemessenem Rahmen zu versetzen. D.h. bei mehreren Standorten innerhalb einer Großstadt kann das schnell mal "unbürokratisch" passieren, bei weiteren Entfernungen sollte das ein ordentlicher Arbeitgeber jedoch schon davor mit dir abklären, da eine Versetzung nicht per se akzeptiert werden muss, auch wenn ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten.
Denn i.d.R. muss bei solchen Versetzungen eine Reihe von Voraussetzungen beachtet werden, wie z.B. Einbindung Betriebsrat, tarifvertragliche Gesamtregelungen und vor allen Dingen muss die Entscheidung nach "billigem" Ermessen getroffen werden.
Das beinhaltet immer eine angemessene Abwägung betrieblicher und persönlicher Belange, sprich:
Wenn du durch Haus, Kinder, Pflege etc. gebunden bist, gibt es da schon eine gewisse Grenze, die du dir aber im schlimmsten Fall erstreiten musst. Was das für das weitere Arbeitsverhältnis bedeutet kann, muss jeder selbst einschätzen. Hängt stark vom AG ab.
Aber nicht umsonst sind solche Versetzungen ja als "kalte" Kündigung berüchtigt, wenn es plötzlich von München nach Schleswig-Holstein gehen soll.
M.E. würde ich das vertrauliche Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, genau dafür gibt es den Betriebsrat.
Viel Glück!
WiWi Gast schrieb am 13.06.2019:
Hier Threadersteller
Es handelt sich um ein DAX Konzern, wahrscheinlich eine normale Standard Klausel in jedem Vertrag ?
Meint Ihr da kann man was machen ?
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