Das sind auch zwei paar Schuhe! Bei dem einen schliesst du einen Vertrag ab (ist im Regelfall formlos möglich, Ausnahme sind beispielsweise Bürgschaftsverträge, die, wenn sie nicht unter Kaufleuten abgeschlossen werden, der schriftlichen Form bedürfen), bei der Kündigung löst du dich hingegen aus einem Dauerschuldverhältnis.
Der Grund dafür, dass die Kündigung der schriftlichen Form bedarf, liegt in der Schutzwürdigkeit desjenigen begründet, der die Kündigung ausspricht. Es soll diesen vor übereilten Reaktionen bewahren. Demnach hätte jeder, der nach einem Tag voller Streß und Ärger seinem Chef ein wütendes "Ich kündige!" vor den Latz knallt, sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die im Gegensatz zum Vertrag nämlich keiner Zustimmung der anderen Seite bedarf.
Genau solche Fälle sollen eben dadurch vermieden werden, dass man die Kündigung in schriftlicher Form abzufassen hat (man hat also genügend Zeit, in ruhe darüber nachzudenken).
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