"Mit dem Grundgehalt sind bis zu 20 Überstunden monatlich finanziell abgegolten."
... alles darüber hinaus wird erfasst. Wie würdet ihr dieser Klausel gegenüberstehen? (Consulting)
antworten... alles darüber hinaus wird erfasst. Wie würdet ihr dieser Klausel gegenüberstehen? (Consulting)
antwortenBesser als die Klausel in meinem Vertrag:
Mit dem grundgehalt sind alle Überstunden abgegolten.
Läuft also bei dir.
Gruss vom Office einer T2 Beratung.
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
... alles darüber hinaus wird erfasst. Wie würdet ihr dieser Klausel gegenüberstehen? (Consulting)
Finde ich (bei entsprechendem Grundgehalt) voll in Ordnung. 20h klingt erstmal viel sind aber nichtmal 5h die Woche und damit nicht mal 1h täglich. Selbst außerhalb vom Consulting kommt das schnell zusammen.
Solche Klauseln sind (leider) absolut üblich und sprechen damit auch nicht gegen das Unternehmen.
antwortenBei mir sind auch alle Überstunden abgegolten. Mach aber auch maximal 10-15 im Monat, eher 5.
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
... alles darüber hinaus wird erfasst. Wie würdet ihr dieser Klausel gegenüberstehen? (Consulting)
Es kommt auf dein Grundgehalt an. Ich würde auf jeden Fall davon ausgehen, dass die Überstunden in der Regel auch anfallen und dann kannst du dir überlegen, ob dir das Gehalt dafür ausreicht. Generell ist so eine Regelung nicht schlecht, da man bei Überstunden nicht selten das Problem hat, dass sie nicht so aufgeschrieben werden (können) wie sie angefallen sind...
antwortenHast du eine andere/bessere Wahl?
Ja = wechseln
Nein = warten und dann wechseln
Case closed
antwortenWie hoch ist denn das erwähnte Grundgehalt?
antwortenWürde ich niemals machen.
antwortenIst doch völlig normal in den UB's, dass Überstunden generell nicht abgegolten sind, dafür ist das Gehalt aber auch ziemlich gut. Sollte das Gehalt aber nicht UB-mäßig sein, würde ich das nicht machen.
antwortenGibt es auch beim Dax manchmal in den oberen Tarifstufen.
WiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
antworten... alles darüber hinaus wird erfasst. Wie würdet ihr dieser Klausel gegenüberstehen? (Consulting)
Bei 150k Euro Grundgehalt wäre das für mich akzeptabel.
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
Bei 150k Euro Grundgehalt wäre das für mich akzeptabel.
Und wo ist der Sinn? Verdienst zwar das doppelte von dem was ein Tarifler bei 35h/Wo. verdienen würde, musst aber potentiell das doppelte und mehr an Zeit investieren...
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
Besser als die Klausel in meinem Vertrag:
Mit dem grundgehalt sind alle Überstunden abgegolten.Läuft also bei dir.
Gruss vom Office einer T2 Beratung.
Das stimmt nicht, deine Klausel ist nämlich ungültig.
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.05.2019:
Besser als die Klausel in meinem Vertrag:
Mit dem grundgehalt sind alle Überstunden abgegolten.Läuft also bei dir.
Gruss vom Office einer T2 Beratung.
Das stimmt nicht, deine Klausel ist nämlich ungültig.
Das stimmt ebenfalls nicht. Die Klausel ist rechtsgültig da es hier um eine höher wertige Tätigkeit (z.B Steuerberater, Arzt, Berater....) handelt und höchstwahrscheinlich sogar über die 75.000 € kommt und somit als Besserverdiener dasteht.
antwortenMusst du nicht. Das ist in etwa Senior Manager bei IGM. Also der AT Bereich ab dem Vertrauensarbeitszeit beginnt. Damit wäre es egal, da eh keine Zeiterfassung mehr gilt.
WiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
Bei 150k Euro Grundgehalt wäre das für mich akzeptabel.
Und wo ist der Sinn? Verdienst zwar das doppelte von dem was ein Tarifler bei 35h/Wo. verdienen würde, musst aber potentiell das doppelte und mehr an Zeit investieren...
Das Gehalt beläuft sich auf 50k zum Einstieg.
antwortenLeute bis max. 10 % sind üblich alles andere ist nicht zulässig. Siehe urteile des bag des weiteren ist Mehrarbeit = zeitkonto und angeordnete mehrarbeit = Überstunden. Würde überstunden nur mit 25 % zuschlag Zuschlag akzeptieren.
antwortenAls ich vor zwei Jahren mit meinem neuen Arbeitgeber über mein Gehalt verhandelt habe, wurde mir auch direkt gesagt, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten wären. Aus Vorab-Gesprächen mit meinen zukünftigen Kollegen erfuhr ich, dass statt 40 eher 45 Stunden pro Woche die Regel wären.
Entsprechend hatte ich meine Gehaltsvorstellung auch angepasst und erklärt. Sie wurde vom Geschäftsführer akzeptiert und seit zwei Jahren sind wir alle sehr zufrieden damit.
antwortenWiWi Gast schrieb am 04.05.2019:
Besser als die Klausel in meinem Vertrag:
Mit dem grundgehalt sind alle Überstunden abgegolten.Läuft also bei dir.
Gruss vom Office einer T2 Beratung.
Das wäre sowieso rechtlich unwirksam. Gewinnst du vor jedem Arbeitsgericht.
antwortenWiWi Gast schrieb am 05.05.2019:
Das Gehalt beläuft sich auf 50k zum Einstieg.
Also 45k ohne Überstunden ...
antwortenIn meinem Vertrag im niedersächsischen Mittelstand (ca. 350 MA, 35 Mio. Umsatz) steht, dass wöchentlich 8h zzgl. zur Regelarbeitszeit von 40h mit dem Gehalt abgegolten sind. Zum Einstieg nach dem Master gab's 36k (6 Mon.), 42k (12 Mon.) und aktuell 50k. Tatsächlich waren es im Schnitt bei eig. Zeiterfassung aber nur 43h/Woche, weswegen sich mir der Eindruck aufdrängt, dass es die Klausel in den Verträgen nur getreu dem Motto gibt: Besser haben und nicht brauchen, als andersrum. Die vollen 8h/Woche werden von keinem verlangt.
Meine Konsequenz: Wechsle jetzt in 37h/Woche mit Gleitzeit und 74k :D
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