Arbeitsvertrag: Befristetes Probearbeitsverhältnis
Ich benötige mal das Wissen von erfahrenen Personalern:
Folgender Auszug aus einem Arbeitsvertrag:
"§ 2 Dieser Anstellungsvertrag wird vorläufig zur Probe für die Zeit von 6 Monaten abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 3 Wird das Arbeitsverhältnis über den Ablauf der Probezeit hinaus fortgesetzt, so gilt es als unbefristet abgeschlossen. Die Kündigungsfrist richtet sich nach 622 BGB. Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung am letzten Tag des Monats, in dem der Arbeitnehmer den Altersruhestand erreicht. Dieses setzt ein zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer eine gesetzliche Rente beziehen kann.
Eine Kündigung vor Dienstantritt ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung und auch bei Nichteinhaltung einer Kündigungsfrist ist eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe eines Netto Monatsgehaltes zu zahlen.
Eine verspätet zugegangene Kündigung gilt als Kündigung zum nächst zulässigen Zeitpunkt. Soweit dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur mit einer gesetzlichen Frist gekündigt werden kann, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch für die Kündigung durch den Arbeitnehmer.
§ 4 Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages ist - auch während der Probezeit - aus wichtigem Grunde möglich. Ist eine fristlose Kündigung unwirksam, so gilt sie als fristgemäße Kündigung zum nächst zulässigen Kündigungszeitpunkt."
Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich in diesem Fall um ein befristetes Probearbeitsverhältnis. Wenn ich das allerdings recherchiere, stellt sich heraus, dass in einem befristeten Probearbeitsverhältnis eine Kündigung seitens des Arbeitgebers vor Ablauf der Befristung, also hier der 6 Monate, nicht möglich ist. Bedeutet das also, dass ich den Arbeitnehmer, wenn ich mit seiner Leistung nicht zufrieden bin, nicht vorzeitig kündigen kann? Oder liege ich da ganz falsch.
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