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Einfaches Arbeitszeugnis zuerst beantragen, statt qualifiziertem Arbeitszeugnis?

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Sammy Jankis

Einfaches Arbeitszeugnis zuerst beantragen, statt qualifiziertem Arbeitszeugnis?

Hallo, ich habe gelesen, dass manche nach Ende des Arbeitsverhältnisses zuerst ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern, um schon mal was "in der Tasche zu haben", weil sie nicht wissen, wie das qualifizierte Arbeitszeugnis ausfallen wird. Später beantragen sie dann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sollte das qualifizierte Zeugnis zu schlecht ausfallen und Widerspruch etc erfolglos sein, haben sie für die nächste Bewerbung immer noch ein "Backup", nämlich das einfache Arbeitszeugnis. Umgekehrt kann man hingegen kein einfaches AZ mehr beantragen, wenn man bereits ein qualifiziertes AZ beantragt hat.

Meine Situation: wenn man vor 2 Jahren, 3 Monate als studentische Aushilfe gearbeitet hat und ein insgesamt positives Gefühl hat, sollte ich zur Sicherheit trotzdem zuerst ein einfaches AZ anfordern? Der Grund: ich habe vorher 2 Jahre woanders gearbeitet und mein Zeugnis war miserabel. Die Frist für den Widerspruch habe ich nicht genutzt, da ich damals nicht wusste, dass es eine Frist gab.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

antworten
WiWi Gast

Einfaches Arbeitszeugnis zuerst beantragen, statt qualifiziertem Arbeitszeugnis?

Aus Arbeitgebersicht ist ein einfaches Arbeitszeugnis über eine qualifizierte Tätigkeit höchst „verdächtig“. Völlig unüblich, also muss es irgendeinen Grund geben, warum es kein qualifiziertes Zeugnis gibt. Ich rate ab.

antworten
derWolf

Einfaches Arbeitszeugnis zuerst beantragen, statt qualifiziertem Arbeitszeugnis?

Hallo Sammy Jankis,

Sammy Jankis schrieb am 03.12.2022:

Hallo, ich habe gelesen, dass manche nach Ende des Arbeitsverhältnisses zuerst ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern, um schon mal was "in der Tasche zu haben", weil sie nicht wissen, wie das qualifizierte Arbeitszeugnis ausfallen wird. Später beantragen sie dann ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Sollte das qualifizierte Zeugnis zu schlecht ausfallen und Widerspruch etc erfolglos sein, haben sie für die nächste Bewerbung immer noch ein "Backup", nämlich das einfache Arbeitszeugnis. Umgekehrt kann man hingegen kein einfaches AZ mehr beantragen, wenn man bereits ein qualifiziertes AZ beantragt hat.

schon lustig was sich manche Schlauberger so ausdenken, :-)
Lt. § 109 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf EIN schriftliches Zeugnis. Das bedeutet dass er in dem Fall dass ihm eine weiteres Zeugnis ausgestellt wird das zuerst erhaltene Exemplar wieder zurückgeben muss.
Aber selbst wenn der Arbeitgeber nicht auf Rückgabe des zuerst erstellten, einfachen Arbeitszeugnisses besteht und dieses zum Einsatz kommt... es wird im Bewerbungsprozess immer ein Stolperstein sein.

Meine Situation: wenn man vor 2 Jahren, 3 Monate als studentische Aushilfe gearbeitet hat und ein insgesamt positives Gefühl hat, sollte ich zur Sicherheit trotzdem zuerst ein einfaches AZ anfordern? Der Grund: ich habe vorher 2 Jahre woanders gearbeitet und mein Zeugnis war miserabel. Die Frist für den Widerspruch habe ich nicht genutzt, da ich damals nicht wusste, dass es eine Frist gab.

Genau genommen gibt es solch eine Frist nicht.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Ich an deiner Stelle würde mich in Zukunft RECHTZEIZIG um solche Dinge kümmern.
Jetzt, zwei Jahre später wirst du wahrscheinlich noch ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten. Überleg mal, du hast vor 2 Jahren für 3 Monate als studentische Aushilfe gearbeitet... wer soll das denn heute noch beurteilen? "Umstandsmoment" und "Zeitmoment" scheinen hier gegeben, weswegen ich eine Verwirkung des Anspruchs auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unterstelle.

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