Für das Lehramt an Gymnasien in Bayern und ebenso im Lehramt an Realschulen wird zentral über das Kultusministerium eingestellt und zwar strikt nach Rangliste, ohne Ansehen der Person, sprich ausschließlich nach Note der beiden Staatsprüfungen und wenn einer dem Kultusminister persönlich täglich die Tasche ins Büro trägt wird er trotzdem nicht verbeamtet, wenn er nicht einen Ranglistenplatz in seiner Fächerverbindung erreicht, der ihn für eine Planstelle qualifiziert. Konkurrentenklagen sind möglich, die Einstellungsmodalitäten daher auch absolut nachvollziehbar. Dezentral bei den Schulen werden lediglich befristete Aushilfsverträge nach TV-L vergeben, da kann es u. U. helfen, jemanden zu kennen, aber dann hat man einen befristeten Vertrag und daraus wird auch keine Festanstellung oder Verbeamtung!
Anders sieht es bei den Kommunen und v. a. kleineren Kommunen aus, da gelten theoretisch natürlich immer noch die gleichen Regeln, wie für die größeren staatlichen Behörden, sprich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. In der Praxis scheren sich die Kommunen allerdings wenig darum, je ländlicher und je kleiner die Kommune, desto schlechter stehen die Karten, wenn man nicht im Schützen- oder Sportverein oder bei der Feuerwehr ist! Da sind sowohl die Beurteilung früherer Dienststellen, die in der Theorie einen großen Stellenwert bei einer Stellenbesetzung haben sollten, als auch die Noten in den Laufbahnprüfungen, als auch fachliche Erfahrung weitestgehend irrelevant, es gibt sogar Kommunen, die noch nicht mal auf die fachliche Ausbildung achten und durchaus nicht unwichtige Stellen mit Personen besetzen, die über keine Verwaltungsausbildung besetzen, obgleich Bewerber mit Verwaltungsausbildung vorhanden gewesen wären. Das wäre ein gefundenes Fressen für jeden Verwaltungsrichter bei einer Konkurrentenklage, leider machen sich die meisten Leute nicht die Mühe, letztlich bringt es ja auch nicht viel, denn wer will sich schon reinklagen und ein paar EUR Schadenersatz, die ggf. herausspringen bringen einem ja nichts, denn derjenige, der in einer ländlichen Gegend sowas bringen würde, wäre in jedem Fall für Stellenbesetzungsverfahren in der Region auf Jahrzehnte hinaus tot!
Generell kann man sagen, bei großen Staatsbehörden werden die Regelungen im Regelfall schon eingehalten und auch die Stellenbesetzungsverfahren sind im Regelfall nachvollziehbar, schon, weil auch die Personalräte da im Regelfall scharf sind! Je kleiner die Behörde und je kommunaler die Behörde, sprich starker Einfluß der Kommunalpolitik, desto weniger wird auf die dienstrechtlichen Vorgaben für Stellenbesetzungen Rücksicht genommen!
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