WiWi Gast schrieb am 04.07.2021:
Dieses typische Missverständnis des Gehaltes aus der Stellenbeschreibung. Das ist NICHT das Gehalt, was du bekommen wirst. Ist es das gesetzliche Mindestgehalt für diesen Tarifvertrag!
Als Beispiel bin ich mit 50k eingestiegen obwohl 32k in der Anzeige standen. Lasst euch davon nicht blenden
Man kann es auf jeden Fall gut unterscheiden, wenn dort steht für diese Stelle ist ein KV-Mindestgehalt von xyz vorgesehen, geht da auf jeden fall deutlich mehr (Abhängig vom KV, gibt ja gute und schlechte). Zu dem steht dann auch meist dabei, dass eine Überbezhalung je nach Qualifikation möglich ist.
Dennoch gibt es auch zahlreiche stellen, die ein Gehaltsband angeben z.B. für dies Stelle ist ein Jahresgehalt zw. 40.000 und 50.000 EUR vorgesehen, dann hat man auf jeden Fall einen guten Anhaltspunkt.
Aber wir auch in Deutschland ist es nach der Uni oft schwerer deutlich mehr zu verlangen, als mit Berufserfahrung.
Wenn man aber hier im Forum schaut was scheinbar in Berlin gezahlt wird, zahlen Unternehmen in Wien gleich wenn nicht sogar besser. Hinzu kommt eine geringere Steuerlast in AT, Mieten werden in Berlin und Wien wohl mehr oder weniger gleich sein.
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