Kann ich nur bestätigen und möchte noch hinzufügen, dass die Amtsgerichte meist eine "inoffizielle Liste" mit den bisher bestellten Insolvenzverwaltern haben und gerne auf diese zurückgreifen. D.h. man wird als Neueinsteiger selten berücksichtigt und wenn dann bekommt man erstmal kleine Privatinsolvenzen zugeteilt (Verbraucherinsolvenzverfahren). Gegen die Verteilungspraxis wurde mW auch mal gegen geklagt, aber soweit ich weiß erfolglos, da das Gericht weitgehende Freiheiten in der Auswahl des Insolvenzverwalters hat.
Viele große Fälle werden noch durch CMS und JAFFE abgewickelt, dort werden aber wohl fast ausschließlich Juristen eingestellt.
Falls du den Bereich Restrukturierungsberatung interessant findest, kannst du dir noch die Andersch AG anschauen.
Ceterum censeo schrieb am 12.03.2021:
Ich kopiere einmal kurz einen alten Beitrag:
Aktuell ist es leider sehr schwierig für nicht-Juristen als Insolvenzverwalter bestellt zu werden. Nach jüngster Rechtsprechung ist nicht mal ein Steuerberater mit langjähriger Erfahrung notwendigerweise hierzu "geeignet", sondern primär Volljuristen. Als Wirtschaftsrechtler/BWLer bieten sich dennoch oftmals Chancen, als Absolvent bei einem solchen (größeren) Insolvenzverwalter (z. B. Schultze&Braun, White&Case, PLUTA) einzusteigen.
Es gibt jedoch eine interessante Entwicklung in diesem Bereich: So ist es aktuell angedacht, für "Insolvenzverwalter" ein eigenes Berufsrecht zu schaffen, inkl. Berufsaufsicht, geschützter Berufsbezeichnung, Zutrittsbarriere in Form eines Examens - also vergleichbar mit den Berufen des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
Um dieses Examen abzulegen muss man vermutlich kein Volljurist sein, die Zugangsvoraussetzungen werden wohl den o. g. Berufen ähneln. Dies könnte deine Chance sein.
Zu deinem anderen Punkt: Die geschilderte Tätigkeit wird wohl nicht die Voraussetzung für die Zulassung zum WP-Examen erfüllen. Hier wird explizit eine mindestens 53-wöchige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jahresabschlussprüfung (!) gefordert.
Liebe Grüße
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