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Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

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WiWi Gast

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Hallo zusammen,

wahrscheinlich ist es eine sehr simple Frage, aber zurzeit sind wir uns dabei sehr uneinig: es geht um die Voraussetzungen, um ein WP-Examen abzulegen.

Bisher hatte ich es so verstanden, dass man innerhalb von zwei Jahren überwiegend geprüft haben muss (wir arbeiten in der prüf.nahen Beratung, CMAAS). Dies würde bedeuten, ich arbeite in jeden Jahr 6 Monate und einen Tag in der Prüfung, zusammen ca. 53 Wochen - erfüllt.
Nun sagten 2 Manager, beide WPs, dass dies nicht reicht. Man müsse 2 komplette Jahre in der Prüfung tätig sein. Dies sei im Gesetz nur nicht so deutlich beschrieben.

Falls dies wirklich so ist, müsste ich meinen Zeitplan noch einmal verändern .. bin nun verunsichert, da sie selbst WPs sind (und einer davon erst seit einem Jahr).

Daher einfach mal ganz offen angefragt, wie ist eure Meinung dazu?

Danke euch!

antworten
WiWi Gast

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Die WPK hat alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung eigentlich in einem schönen Übersichtsblatt zusammengefasst.

Für die Zulassung zu den Module BWL/VWL, Steuern und Recht sind 6 Monate praktische Tätigkeit in einer WPK ausreichend. Als Nachweis reicht hier - zumindest war es bei mir so - eine einfache Arbeitgeberbescheinigung. Für die Zulassung zum Modul Prüfungswesen/Berufsrecht hingegen sind 53 Wochen (nicht 2 komplette Jahre) expliziter Prüfungstätgkeit nachzuweisen.

Im Zweifesfall gerne auch direkt bei der WPK anrufen. Die Leute dort sind eigentlich immer sehr hilfsbereit und beantworten gerne Fragen

Davon zu trennen sind dann nochmals die Voraussetzungen für die Bestellung zum WP. Hier sind mit Master 3 Jahre und mit Bachelor 4 Jahre Tätigkeit nachzuweisen.

WiWi Gast schrieb am 10.05.2023:

Hallo zusammen,

wahrscheinlich ist es eine sehr simple Frage, aber zurzeit sind wir uns dabei sehr uneinig: es geht um die Voraussetzungen, um ein WP-Examen abzulegen.

Bisher hatte ich es so verstanden, dass man innerhalb von zwei Jahren überwiegend geprüft haben muss (wir arbeiten in der prüf.nahen Beratung, CMAAS). Dies würde bedeuten, ich arbeite in jeden Jahr 6 Monate und einen Tag in der Prüfung, zusammen ca. 53 Wochen - erfüllt.
Nun sagten 2 Manager, beide WPs, dass dies nicht reicht. Man müsse 2 komplette Jahre in der Prüfung tätig sein. Dies sei im Gesetz nur nicht so deutlich beschrieben.

Falls dies wirklich so ist, müsste ich meinen Zeitplan noch einmal verändern .. bin nun verunsichert, da sie selbst WPs sind (und einer davon erst seit einem Jahr).

Daher einfach mal ganz offen angefragt, wie ist eure Meinung dazu?

Danke euch!

antworten
Ceterum censeo

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

WiWi Gast schrieb am 10.05.2023:

Die WPK hat alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung eigentlich in einem schönen Übersichtsblatt zusammengefasst.

Für die Zulassung zu den Module BWL/VWL, Steuern und Recht sind 6 Monate praktische Tätigkeit in einer WPK ausreichend. Als Nachweis reicht hier - zumindest war es bei mir so - eine einfache Arbeitgeberbescheinigung. Für die Zulassung zum Modul Prüfungswesen/Berufsrecht hingegen sind 53 Wochen (nicht 2 komplette Jahre) expliziter Prüfungstätgkeit nachzuweisen.

Im Zweifesfall gerne auch direkt bei der WPK anrufen. Die Leute dort sind eigentlich immer sehr hilfsbereit und beantworten gerne Fragen

Davon zu trennen sind dann nochmals die Voraussetzungen für die Bestellung zum WP. Hier sind mit Master 3 Jahre und mit Bachelor 4 Jahre Tätigkeit nachzuweisen.

Kann mich hier nur anschließen; maßgeblich sind die genannten 53 Wochen. Ansonsten bei Fragen gerne auch das Merkblatt der WPK zu Rate ziehen, hier sind bereits zahlreiche Fragestellungen gut beantwortet.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Ceterum censeo schrieb am 11.05.2023:

Die WPK hat alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung eigentlich in einem schönen Übersichtsblatt zusammengefasst.

Für die Zulassung zu den Module BWL/VWL, Steuern und Recht sind 6 Monate praktische Tätigkeit in einer WPK ausreichend. Als Nachweis reicht hier - zumindest war es bei mir so - eine einfache Arbeitgeberbescheinigung. Für die Zulassung zum Modul Prüfungswesen/Berufsrecht hingegen sind 53 Wochen (nicht 2 komplette Jahre) expliziter Prüfungstätgkeit nachzuweisen.

Im Zweifesfall gerne auch direkt bei der WPK anrufen. Die Leute dort sind eigentlich immer sehr hilfsbereit und beantworten gerne Fragen

Davon zu trennen sind dann nochmals die Voraussetzungen für die Bestellung zum WP. Hier sind mit Master 3 Jahre und mit Bachelor 4 Jahre Tätigkeit nachzuweisen.

Kann mich hier nur anschließen; maßgeblich sind die genannten 53 Wochen. Ansonsten bei Fragen gerne auch das Merkblatt der WPK zu Rate ziehen, hier sind bereits zahlreiche Fragestellungen gut beantwortet.
Liebe Grüße

Sind hier die Jahre getrennt zu betrachten, also in jedem Jahr genau 6,5 Monate oder dürfen die 53 Wochen auch direkt am Stück sein?

Ansonsten würde ich im ersten Jahr z.B. 8 Monate und im zweiten Jahr 4,5 Monate machen, in Summe über die zwei Jahre korrekt, aber bei der Einzelbetrachtung wäre es ja nicht ausreichend?

antworten
Prüferehre

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Die Antworten der Vorredner waren doch relativ klar und eindeutig

WiWi Gast schrieb am 11.05.2023:

Ceterum censeo schrieb am 11.05.2023:

Die WPK hat alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung eigentlich in einem schönen Übersichtsblatt zusammengefasst.

Für die Zulassung zu den Module BWL/VWL, Steuern und Recht sind 6 Monate praktische Tätigkeit in einer WPK ausreichend. Als Nachweis reicht hier - zumindest war es bei mir so - eine einfache Arbeitgeberbescheinigung. Für die Zulassung zum Modul Prüfungswesen/Berufsrecht hingegen sind 53 Wochen (nicht 2 komplette Jahre) expliziter Prüfungstätgkeit nachzuweisen.

Im Zweifesfall gerne auch direkt bei der WPK anrufen. Die Leute dort sind eigentlich immer sehr hilfsbereit und beantworten gerne Fragen

Davon zu trennen sind dann nochmals die Voraussetzungen für die Bestellung zum WP. Hier sind mit Master 3 Jahre und mit Bachelor 4 Jahre Tätigkeit nachzuweisen.

Kann mich hier nur anschließen; maßgeblich sind die genannten 53 Wochen. Ansonsten bei Fragen gerne auch das Merkblatt der WPK zu Rate ziehen, hier sind bereits zahlreiche Fragestellungen gut beantwortet.
Liebe Grüße

Sind hier die Jahre getrennt zu betrachten, also in jedem Jahr genau 6,5 Monate oder dürfen die 53 Wochen auch direkt am Stück sein?

Ansonsten würde ich im ersten Jahr z.B. 8 Monate und im zweiten Jahr 4,5 Monate machen, in Summe über die zwei Jahre korrekt, aber bei der Einzelbetrachtung wäre es ja nicht ausreichend?

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Ceterum censeo

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

WiWi Gast schrieb am 11.05.2023:

Sind hier die Jahre getrennt zu betrachten, also in jedem Jahr genau 6,5 Monate oder dürfen die 53 Wochen auch direkt am Stück sein?

Ansonsten würde ich im ersten Jahr z.B. 8 Monate und im zweiten Jahr 4,5 Monate machen, in Summe über die zwei Jahre korrekt, aber bei der Einzelbetrachtung wäre es ja nicht ausreichend?

Die Verteilung ist nahezu egal. Du kannst 53 Wochen am Stück (mach sicherheitshalber ein paar Wochen mehr, es wäre ärgerlich, wenn die Zulassung hinterher wegen weniger Tage scheitert) oder beliebig gestückelt (denkbar auch: 1 Woche prüfen, 1 Woche Steuern, 1 Woche prüfen, etc.).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Danke euch! Dann gebe ich das gerne einmal so weiter an meine Vorgesetzten. Diese waren sich seeehr sicher, auch wenn ich bereits sagte, dass es nur 53 Wochen sind (meiner Meinung nach).
Nun habe ich ja noch einmal die Bestätigung.

antworten
WiWi Gast

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Kann man die 53 auch auf 3 Busy Seasons ziehen?
War bereits eine BS in der Prüfung und habe 15,5 Wochen. Arbeite normal nicht in der direkten Prüfung. Daher werde ich 3 auf jedenfall benötigen. Oder sind hier die 2 Kalenderjahre tatsächlich einschränkend ?

antworten
Prüferehre

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Ich kann nur wieder auf das Merkblatt der WPK verweisen. Dort heißt es 53 Wochen über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren.

WiWi Gast schrieb am 26.05.2023:

Kann man die 53 auch auf 3 Busy Seasons ziehen?
War bereits eine BS in der Prüfung und habe 15,5 Wochen. Arbeite normal nicht in der direkten Prüfung. Daher werde ich 3 auf jedenfall benötigen. Oder sind hier die 2 Kalenderjahre tatsächlich einschränkend ?

antworten
WiWi Gast

Voraussetzung Prüfungstätigkeit WP

Ich habe es damals auf 5 Jahre verteilt. Ist gar kein Thema.

WiWi Gast schrieb am 26.05.2023:

Kann man die 53 auch auf 3 Busy Seasons ziehen?
War bereits eine BS in der Prüfung und habe 15,5 Wochen. Arbeite normal nicht in der direkten Prüfung. Daher werde ich 3 auf jedenfall benötigen. Oder sind hier die 2 Kalenderjahre tatsächlich einschränkend ?

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