WiWi Gast schrieb am 17.10.2021:
Punkt 1 es sind 2 Jahre und der Betrag wird mit jedem Monat den du weiter da bist geringer.
Punkt 2 jeder Arbeitgeber der dich abwerben will, wird den Betrag übernehmen
Punkt 3 Zeig mir ein anderes Unternehmen, das Examen vollständig für seinen Mitarbeiter bezahlt, der jederzeit kündigen kann. Bzw. Zeig mir ein Unternehmen, dass dir 4 Monate Sonderurlaub gewährt für ein Examen.
Punkt 4 Das Gehalt reduziert sich dadurch nicht.
Punkt 5 Der Sonderurlaub ist eine Zusatzleistung für die Tage musst du keinen eignen Urlaub nehmen, die Freistellung ist wesentlich länger.
Was Leute hier immer für Vorstellungen haben, was ihnen ihr Arbeitgeber alles bezahlen müsste. Dabei sollten die meisten doch eine betriebswirtschaftliche Ausbildung haben um zu wissen, wie das funktioniert. Geld kommt nicht aus dem Automaten.
WiWi Gast schrieb am 17.10.2021:
Bei EY gibt es übrigens tatsächlich pro Modul 15 Tage Sonderurlaub für Schriftlich + mündlich. Das ist neben der finanziellen Unterstützung schon ein gutes Angebot für jemanden der das Examen ohnehin machen will.
Ceterum censeo schrieb am 17.10.2021:
WiWi Gast schrieb am 16.10.2021:
Was ich mich allerdings frage; warum hier soviele die Meinung vertreten, dass wäre eine Unterstützung vom Arbeitgeber wenn man seinen Urlaub bzw. Überstunden für die Vorbereitung nutzt?!
Weil kein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine derart lange Freistellung am Stück zu gewähren.
Liebe Grüße
Was heißt Unterstützung? Was hier beide ohne erwähnt lassen ist das du dich verpflichtest mehrere Jahre bei dem AG zu bleiben und mit einem niedrigeren Gehalt abgegolten wird. Verlässt du das Unternehmen, musst du es auf einen Schlag zurückzahlen. Außerdem glaubst du wirklich 15 Tage pro Modul reichen? Mit Ausnahme der Leichten vllt.
Also zu deinen Punkten generell Zustimmung, außer das mein AG den Punkt 3 erfüllt. Will den aber hier nicht nennen, sonst ist es sehr einfach herauszufinden, wer ich bin.
Bzgl. deines letzten Absatzes muss ich dir klar widersprechen. Es ist zwar richtig, dass man auch als AN für sich privat etwas davon hat, aber wenn nicht die Beförderung oder die Karriere an diese Titel gebunden wären, würden es wohl deutlich weniger nur aus persönlichen Gründen machen. Der Nutzen des AG sowie die Anforderungen des AG um befördert zu werden, sind genauso wichtige Gründe, warum man das Examen ablegt. Zudem zu deinen wirtschaftlichen Argumenten. Der AG wird mit dir aber deutlich mehr Geld verdienen, sobald du den Titel hast, sodass auch eine höhere Unterstützung (bezahlter Sonderurlaub in höherem Umfang) kein Problem darstellen kann, alleine wenn man sieht, dass die bisherige Examensunterstützung auch bestimmt kein Finanzloch bei den Big4 reißt. Eher im Gegenteil, die Kosten für das Examen haben die Big4 meist noch vor der 2 Jahresgrenze erreicht. (Reicht alleine die Tagessätze von Manager und Senior Consultant ins Verhältnis zu setzen, dann noch ein paar höhere Gehaltskosten und voila da steht am Ende ein in sehr vielen Fällen ein deutlich größerer Betrag als vorher da)
Damit mal die ganzen Befürworter dieser „Unterstützung“ (gerade das oben erwähnte Nutzen des Jahresurlaubs sowie der Überstunden als „Unterstützung“ bezeichnen) mal einen anderen Blickwinkel bekommen, mal hier wie es auch bei anderen AG‘s läuft. ( kenne außer meinen noch mehr bei denen das so oder so ähnlich läuft)
Ich habe den CPA abgelegt und habe auch den StB abgelegt und dabei die Unterstützung von meinem AG genutzt. Mir wurden sämtliche Kosten für Vorbereitung und Prüfungsgebühren vom AG erstattet, ohne Grenze. Ich musste keinen Rückzahlungsvertrag im Falle einer Kündigung unterschreiben und ich bin für mein CPA komplett bezahlt freigestellt wurden und beim StB zur Hälfte der 4 monatigen Freistellung. Rest war dann Jahresurlaub.
Grund ist, dass auch mein AG es so sieht, dass er davon einen Nutzen hat und das mit so einer „Unterstützung“ auch das Verhältnis zwischen AN und AG gestärkt wird und dieser dann nicht bei der erstbesten Alternative kündigt, was die Vergangenheit auch gezeigt hat.
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