WiWi Gast schrieb am 10.10.2019:
Es gibt Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, T-Zusatzentgeld (TZug), Leistungszulage, ggf. übertarifliche Zulage, sowie Bonus/Sonderzahlung in miesen Jahren)
Aus den ersten 2 o.g. ergibt sich dein 13. Gehalt (0,7+0,5). Das TZug gibts nur wenn du 6 Monate seit 1.1. im Betrieb bist und keinen Urlaub gewählt hast. Ansonsten gibt es nichts.
Die übertarifliche Zulage bekommst du i.d.R. bis zu deiner Erstbeurteilung nach einem Jahr ab 6 Monaten, da du vermutlich bis dahin keine Leistungszulage erhälst.
Der Bonus ist prozentuell vom Gewinn abhängig und dürfte ab 4% bis 12% Gewinn eine entsprechende Mitarbeiterbeteiligung abwerfen. Die höhe kannst du in den Nachrichten der vergangenen Jahre suchen.
Wenn es keinen Bonus gibt, so ist es meist eine Sonderzahlung von 500€ (Brutto). Das passiert aber nur in schlechten Jahren.
Die Antwort ist zwar schon alt, aber das kann man nicht so stehen lassen. Die Ausführung ist falsch. Du beziehst dich auf den IGM Flächentarif.
VW hat Haustarif mit anderem System, da gibt es das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (0,7+0,5) nicht sondern eine deutlich kleinere Urlaubs- und Novemberzahlung. Auch die EG Stufen und die LZ sind komplett anders.
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