Bestätigung Erhalt des Vertrags
Hi Leute,
wie war es bei euch, nachdem ihr den Praktikantenvertrag eingeschickt habt. Wann bzw. kam dann nochmal eine Rückmeldung des Arbeitgebers?
LG
Hi Leute,
wie war es bei euch, nachdem ihr den Praktikantenvertrag eingeschickt habt. Wann bzw. kam dann nochmal eine Rückmeldung des Arbeitgebers?
LG
Nein. Warte zwei Wochen und schreib ne mail in der du frägst, ob der Vertrag angekommen ist, ob sie noch weitere Informationen von dir benötigen und wie es jetzt weiter geht bis zum Start deines Praktikums
antwortenOb weitere Informationen nötig sind steht entweder im gleichen Schreiben, mit dem der Vertrag kam, kommt wenige Tage vor Beginn des Praktikums per Post oder wird am ersten Praktikumstag mitgeteilt.
Macht euch doch nicht lächerlich. Es ist ein Praktikum, da interessiert es niemanden, ob Unterlagen nachgereicht werden.
Oder forderst du dann auch die Besätigung der BEstätigung der Bestätigung :D
WiWi Gast schrieb am 15.12.2018:
antwortenNein. Warte zwei Wochen und schreib ne mail in der du frägst, ob der Vertrag angekommen ist, ob sie noch weitere Informationen von dir benötigen und wie es jetzt weiter geht bis zum Start deines Praktikums
Habe meinen Vertrag (Big 4) per Einschreiben abgeschickt, kommt dann noch was oder höre ich bis Start des Praktikums nichts mehr von denen?
Und generell, ich habe etwas Sorge, dass sie mir vor Beginn kündigen könnten (vielleicht, weil sie einen besseren Praktikanten gefunden haben). Habe extra einem anderen Unternehmen für dieses Praktikum abgesagt habe.
Im Vertrag steht: „Das Praktikum kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.[...]Vor Tätigkeitsaufnahme kann das Praktikum nicht ordentlich gekündigt werden.“
Gilt der letzte Satz für beide Seiten?
Auch wenn ich es der Big4 nicht zutraue, frage ich mich bloß, ob es rechtlich zulässig wäre.
Vielen Dank im Voraus, falls jmd beide Fragen beantworten könnte.
LG
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.06.2019:
Habe meinen Vertrag (Big 4) per Einschreiben abgeschickt, kommt dann noch was oder höre ich bis Start des Praktikums nichts mehr von denen?
Und generell, ich habe etwas Sorge, dass sie mir vor Beginn kündigen könnten (vielleicht, weil sie einen besseren Praktikanten gefunden haben). Habe extra einem anderen Unternehmen für dieses Praktikum abgesagt habe.
Im Vertrag steht: „Das Praktikum kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.[...]Vor Tätigkeitsaufnahme kann das Praktikum nicht ordentlich gekündigt werden.“
Gilt der letzte Satz für beide Seiten?
Auch wenn ich es der Big4 nicht zutraue, frage ich mich bloß, ob es rechtlich zulässig wäre.Vielen Dank im Voraus, falls jmd beide Fragen beantworten könnte.
LG
Lies doch mal. Sie können dir ohne triftigen Grund nicht kündigen. Werden sie auch nie. Du hast den Vertrag und fängst da an, basta.
Außerdem nennt man das Probezeit. Das dient beiden Seiten zum Schutz, falls etwas nicht passt oder der neue Mitarbeiter im Gegensatz zu seinem Auftreten im Interview der letzte Vollpfosten ist. Dann können du SOWIE der Arbeitgeber innerhalb des ersten Monats ohne Angabe von Gründen (fristlos) kündigen.
Du fängst in ner Wirtschaftsprüfung an und kennst weder Probezeit noch verstehst du dein Zitat... na dann viel Erfolg.
antwortenWiWi Gast schrieb am 25.06.2019:
Habe meinen Vertrag (Big 4) per Einschreiben abgeschickt, kommt dann noch was oder höre ich bis Start des Praktikums nichts mehr von denen?
Und generell, ich habe etwas Sorge, dass sie mir vor Beginn kündigen könnten (vielleicht, weil sie einen besseren Praktikanten gefunden haben). Habe extra einem anderen Unternehmen für dieses Praktikum abgesagt habe.
Im Vertrag steht: „Das Praktikum kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.[...]Vor Tätigkeitsaufnahme kann das Praktikum nicht ordentlich gekündigt werden.“
Gilt der letzte Satz für beide Seiten?
Auch wenn ich es der Big4 nicht zutraue, frage ich mich bloß, ob es rechtlich zulässig wäre.Vielen Dank im Voraus, falls jmd beide Fragen beantworten könnte.
Es gilt für beide Seiten; du kannst nicht gekündigt werden vor Beginn deines Praktikums und außerdem würde ein Unternehmen der Big4 sich eine solche Blöße auch nicht geben. Wenn du bereits weißt, wann du wo zu erscheinen hast (erster Arbeitstag) wirst du bis dahin auch nichts mehr hören. Bleib gelassen und "immer locker durch die Hose atmen" ;-)
Liebe Grüße
Ceterum censeo schrieb am 25.06.2019:
Es gilt für beide Seiten; du kannst nicht gekündigt werden vor Beginn deines Praktikums und außerdem würde ein Unternehmen der Big4 sich eine solche Blöße auch nicht geben. Wenn du bereits weißt, wann du wo zu erscheinen hast (erster Arbeitstag) wirst du bis dahin auch nichts mehr hören. Bleib gelassen und "immer locker durch die Hose atmen" ;-)
Liebe Grüße
Danke.
So hätte ich es nämlich auch gesehen, ich wollte nur auf Nummer Sicher gehen, da es sich um mein erstes Praktikum handelt. ;)
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