Artikel zu Bewerbung
Eine stimmige Bewerbung überzeugt. Wir zeigen euch, wie ihr eine Bewerbung hinbekommt, die eure Fähigkeiten und Neigungen rüberbringt und mit Originalität punktet.
In fast jedem zweiten Unternehmen werden die Profile der Bewerber in Sozialen Netzwerken unter die Lupe genommen. Die fachlichen Qualifikationen und Äußerungen stehen dabei im Mittelpunkt. Jeder siebte Personaler hat auch nach dem Online-Check bereits Bewerber aussortiert.
Durch die ständig fortschreitenden Technologien hat sich auch der Arbeitsmarkt stark gewandelt. Doch nicht nur der Bewerbungsprozess sowie die allgemeinen Anforderungen sind inzwischen ganz anders als noch vor einigen Jahren oder gar Jahrzehnten - auch bei der Bewerbung gibt es einige Änderungen. Gerade für Bewerber, die etwas aus der Übung sind, können die folgenden Informationen daher hilfreich sein.
Längst sammeln Unternehmen im Web 2.0 Informationen zu ihren Bewerbern. Gleichwohl bleibt die Direktansprache bei der Suche nach Fach- und Führungskräften bei Personalberatern die erste Wahl. Informationen aus dem Internet werden allerdings zur Beurteilung des Kandidaten vorab herangezogen.
Es gibt eine Menge von Formulierungen und Redewendungen, die in Arbeitszeugnissen immer wieder vorkommen. Offensichtlich ist der wohlwollende Klang, dennoch verbergen sich dahinter verschiedene Beurteilungen, die in Schulnoten übersetzbar sind. Diese Zeugnissprache ist für viele nicht einfach entschlüsselbar. Die Wahrheits- und Wohlwollenspflicht hat dazu geführt, dass eine geheime Zeugnissprache entstanden ist. Im Teil 2 zeigt der WiWi-Treff, hinter welchen Arbeitszeugnis-Formulierungen sich welche Noten verstecken.
Zeugnis per Mausklick: Mit dem kostenlosen Tool »PC-Arbeitszeugnis« werden die einzelnen mit Schulnoten bewerteten Kompetenzen zu einem kompletten Text verarbeitet. Sehr geeignet für alle, die ihr Praktikumszeugnis selber schreiben dürfen.
Was Formulierungen im Arbeitszeugnis wirklich bedeuten, ist vielen unklar. Der „geheime“ Code führt immer wieder zu Diskussionen und Klagen rund ums Thema Arbeitszeugnis. Was darf der Arbeitgeber, was nicht? Negative Formulierungen haben im Arbeitszeugnis nichts zu suchen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Formulierung „kennengelernt“ bewertet und nicht als negativ eingestuft.
Jeder hat nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Formulierungen drücken in der Regel die Einstufung in ein Schulnotensystem aus. „Zur vollen Zufriedenheit“ ist mit der Note befriedigend gleichzusetzen. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bestätigt. Entspricht das der Ansicht des Arbeitnehmers nicht, muss er darlegen, dass die Beurteilung unzutreffend ist.
Viele Arbeitnehmer finden in ihren Arbeitszeugnissen Dankes-Formulierungen und Glückwünsche für die weitere Zukunft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat allerdings entschieden, dass der Arbeitgeber zu solchen Formulierungen denen persönliche Empfindungen vorrangehen nicht verpflichtet ist.
Das Arbeitszeugnis bescheinigt Arbeitnehmern ihre Leistungen und Fähigkeiten – es zeigt sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen. Gerade wenn es um die Formulierungen im Arbeitszeugnis geht, kommt es zu Meinungsverschiedenheiten. Im ersten Teil zeigt der WiWi-Treff auf welche arbeitsrechtliche Grundlagen ein Arbeitszeugnis beruht und gibt einen ersten Überblick.
Der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator ermöglicht die Erstellung detaillierter Arbeitszeugnisse nach Schulnoten, die sodann in ein Textverarbeitungsprogramm übernommen werden können.