Das ist vollkommen falsch, wie schon vom Lounge Gast vom 24.05. festgestellt wurde. Allerdings auch ohne wirkliche Erläuterung und nur etwas blabla. Leider immer wieder oft zu sehen, wie Unwahrheiten als Fakten hingestellt werden.
Die Fakten sind: Alle Promotionen aus dem Raum EU/EWG können ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden,a lso als Dr. ohne Zusatz, und u.a. auch in den Ausweis eingetragen werden. Voraussetzung ist nur, dass es eine anerkannte Universität ist. Dies kann man bei anabin überprüfen. Hier muss die Uni den Status H+ haben.
Dazu können Doktorgarde aus Ländern mit speziellem Abkommen ohne Herkunftsbezeichnung übernommen werden. Das sind die Schweiz (ja, das ist nicht EU/EWG :-)), USA, Kanada, Australien, Neuseeland; Japan und Israel.
Es gibt noch einige Ausnahmen. Z.B. kann ein sog. Berufsdoktorgard, wie es sie z.B. in Tschechien und der Slowakei gibt ebenfalls nicht übernommen werden. Aber in Europa hilft hier auch Bologna und das Diploma Supplement, dass es mittlerweile auch zu jeder ordentlichen Promotion gibt! Hier muss die Promotion der dritten Bologna Ebene zugeordnet sein.
Alles also ganz klar geregelt :-)
Auch wenn ich sicher kein Fan der FOM bin und alles von dort etwas zwiespältig betrachte. Laut anabin ist diese Hochschule aus Murcia H+, und da Spanien EU ist, ist diese Promotion einwandfrei anerkannt und kann ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
Bateman schrieb:
Bei einem nichtdeutschen Dr. muss die Uni mitgenannt werden,
also quasi Dr. (Uni Murcia) Hans Schmidt.
antworten