Folgen der Scheinselbstständigkeit für Auftragnehmer?
Hey,
Immer wieder hört man von der Bredouille der Selbstständigen, als Scheinselbstständiger eingestufft zu werden. Die Umstände, das Wie, Warum und Weshalb ist unwichtig. Wichtig ist nur, dass es ein nicht zu unterschätzendes Risiko sein kann.
Ich würde gerne verstehen, welche Folgen es gerade für den Auftragnehmer (AN) haben kann, wenn es zu so einer Einstufung im nachhinein kommt.
Ich habe dazu viele Artikel gefunden, die die Folgen für den Auftraggeber (AG) beschreiben, aber die meisten Fragen der AN unbeantwortet lassen.
Meine Überlegungen:
Der AG muss die gesamten SV Beiträger nachzahlen.
Was bedeutet das für den AN? Schließlich hat dieser bisdato die SV Beiträge selbst gezahlt und das in voller Höhe, also AN + AG Anteil.
Bekommt er dann den AN Anteil zurück?
An wen werden die Beiträge nachgezahlt?
Was wenn man Privat verischert war, nun aber in die GKV einzustufen ist? Die GKV müste ja dann die Beiträge auch rückwirkend einfordern?
Was passiert mit den Gesundheitsleistungen die von der PKV bereits beglichen sind?
Umsatzsteuer: Der AG kann diese vom AN zurückfordern, kann das der AN auch vom Finanzamt?
Als Arbeitnehmer steht einem Urlaub und Krankengeld zu. Kann man diese Ansprüche nachfordern?
Arbeitsmittel, die man selbst finanzieren musste, kann man die Kosten ebenfalls einfordern?
Ist man letztendlich unbefristet angestellt, rückwirkend ab Projektbeginn?
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