BAföG – Jetzt auch Knete für Besserverdiener
Bisher war das Einkommen der Eltern zu hoch für BAföG? Jetzt bestehen bessere Aussichten auf Unterstützung. Es kann sich durchaus lohnen, erneut einen Antrag zu stellen.
Die BAföG-Reform
Eine umfassende Reform des BAföG ist im April 2001 in Kraft getreten: Das Kindergeld wird jetzt nicht mehr als Einkommen angerechnet, zudem wurden die Freibeträge, also die vom Einkommen der Eltern und der Studierenden anrechnungsfrei bleibenden Beträge, erhöht. Als Faustregel gilt unverändert, dass zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf. Ausnahmen gibt es jedoch auch hier. Eine Testberechnung kann jeder selbst durchführen.
Dauer der BAföG-Förderung
Die Förderungshöchstdauer für BAföG hängt von der Regelstudienzeit ab, die in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Prüfungsfaches festgelegt ist. Während sich die Regelstudienzeit an den Hochschulen auf 9 Semester beläuft, beträgt sie an den Fachhochschulen 7 oder 8 Semester. Unabhängig davon, ob während der gesamten Zeit tatsächlich BAföG bezogen wurde, bleibt die Förderungshöchstdauer bestehen. Daraus ergibt sich, dass derjenige, der ein oder mehrere Semester studiert, ohne gefördert zu werden, keinen Anspruch auf eine Verlängerung hat.
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