Statistik: Krankenhausstatistik
(destatis - Krankenhausstatistik) Was beschreibt der Indikator, wie wird die Erhebung durchgeführt und wann veröffentlicht?
Wie werden die Daten der Krankenhausstatistik ermittelt?
Als dezentrale Statistik konzipiert, wird die Krankenhausstatistik von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Es handelt sich um eine jährliche Totalerhebung mit Auskunftspflicht. In die Erhebung einbezogen werden alle Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland.
Seit dem Berichtsjahr 2003 gibt es neben dem klassischen Erhebungsfragebogen eine spezielle Softwareanwendung, in die die Daten aus dem EDV-System des Krankenhauses eingelesen werden können, um so die Befragten zu entlasten. An die Datenerfassung schließen sich Prüfverfahren in den Statistischen Landesämtern an. Dabei wird das Datenmaterial von fehlerhaften und unplausiblen Daten bereinigt. Die Aggregation der Landesergebnisse zu einem Bundesergebnis erfolgt durch das Statistische Bundesamt, welches ebenfalls mit der Konzeption der Erhebung beauftragt ist.
Während der Nachweis für die Grund- und Kostendaten seit 1991 erfolgt, werden die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen und -patienten erst seit 1993 erhoben. Mit der ersten Novellierung der gesetzlichen Grundlage, der Krankenhausstatistik-Verordnung, im Jahre 2001, waren zahlreiche Änderungen im Erhebungsprogramm verbunden. Dabei wurde u.a. der Berichtskreis für die Diagnosedaten erweitert (siehe oben). Daneben wurden einige Merkmale, z.B. die Rechtsform bei öffentlichen Krankenhäusern, neu in die Erhebung aufgenommen.