Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Bewerber muss Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten
![Gesetz und Recht - Das Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.](/images/versions4/paragraf-4_thumb.jpg)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Fragen nach strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Vorstrafen sind im Bewerbungsgespräch unzulässig. Lag ein eingestelltes Ermittlungsverfahren vor und der Bewerber hat dazu die Frage im Vorstellungsgespräch nicht wahrheitsgemäß beantwortet, ist eine Kündigung deswegen dennoch unwirksam.