Möchte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach einem Jahr die vereinbarte Elternzeit verlängern, muss dem der Arbeitgeber zustimmen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nach billigem Ermessen entscheiden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Die Vereinbarkeit von Kind und Karriere spielt eine immer größere Rolle auf dem Stellenmarkt. Die Unternehmen reagieren daher verstärkt auf die Ansprüche von Eltern, die ihre Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Wie der Adecco Stellenindex zeigt, werden insbesondere für die Bereiche Office Management und Verwaltung, die Gesundheitsberufe und das Finanz- und Versicherungswesen geeignete Kandidaten zur Elternzeitvertretung gesucht.
Handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit aus, wird diese einvernehmliche Vereinbarung nicht auf den gesetzlichen Anspruch angerechnet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit unabhängig vom der beschlossenen Vereinbarung gilt.
Geht ein Unternehmen pleite und ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, ergeben sich neue Rechte in der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Frauen und Männer in Elternzeit gekündigt werden können, wenn ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Zusätzlich verlieren Arbeitnehmer in Elternzeit ihre beitragsfreie Krankenversicherung.
Ob und wie der Anspruch auf Elternzeit genutzt werden kann, hängt nicht zuletzt von der Einkommenssituation der Familie ab. Mit dem Elternzeitrechner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet jede Familie für sich die beste Lösung in der Elternzeit.
Während des Mutterschutzes oder Elternzeit müssen Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass verbleibende Urlaubsansprüche mitgenommen und nach der Elternzeit abgegolten werden dürfen. Der Anspruch auf Erholungsurlaub darf lediglich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat gekürzt werden.
Wer nach zwei Jahren Elternzeit arbeitslos wird, muss mit weniger Arbeitslosengeld rechnen. Hierauf weist der Arbeitsrechtler Sebastian Trabhardt hin. Das Arbeitslosengeld wird nach der Elternzeit nicht nach dem letzten Gehalt, sondern nach einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet.
Junge Eltern erfahren schnell, wie ernst es ihre Arbeitgeber mit der Vereinbarkeit von Familie und Karriere meinen. Leider werden nach wie vor viele enttäuscht. Nehmen sie die Elternzeit in Anspruch, dürfen sie im Anschluss zwar eine adäquate Beschäftigung erwarten, jedoch oft auch einen Knick in der Karriere. Dennoch gibt es Firmen, die Familienfreundlichkeit nicht nur als Slogan verstehen.
Der „echte“ Lohnabstand zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen betrug in Deutschland im Jahr 2008 knapp 13 Prozent. Frauen, die nach der Geburt eines Kindes innerhalb von anderthalb Jahren wieder in den Berufsalltag einsteigen, haben eine bereinigte Lohnlücke von nur 4 Prozent.
Eine Umfrage des Deutschen Führungskräfteverbandes bei rund 1.000 Verbandsmitgliedern zeigt, dass die neue Familienpolitik längst nicht alle Arbeitnehmer erreicht.
Wenn sich Nachwuchs ankündigt, stehen Frauen vor vielen Herausforderungen: Nicht nur, dass der Körper sich im Laufe der Schwangerschaft verändert und das Baby nach der Geburt das bisherige Leben auf den Kopf stellt – auch der Job kann nicht wie bisher ausgeübt werden. Damit die Schwangerschaft nicht zum Karrierekiller wird, machen werdende Mütter sich frühzeitig über die Elternzeit Gedanken und planen ihren Wiedereinstieg.