Artikel zu Elternzeit
Möchte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach einem Jahr die vereinbarte Elternzeit verlängern, muss dem der Arbeitgeber zustimmen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nach billigem Ermessen entscheiden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit aus, wird diese einvernehmliche Vereinbarung nicht auf den gesetzlichen Anspruch angerechnet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit unabhängig vom der beschlossenen Vereinbarung gilt.
Ob und wie der Anspruch auf Elternzeit genutzt werden kann, hängt nicht zuletzt von der Einkommenssituation der Familie ab. Mit dem Elternzeitrechner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet jede Familie für sich die beste Lösung in der Elternzeit.
Junge Eltern erfahren schnell, wie ernst es ihre Arbeitgeber mit der Vereinbarkeit von Familie und Karriere meinen. Leider werden nach wie vor viele enttäuscht. Nehmen sie die Elternzeit in Anspruch, dürfen sie im Anschluss zwar eine adäquate Beschäftigung erwarten, jedoch oft auch einen Knick in der Karriere. Dennoch gibt es Firmen, die Familienfreundlichkeit nicht nur als Slogan verstehen.
Der „echte“ Lohnabstand zwischen erwerbstätigen Männern und Frauen betrug in Deutschland im Jahr 2008 knapp 13 Prozent. Frauen, die nach der Geburt eines Kindes innerhalb von anderthalb Jahren wieder in den Berufsalltag einsteigen, haben eine bereinigte Lohnlücke von nur 4 Prozent.
Eine Umfrage des Deutschen Führungskräfteverbandes bei rund 1.000 Verbandsmitgliedern zeigt, dass die neue Familienpolitik längst nicht alle Arbeitnehmer erreicht.
Während der Absolvent vor der Gehaltsverhandlung von üppigen Gehältern träumt, wollen die Personaler die Kosten gering halten. Tipps für die Gehaltsverhandlung helfen, die eigene Vorstellung überzeugend vorzutragen.
Herzklopfen, trockener Mund, Aufregung – die Gehaltsverhandlung gehört für Arbeitnehmer zu den größten Stressfaktoren am Arbeitsplatz. Warum sind Mitarbeiter in der Gesprächssituationen einer Gehaltsverhandlung besonders nervös? Welche Tipps führen trotzdem zu einem erfolgreichen Abschluss?
Die erwarteten Gehaltserhöhungen im Finanzsektor liegen zwischen 1,9 und 2,4 Prozent. Auch die Boni werden ähnlich stark steigen. Das sind die Ergebnisse einer Studie der Unternehmensberatung Mercer, für die Vergütungsinformationen von 42 Banken, Versicherern und weiteren Finanzunternehmen aus 14 Ländern analysiert wurden.
Regelmäßige Gehaltserhöhungen erwartet jeder. Doch bis wann können Arbeitnehmer mit Gehaltserhöhungen rechnen? Steigt das Gehalt immer weiter? Die Gehaltsbiografie 2017 der Karriereplattform Gehalt.de analysiert wichtige Parameter wie Geschlecht, Ausbildung, Firmengröße und Branche.
Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen war 2016 mit 16,26 Euro um 21 Prozent niedriger als der von Männern mit 20,71 Euro. Die wichtigsten Gründe für die Differenzen waren Unterschiede in den Branchen und Berufen, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.
43 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zwischen 155 und 2.270 Euro bekommen Beschäftigte dabei. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung.
Wer mit einer krummen Summe in die Gehaltsverhandlungen geht, kommt mit einem höheren Ergebnis wieder raus, berichtet die Zeitschrift »Wundertwelt Wissen« in ihrer Februar-Ausgabe.
Die Gehälter in Deutschland werden im kommenden Jahr im Schnitt um 3,1 Prozent steigen. Das zeigt die Gehaltsentwicklungsprognose 2015 für 26 europäische Länder der Managementberatung Kienbaum.
Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Frauen lag in Deutschland in den Jahren 2009-2013 rund 20 Prozent unter dem der Männer. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Analyse, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung zum Equal-Pay-Day vorlegt.