Startertipps: Arbeitsvertrag 1 - Grundlagen, Probezeit
Wichtig für Berufseinsteiger: Wann muss ein Arbeitsvertrag spätestens abgeschlossen werden? Ist der Vertrag auch gültig, wenn er mündlich vereinbart wurde? Wie ist das mit der Probezeit? - Diese und viele weitere Fragen klärt die neue Serie zum Arbeitsvertrag.
Normale Probezeit
Im häufigeren Fall schließt man einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeitvereinbarung. Dieses Probearbeitsverhältnis geht nach Ablauf der Probezeit in ein Dauerarbeitsverhältnis über, sofern es nicht zuvor gekündigt wird. Das ist damit genau der umgekehrte Fall zur »echten« Probezeit, denn wenn niemand kündigt, wird man automatisch »fest angestellt«.
Beispiel
- »Frau A. wird am 1.1.2003 als ... in unserer Abteilung ... unbefristet eingestellt. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Probezeit können beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.«
Die zulässige Dauer einer Probezeit richtet sich nach den Anforderungen der Beschäftigung. Üblich sind zwischen drei und sechs Monate, in außergewöhnlichen Fällen (z.B. besonders verantwortungsvolle Positionen) können auch neun oder zwölf Monate vereinbart werden.
Hinweis |
Diese Serie präsentiert euch WiWi-TReFF in Zusammenarbeit mit den |
der Akademischen Arbeitsgemeinschaft. |
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- Seite 1: Vereinbarungen im Arbeitsvertrag
- Seite 2: Wichtige Fristen im Arbeitsvertrag
- Seite 3: Echte Probezeit im Arbeitsvertrag
- Seite 4: Normale Probezeit im Arbeitsvertrag