Vielen Dank für eure Ratschläge, schön dass man sich unterstützt. Vielleicht hilft es dem ein oder anderen ja auch weiter.
Zugehörigkeit, ja gering 18 Monate,. demnach auf tariflicher Grundlage nur 4 Wochen Kündigungsfrist. Jedoch ist die Situation momentan meiner Einsicht nach sowie die durch den Betriebsrat, bedingt durch KUG eine andere...aber was heißt das schon.
Also ich habe jetzt erstmal mehrere Rechtsanwälte im Fachbereich Arbeitsrecht angeschrieben bzgl. Erstberatung und nach dessen Kosten in Relation zur Fallbeschreibung nachgefragt. Laut Internet liegt hier der Höchstbetrag bei 190€, was dann halt so ist.
Ich werde das Angebot definitiv ablehnen.
In der Theorie
Meine eingehenden Bruttozahlungen liegen in Summe von Dezember 2020 bis bis Mai 2021 rein nach Tarif bei 14.000€ Brutto, mit vertraglich festgelgter Zulage vom AG bei 16.000€ brutto, zzgl. mit aktueller Durchschnittsprovision bei 17.000€ brutto und dann noch zzgl. tariflich festgehalten Weihnachtsgeld bei ca. 17.700€ brutto.
Nochmal zum Vergleich:
Das Angebot ist ein halbes Bruttogehalt bei Abgang Ende November. Mir würden also 16.000€ brutto entgehen, bei für mich klarer Sachlage, dass bedingt durch Kurzarbeit bis Ende April keiner betriebsbedingt gekündigt werden kann. Mein verantwortlicher Arbeitsbereich weißt dabei auch während der Kurzarbeit lediglich ein Gap von -3% vs. VJ auf, was in der Bench ca. 15% über dem Durchschnitt liegt. Zudem hat sich die Situation in Summe während Kurzarbeit verbessert als verschlechtert.
Aus meiner Sicht kann man somit auch nicht durch Ausnahme, bedingt durch Verschlechterung der Situation betriebsbedingt kündigen. Oder sehe ich das falsch?
Demnach ist meine Grundlage 17.700€ brutto, was auf mtl. Basis fortführend ca.! (Das ist jetzt keine fachmännische Steuerberechnung) 11.000€ netto wären.
Da es sich hier um eine Abfindung handelt und diese vermutlich mit der Steuererklärung durch die 5-fach Methode besteuert wird, ist das eigentliche Netto Resultat wahrscheinlich ganz anders zumal es ja als Einmalbetrag ausgezahlt wird.
Dennoch ist es durch die aktuelle Job Situation am Markt, der tariflichen Zustimmung durch Kurzarbeit sowie dem Fakt, dass man mir rein theoretisch "nur" verhaltensbedingt (keine Abmahnung bis dato) oder personenbedingt kündigen kann. Jedoch vermute ich, dass das schneller machbar ist als dem Arbeitnehmer lieb ist? Gerne Erfahrungen teilen.
Demnach mein Gegenvorschlag
- 9.500€ netto
- Zeugnisklausel mit Festlegung der Note gut in den Bereichen fachlich, verhalten und Ergebnis mit Grund betriebsbedingter Kündigung (hier habe ich nachgelesen, dass ich noch einen Zusatz einbringen soll damit es ggü. ALG1 keine Probleme gibt - weiß das einer?). Ein damaliges Zwischenzeugnis, bedingt durch Anwerbung, welches ich Mal angefordert habe wurde mir mit gut ausgestellt.
- Urlaubsklausel, Urlaubstage bzw. Anspruch "in Natur". Da ich in der 2. Jahreshälfte austrete steht laut meiner Info, der gesamte restliche Urlaubsanspruch zu. Bei 30 Tagen Urlaub und bereits 15 Tagen genommenen Urlaub wären das dann also noch 15 Tage, 3 Tage davon sind bereits genehmigt.
Das alles soll vor der Kündigungsfrist bzgl. AlG berücksichtigt werden.
Natürlich ist das der Optimalfall, soll man mir einen Gegenvorschlag machen aber viel werde ich davon nicht mehr abweichen.
Meines Wissens besteht kein Recht auf Abfindung.
Wie seht ihr das?
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